Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

Rezensionen: Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Zur 4. Auflage

  • von Vors. RiOLG a.D. G. Weinreich, Oldenburg, aus FamRZ 2015, 812:

    Das mittlerweile in 4. Auflage erschienene Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft berücksichtigt gegenüber der 3. Auflage aus dem Jahr 2009 die in jenem Jahr und später in Kraft getretenen Reformgesetze sowie die reichhaltige Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Ausweislich des Vorwortes wendet es sich nicht nur an Juristen, sondern auch an juristische Laien, wobei allerdings der juristisch vorgebildete Nutzer ins Vordergrund steht. Es soll diesem einen ersten Überblick über mögliche Problemlösungen verschaffen, erhebt also ausdrücklich nicht den Anspruch, die mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft verbundenen Probleme vertiefend zu lösen.

    Das Buch ist unkonventionell aufgebaut. Während Handbücher üblicherweise nach Themen geordnet sind, ist das Handbuch der nicht- ehelichen Lebensgemeinschaft nach alphabetischen Stichworten gegliedert. Dabei wird eine Fülle von Problemen von „A" wie „Abfindungsvereinbarung" bis „Z" wie „Zwangsvollstreckung" abgehandelt. Daneben gibt es noch ein Stichwortverzeichnis, dessen es eigentlich nicht bedurft hätte, weil das Handbuch selbst das Stichwortverzeichnis ist. Zusätzlich enthält das Buch noch ein systematisches Schlagwortverzeichnis, in dem die Stichworte noch einmal anders, nämlich thematisch geordnet sind. Dieses Verzeichnis ist eine gute Hilfe für diejenigen, die die alphabetisch geordneten Stichworte nicht sogleich finden.

    Diese Herangehensweise bringt es einerseits mit sich, dass der Nutzer sehr schnell auf die Ausführungen gelenkt wird, die er sucht. Andererseits hat sie aber auch zur Folge, dass viele Probleme an sehr unter- schiedlichen Stellen angesprochen werden. So wird das Thema „Wohnung in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft" unter insgesamt 39 Stichworten abgehandelt, was vielfaches Blättern im Buch erforderlich macht, will man ein Problem im Umgang mit der von der nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzten Wohnung lösen.

    Die jeweiligen Abhandlungen unter den einzelnen Stichworten beginnen — soweit möglich — mit Literaturhinweisen, In Leitsätzen wird sodann „das Wichtigste in Kürze" zusammengefasst. Die eigentlichen Ausführungen zu den Problemen sind angereichert mit Praxishinweisen und Beispielsfällen. Sie sind in der Regel gut verständlich, mit reichlich Rechtsprechungszitaten versehen und umfassend. Häufig wird die vergleichbare Lage bei Eheleuten dargestellt. Am Ende stehen Verweisungen auf andere Stichworte, unter dessen ähnliche Probleme abgehandelt werden.

    Die Darstellung ist sehr umfassend. Es werden außer den zivilrechtlichen Problemen auch sozial- und steuerrechtliche abgehandelt. Das Verfahrensrecht wird ebenso behandelt wie das Vollstreckungsrecht und selbst das Beamtenrecht findet Erwähnung. Nicht gesehen wird, dass die Regeln über die nichteheliche Lebensgemeinschaft auf gleich- geschlechtliche Partner, die nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, entsprechend anwendbar sind.

    Fazit: Das Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft von Burhoff/Willemsen bietet einen schnellen Zugriff auf die Mehrzahl aller Probleme der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Wer mehr will, bekommt durch die Literaturhinweise den Weg zu einer tiefergreifenden Problembehandlung gewiesen. Genau das hat das Buch ausweislich des Vorwortes gewollt. Dies ist gelungen, weshalb es Nutzern eine wertvolle weil schnelle Hilfe sein kann.

    von Notar Thomas Krause, Staßfurt, in NotBZ 2010, 116

    „Zehn Jahre nach Erscheinen der Vorauflage liegt nunmehr die dritte Auflage dieses bekannten und bewährten Hand­buches von Burhoff und Willemsen vor. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft gewinnt als Form des Zusammen­lebens immer stärker an Bedeutung. Anders als das ehe­liche und mittlerweile auch das lebenspartnerschaftliche Zusammenleben ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft rechtlich nicht normiert. Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben dennoch nicht im rechtsfreien Raum. Mangels einer gesetzlichen Regelung ist auf die all­gemeinen Regeln zurückzugreifen.

    Im Gegensatz zu anderen Beratungshandbüchern haben sich die Autoren für eine Darstellung in ABC-Form ent­schieden. Ihre Ausführungen reichen von A wie „Abfin­dungsvereinbarung" bis Z wie „Zwangsvollstreckung, All­gemeines". Mit dieser Darstellungsform wollen Burhoff und Willemsen dem Leser Zeitersparnis durch schnelle In­formation bieten. Wer sich über die Lösung einer bestimm­ten Rechtsfrage informieren will, muss sich nur unter dem entsprechenden Stichwort mit dem dazugehörenden Fra­genkreis auseinandersetzen. Die veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung ist bis einschließlich September 2008 berücksichtigt. Dies gilt insbesondere auch für die Recht­sprechungsänderung zu den Ausgleichsansprüchen nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft (BGH v. 9.7.2008 — XII ZR 179/05, NotBZ 2008, 412).

