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Rezensionen: Vereinsrecht

Zur 10. Auflage

  • von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Zweibrücken, auf "Die Rezensenten"

    Schon der Untertitel "Ein Leitfaden für Vereine und Mitglieder" zeigt die Zielrichtung des Buches an: der juristische Laie, der, typisch in Deutschland, zugleich Mitglied in einem oder mehreren Vereinen ist, soll sich anhand der Darstellung des Vereinsrechts in der Satzungs- und Gremienarbeit zurechtfinden und rechtliche Zweifelsfragen beantworten können. Dieser Impetus ist sehr zu begrüßen, denn die klassisch diskutierten gesellschaftsrechtlichen Fragen rund um die Haftung von Organen oder die Haftungszurechnung im Verein tangieren rechtliche Alltagsfragen des herkömmlichen gemeinnützigen Vereins eher selten. Auf über 500 Seiten legt Burhoff die Materie in verständlicher Sprache und sinnvoller Struktur dar.

    Auch wenn ein juristisches Lehrbuch nicht ohne lange Textpassagen auskommt, wird durch die Gestaltung des vorliegenden Buches die durchgehende Lektüre erheblich erleichtert, indem viele erläuternde Elemente eingefügt wurden, die die Rezeption des Stoffes befördern. Genutzt werden bspw. graphisch abgesetzte Hinweise, fettgedruckte Schlagwörter, Beispiel(sfäll)e und Aufzählungen bzw. Checklisten. Der umfangreiche Anhang bietet 22 verschiedene Muster, von einer Satzung über eine Einladung zur Mitgliederversammlung über eine Schiedsgerichtsordnung bis hin zu einer Datenschutzerklärung.

    Die inhaltliche Darstellung beginnt mit einer Vorstellung des eingetragenen Vereins, seiner Rechtsstellung und Entstehung sowie sehr ausführlich den Regelungen der Satzung des Vereins. Dies umfasst die mindestens notwendigen Aspekte, aber auch Empfehlungen für weitere Regelungen, etwa zum Ausschluss von Mitgliedern. Den Rechten und Pflichten der Vereinsmitglieder sowie der Mitgliederversammlung widmen sich weitere große Unterkapitel. Naturgemäß wird der Vereinsvorstand mit einem ebenfalls ausführlichen Unterkapitel präsentiert, wobei man selbst als juristischer Laie hier nicht um Details zur Haftung der geschäftsführenden Personen herumkommt, was dann später im Unterkapitel zur Vereins- und Organhaftung noch vervollständigt wird. Abrundende Bereiche finden sich noch zum Zusammenschluss von Vereinen, zum Betreuungsverein oder zum Vereinsregister. Nach einem Zwischenkapitel zum nicht eingetragenen Verein kommt dann am Ende das Steuerrecht zur Sprache, eine große gedankliche Hürde für viele Vereinsfunktionäre. Dass Burhoff hier sehr detailliert auf die Gemeinnützigkeit, die verschiedenen Steuerarten und die Behandlung von Zuwendungen an den Verein eingeht, dürfte für viele Leser schon eine große Hilfe im Vereinsalltag sein, sodass sich das Buch schon allein wegen dieser Informationen „lohnt“.

    Recht muss begreifbar sein. Diesem Anspruch wird das vorliegende Lehrbuch voll gerecht, gerade weil das Alltagsverständnis von Nichtjuristen mit klarer Sprache, aber doch den wissenschaftlichen Ansprüchen genügenden Verweisen und Argumentationslinien sinnvoll begründet und gefördert wird. Die zahlreichen Hilfestellungen für den laufenden Vereinsbetrieb sind hervorragend und sorgen für die dringend nötige Unterstützung der Vereinsarbeit für Organe, Gremien und Mitglieder.

