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aus RVGreport 2010, 204
(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für
die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage
einstellen zu dürfen.)
Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und
Bußgeldsachen
von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D.,
Münster/Augsburg
Ich habe in RVGreport 2010, 83 ff., 124 ff., und 161 ff. über
die in den Jahren 2008 und 2009 ergangene Rechtsprechung zu den Teil 4 - 7 VV
RVG berichtet. Ausgenommen war in diesen Zusammenstellungen die Rechtsprechung
zu § 14 RVG. Diese ist nunmehr in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Die
Übersicht hat den Stand von Ende Mai 2010 2010 und knüpft an den
Beitrag in RVGreport 2009, 85 an.
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Gebühr |
Gericht/Fundstelle |
Inhalt |
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I. Strafverfahren (Teil 4 VV RVG) |
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Begriff der Unbilligkeit |
Inzidenter OLG Stuttgart, Beschl. v. 8. 3. 2010 2 Ws
29/10;
LG Bochum, Beschl. v. 15. 10. 2009, 23 Qs 230/09,
www.burhoff.de
LG Leipzig RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119 = RVGreport
2009, 218 = RVGprofessionell 2009, 33;
LG Mühlhausen RVGreport 2009, 187 = VRR 2009, 320;
AG Bühl NZV 2009, 401;
AG Charlottenburg, Urt. v. 3. 3. 2010 - 207 C 463/09
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Unbillig im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ist
die Gebührenbestimmung, wenn sie um 20% oder mehr von der
Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14
Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt |
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LG Chemnitz, Beschl. v. 22. 10. 2009, 2 Qs 82/09 |
Auch bei nur geringerer, unter der sog. 20 %-Grenze
liegender Überschreitung der Bestimmung der Festsetzung der
Wahlanwaltsgebühren ist diese nicht bindend, wenn sie mit sachfremden
Erwägungen ohne Ermessensausübung erfolgte in der Meinung, in diese
Bestimmung unter der 20 %-Grenze könne nicht eingegriffen werden.
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LG Potsdam AGS 2009, 590;
AG Limburg RVGreport 2009, 98 = VRR 2009, 159 = AGS 2009,
161 m. abl. Onderka = StRR 2009, 200 |
Eine Toleranzgrenze von 30% ist angemessen
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OLG Köln RVGreport 2010, 138;
AG Koblenz JurBüro 2008, 312 |
Eine einmal getroffene Gebührenbestimmung ist bindend;
es sei denn der Rechtsanwalt hat einen Gebührentatbestand versehentlich
übersehen oder es haben sich nachträglich wesentliche Änderungen
hinsichtlich der für die Bestimmung des Gebührensatzes
maßgeblichen Umstände, die bei Rechnungsstellung noch nicht bekannt
gewesen sind. |
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LG Zweibrücken, Beschl. v. 12. 2. 2008, Qs 68/07
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Korrektur der Gebührenbemessung eines
Rechtsanwalts nur dann als unbillig, wenn sie auch deutlich
unbillig hoch ist |
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Allgemeines |
LG Mülhausen, Beschl. v. 12. 2. 2009, 3 Qs 26/09
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Der Wahlverteidiger kann die Rahmenhöchstgebühren
auch ohne Ausführungen zur Begründung geltend machen, wenn jedenfalls
in der Gesamtbetrachtung offensichtlich und aktenkundig ist, dass die nach
§
14 RVG zu berücksichtigen Umstände von weit
überdurchschnittlichen Gewicht sind |
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OLG Köln JurBüro 2009, 254 = StRR 2010, 79
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Ein über das Erstgespräch hinausgehender
Zeitaufwand von etwas mehr als 3 ½ Stunden zur Ermittlung und Befragung
von Entlastungszeugen rechtfertigt nicht die Feststellung einer gesonderten
Pauschgebühr für den Wahlverteidiger, aber die Zuerkennung der
Höchstgebühr |
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LG Leipzig RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119 = RVGreport
2009, 218 = RVGprofessionell 2009, 33 |
Mittelgebühr ist als Arbeitsgrundlage auch in
Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedenfalls dann
angemessen, wenn dem Betroffenen ein Fahrverbot droht. |
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LG Saarbrücken StraFo 2009, 174 = RVGreport 2009,
424 |
Wenn ein Freispruch in der Berufungsinstanz erkennbar
auf eine verbesserte Verteidigungsstrategie
zurückzuführen, ist welche im Ergebnis zu einer anderen Bewertung der
