Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

aus RVGreport 2015, 202

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport“ für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen

von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Ich habe in RVGreport 2014, 176 über die in den Jahren 2013 und (teilweise) 2014 ergangene Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen und sonstigen Verfahren berichtet. Die nachfolgende Übersicht, die den Stand von Mai 2015 hat, knüpft daran an. Eine Übersicht zu der  Rechtsprechung zu den Teilen 4 - 7 VV RVG aus dem Jahr 2014 ist in RVGreport 2015, 122 ff. und 162 ff. abgedruckt.

I. Strafverfahren (Teil 4 VV RVG)

Gebühr

Gericht/Fundstelle

Inhalt

Begriff der Unbilligkeit

OLG Dresden, Beschl. v. 16. 9. 2014 - 3 Ws 27/14;

LG Dresden, Beschl. v. 21. 7. 2014 - 2 Qs 8/14;

LG Saarbrücken RVGreport 2014, 387 =  VRR 2014, 359 = zfs 2014, 586;

AG Düsseldorf RVGreport 2014, 226 =  VRR 2014, 276;

AG Tauberbischofsheim RVGreport 2015, 62 = VRR 2014, 397

Unbillig im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ist Gebührenbestimmung, wenn sie um 20% oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt

Allgemeines

OLG Nürnberg RVGreport 2014, 463 = StRR 2014, 512 (unzutreffend a.A. LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 19.05.2014 - 5 Ks 109 Js 368/13)

Bei der Bemessung von mehreren Hauptverhandlungsterminsgebühren ist keine „Gesamtbewertung“ mehrerer Hauptverhandlungstage vorzunehmen.

LG Koblenz RVGreport 2014, 264 = RVGprofessionell 2014, 99 = StRR 2014, 261 = VRR 2014, 275 = JurBüro 2014, 302

In "Normalfällen" entspricht die Bestimmung der Mittelgebühr billigem Ermessen. Der Rechtsanwalt darf aber nicht ohne Abwägung der Bemessungskriterien generell die Mittelgebühr abrechnen.

LG Ravensburg RVGreport 2014, 174

Ist eines der in § 14 Abs. 1 RVG erwähnten Kriterien bei der Bemessung einer Rahmengebühr herangezogen worden, ist es für die Bemessung anderer Rahmengebühren verbraucht (für „Schwierigkeit“ Grundgebühr/Terminsgebühr)

Bedeutung der Angelegenheit

OLG Dresden, Beschl. v. 16.09.2014 - 3 Ws 27/14

Erhebliche Auswirkungen privater und wirtschaftlicher Art beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, großes Medieninteresse; erhebliche Bedeutung

OLG Nürnberg, Beschl. v. 12. 1. 2015 - 1 Ws 584/14

Die besondere Bedeutung des Verfahrens für den Nebenkläger als Opfer eines versuchten Mordes ist bei den Gebühren Nr. 4118 VV RVG und Nr. 4120 VV RVG  bereits berücksichtigt.

LG Koblenz RVGreport 2014, 264 = RVGprofessionell 2014, 99 = StRR 2014, 261 = VRR 2014, 275 = JurBüro 2014, 302

Bedeutung der Angelegenheit für einen Nebenkläger, der durch die Körperverletzungshandlungen der Verurteilten schmerzhafte Prellungen, Schürfwunden und ein Auskugeln der rechten Schulter erlitten hat, „sicherlich von zumindest durchschnittlicher, wenn nicht gar überdurchschnittlicher Bedeutung“

AG Königswinter, 9. 4. 2014 – 20 Ds 900 Js 37/13

Bewährungswiderruf von 2 Jahren Freiheitsstrafe droht; 50.000 € Sachschaden führt zu besonderer Bedeutung

Schwierigkeit der Angelegenheit

LG Ravensburg RVGreport 2015, 174

Ist das Kriterium der Schwierigkeit bereits bei der Bemessung der Grundgebühr berücksichtigt, wird es bei der Bemessung der Terminsgebühr nicht noch einmal herangezogen.

LG Potsdam NStZ-RR 2015, 63

Muss der Verteidiger bei einem einfach gelagerten Sachverhalt zur Feststellung des Strafklageverbrauchs auf ein weiteres, sich nicht aus den ihm übersandten Akten ergebendes Strafverfahren zurückgreifen, so ist die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bereits als durchschnittlich einzustufen.

