Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Hamm, Beschl. v. 3. 2. 2005, 2 Ws 306/04
Fundstellen: RVGreport 2005, 221
Leitsatz: Für die nach dem 30. 6. 2004 eingelegte Beschwerde des Pflichtverteidigers gegen die auf seine Erinnerung über die Festsetzung seiner Vergütung nach der BRAGO ergangene Entscheidung muss der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 übersteigen.
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