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aus RVGreport 2020, 243

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4–7 VV RVG aus den Jahren 2019/2020 – Teil 2

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg

Der 2. Teil der Übersicht schließt an den 1. Teil der Übersicht in RVGreport 2020, 202 an und befasst sich im Wesentlichen mit der Rechtsprechung zu Gebühren und Auslagen in Straf- und Bußgeldsachen in den Teilen 4–7 VV RVG. Er hat den Stand von Mitte Juni 2020.

Norm

Gericht/Fundstelle

Inhalt

II. Teil 2 VV RVG

Nr. 2501 VV RVG

AG Bad Segeberg RVGreport 2020, 193 = RVGprofessionell 2020, 97

Die Bewilligung von Beratungshilfe ist auch noch nach Zustellung der Anklageschrift möglich.

 

AG Schwerin RVGreport 2020, 25 = AGS 2020, 145

Ein RA, der seinen Mandanten berät, um die Reaktion in einem Strafverfahren zu besprechen, benötigt dazu Ablichtungen aus der Ermittlungsakte. Deshalb besteht auch in Beratungshilfesachen Anspruch auf Erstattung der von dem RA gefertigten Fotokopien aus der Staatskasse (Nr. 7000 VV RVG).

 

OLG Saarbrücken JurBüro 2020, 75 = RVGreport 2020, 116 = RVGprofessionell 2020, 67

1. Bei einem elektronisch gestellten Antrag auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung, dem der Berechtigungsschein als eingescanntes Dokument beigefügt ist, ist die Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins dann erforderlich, wenn das Festsetzungsorgan sie zur Glaubhaftmachung der tatsächlichen Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs der Beratungsperson für erforderlich hält.

2. Der Berechtigungsschein ist kein Schuldschein i.S.v. § 371 BGB.

III. Teil 4 VV RVG

Vorbem. 4 Abs. 1 VV RVG

LG Berlin RVGreport 2019, 387

Bei der Einlegung des Einspruchs des Vertreters eines „vermeintlichen Angeklagten“, dem aufgrund einer Personenverwechselung fälschlicherweise ein Strafbefehl zugestellt worden ist, handelt es sich nicht um Verteidigertätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG, sondern um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG.

Vorbem. 4 Abs. 2 VV RVG

LG Bad Kreuznach, Beschl. v. 26.2.2020 – 2 Qs 18/20

Vom Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr werden grds. auch Tätigkeiten im Hinblick auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde erfasst. Das gilt aber nur im Hinblick auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine im Verfahren selbst tätige Person.

Vorbem. 4 Abs. 3 VV RVG

OLG Celle RVGreport 2018, 95 = JurBüro 2017, 467

Das Einlegen einer Beschwerde vier Tage nach Verkünden des Urteils kann nicht gebührenerhöhend für die maßgebliche Terminsgebühr des Wahlanwalts herangezogen werden.

Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG

LG Magdeburg, Beschl. v. 15.4.2020 – 21 Ks 5/19

Der Begriff des Erscheinens in Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG ist teleologisch erweiternd dahin auszulegen, dass es grds. auch ausreicht, wenn der sich bereits auf dem Weg befindliche RA zur Terminsteilnahme gewillt ist und von einem Aufsuchen des Gerichtsgebäudes lediglich deshalb absieht, weil er noch kurzfristig während der Anreise zum Gericht von der Terminsaufhebung erfährt.

 

AG Nürnberg RVGreport 2020, 140 = RVGprofessionell 2020, 37

Erscheint ein (Pflicht-)Verteidiger zu einem Termin, wird jedoch (vor Aufruf der Sache im durchgeführten Termin) entlassen (hier: wegen eines verteidigungsbereiten Wahlverteidigers), erhält er nicht die Terminsgebühr nach Vorbem. 4 Nr. 3 VV RVG. Es handelt sich auch nicht um einen Fall des § 4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG.