Zur 8. Auflage

  • von RiKG Klaus-Peter Hanschke, Berlin, in NJW 2012, 1562

    Bürgerschaftliches Engagement tut not und ist zum Glück weit verbreitet. Fast 60 Prozent aller Bundesbürger sind Mitglied in einem Verein, der klassischen zivilen Rechtsform für den Zusammenschluss von Menschen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Das jetzt in 8. Auflage erschienene „Vereinsrecht“ von Detlef Burhoff wendet sich in erster Linie an juristische Laien, die als Vorstandsmitglieder eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Vereins Verantwortung übernehmen und ihre Aufgaben rechtssicher bewältigen wollen oder die eine umfassende Information über ihre Rechte und Pflichten als Vereinsmitglieder suchen. Daneben werden aber auch Anwälte und Steuerberater angesprochen, die das Buch bei ihrer Beratungstätigkeit als praxisgerechtes Nachschlagewerk nutzen können. Nicht zu vergessen sind die wahrscheinlich nicht wenigen Leser dieser Zeitschrift, die sich beispielsweise im Förderverein für eine Schule oder einem Sportverein engagieren und sich dort bei zwangloser Konversation als Juristen „outen“: Derart unvorsichtiges Verhalten wird über lang oder kurz damit geahndet, dass man sich als Funktionär im Vorstand wieder findet. Erst recht droht dies natürlich, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, einen Verein mit zu gründen und dieses Vorhaben in die Tat umsetzt. Hand auf´s Herz: Nicht jeder Jurist ist mit dieser Spezialmaterie vertraut und in einer solchen Situation braucht man ein Handbuch, das einen rasch und zugleich zuverlässig über die Rechtslage informiert und hilft, verhängnisvolle Fehler zu vermeiden.

    Burhoffs „Vereinsrecht“ wird allen diesen Anforderungen hervorragend gerecht. Es führt unter umfassender Auswertung der Rechtsprechung systematisch in das Rechtsgebiet ein und muss sich dabei nicht hinter Konkurrenten verstecken, die eher „wissenschaftlich fundiert“ sind. Zahlreiche graphisch hervorgehobene Hinweise und praktische Beispiele machen das Buch anschaulich und lebendig. Burhoff kommt hierbei nicht nur seine Erfahrung als Autor und Herausgeber vieler juristischer Publikationen zugute, sondern auch sein besonderes Gespür für die Bedürfnisse der Praxis, das u.a. aus seiner aktiven Teilnahme an einschlägigen Internetforen herrührt. Schwerpunkte des Werks sind der eingetragene Verein, wobei auch am Rande liegende, gleichwohl bedeutsame Themen wie das Sponsoring behandelt werden, und das weite Feld des Steuerrechts. Der nicht eingetragene Verein wird knapp, aber ausreichend dargestellt. Abgerundet wird das Buch durch Gesetzesauszüge und einen Anhang mit Mustern für Satzungen, Protokolle, Einladungen, Anträge, Spendenbescheinigungen u.ä. Die Neuauflage berücksichtigt das Gesetz zur Erleichterung elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.9.2009 sowie das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen vom 28.9. 2009; Rechtsprechung und Literatur sind auf dem Stand vom April 2011 eingearbeitet. Über einen abgedruckten Freischaltcode erwirbt der Käufer auch das Recht, auf die Onlineversion des Werks zuzugreifen.

    Mein Rat: Das Buch ist, zumal bei dem moderaten Preis, unbedingt empfehlenswert!

Zur 5. Auflage

  • Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH, Karlsruhe, in NJW 2003, 3398

    "Der Leitfaden wendet sich an Mitglieder von Vereinen, um ihnen als juristische Laien die Kenntnis über ihre mitgliedschaftlichen Rechts zu vermitteln. Daneben sollen Vereinsvorstände durch die Schrift in den Stand versetzt werden, im Vereinsleben auftauchende rechtliche Zweifelsfragen zu beantworten. Dieser Zielsetzung entsprechend beschränkt sich die Darstellung, ohne sich in wissenschaftliche Detailfragen zu verlieren, auf die Wiedergabe der in Rechtsprechung und Literatur jeweils vorherrschenden Auffassung. ......

