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|  | | Rechtsmittel bei Durchsuchung / Videovernehmung u.a. | Strafsachen/Ordnungswidrigkeiten Strafprozessrecht | Fach 22 R, Seite 109 | Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger zu neuerer Rechtsprechung in Strafsachen von RiOLG Detlef Burhoff, Ascheberg Inhalt | I. Internet-Hinweise - Hinweis in eigener Sache
- Neues aus dem Internet
II. Rechtsmittel gegen abgeschlossene, richterlich angeordnete Durchsuchung III. Pflichtverteidigung - Beiordnungsgründe
a) Allgemeines b) Beiordnung im Verfahren nach §§ 35, 36 BtMG - Beiordnung des Anwalts des Vertrauens
- Beiordnung eines Pflichtverteidigers im ErmittlungsverfahrenRechtsmittel bei Pflichtverteidigerbeiordnung
- Haftung des Pflichtverteidigers
| IV. Hauptverhandlung - Erforderliche Terminsabsprache mit Wahlverteidiger
- Videovernehmung in der Hauptverhandlung
- Letztes Wort
V. Berufungsverfahren - Ordnungsgemäße Ladung/Aussetzungsantrag
- Wiedereinsetzungsantrag/Begründung
VI. Ausreichende Revisionsbegründung VII. OWi-Verfahren/Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung | 1. Hinweis in eigener Sache Vorab weise ich in eigener Sache auf folgendes hin: Inzwischen liegt mein Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in 2. Aufl. und das Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung in 3. Aufl. vor. Nach Erscheinen des letzteren werden in Zukunft nunmehr meine Verfahrenstipps nach ihrer Veröffentlichung in der ZAP jeweils auch in meine inzwischen eingerichtete Homepage eingestellt werden. Jeder Interessierte kann sie also dort ebenfalls nachlesen. Sinn und Zweck dieser Verfahrensweise ist es, durch die mit den Handbüchern verzahnten Verfahrenstipps meine beiden Handbücher - zwischen den jeweiligen Neuauflagen - in gewissen Umfang stetig über das Internet zu aktualisieren und so weit wie möglich an neue(re) Rechtsprechung anzupassen. | Tip/Hinweis: Wer Interesse hat, kann im übrigen auf meiner Homepage auch eine Leseprobe in meinen beiden Handbüchern machen. Verschiedene Stichworte sind dort eingestellt. Ich freue mich über jeden Besucher. Die Adresse meiner Homepage lautet: http://www.burhoff.de. | 2. Neues aus dem Internet | Tip/Hinweis: Da das (neue) Medium Internet im Vordringen begriffen ist und immer häufiger auch in der Praxis des Strafverteidigers Einzug findet bzw. demnächst finden wird, möchte ich in | zurück zur Übersicht |