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aus Verkehrsrecht Aktuell (VA) 2002, 132

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "VA" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "VA" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Fahrverbot

Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot

von RiOLG Detlef Burhoff, Ascheberg/Hamm

Bei einem schwerwiegenderen Verkehrsverstoß trifft den Mandanten häufig die dafür nach der BKatV zu verhängende Geldbuße nicht so schwer. Größere Bedeutung hat für ihn in der Regel die Frage, ob er (auch) mit einem Fahrverbot rechnen muss. Mit dieser Frage muss sich der Verteidiger rechtzeitig beschäftigen und dazu die aktuelle Rechtsprechung kennen. Wir stellen Ihnen nachfolgend die neuere Rechtsprechung vor und zeigen auf, wann Ihr Mandant ggf. eine Chance hat, einem Fahrverbot zu entgehen.

1. Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eine in der Praxis häufig anzutreffende Ordnungswidrigkeit und deshalb von erheblicher Bedeutung.

Umstände des Einzelfalls

Fahrverbot ja oder nein?

Fundstelle

Erhebliche Geschwindigkeitsüber-schreitung, aber keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

Ja, die fehlende Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steht einem Fahrverbot nicht entgegen

KG DAR 01, 413, 414

Geschwindigkeitsüberschreitung von 73 km/h, nachts auf der BAB im Bau-stellenbereich, in dem nicht gearbei-tet wurde, geringe Verkehrsdichte

Ja, aber Reduzierung der Länge des Regelfahrverbotes von drei auf zwei Monate

BayObLG DAR 01, 514

2. Rotlichtverstoß

Gerade bei einem Rotlichtverstoß können die Tatumstände dazu führen, dass ein Fahrverbot schon tatbestandsmäßig ausgeschlossen ist (vgl. dazu VA 00, 46).

Umstände des Einzelfalls

Fahrverbot ja oder nein?

Fundstelle

Der Betroffene benutzt Busspur und umgeht das für die allgemeine Fahrbahn geltende Rotlicht; Rotlichtdauer mehr als 1 Sekunde

Nein, kein qualifizierter Rotlichtver-stoß nach Nr. 34.2 BKatV (jetzt Nr. 132.2), wenn eine abstrakte Gefährdung des Querverkehrs und von Fußgängern ausgeschlossen ist

OLG Frankfurt VA 02, 62, Abruf-Nr. 020312

Linksabbieger lässt sich auf Grund momentaner Unaufmerksamkeit vom anfahrenden Geradeausverkehr mitziehen

Nein, da in diesen Fällen nicht unbedingt Rücksichts-, Verantwortungslosigkeit oder grobe Nachlässigkeit unterstellt werden kann

KG NZV 02, 50

Die Sicht auf die Lichtzeichenanlage wird durch Sonnenblendung behindert

Ja, in diesen Fällen muss der Betroffene besonders aufmerksam fahren

OLG Hamm 6.9.01, 3 Ss OWi 199/01, Abruf-Nr 020879

Eingeschränkte Aufmerksamkeit wg. starker emotionaler Bewegung durch Beerdigung einer nahe stehenden Person und mangelnde Vertrautheit mit der Technik des erst seit einer Woche gefahrenen Pkws

Nein

Hinweis: Das Fahren mit einem "unbekannten" Pkw entschuldigt einen Rotlichtverstoß in der Regel nicht (BayObLG NZV 01, 135)

OLG Frankfurt DAR 02, 82

3. Augenblicksversagen

Bei einem "Augenblicksversagen" (= leichter Fahrlässigkeit) kommt ein Fahrverbot nicht in Betracht (vgl. dazu den grundlegenden Beschluss des BGH vom 11.9.97 in NZV 95, 525). Wegen der Einzelheiten wird auf den Schwerpunktbeitrag in VA 01, 169, verwiesen.

Umstände des Einzelfalls

Augenblicksversagen ja oder nein?