    Das Handbuch beantwortet alle wichtigen Fragen, die bei der anwaltlichen oder notariellen Beratung nicht miteinan­der verheirateter Paare auftreten können. Es kann daher je­dem Praktiker zur Anschaffung empfohlen werden.“

Zur 3. Auflage

  • von RA/FA für Familien- und Erbrecht Ernst Sarres, in ZFE 04/2009

    Das etablierte Werk, nunmehr in der 3. Aufl. erschienen, meldet sich auf dem Markt zurück mit ausführlichen Aktualisierungen aus den zwischenzeitlich umfangreichen Reformen, die die Rechtsverhältnisse der nichtehelichen Lebensgemeinschaft konkret betreffen. Hierzu gehören u.a.:

    Die InsO, das neue Versicherungsvertragsgesetz, das GewSchG, das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz mit Wirkung zum 1.1.2008, das SGB II und XII. Ebenso haben die Autoren thematisch neue Rechtsprechung eingearbeitet. Das Handbuch beginnt benutzerfreundlich mit einem sehr umfangreichen Schlagwortverzeichnis und einem systematischen Stichwortverzeichnis. Hierdurch wird der Leser schnell informiert, ob ein bestimmtes Thema abgehandelt ist oder ggf. nicht. Bei mehr als ca. 260 Schlagwörtern von z.B. Abfindungsvereinbarung, Altersvorsorge, Auflösungsvertrag, Ausgleich für Erwerb eines Kfz, über Bankkonten der Partner, Betreuerbestellung, Bevollmächtigung des Partners, Partnerschaftsvertrag, Patientenverfügung, Räumungsvollstreckung gegen die Partner, Schenkung von Todes wegen, Schlüsselgewalt, Taschengeldanspruch der Partner, Umgangsrecht des Vaters, Vaterschaftsanerkenntnis, Waisenrente bis Zuwendungen der Partner untereinander bzw. Zwangsvollstreckung deckt die Arbeit sachlich weit mehr als nur die gängigen Kernbereiche zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ab.

    Als respektable Arbeitshilfe und zur zügigen Erstinformation werden unter den Stichworten jeweils zusammengefasst die hierunter fallenden Kardinalsprobleme sehr kurz dargestellt, gefolgt von themenbezogenen ausführlichen Literaturhinweisen, bevor das Schlagwort detailliert abgehandelt wird, um dann ggf. ein Formulierungsbeispiel anzubieten und auf andere Stichworte zu verweisen, die themenbezogen hiermit verknüpft sind (vgl. z.B. Partnerschaftsvertrag S. 326 mit Muster eines Partnerschaftsvertrags und weiteren Hinweisen auf z.B. „Auflösungsvertrag", „Ausgleich von Schulden" oder „Unterhaltsvereinbarung"). Hierdurch wird für den Leser gewährleistet, zu einzelnen Rechtsfragen aus einem bestimmten Lebensbereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft die wesentlichen Fragestellungen (z.T. im Detail) erfassen zu können. Aufmerksamkeit erweckt auch die im Buch umgesetzte „Idee der Verfasser", die dargestellte Rechtslage bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit derjenigen von Eheleuten zu vergleichen (z.B. zur Eigentums- und Gewahrsamsvermutung, S. 184 f.). Hierdurch bekommt der Anwender zusätzliche Argumentationshilfen.

    Nach den Angaben des Werks auf S. 311 gab es im Jahr 2007 weiterhin gut 2,4 Mio. nichteheliche Lebensgemeinschaften (2005: 2.417.000: Steigerung seit 1996: rd. 34 %) in der BRD. Nicht nur deren Partner bzw. deren Rechtsberater sind mit diesem aktualisierten Handbuch bestens bedient. Es bietet für die Rechtspraxis uneingeschränkt eine fortwährend fachliterarische Bereicherung, da zur Klärung von Rechtsfragen bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft Regelungen bzw. „Analogien" aus zahlreichen Gesetzen herangezogen werden müssen. Eine (ggf. entlastende) eigenständige Kodifikation für diese Form von Lebensgemeinschaften ist (noch) nicht in Sicht.

