Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

Entscheidungen

OWi

Fahrverbot, Bußgeldverfahren, Beschränkung

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Lüdinghausen, Urt. v. 14.01.2013 - 19 OWi-89 Js 1648/12-197/12

Leitsatz: Ein Fahrverbot kann auch auf Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft beschränkt werden.


19 OWi-89 Js 1648/12-197/12

Amtsgericht Lüdinghausen

IM NAMEN DES VOLKES

Urteil


In dem Bußgeldverfahren
gegen pp.

wegen Verkehrsordnungswidrigkeit

hat der Richter für Bußgeldsachen aufgrund der Hauptverhandlung vom 14.01.2013,
an der teilgenommen haben:

für Recht erkannt:

Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 500,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge mit mehr als 100 PS Motorkraft im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 3 III, 49 StVO, 24, 25 StVG, 2 BKatV).
Tatbestandsnummer 103 777

Einsender: RiAG C. Krumm, Lüdinghausen

Anmerkung: Das Urteil ist rechtskräftig


zurück zur Übersicht

Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".