 

AG Nürnberg RVG professionell 2020, 37

Für eine Terminsgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 3 Satz 2 VV RVG ist entscheidend, ob der Termin für den jeweiligen RAnicht stattgefunden hat“, unerheblich ist, wenn der Termin ggf. mit einem anderen RA durchgeführt worden ist.

Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG

OLG Dresden RVGreport 2020, 102

Kein Haftzuschlag, wenn sich der Mandant freiwillig in einer stationären Therapie oder im offenen Vollzug befindet.

Vorbem. 4.1 VV RVG

LG Arnsberg RVGreport 2020, 177 = RVGprofessionell 2020, 64

Für die anwaltliche Vertretung im strafverfahrensrechtlichen Beschwerdeverfahren fällt eine besondere Verfahrensgebühr nur in den im RVG geregelten Fällen an.

Nr. 4100 VV RVG

LG Amberg RVGreport 2020, 141 = RVGprofessionell 2020, 65

Aus dem Wortlaut der Nr. 4100 VV RVG ergibt sich nach den Änderungen durch das 2. KostRMoG, dass neben der Grundgebühr gleichzeitig stets die Verfahrensgebühr für den Verfahrensabschnitt anfällt, in dem der RA erstmalig mit der Sache befasst wird.

 

AG Bad Liebenwerda, RVGreport 2020, 56 = RVGprofessionell 2019, 148

Jedes Ermittlungsverfahren ist so lange ein eigenständiger Rechtsfall i.S.d. Nr. 4100 VV RVG, wie nicht die Verbindung mit anderen Verfahren erfolgt ist.

Nr. 4102 VV RVG

LG Leipzig RVGreport 2019, 338 = StraFo 2019, 439

Wird ein RA nach § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO für die Verkündung eines Haftbefehls (oder eine sonstige richterliche Vernehmung) beigeordnet, entsteht regelmäßig nur eine Terminsgebühr nach Nrn. 4102, 4103 VV RVG; Verfahrens- und Grundgebühr sowie die Auslagenpauschale fallen in solchen Fällen regelmäßig nicht an.

Nr. 4108 VV RVG

LG Hamburg, Beschl. v. 18.5.2020 - 628 Qs 10/20

1. Werden miteinander verbundene Verfahren noch im Hauptverhandlungstermin getrennt, entsteht auch für das abgetrennte Verfahren eine Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG für diesen Hauptverhandlungstag.

2. Die kurze Dauer des Hauptverhandlungstermins in der abgetrennten Sache ist bei der Höhe der Gebühr Nr. 4108 VV RVG zu berücksichtigen; sie kann rechtfertigen, dass nur die Mindestgebühr verdient ist.

Nr. 4104 VV RVG

AG Passau, Beschl. v. 13.8.2019 – 5 Ds 25 Js 1540/17 jug (2)

Auch Tätigkeiten, die der RA nach Rücknahme der Anklage und Einstellung des Verfahrens erbringt, sind dazu geeignet, die Verfahrensgebühr entstehen zu lassen.

Nr. 4110 VV RVG

KG RVGreport 2020, 20

Ein im Protokoll der Hauptverhandlung enthaltener Vermerk, ab wann der Verteidiger vor Aufruf anwesend war, wie z.B. – „anwesend seit … Uhr“, entfaltet keine formelle Beweiskraft i.S.v. § 274 StPO, da er sich nicht auf Vorgänge in der Hauptverhandlung selbst erstreckt). Er erbringt jedoch einen Anscheinsbeweis dafür, dass der RA (erst) zu dem angegebenen Zeitpunkt verhandlungsbereit im Sitzungssaal erschienen ist. Dieser Anscheinsbeweis kann aber grds. durch einen substantiierten und schlüssigen Vortrag des RA erschüttert werden.

 

OLG Koblenz RVGreport 2020, 103 = JurBüro 2020, 26

1. Auch längere Sitzungspausen sind von der für das Entstehen der zusätzlichen Terminsgebühr nach Nr. 4122 VV RVG maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer grds. nicht in Abzug zu bringen.