Fundstelle

Geschwindigkeitsüberschreitung: Das Bestehen der Geschwindigkeitsbe-grenzung drängt sich auch einem Ortsunkundigen auf

Nein

KG DAR 01, 413, 414

Durch Telefonieren beim Autofahren abgelenkt

Nein, Unaufmerksamkeit ist fast zwangsläufig, damit ist von Vor-satz auszugehen. Hinweis: Das gilt erst recht nach Inkrafttreten des § 23a Abs. 1a StVO am 1.2.01

OLG Celle, VA 01, 111 = NZV 01, 196 m. Anm. Wrage; Abruf-Nr 010818

Übersehen der Anordnung einer Tempo 30-Zone und Befahren dieser Zone mit 69 km/h

Nein, da die innerorts an sich gültige Geschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten wird

KG DAR 01, 318

Beschränkung auf 30 km/h bekannt. Fahrer meint aber, diese sei aufge-hoben; Fahrer durch Streit mit seinen im Wagen sitzenden Kindern abgelenkt

Nein

OLG Hamm
VA 01, 73 =
NZV 01, 442
; Abruf-Nr 010526

Rotlichtverstoß: Der ortsunkundige Betroffene hat erst kurz vor einer Kreuzung erkannt, dass er sich falsch eingeordnet hatte und dann noch die Fahrspur gewechselt

Nein, da sich bei dieser Fallgestal-tung besondere Sorgfaltspflichten ergeben

OLG Hamm
VA 01 114
,
Abruf-Nr 010824

Geschwindigkeitsüberschreitung: Ver-kehrsschild befindet sich nur auf einer Straßenseite; Betroffener hat es beim Überholen nicht gesehen

Ja

OLG Düsseldorf VA 02, 95, Abruf-Nr 020547

Überschreitung um 42 km/h außerorts: Betroffener achtete wegen seiner in den Wehen liegenden Ehefrau nicht auf die einzuhaltende Geschwindigkeit

Ja

OLG Karlsruhe VA 02, 78 = DAR 02, 229;
Abruf-Nr 020150

Hausarzt überschreitet auf dem Weg zu einem Notfallpatienten die zulässige Höchstgeschwindigkeit

Ggf. ja, entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalls

Hinweis: Zu den konkreten Umständen des Falles muss ggf. unter Antritt von Beweisen vorgetragen werden

OLG Hamm
VA 02, 19
,
Abruf-Nr 020045
s.a. OLG Frank-furt, VA 02, 19,
Abruf-Nr 020046

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 32 km unmittelbar nach Fahrtbeginn: Fahrerin ist durch gerade Erlebtes emotional "völlig derangiert"

Ja

AG Koblenz 21.6.02, 2040 Js 18396/02, Abruf-Nr 020880

Praxishinweis: Wenn die gem. § 25 StVG erforderlichen Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes nicht vorliegen, kommt auch die Erhöhung der Geldbuße nicht in Betracht. Das gilt auch, wenn es sich um einen objektiv schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelt (OLG Hamm VA 01, 114, Abruf-Nr. 010824). Allerdings hindert das Vorliegen eines Augenblicksversagens nicht auch die Verhängung eines Fahrverbotes wegen "Beharrlichkeit" (OLG Köln NZV 01, 442).

4. Absehen vom Fahrverbot aus beruflichen Gründen?

Die Kasuistik zum Absehen vom Fahrverbot ist unüberschaubar, einzelfallbezogen (VA 01, 108).

Umstände des Einzelfalls

Absehen ja oder nein?

Fundstelle

Kurierdienst mit Kfz

nicht bei 3. Geschwindigkeitsüber-
schreitung innerhalb kurzer Zeit

OLG Frankfurt VA 02, 94, Abruf-Nr 020255

Betroffener ist als Subunter-nehmer für einen Kurierdienst tätig

Ja, wenn der Betroffene wegen außer-gewöhnlich schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse weder Urlaub machen noch einen Fahrer einstellen kann

AG Offenbach
VA 01, 190 =
zfs 01, 431;
Abruf-Nr .011324

Betroffener betreibt einen Vertrieb und Transport von pharmazeutischen Präparaten

Ja, wenn Betroffener einschlägig nicht in Erscheinung getreten ist und Überschreitung nur knapp oberhalb der Fahrverbots-Grenze des BKatV liegt

AG Montabaur
VA 01, 190 =
zfs 01, 431;
Abruf-Nr. 011325

Betroffener ist selbstständiger Kfz-Sachverständiger, Kfz-Werkstatt mit Personal und ASU-Prüfstand durch Fahrverbot gefährdet

Ja, da das Fahrverbot zu bedrohlichen Kundenverlusten, auch hinsichtlich von Folgeaufträgen, führen würde, was unverhältnismäßig wäre