Beweismittel durch das Berufungsgericht führt, kann es gerechtfertigt
sein, für die Berufungsinstanz höhere Rahmengebühren als
für die erste Instanz als angemessen anzusehen |
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KG, Beschl. v. 5. 12. 2008, 1 Ws 283/08 |
Bei der Bemessung der Gebühr Nr. 4102, 4103 VV
RVG ist zu berücksichtigen, dass der Gebührenrahmen für
drei Termine pro Verfahrensabschnitt ausgelegt ist. |
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Bedeutung der Angelegenheit |
LG Koblenz JurBüro 2010, 32 |
Nicht das subjektive Empfinden ist für die Bedeutung
der Angelegenheit maßgeblich, sondern das, was es aus der Sicht eines
unbeteiligten Dritten bedeutet, nicht oder nicht so hoch bestraft zu werden
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LG Koblenz JurBüro 2010, 34 |
Unterdurchschnittlicher Umfang und Schwierigkeit werden
durch die hohe Bedeutung der Sache für den Betroffenen (zu erwartende
Freiheitsstrafe in einer Verkehrsstrafsache) kompensiert; Ansatz der
Mittelgebühr gerechtfertigt |
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AG München AGS 2009, 178 |
Überdurchschnittlich, wenn im
Bußgeldbescheid ein Fahrverbot von 2 Monaten vorgesehen und der
Betroffene unstreitig als Selbständiger entscheidend auf seinen
Führerschein angewiesen ist |
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Vermögensverhältnisse |
OLG Hamm RVGprofessionell 2009, 112 |
Beim Vater einer minderjährigen Tochter mit 1.600
netto durchschnittlich |
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LG Koblenz JurBüro 2010, 32 |
Leicht überdurchschnittliche
Vermögensverhältnisse werden bei einer Hausfrau dadurch kompensiert,
dass sie über kein eigenes Einkommen verfügt. |
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Grundgebühr |
OLG Hamm RVGprofessionell 2009, 112 |
Vorbereitung von 2 Stunden auf Erstgespräch und 3
½ Stunden dauerndes Erstgespräch führt zu einer
Grundgebühr von 300 |
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LG Leipzig RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119 = RVGreport
2009, 218 = RVGprofessionell 2009, 33 |
Aktenumfang von 9 Seiten bei erster Akteneinsicht
führt zu einer unter der Mittelgebühr liegenden Gebühr
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AG Pirna, Beschl. v. 2. 7. 2009 - 6 Ds 191 Js 51097/07
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Bei der Bemessung der Grundgebühr sind Strafverfahren
vor dem Amtsgericht nicht grundsätzlich dem unteren
Gebührenrahmen zuzuordnen |
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Terminsgebühr |
KG, Beschl. v. 5. 12. 2008, 1 Ws 283/08;
OLG Hamm RVGprofessionell 2009, 112 |
Zur Bemessung der Terminsgebühr |
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OLG Hamm, Beschl. v. 3. 12. 2009, 2 Ws 270/09 |
Bei kurzen Hauptverhandlungsterminen ist eine Festsetzung
von Verteidigergebühren unterhalb der Mittelgebühr zulässig,
auch wenn die Sache insgesamt umfangreich und schwierig gewesen ist
(für Urteilsverkündungstermin von 22 Minuten) |
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LG Bochum, Beschl. v. 15. 10. 2009, 23 Qs 230/09,
www.burhoff.de |
Hauptverhandlungsdauer beim Jugendrichter von 45
Minuten und 15 Minuten Wartezeit allenfalls leicht
unterdurchschnittlich |
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LG Koblenz JurBüro 2009, 253 |
Siebenstündige Hauptverhandlung beim
Schöffengericht rechtfertigt die Höchstgebühr |
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LG Koblenz JurBüro 2010, 34 |
Unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung von 27
Minuten rechtfertigt nicht den Ansatz der Mittelgebühr der Nr. 4108 VV
RVG, sondern nur einen Betrag von 150 , selbst wenn drei Zeugen kurz
vernommen worden sind |
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AG Betzdorf, Beschl. v. 25. 2. 2009, 2070 Js 53842/05.2a
Cs |
Eine Hauptverhandlungsdauer in einem Berufungsverfahren mit
einer eher durchschnittlichen Dauer von 71 Minuten rechtfertigt den
Ansatz der Höchstgebühr regelmäßig nicht; lediglich das
Zusammentreffen mit einer ausführlichen, rechtlich schwierigen
Berufungsbegründung begründet eine Erhöhung der
Mittelgebühr auf 340 . |
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AG Betzdorf, Beschl. v. 23. 2. 2009, 2090 Js 28238/08.jug 2
Ds |
Deutlich unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung
von 10 Minuten rechtfertigt den Ansatz der Gebühr in Höhe von
230,00 regelmäßig nicht. Mit einer Gebühr von
140,00 ist die Verteidigertätigkeit angemessen honoriert.