2. Auch eine Mittagspause ist bei der Bemessung der Terminsdauer im Rahmen des Zuschlags nach Nr. 4122 VV RVG bis zu einer üblichen Dauer von einer Stunde regelmäßig nicht in Abzug zu bringen.

3. Für eine darüber hinausgehende Sitzungsunterbrechung ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der Verteidiger die Sitzungspause anderweitig für seine berufliche Tätigkeit sinnvoll hat nutzen können, wobei schon aus Gründen der Praktikabilität kein an individuellen Möglichkeiten ausgerichteter Maßstab anzulegen ist.

4. Bei einer Sitzungsunterbrechung, die den Zeitraum einer einstündigen Mittagspause überschreitet, wird in aller Regel ein noch zur Verfügung stehender Zeitraum von bis zu einer Stunde auch für ortsansässige Verteidiger und auch bei Nutzung von modernen Telekommunikationsmitteln nicht mehr sinnvoll nutzbar sein.

 

LG Magdeburg, Beschl. v. 15.4.2020 – 21 Ks 5/19

Macht das Gericht eine Mittagspause, ist diese unabhängig von ihrer tatsächlichen Dauer mit 30 Minuten in Abzug zu bringen. Ob es sich bei einer Pause um eine Mittagspause handelt, lässt sich ggf. aus dem zur Mittagszeit gelegenen Unterbrechungszeitpunkt entnehmen.

 

LG Göttingen, Beschl. v. 3.3.2020 – 6 Ks 25 Js 14421/18 (11/18)

Bei der Beurteilung der Frage, ob eine in die Mittagszeit fallende Unterbrechung als Mittagspause gilt und deshalb von der für die Ermittlung eines Längenzuschlags maßgeblichen Hauptverhandlungsdauer abzuziehen ist, ist von Bedeutung, ob die (ungefähre) Dauer der Unterbrechung bereits vor Verhandlungsbeginn an dem jeweiligen Tag absehbar ist und der Pflichtverteidiger sich auf diese Unterbrechung hat einstellen können.

Nr. 4118 VV RVG

OLG Dresden RVGreport 2020, 102

Der Verteidiger kann nicht deswegen anstelle der Strafkammergebühren die Gebühren für eine Verhandlung vor dem Schwurgericht nach Nrn. 4119–4121 VV RVG verlangen, wenn eine Strafkammer aufgrund eines rechtlichen Hinweises und der zeitlichen Schranke des § 6a Abs. 2 StPO funktionell als Schwurgericht verhandelt

Nr. 4130 VV RVG

LG Amberg RVGreport 2020, 141 = RVGprofessionell 2020, 65

Das Entstehen der Verfahrensgebühr Nr. 4130 VV RVG setzt voraus, dass der Verteidiger einen Auftrag für das Revisionsverfahren hat.

Nr. 4141 VV RVG

AG Koblenz, Beschl. v. 31.3.2020 – 33 Ds 2010 Js 19175/19 (2)

Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO führt zum Entstehen der Gebühr

 

LG Marburg RVGreport 2019, 102 = AGS 2019, 61 = JurBüro 2019, 247 = RVGprofessionell 2019, 121

Die Befriedungsgebühr bemisst sich bei einer Beendigung des Verfahrens im vorbereitenden Verfahren nicht nach Nr. 4104 VV RVG, sondern danach, welches Gericht mit dem Verfahren befasst worden wäre, wenn sich das Verfahren nicht erledigt hätte.

Nr. 4142 VV RVG

KG RVGreport 2020, 76

Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV RVG entsteht auch dann, wenn der vor dem 1.7.2017 mit der Verteidigung beauftragte oder zum Pflichtverteidiger bestellte RA zunächst nur Tätigkeiten zu entfalten hatte, die sich gegen vermögenssichernde Maßnahmen im Rahmen einer Rückgewinnungshilfe nach altem Recht (§§ 73 Abs. 1 Satz 2, 73a, 73b StGB a.F.) richteten.