    .................

    Das Buch bietet viel mehr als der bescheidene Untertitel "Leitfaden" vielleicht zunächst vermuten lässt. Die in Vereinen Aktiven finden einen auch für Nichtjuristen gut verständlichen Ratgeber, um die rechtlichen Vorgaben im Vereinsleben umzusetzen und etwaige Konflikte sachgerecht zu lösen. Aber auch Juristen gewinnen durch das Werk reichen Ertrag, weil das Vereinsrecht nicht abstrakt, sondern - wie etwa die auf mehr als 60 Seiten behandelte Mitgliederversammlung belegt - vor allem aus der Warte der Vereinstätigkeit mit ihren vielfältigen Facetten erläutert wird. Die ausführliche, exakte Gliederung erleichtert den ersten Zugriff. Zahlreiche Beispiele geben wie auch die - optisch hervorgehobenen - praktischen Hinweise wertvolle Orientierungshilfen. Fazit: Das Werk kann als praktischer Ratgeber uneingeschränkt empfohlen werden."



  • Michael von Schubert, in DSWR (Zeitschrift für Praxisorganisation, Betriebs-Wirtschaft und elektronische Datenverarbeitung, März/2003

    "Wo viel gearbeitet wird, werden auch fehler gemacht. Wo – wie vor allem in Vereinen – viel ehrenamtlich gearbeitet wird, werden mitunter etwas mehr Fehler gemacht. Das ist keine Kritik an ehrenamtlichem Engagement, sondern hat zwei Gründe: Erstens lässt der Beruf ehrenamtlich Verantwortliche nicht immer den Freiraum, sich allen Aufgaben und Problemen mit der notwendigen Hingabe zu widmen. Zweitens sind die Verantwortlichen i.d.R. eben keine Profis. Es fehlen ihnen häufig die Kenntnis von und das Gespür für juristische Problematiken.

    Vermeintlich kleine Fehler können in der Praxis für die Beteiligten aber ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Eine unkorrekte Einladung zur Mitgliederversammlung kann z.B. dazu führen, dass Satzungsänderungen nicht wirksam beschlossen werden. Noch gravierender kann sich etwa die fehlerhafte Verwendung von Mitteln auswirken. Es drohen gemeinnützigen Vereinen erhebliche steuerliche Nachteile. Auch ein ehrenamtlich geführter Verein darf deshalb nicht unprofessionell geführt werden. Guter Rechtsrat ist in vielen Fällen aber zu teuer. Praxisnahe Hilfen in Form von Leitfäden und Ratgebern sind dann unerlässlich.

    Eine wirkliche Hilfe für die Praxis bietet der vorliegende Leitfaden. Er wird dem hohen Anspruch, dem Leser ein echtes Werkzeug an die Hand zu geben, vollauf gerecht. Für den juristisch gebildeten Leser wie auch dem Laien ist er ein umfassender Begleiter bei der Bewältigung der alltäglichen und der speziellen vereinsrechtlichen Probleme. Auf die dem Juristen so lieb gewordenen Schachtelsätze, Substantivierungen und Fußnotenapparate wird verzichtet, das Vereinsrecht erklärt und zwar mit der notwendigen Tiefe, inklusive Verweise auf Rechtsprechung und Literatur. Besonderen Wert erhält die Darstellung durch die zahlreichen hervorgehobenen Praxishinweise. Darin gibt der Autor den im Verein Verantwortlichen nützliche Hilfen und Tipps, wie sie mit juristischen Problemstellungen in der Praxis am sinnvollsten verfahren.

    Seine Darstellungen rundet er mit den notwendigen Vorschriften und den für die tägliche Arbeit eines Vereinsvorstandes erforderlichen Mustern ab. Die Praxishilfen sind damit vollständig, das Buch einfach gut.