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II. Bußgeldverfahren (Teil 5 VV RVG) |
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Gebühr |
Gericht/Fundstelle |
Inhalt |
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Allgemeines |
AG Hamburg-Sankt-Georg, Urt. v. 25. 5. 2009, 922 C
198/09 |
Neben den Bewertungskriterien des § 14 RVG und dem
Maße der Mitwirkung der Verteidigung ist die Höhe der
Geldbuße ein entscheidendes Kriterium für die
Bewertung, welche Vergütungshöhe ein Rechtsanwalt für die
Vertretung in einem Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren in Ansatz bringen
kann. Die Vergütung ist normalerweise im unteren Bereich des
gesetzlichen Gebührenrahmens anzusiedeln. |
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LG Essen VRR 2009, 119 = RVGreport 2009, 218 =
RVGprofessionell 2009, 3 |
Zur Bemessung der Gebühren unterhalb der
Mittelgebühr |
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LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 =
VRR 2009, 119 = RVGreport 2009, 218 |
Heranziehung der Mittelgebühr ist als Arbeitsgrundlage
auch in Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedenfalls dann
angemessen, wenn dem Betroffenen ein Fahrverbot droht. |
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AG Charlottenburg, Urt. v. 3. 3. 2010 - 207 C 463/09
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Allein ein (drohendes) Fahrverbot führt nicht zur
Mittelgebühr |
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LG Leipzig, Beschl. , v. 4. 2. 2010, 5 Qs 71/09 |
In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
i.d.R. Gebühren unterhalb der Mittelgebühr; aber Mittelgebühr
angemessen, wenn Fahrverbot droht und die schwierige Frage der Unterbrechung
der Verjährung durch Zustellung an den Verteidiger eine Rolle
spielt |
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AG Bad Segeberg, Beschl. v. 30. 12. 2009 5 OWiEH
116/09 |
Die Mittelgebühr ist angemessen, wenn die Ahndung zu 3
Punkten führt; die Höhe der Geldbuße ist für die
Bestimmung der Gebühr ohne Belang |
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AG Eilenburg JurBüro 2010, 34 m. Anm. C.Schneider =
RVGreport 2010, 60 = AGS 2010, 74; AG Eilenburg JurBüro 2010, 35
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Bei einer Geldbuße von 40,00 und erheblicher
Vorbelastung des Betroffenen bzw. von 60,00 und drei drohenden Punkten
im VZR liegt gebührenrechtlich eine durchschnittliche Sache vor. |
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AG Limburg RVGreport 2009, 98 = VRR 2009, 159 = AGS 2009,
161 m. abl. Onderka = StRR 2009, 200 |
Mittelgebühr angemessen, wenn der Rechtsanwalt eine
Verringerung der Geldbuße von 50 auf 35
erreicht. |
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AG Bühl NZV 2009, 401 |
Überschreiten der Mittelgebühr um 20 % bei
drohendem Fahrverbot nicht unbillig. |
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Grundgebühr |
LG Leipzig RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119 = RVGreport
2009, 218 = RVGprofessionell 2009, 33 |
Aktenumfang von nur 9 Seiten führt zu einer unter der
Mittelgebühr liegenden Gebühr |
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Termins-gebühr |
LG Dessau-Roßlau JurBüro 2009, 427 |
Hauptverhandlungsdauer zwar nur 9 Minuten, aber
Terminsvorbereitung durch Sachverständigengutachten. Gebühr für
5110 VV RVG von 210 noch angemessen. |
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LG Detmold, Beschl. v. 3. 2. 2009, 4 Qs 172/08 |
Hauptverhandlungsdauer von 15 Minuten beim AG
rechtfertigt nur eine unterhalb der Mittelgebühr liegende
Gebühr |
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LG Koblenz RVGreport 2009, 97 = JurBüro 2008, 589 = VRR
2009, 40 = |
die unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung
(10 Minuten) rechtfertigt den Ansatz einer Gebühr Nr. 5112 VV
RVG von 450,00 regelmäßig nicht; mit einer Gebühr
von 270,00 ist die Verteidigertätigkeit dann angemessen
honoriert |
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LG Leipzig RVGreport 2009, 61 = VRR 2009, 119= RVGreport
2009, 218 = RVGprofessionell 2009, 33 |
Hauptverhandlungsdauer 10 Minuten, zwei geladene Zeugen
werden ungehört entlassen, führt zu einer Gebühr von 20 %
unterhalb der Mittelgebühr |
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LG Leipzig, Beschl. , v. 4. 2. 2010, 5 Qs 71/09 |
Hauptverhandlungsdauer von 15 Minuten unterdurchschnittlich,
aber Mittelgebühr, wenn Fahrverbot droht und die schwierige Frage der
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung an den Verteidiger eine
Rolle spielt |
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LG Mühlhausen RVGreport 2009, 187 = VRR 2009, 320
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Die Terminsgebühr lässt sich im OWi-Verfahren
nicht unter Hinweis darauf kürzen, dass der Rechtsanwalt einen Hinweis auf
bereits eingetretene Verjährung unterlassen habe; |
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