 

OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 28.6.2019 2 Ws 13/19;

OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.10.2019 – 2 Ws 48/19

Der sachliche Anwendungsbereich des Gebührentatbestandes der Nr. 4142 VV RVG umfasst lediglich die Tätigkeit, die sich auf die Einziehung der in § 439 StPO ( = § 442 StPO a.F.) gleichgestellten Rechtsfolgenverfall, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands die Abführung des Mehrerlöses oder eine  diesen Zwecken dienende Beschlagnahme bezieht. Da das RVG diese vergütende Tätigkeit abschließend aufzählt, kommt eine entsprechende Anwendung auf die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung eines dinglichen Arrestes oder der Einziehung eines Wertersatzes des Erlangten lediglich zur. Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche nicht in Betracht.

 

KG RVGreport 2020, 76 (zum neuen Recht)

Nr. 4142 VV RVG gilt für eine Tätigkeit des RA, die sich auf einen dinglichen Arrest zur Sicherung des Verfalls von Wertersatz bezieht, auch dann, wenn der dingliche Arrest der Rückgewinnungshilfe (§ 111b Abs. 5 StPO) dient.

 

KG RVGreport 2020, 76

Zu den zu honorierenden Tätigkeiten gehören auch solche in Bezug auf vorläufige Maßnahmen im Ermittlungsverfahren, die dem Zweck dienen, dem Betroffenen die gesicherten Vermögenswerte später endgültig zu entziehen und es dadurch zu einem dauerhaften Vermögensverlust bei ihm kommen zu lassen.

 

LG Amberg RVGreport 2019, 354;

LG Amberg RVGreport 2019, 431;

ähnlich AG Mainz RVGreport 2019, 141;

AG Mainz RVGreport 2019, 424

Die Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG entsteht nicht, wenn von vornherein eine Einziehung nicht in Betracht zu ziehen ist.

 

LG Erfurt RVGreport 2020, 62

Die zusätzliche Gebühr Nr. 4142 VV RVG entsteht immer im Falle einer Tätigkeit, die sich auf die Einziehung oder verwandte Maßnahmen bezieht. Dabei kommt es für das Entstehen der Wertgebühr nicht darauf an, ob der Gebührenrahmen der jeweiligen Verfahrensgebühr ausreicht, um die Tätigkeiten des RA angemessen zu berücksichtigen.

 

KG RVGreport 2020, 20

Allein der Umstand, dass im Fall der Verurteilung eine derartige Maßnahme ggf. in Betracht kommen würde, reicht für die Entstehung der Gebühr Nr. 4142 VV RVG nicht aus.

 

OLG Dresden RVGreport 2020, 228; LG Chemnitz, Beschl. v. 9.1.2020 – 4 KLS 310 Js 40553/18

Für eine nach Aktenlage gebotene Beratung des Beschuldigten, die sich auf Einziehung und ihr gleichstehende Rechtsfolgen bezieht, steht dem Verteidiger eine als Wertgebühr ausgestaltete Verfahrensgebühr zu.

 

BGH RVGreport 2019, 431

Der Gegenstandswert bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der Angeklagten auf die Abwehr der Einziehung. Maßgeblich ist der Nominalwert der titulierten Einziehungsforderung. Es kommt nicht darauf an, ob ggf. wegen Vermögenslosigkeit des Angeklagten erhebliche Zweifel an der Werthaltigkeit der Einziehungsforderung bestehen.

Nr. 4143 VV RVG

LG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2019 – 628 Qs 37/19 u. 628 Qs 40/19

Das Entstehen der Gebühr nach Nr. 4143 VV RVG hängt nicht von einem förmlichen Antrag nach § 404 Abs. 1 StPO ab, vielmehr entsteht entsprechend der Vorbem. 4 VV RVG die Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV RVG mit der ersten Tätigkeit des RA, sofern dieser beauftragt ist, im Strafverfahren hinsichtlich des vermögensrechtlichen Anspruchs tätig zu werden.