  • Rechtsanwalt Jörg Hennig, Berlin, in Literaturtest KNO, August 2003

    Das eigentlich für Vereinsvorstände geschriebene Buch ist auch für Juristen von großem Nutzen, Denn es ermöglicht den sekundenschnellen Zugriff auf Problemlösungen und zeigt mit klarer und verständlicher Sprache, jedoch immer auch mit der nötigen Genauigkeit, was "zu tun" ist. Der Aufbau entspricht dem des "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" vom gleichen Autor, das viele Leser kennen werden. Kurze Kapitel zu einzelnen Themen werden durch "Hinweise" ergänzt. Vor allem diese Praxishinweise haben es in sich: Sie verdeutlichen, welche typischen Fehler z.B. bei Vollmachtsbeschränkungen auftreten; dass der Protokollführer immer mit seinem Amtstitel zu unterschreiben hat; oder dass es an der Beschlussfähigkeit des Gremiums fehlen kann, wenn der Versammlungsraum zu klein ist. Diese und viele andere Fallen sollte ein Rechtsanwalt kennen, der eine Vereinssitzung leiten möchte. Schließlich wird neben Fragen der Satzungsgestaltung, Vertretungs- und Haftungsproblemen auch das Steuerrecht des Vereins ausführlich erörtert. Ein Anhang mit Mustern rundet das Werk ab. Insgesamt gilt: Eine solche Praxistauglichkeit bietet kein anderer Kommentar zu diesem Thema.

    Fazit: Vor allem für den schnellen Zugriff bei allen Rechtsfragen rund um den Verein ist der Band bestens geeignet. Es hilft, folgenreiche Fehler zu vermeiden.



  • Dr. Marko Leis, Rechtsanwalt, Greifswald , in Berliner Anwaltsblatt 2003, 310

    "Der Autor, Richter am OLG, ist vielen Kollegen durch seine aktive Publikationstätigkeit zum Beispiel auf dem Gebiet des Strafverfahrensrecht oder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bekannt. Sein "Klassiker" ist aber wohl der Leitfaden Vereinsrecht, welcher im Herbst 1989 in erster Auflage erschienen ist. Seitdem ist das Buch immer wieder erweitert worden, beispielsweise um die Teile "Vereine und Steuerrecht" oder "Vereine und Sponsoring". Im Unterschied zu anderen Handbüchern, welche sich inzwischen dem Umfang von Großkommentaren nähern, ist "der Burhoff" jedoch übersichtlich geblieben. Dies wird auch und insbesondere durch Kästen und Schattierungen hervorgehobene "Hinweise" erreicht, welche in Entscheidungsfragen oft den "sichersten Weg" markieren. Dass das Handbuch sich dabei im wesentlichen auf die herrschende Meinung stützt und weitgehend auf Auseinandersetzungen mit Mindermeinungen verzichtet, dürfte verständlich sein. Letzteres wiederum trägt sicherlich dazu bei, dass trotz der Stofffülle die Themen in einer klaren und auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache dargeboten werden.

    Wo es notwendig ist, bezieht der Autor bei der Erläuterung von Sachverhalten auch eine (wenn auch kurze) Darstellung von inzwischen nicht mehr in Kraft befindlichen Normen ein. Exemplarisch hierfür ist der § 42 Abs. 1 BGB, nach welchem bis Ende des Jahres 1998 der Verein durch die Eröffnung des Konkurses die Rechtsfähigkeit verlor, während er seit dem durch die Eröffnung des Insolvenzverfahren aufgelöst ist, die Satzung aber bestimmen kann, dass er als nicht rechtsfähiger oder rechtsfähiger Verein fortbesteht.

    An dieser Stelle hätte es sich angeboten, die Haftung der Vorstandsmitglieder im Insolvenzfall darzustellen, da der Autor an einer anderen Stelle lediglich die Haftung des Vereins für seine Organe nach § 31 BGB darstellt, zumal die Haftung im Insolvenzfall häufig auftritt.

