Gericht / Entscheidungsdatum: LG Bayreuth, 25. 01. 2005, Qs 177/04
Fundstellen: nicht veröffentlicht
Leitsatz: Ist der Rechtsanwalt bereits vor dem 1. 7. 2004 als Wahlanwalt tätig gewesen, aber erst ab dem 1. 7. 2004 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden, findet das RVG Anwendung.
Einsender: RA Alexander Schmidtgall, Kulmbach
Anmerkung: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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