Nr. 4204 VV RVG

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. 13.12.2019 – 12 Qs 33/19

Im Gesamtstrafenverfahren nach § 460 StPO entsteht auch für den Verteidiger, der den Angeklagten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, die Gebühr Nr. 4204 VV RVG.

IV. Teil 4 Abschnitt 3

Vorbem. 4.3 VV RVG

LG Leipzig RVGreport 2019, 338 = StraFo 2019, 439

Der nach § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO dem Beschuldigten für eine Haftbefehlseröffnung beigeordnete RA rechnet nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG ab.

 

LG Mannheim RVGreport 2019, 217

Zur anwaltlichen Vergütung für die Tätigkeit des RA als für eine richterliche Vernehmung dem Beschuldigten bestellter Beistand, wenn mehrere Vernehmungstermine angesetzt waren.

 

LG Berlin RVGreport 2019, 387

Bei der Einlegung des Einspruchs des Vertreters eines „vermeintlichen Angeklagten“, dem aufgrund einer Personenverwechselung fälschlicherweise ein Strafbefehl zugestellt worden ist, handelt es sich nicht um Verteidigertätigkeit i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG, sondern um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG.

V. Teil 5 VV RVG

Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG

LG Stuttgart ,DAR 2020, 358;

a.A. LG Kassel RVGreport 2019, 343

Im selbstständigen Einziehungs-/Verfallsverfahren des Bußgeldverfahrens entstehen für den Vertreter des Einziehung-/Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Einziehungs-/Verfallsbeteiligten wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht also nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG.

 

LG Freiburg AGS 2020, 122 = JurBüro 2020, 130 = RVGprofessionell 2020, 69

1. Für die gerichtliche Vertretung in einem Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG kann – neben der Verfahrensgebühr bei Einziehung Nr. 5116 VV RVG – auch die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG als allgemeine Gebühr entstehen.

2. Für die Tätigkeit eines RA allein im Einziehungsverfahren entstehen die Gebührentatbestände Nr. 5113 VV RVG und 5114 VV RVG nicht.

 

LG Stuttgart DAR 2020, 358

1. Der Verteidiger eines Einziehungsbeteiligten kann im selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29a Abs. 4 OWiG dieselben Gebühren geltend machen wie der Verteidiger eines wegen der Ordnungswidrigkeit Verfolgten.

2. Der Verteidiger muss bei der Bestimmung der konkreten Verfahrensgebühren aber angemessen berücksichtigen, dass es an einer individuellen Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit insoweit fehlt.

Nr. 5100 VV RVG

LG Bielefeld RVGreport 2020, 23 = RVGprofessionell 2020, 3 = AGS 2020, 17 = DAR 2020, 237 = JurBüro 2020, 129

Eine Grundgebühr für das Bußgeldverfahren nach Nr. 5100 VV RVG entsteht für den mit einer Einzeltätigkeit in einer Bußgeldsache beauftragten RA nicht.

Nr. 5115 VV RVG

LG Osnabrück JurBüro 2020, 246

Die Entstehung der Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG setzt voraus, dass RA in dem Verfahren einen Beitrag leistet, der objektiv geeignet ist, das Verfahren ohne eine Hauptverhandlung endgültig zu erledigen. Erfolgt nach Mitteilung des Amtsgerichts, dass es eine Verfahrenseinstellung nach § 47 Abs. 2 OWiG beabsichtige, keine anwaltliche Stellungnahme, entsteht die Gebühr i.d.R. nicht.

 

LG Halle RVGreport 2020, 91

Die Befriedungsgebühr Nr. 5115 VV RVG ist eine Festgebühr.

Nr. 5116 VV RVG

LG Stuttgart Dar 2020, 358;

a.A. LG Kassel RVGreport 2019, 343

Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren des Vertreters des Verfallsbeteiligten wie die eines Verteidigers des Betroffenen Es entsteht also nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG.