AG Ahrensburg
VA 02, 78 =
zfs 02, 98;
Abruf-Nr. 020414

Steuerberater mit ländlicher
Praxis

Nein, allein die berufliche Nutzung des Pkw reicht nicht

OLG Hamm VA 02
18
, Abruf-Nr. 20042

Selbständiger Rechtsanwalt

Nein, allein die berufliche Nutzung des Pkw reicht nicht

OLG Hamm
NZV 01, 438

Selbständiger Rechtsanwalt

Ja, wenn er nach Kanzleiwechsel noch 50 % seines Umsatzes aus schwer erreichbarer früherer Kanzlei bezieht, die er dreimal in der Woche aufsucht.
Hinweis: Es waren außerdem seit der Tat 14 Monate verstrichen, der RA hatte freiwillig an verkehrspsychologischer Beratung teilgenommen

AG Duderstadt
zfs 01, 519

Bauingenieur, der auch auswärtige Baustellen zu betreuen hat

Nein, Kosten eines Aushilfsfahrers sind selbstverschuldet.
Hinweis: Notfalls muss der Betroffene sogar einen Kredit aufnehmen (OLG Frankfurt DAR 02, 82)

BayObLG
NZV 02, 144

5. Absehen vom Fahrverbot bei einem Verstoß gegen § 24a StVG

Das Absehen vom Fahrverbot kommt bei § 24a StVG grundsätzlich nur bei außergewöhnlichen Umständen in Frage. Diese müssen im amtsgerichtlichen Urteil erörtert werden.

Umstände des Einzelfalls

Absehen ja oder nein?

Fundstelle

Berufskraftfahrer, Verlust des Arbeitsplatzes droht

Nein, berufliche Gründe reichen allein nicht, wenn Fahrverbot nicht im Urlaub vollstreckt u. berufliches Führen des Betriebs-LKW nicht vom Fahrverbot ausgenommen werden kann

OLG Hamm
VA 02,47
,
Abruf-Nr. 020151

angestellte Klinik-Oberärztin, die an Rufbereitschaft teilnimmt und innerhalb von 60 Minuten die 80 km von ihrem Wohnort entfernte Klinik erreichen können muss

Ggf. ja. Hinweis: Die Betroffene musste außerdem noch ihren pflegebedürftigen Vater versorgen. Zudem betrug der Zeitraum zwischen Tat und Ahndung schon fast 2 Jahre

OLG Hamm 3.6.02, 2 Ss OWi 316/02,
Abruf-Nr. 020675

6. Absehen vom Fahrverbot wg. langen Zeitablaufs zwischen Tat und Urteil?

Die Rechtsprechung geht inzwischen wohl davon aus, dass grundsätzlich ein Zeitraum von zwei Jahren verstrichen sein muss, um wegen langen Zeitablaufs von einem Fahrverbot abzusehen (dazu der Schwerpunktbeitrag in VA 00, 77). Der Betroffene darf aber zwischen-zeitlich verkehrsrechtlich nicht neu in Erscheinung getreten sein und die Verfahrensverzögerung nicht zu vertreten haben (OLG Rostock DAR 01, 421; OLG Schleswig DAR 01, 40).

Umstände des Einzelfalls

Absehen ja oder nein?

Fundstelle

Zeitraum von 2 1/2 Jahren

Ja

OLG Schleswig DAR 02, 326; BayObLG DAR 02, 275; OLG Düsseldorf VA 01, 73, Abruf-Nr 010470; NZV 01, 435

Zeitraum von weniger 2 Jahren

In der Regel nein

OLG Rostock DAR 01, 421; BayObLG zfs 02, 202; s. aber AG Duderstadt zfs 01, 519

Zeitraum von 15 Monaten

Ja, aber nur ausnahmsweise (hier: wirtschaftlich Schwächerer, der verkehrsrechtlich nicht in Erscheinung getreten und Taxifahrer ist)

OLG Hamm VA 01, 151, Abruf-Nr. 010986

Zeitraum von nur 13 Monaten

Nein, jedenfalls dann nicht, wenn das späte Urteil vom Betroffenen zu vertreten ist

KG VA 02, 94 = VRS 102, 127; Abruf-Nr 020460

7. Absehen vom Fahrverbot aus sonstigen Gründen

Zusätzlich ist immer darauf zu achten, ob neben sonstigen Gründen "berufliche" und/oder persönliche Umstände vorliegen, die gegen ein Fahrverbot vorgebracht werden können.

Umstände des Einzelfalls

Absehen ja oder nein?

