RVG EntscheidungenNr. 4100 VVAuswechseln des Pflichtverteidigers - Grundgebühr nach RVGGericht / Entscheidungsdatum: OLG Frankfurt/M, Beschl. v. 27. 10. 2004 - 3 Ws 1094/04 Fundstellen: NStZ-RR 2005, 31 = RVGreport 2005, 28 Leitsatz: 1. Dem Wunsch des Angeklagten auf Wechsel des Pflichtverteidigers ist ausnahmsweise dann zu entsprechen, wenn der bisherige Pflichtverteidiger damit einverstanden ist und durch die Beiordnung des neuen Verteidigers weder eine Verfahrensverzögerung noch Mehrkosten für die Staatskasse verursacht werden. -nichts- Einsender: Anmerkung: den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren zurück zur Übersicht |