 

LG Stuttgart  DAR 2020, 358

1. Der Verteidiger eines Einziehungsbeteiligten kann im selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29a Abs. 4 OWiG dieselben Gebühren geltend machen, wie der Verteidiger eines wegen der Ordnungswidrigkeit Verfolgten.

2. Der Verteidiger muss bei der Bestimmung der konkreten Verfahrensgebühren aber angemessen berücksichtigen, dass es an einer individuellen Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit insoweit fehlt.

Nr. 5200 VV RVG

LG Bielefeld RVGreport 2020, 23 = RVGprofessionell 2020, 3 = AGS 2020, 17 = DAR 2020, 237 = JurBüro 2020, 129

1. Sowohl bei der Einreichung eines Antrages auf gerichtliche Entscheidung als auch bei einzelnen Beistandsleistungen für einen Zeugen handelt es sich um Einzeltätigkeiten i.S.v. Nr. 5200 VV RVG.

2. Eine Grundgebühr für das Bußgeldverfahren nach Nr. 5100 VV RVG entsteht für den mit einer Einzeltätigkeit in einer Bußgeldsache beauftragten RA nicht.

VI. Teil 7 VV RVG

Nr. 7000 VV RVG

LG Göttingen, Beschl. v. 3.3.2020 – 6 Ks 25 Js 14421/18 (11/18)

1. Die Kosten für Abschriften, Ausdrucke und Ablichtungen gehören zu den allgemeinen Geschäftskosten eines RA und sind daher nur eingeschränkt erstattungsfähig.

2. Der Ausdruck einer vollständigen elektronischen Akte, die dem RA zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, ist grds. nicht erforderlich. Wenn die elektronischen Akten durch Ordner und Verzeichnisse übersichtlich gestaltet sind und nach gewünschten Informationen deshalb gezielt gesucht werden kann, ist dem Verteidiger die Arbeit mit ihnen am Computerbildschirm zuzumuten.

Nr. 7003 VV RVG

LG Chemnitz RVGreport 2020, 104

Auch im Strafverfahren sind hinsichtlich der Fahrtkosten eines auswärtigen RA zumindest die Kosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze des zuständigen Gerichts als notwendig anzusehen.

 

LG Berlin, Beschl. v. 13.3.2019 – 43 O 162/17

Der Anwalt ist nicht verpflichtet, das billigste Verkehrsmittel zu nehmen, sondern darf das für ihn bequemste und zeitgünstigste wählen. Auch die Benutzung des Taxis in Berlin ist regelmäßig als angemessen anzusehen.

 

VG Würzburg RVGreport 2020, 143

1. Für die Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten des Prozessbevollmächtigten ist die tatsächliche Entfernung der Kanzlei vom Gericht zugrunde zu legen.

2. Bei der Berechnung des Abwesenheitsgeldes ist neben der reinen Fahrzeit auch ein zeitlicher Puffer für etwaige Verzögerungen sowie die Parkplatzsuche und den Weg zum Gericht zuzubilligen.

Nr. 7006 VV RVG

LG Memmingen RVGprofessionell 2020, 76

Erstattungsfähige Prozesskosten sind auch die Übernachtungskosten eines RA, wenn es diesem nicht zuzumuten ist, am Terminstag anzureisen. Ihm kann nicht abverlangt werden, die notwendige Anreise zum Terminsort zur Nachtzeit anzutreten. Als Nachtzeit ist in Anlehnung an § 758a Abs. 4 ZPO die Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr anzusehen.

 

OLG München JurBüro 2019, 355

Hotelkosten wegen später Abreise sind grds. keine angemessenen Auslagen i.S.d. Nr. 7006 VV RVG.

Nr. 7006 VV RVG

VG Würzburg RVGreport 2020, 143

Ist in den Parkgebühren bereits die Umsatzsteuer enthalten, kann diese nicht nochmals nach Nr. 7008 VV RVG angesetzt werden.


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