    Abgerundet wird der Inhalt des Buches durch Auszüge aus den notwendigen Gesetzestexten sowie einem umfangreichen Anhang von 20 Mustern für Satzungen, Protokolle, Einladungen, Anträge und anderes.

    Für eine künftige Auflage wäre es wünschenswert, Zusammenhänge zum Stiftungsrecht z. B. zur Tätigkeit von Fördervereinen als Vorläufer einer Stiftung darzustellen.

    Alles in allem bleibt festzustellen, dass dieses Handbuch aus der Sicht des Rezensenten für einen nur gelegentlich mit dem Vereinsrecht beschäftigten Anwalt sowohl den ersten Zugriff als auch die erste Wahl darstellen kann."

Zur 4. Auflage

  • Notar Dr. Karl Winkler, München, in NWB Nr. 45/2000 vom 6. November 2000

    "Angesichts der zunehmenden Freizeit steigen auch die Mitgliederzahlen in den Vereinen. Das vorliegende Buch erscheint daher bereits in 4. Auflage. Es wendet sich sowohl an das einzelne Vereinsmitglied, das über seine Rechte und Pflichten in einem Verein informiert wird, als auch an den Vereinsvorstand, dem die im Vereinsleben auftauchenden rechtlichen Zweifelsfragen beantwortet werden. Das Buch enthält eine ausführliche Darstellung über Entstehen und Wesen des Vereins, Regelungsmöglichkeiten der Satzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder; Mitgliederversammlung, Vorstand und sonstige Organe, Haftung, Zusammenschluss mehrerer Vereine, Beendigung, Vereinsregister Vereinssponsoring, Veranstaltung von Reisen durch den Verein, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Daneben enthält das Buch auch Ausführungen über den nicht eingetragenen Verein (S. 274), das Steuerrecht (S. 283) und die einschlägigen Gesetzestexte (S. 335). Da Ziel ist, den für den Verein und seine Mitglieder sichersten Weg aufzuzeigen, wird auf eine Auseinandersetzung mit den Meinungen in Schrifttum und Rechtsprechung weitgehend verzichtet. Die Neuauflage ist im Textteil weiter aufgelockert worden und zeichnet sich durch eine übersichtliche optische Gestaltung aus; neu sind die durch Kästen und Schattierungen hervorgehobenen ,,Hinweise", die auf das in dem jeweiligen Zusammenhang besonders zu Beachtende oder besonders Wichtige hinweisen. Damit ist eine noch schnellere Information möglich. Die Praxisbezogenheit beweist auch der Anhang mit vielen Mustern (S. 377). Hier kann man rasch und übersichtlich Satzungen, Protokolle, Einladungen, Anträge etc. finden. Das Werk ist für jeden, der im Vereinsleben steht, ein unentbehrlicher Leitfaden."

Zur 3. Auflage

  • M. Stelse, in „Landessportbund Berlin“ Nr. 5/1997:

    „... Ein Kapitel „Vereine und Sponsoring“ erweitert die früheren Auflagen. Es wird dem Vereinsmitarbeiter ein Überblick über die mit dem Sponsoring zusammenhängenden Fragen, die immer auch für die sportliche Arbeit an Bedeutung gewinnen, aufgezeigt.....“

  • Dipl. Finanzwirt Josef Schneider, Edenkoben, in NWB Nr. 22/1997:

    „.... Der Leitfaden beantwortet in einer verständlichen Sprache alle im Vereinsrecht auftauchenden Zweifelsfragen......