Fundstelle

Betroffener ist auf Fahrerlaubnis angewiesen, weil er sonst wegen fehlender Anbindung des Wohnorts an öffentliche Verkehrsmittel keine Bewerbungsgespräche zeitgerecht wahrnehmen oder bei evtl. Anstellung keine Außendiensttätigkeit ausführen kann

Ja, gegen Verdoppelung der Geldbuße (AG Ludwigsburg).
Hinweis: Nicht so großzügig ist das OLG Frankfurt in NStZ-RR 01, 344: keine unzumutbare Härte, wenn das Fahrverbot nur generell den Erhalt des neuen Arbeitsplatzes verhindert

AG Ludwigsburg VA 02, 78 = zfs 02, 99;
Abruf-Nr. 020415

Geschwindigkeitsüberschreitung zur Nachtzeit

Nein, steht Fahrverbot wg. beharr-licher Verletzung der Pflichten eines Kfz-Führers nicht entgegen (VA 02, 58)

OLG Rostock DAR 01, 421, 422

Teilnahme an einem Aufbauseminar

Nein, da Aufbauseminar und Fahrverbot einen nicht vergleichbaren Zweck haben

AG Celle zfs 01, 520; aber AG Duderstadt zfs 01, 519

Betroffener ist Professor, der als Folge Bahnfahrt von 3 Stunden auf sich nehmen und dabei umfangreiches Material transportieren muss

Nein, solche Umstände sind die regelmäßige Folge eines Fahrverbotes

BayObLG
BA 02, 55

Geschwindigkeitsüberschreitung von 45 km/h auf BAB, keine Eintragung im Verkehrszentralregister, Betroffene zu 70 % schwerbehindert

Ausnahmsweise ja

AG Göttingen

DAR 02, 281

8. Anforderungen an das tatrichterliche Urteil/Prozessuales

Bei der Verhängung eines Fahrverbots bestehen besondere Anforderungen an die Urteilsgründe, weil der Tatrichter zu erkennen geben muss, dass er sich der Möglichkeit bewusst gewesen ist, von einem Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße absehen zu können (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Fahrverbot VA 01, 131). Auf folgende neue Rechtsprechung dazu und zu prozessualen Fragen ist hinzuweisen:

Umstände des Einzelfalls

Auswirkung

Fundstelle

Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf den Rechtsfolgenausspruch

Rechtsbeschwerde-Beschränkung unwirksam, wenn AG-Urteil nicht entnommen werden kann, ob geltend gemachtes Augenblicksversagen ausgeschlossen werden kann

OLG Köln VA 02, 111 = VRS 102, 212

Urteil nicht zu entnehmen, dass sich Gericht der Möglichkeit bewusst war, trotz Annahme eines Regelfalls vom Fahrverbot allein unter Erhöhung der Geldbuße absehen zu können

die Urteilsgründe sind lückenhaft

OLG Hamm DAR 02, 276; s. aber OLG Hamm DAR 02, 85

Es wird vom Fahrverbot abgesehen

Das Absehen bedarf einer eingehen-den Begründung

OLG Hamm 27.9.01, 2 Ss OWi 642/01,
Abruf-Nr 020881

AG-Urteil enthält keine Fest-stellungen zu den persönlichen, insbesondere nicht zu den beruflichen Verhältnissen

Urteil ist lückenhaft, da OLG nicht prüfen kann, ob das Fahrverbot z.B. wegen besonderer Umstände in persönlichen Verhältnissen des Be-troffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt

OLG Hamm 22.5.02, 2 Ss OWi 200/02, VA 02, 124;
Abruf-Nr 020679

Praxishinweis: Der Zusammenstellung lässt sich entnehmen, dass die OLG größere Anforderungen an das Absehen vom Fahrverbot stellen als die AG. Der Verteidiger darf daher nicht erst in der Rechtsbeschwerde die Umstände vortragen, die zu einem Entfallen des Regelfahrverbotes führen können. Vielmehr muss er versuchen, schon das AG zu einer für den Mandanten günstigen Fahrverbotsentscheidung zu veranlassen. Beim OLG ist der entsprechende Vortrag zudem meist zu spät, weil dieses an die Feststellungen des AG gebunden ist. Der Verteidiger muss auch alle Umstände vortragen, die zu einem Absehen vom Fahrverbot führen können. Er darf sich also nicht auf die aus seiner Sicht wichtigsten beschränken. Denn häufig führt nicht ein Grund allein zum Entfallen des Fahrverbotes, sondern erst das Zusammentreffen mehrerer Gründe, die jeder für sich allein nicht ausgereicht hätten.


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