Gericht / Entscheidungsdatum: LG Berlin, Beschl. v. 21.12.2004 - 511 Qs 143/04
Eigener Leitsatz:
Der nach dem 1. 7. 2004 beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO und nicht nach dem RVG.
-nichts-
Einsender:
Anmerkung: Es wird auf die Anmerkung zum Beschluss des LG Berlin vom 20. 10. 2004 verwiesen. A.A ist das OLG Schleswig im Beschluss v. 30. 11. 2004, 1 Ws 423/04 (132/04)
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