    Ergänzt wird dieser Leitfaden durch Muster zur Formulierung von Satzungen, Protokollen, Einladungen, Anträgen u.a. Dieser Leitfaden ist somit auch ein Nachschlagewerk, das in keinem Verein fehlen sollte, da es Informationen zu jedem Vereinsproblem zur Verfügung stellt....“

  • in "Leben und Weg" (Nr.6/99 - 28.12.99):

    Der Großteil dieses Werkes befasst sich mit dem eingetragenen Verein, dem nicht eingetragenen Verein und der Thematik Vereine und Steuerrecht. Ergänzt wird das Buch durch entsprechende Gesetzestexte sowie einen umfangreichen Anhang von Mustern für Satzungen Protokolle, Einladungen, Anträge u.a.

    Der Autor ist Richter am Oberlandesgerichtdesgericht und hat sich auf die herrschende Meinung bei den vielfältigen Themen des Vereinsrechts beschränkt. Sein Schreibstil ist flüssig, die Ausführungen sind prägnant und fast alle Bereiche des Vereinleben werden unter zivilrechtlicher oder steuerrechtlicher Problematik erfasst. Auch wenn viele Dachverbände in diesem Bereich hervorragende Vorarbeit durch Mustersatzungen, Vorgaben etc. leisten, ist dieses Werk ein ausgezeichneter Begleiter für ehrenamtlich Tätige im Verein. kep

Zur 2. Auflage

  • Rechtsanwalt Weidmann, in „Verband Hessischer Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein e.V.“ am 8. Februar 1994:

    „.... Vom Gründungsakt des eingetragenen Vereins über Vereinssatzung, Mitgliederversammlung bis zur Liquidation ist alles Wissenswerte in übersichtlicher und knapper Form dargestellt, wobei auch der nicht eingetragene Verein ebenso wenig vergessen ist, wie die Besonderheit des gemeinnützigen Vereins. Somit versteht es sich, daß auch der steuerrechtliche teil nicht zu kurz kommt. Ein Anhang mit Formularmuster, angefangen von der Vereinssatzung über das Gründungsprotokoll bis zum Protokoll einer Mitgliederversammlung und dem Antrag auf Bestellung eines Notvorstands .... kann sich auch der juristische Laie vorzüglich über seine Rechte und Pflichten informieren.“

  • Rechtsanwalt Dr. H. Haack, Osnabrück, in NWB Nr. 17/1994:

    „Das in 2. Auflage erschienene Werk gibt in sehr anschaulicher Weise einen umfassenden Überblick über sämtliche Fragen des Vereinsrechts. Zahlreiche Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung ermöglichen stets einen tieferen Einstieg in eine Rechtsmaterie, die angesichts ständig steigender Vereinsgründungen und stetig zunehmender Mitgliederzahlen an Bedeutung zunimmt. Aufbau und Sprache sowie zahlreiche Beispiele tragen dazu bei, daß das Werk auch für den Nichtjuristen zu einer interessanten Lektüre wird....

    ... und insgesamt 16 Muster für Satzungen, Protokolle, Einladungen und Anträge zu Mitgliederversammlungen runden schließlich das gelungene Werk ab.“

Zur 1. Auflage

  • Notar Dr. Karl Winkler, München, in NWB Nr. 3/1990:

    „..... Der Nutzen der Mitgliedschaft in einem Verein hängt auch entscheidend vom Wissen um die eigenen Rechte ab. Dieses Wissen will die vorliegende Schrift dem juristischen Laien vermitteln. Die Schrift wendet sich auch an Vereinsvorstände, denen die im Vereinsleben auftauchenden rechtlichen Zweifelsfragen beantwortet werden....

    Diese Aufzählung allein zeigt bereits, wie sorgfältig die Darstellung ist und wie der Verfasser sein Ziel, dem juristischen Laien Kenntnisse über seine Rechte und Pflichten zu vermitteln, erreicht. Das gilt auch für den Vorstand des Vereins ......

    Sein Ziel, die für die Vereins und ihre Mitglieder sichersten Wege aufzuzeigen, erreicht er damit am besten. Die Schrift informiert alle in einem Verein Beteiligten, sei es Mitglieder oder Vorstand, umfassend und verständlich. Sie sollte keinem Verein fehlen.“


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