LG Potsdam JurBüro 2014, 188

Bedeutung der Angelegenheit deutlich unter dem Durchschnitt bei einer geringfügigen Strafsache; Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 15,00 €

AG Königswinter, Beschl. v. 9. 4. 2014 – 20 Ds 900 Js 37/13-98/13

Brandstiftungsvorwurf ist schwierig, weil Spezialmaterie

Haftungsrisiko

LG Potsdam NStZ-RR 2015, 63

Ein geringes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann vom Rechtspfleger nicht als sich gebührenmindern auswirkendes Bemessungskriterium i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 3 RVG herangezogen werden.

Grundgebühr

LG Koblenz RVGreport 2014, 264 = RVGprofessionell 2014, 99 = StRR 2014, 261 = VRR 2014, 275 = JurBüro 2014, 302

Aktenumfang von 167 Blatt bis zum Beginn der Hauptverhandlung jedenfalls durchschnittlich in einem amtsgerichtlichen Körperverletzungsverfahren 

Terminsgebühr

LG Potsdam JurBüro 2014, 188

Erreicht bei einer Strafsache von nur geringer Bedeutung die Dauer der Wartezeit nicht einmal die durchschnittliche Dauer einer Hauptverhandlung vor dem Strafrichter, so kann der nutzlose Zeitaufwand des wartenden  Verteidigers allenfalls mit zwei Dritteln der mittleren Terminsgebühr vergütet werden (für Terminsgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG).

LG Ravensburg RVGreport 2015, 174

In einem amtsgerichtlichen Verfahren vor dem Strafrichter ist als durchschnittliche Dauer einer Hauptverhandlung ein bis zwei Stunden anzusehen. Daher rechtfertigt eine Hauptverhandlungsdauer von lediglich 50 Minuten nur eine Terminsgebühr in Höhe von 150,00 €.

LG Saarbrücken, Beschl. v. 5. 2. 2015 – 6 Qs 17/15

Verhandlungsdauer von 30 Minuten im Berufungsverfahren unterdurchschnittlich; rechtfertigt nur eine Gebühr von 110,00 e

LG Saarbrücken, Beschl. v. 5. 2. 2015 – 6 Qs 7/15

Verhandlungsdauer von 15 Minuten beim Strafrichter/AG unterdurchschnittlich

II. Bußgeldverfahren (Teil 5 VV RVG)

Gebühr

Gericht/Fundstelle

Inhalt

Allgemeines

LG Dresden, Beschl. v. 21. 7. 2014 - 2 Qs 8/14

I.d.R. unterhalb der Mittelgebühr (75 %), wenn bis auf die verhängte Geldbuße keine weiteren Auswirkungen für den Betroffenen zu erwarten sind

LG Neuruppin, Beschl. v. 30. 1. 2015 – 11 Qs 60/14

Bei 11 Punkten im VZR erhöhte Bedeutung, wenn weitere drei Punkte drohen

AG Bitterfeld-Wolfen, Urt. v. 13.07.2014 - 7 C 306713

Einzelfallbetrachtung, unterdurchschnittlich, Geldbuße von 120 €, 3 Punkte im VZR 

AG Düsseldorf, 8.02.2014 - 20 C 3087/13, RVGreport 2014, 226 = VRR 2014, 276

Unterdurchschnittlich bei 80 € Geldbuße, 3 Punkten im VZR und kein Fahrverbot

AG Meißen RVGreport 2015, 136

Anwaltliche Tätigkeiten in Verkehrsordnungswidrigkeiten sind nicht grundsätzlich lediglich als unterdurchschnittlich einzustufen. Daher ist i.d.R. der Ansatz der Mittelgebühr gerechtfertigt.

AG Meißen RVGreport 2015, 136

Geldbuße von 100 €; 2 Punkte im VZR drohen, durchschnittlich

AG Meißen RVGreport 2015, 136

Durchschnittlich mit der Folge, dass die Mittelgebühr gerechtfertigt ist, auch wenn nur 11 Blatt Akte, wenn Videosequenz vom Verkehrsverstoß angefordert und ausgewertet worden ist.

AG Tauberbischofsheim RVGreport 2015, 62 = VRR 2014, 397

In Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der Ansatz der sog. Mittelgebühr als Ausgangspunkt grds. gerechtfertigt; hiervon ausgehend sind in jedem Einzelfall die besonderen Umstände zu würdigen.

Grundgebühr

AG Düsseldorf RVGreport 2014, 226 = VRR 2014, 276

Unterdurchschnittlich bei nur 22 Blatt Akten


Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".