Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Jena, Beschl. v. 17. 3. 2005, 1 Ws 73/05
Fundstellen: RVGreport 2005, 221
Leitsatz: Der nach dem 30. 6. 2004 zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt erhält seine Gebühren aus der Landeskasse auch dann, wenn er vor dem Stichtag bereits mit der Wahlverteidigung beauftragt wurde.
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