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aus RVGreport 2018, 402

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "PStR" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "PStR" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen aus den Jahren 2017/2018 – Teil 3

von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Ich habe in RVGreport 2017, 442 über die in den Jahren 2016/2017 ergangene Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen und sonstigen Verfahren berichtet. Die nachfolgende Übersicht, die den Stand von Oktober 2018 hat, knüpft daran an. Eine Übersicht zu der Rechtsprechung zu den Teilen 4 - 7 VV RVG aus dem Jahr 2017/2018 ist in RVGreport 2018, 322 ff. und 362 ff. abgedruckt.

I. Strafverfahren (Teil 4 VV RVG)

Gebühr

Gericht/Fundstelle

Inhalt

§ 14 RVG

Allgemeines

LG Detmold, Beschl. v. 15.5.2018 - 23 Qs 36 Js 536/16

Ein gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach ein Wahlverteidiger im Kostenfestsetzungsverfahren nicht schlechter gestellt werden dürfe als ein Pflichtverteidiger. Die Gebühren des Wahlverteidigers können daher unter der Pauschalgebühr des gesetzlich bestellten Verteidigers liegen.

Begriff der Unbilligkeit

OLG Bamberg RVGreport 2018, 172 = NStZ-RR 2018, 192 = RVGprofessionell 2018, 78

Unbillig im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ist Gebührenbestimmung, wenn sie um 20% oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt

Höchstgebühr

OLG Naumburg RVGreport 2018, 296

In Verfahren zur Rehabilitierung von Heimkindern ist im Regelfall die Höchstgebühr angemessen.

Mittelgebühr

OLG Karlsruhe RVGreport 2017, 386 = JurBüro 2017, 523;

OLG Naumburg RVGreport 2018, 296

Bei der Feststellung der angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG ist eine Abwägung aller Umstände, d.h. der gebührenerhöhenden und -mindernden, vorzunehmen; dabei ist jeweils von der Mittelgebühr auszugehen.

Terminsgebühr

OLG Bamberg RVGreport 2018, 172 = NStZ-RR 2018, 192 = RVGprofessionell 2018, 78

Die Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, geben Hilfestellung bei der Bemessung der Terminsgebühr für die Einordnung im Gebührenrahmen

 

LG Detmold, Beschl. v. 15.5.2018 - 23 Qs 36 Js 536/16

Hauptkriterium für die Höhe der Terminsgebühr ist die Dauer der Hauptverhandlung. Als durchschnittliche Dauer einer Hauptverhandlung vor dem Berufungsgericht ist ein Zeitraum von 2 bis 3 Stunden anzunehmen.

Bedeutung der Angelegenheit

LG Frankfurt/Main RVGreport 2018, 296

Für den Beschuldigten ist das Verfahren von einiger Bedeutung, wenn er unter laufender Bewährung steht und die akute Gefahr des Widerrufs droht, sodass er mit der Vollstreckung einer nicht unerheblichen Freiheitsstrafe rechnen muss.

Nr. 4104 VV RVG

LG Hagen, Beschl. v. 23.4.2018 – 43 Qs 14/18

Hat der Rechtsanwalt nach der Einarbeitung in das Verfahren keine über den Abgeltungsbereich der Grundgebühr hinausgehenden Tätigkeiten erbracht, ist die Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren nur in Höhe der Mindestgebühr zu bemessen. 

II. Bußgeldverfahren (Teil 5 VV RVG)

Gebühr

Gericht/Fundstelle

Inhalt

Allgemeines

LG Cottbus RVGreport 2018, 10 = RVGprofessionell 2018,5;

AG Plauen OWi 440 Js 18243/16, DAR 2018, 418 (aufgehoben von LG Zwickau, Beschl. v. 27.6.2018 – 1 Qs 90/18)

In Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der Ansatz der sog. Mittelgebühr als Ausgangspunkt grds. gerechtfertigt; hiervon ausgehend sind in jedem Einzelfall die besonderen Umstände zu würdigen.

 

LG Zwickau, Beschl. v. 27.6.2018 – 1 Qs 90/18

Es wird daran festgehalten, dass sich in Verfahren nach Verkehrsordnungswidrigkeiten dann eine Festsetzung der anwaltlichen Vergütungsansprüche im unteren Drittel des zur Verfügung stehenden Gebührenrahmens ergibt, wenn unter strikter Beachtung der Umstände des Einzelfalles und unter Zugrundelegung der Gebührenbemessungskriterien aus § 14 RVG davon auszugehen ist, dass insgesamt eine Angelegenheit von unterdurchschnittlicher Bedeutung vorliegt.

 

AG Bottrop RVGreport 2018, 172 = RVGprofessionell 2018, 79

Die Höhe der Geldbuße ist kein Anknüpfungspunkt für die Bemessung der Gebühren. Denn die Höhe der Geldbuße ist schon Anknüpfungspunkt für die Frage, aus welcher Stufe der Rechtsanwalt seine Gebühren berechnet („gebührenrechtliches Doppelverwertungsverbot“).

 

AG Bottrop RVGreport 2018, 172 = RVGprofessionell 2018, 79

Durchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit schon ab drohender Eintragung von einem Punkt im FAER, da schon ab vier Punkten Maßnahmen erfolgen können


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