Zur 2. Auflage

  • Notarkammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, in Kammer Report Nr. 5 vom 15. Dezember 1998:

    „..... Das Werk stellt eine empfehlenswerte Ergänzung insbesondere zu den bekannten Formularbüchern dar.“

  • „Stadtspiegel Bochum“ vom 27. Januar 1999:

    Ein notwendiges Buch für die vielen Lebensgemeinschaften. Vor allem auch für die zusammenlebenden Paare, denen sich Probleme erst eröffnen, wenn sie akut sind – etwa im Krankheits- oder Todesfall. Rechtzeitig gerade hier „das Haus zu bestellen“, wie der Jurist rät, kann manchen Ärger vermeiden helfen. Das Handbuch bietet einen Leitfaden dazu.“

  • Richter am Landgericht Dr. Dieter Meyer, in JurBüro Nr. 4/1999, S. IV:

    „..... Mit dem vorliegenden Handbuch, eine erheblich erweiterte und verbesserte Auflage der Broschüre „Die nichteheliche Lebensgemeinschaft von A-Z“ aus dem Jahre 1994, hat Burhoff sich zum Ziel gesetzt, bei der Lösung aller Rechtsprobleme aus diesem bereich (wobei auch die korrespondierenden Fragen aus gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften einbezogen sind) Hilfe zu leisten, wie etwa im Zivilrecht (Mietrecht, Erbrecht, Vermögensauseinandersetzung, Kindschaftsrecht), dem öffentlichen Recht (z.B. Ausländerrecht, Steuerrecht), dem Arbeits- und Sozialrecht oder dem Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht...

    Das im übrigen auch auffällig preiswerte Handbuch darf mit Fug und Recht als notwendige Arbeitshilfe des Praktikers bezeichnet werden.“

  • Rechtsanwalt Dr. Marko Leis, in Berliner Anwaltsblatt 1999, S. 54 zur 2. Auflage

    „....Insgesamt ist dem Buch, bei dem der Rezensent trotz langem Suchen kaum ein „Haar in der Suppe finden konnte“, eine weite Verbreitung bei juristischen Praktikern und Laien zu wünschen.“

  • Gabi Leopold, in „Märkische Allgemeine“ vom 10. Februar 1999:

    „....Wenngleich in erster Linie als Arbeitshilfe für Juristen gedacht, die sich damit zeitraubendes Suchen nach der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung sparen, ist das Buch auch für den interessierten Laien eine hilfreiche Lektüre....“

  • Präsident des LG Kurt Schellhammer, Konstanz, in ZAP Nr. 11/1999:

    „.... Burhoff unternimmt in seinem „Handbuch der nichtehelichen Lebensgemeinschaft“, das jetzt in 2. Auflage erschienen ist, den weithin gelungenen Versuch, auf alle Fragen eine rechtlich fundierte Antwort zu geben.....

    Denn Burhoff hat mit ungeheurem Fleiß, mit einer eindrucksvollen Kompetenz und mit einem scharfen Blick auch in die entferntesten Ecken unserer Rechtsordnung eine Fülle von Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur zusammengetragen, verarbeitet und verdichtet. Das Handbuch ist sehr benutzerfreundlich gestaltet. Die einschlägigen Rechtsbegriffe aus allen Rechtsgebieten werden in alphabetischer Reihenfolge von „Abfindungsvereinbarung“ bis zur „Zwangsvollstreckung“ übersichtlich abgehandelt. Soweit ich sehen kann, läßt der Autor kein Thema aus. Vielen Stichworten wird, grafisch ins Auge springend, „Das Wichtigste in Kürze“ vorangestellt. Der rechtliche Zusammenhang mit anderen Stichworten wird durch Querverweisungen hergestellt. Praktische „Hinweise“ stellt der Autor durch farbigen Untergrund plastisch heraus....“

  • Prof. Dr. Peter Derleder, Bremen, in NJW 1999, S. 3323:

    „.... Burhoff schließlich hat, nach der 1. Auflage 1994, ein von ihm sog. „Handbuch“ vorgelegt, das sich auch an den juristischen Laien wendet und deswegen die Darstellung in ABC-Form gewählt hat, ... Es will eine erste Arbeitshilfe auf der Basis der herrschenden Meinungen sein, um schnelle Information zu ermöglichen. Diese Aufgabe wird aufgrund der zupackenden Darstellungsweise des Autors erfüllt, wobei der Zugriff auf Entscheidungen und weiterführende Literatur durch ein oft weit über das Minimum hinausgehende Zitatangebot sichergestellt wird. .... Das schmälert aber nicht den praktischen informatorischen Nutzen des Buchs, das sich auch dem nichtjuristischen akademischen Leser erschließen sollte...“

  • Rechtsanwalt Dr. Egon Schneider, Much, in ZAP-Buch-Report, Beilage Nr. 6/1999, S. 5:

    „.... Burhoff hat sich deshalb für eine lexikalische Darstellung nach alphabetischen Stichwörtern entschieden. Dafür sprechen angesichts der sich in alle Gerichtsbarkeiten verzweigenden Rechtsfragen gute Gründe. Diese Form bietet unmittelbare Antworten auf Zweifelsfragen und erspart zeitaufwendiges Suchen ....

    Eine Darstellung in ABC-Form ist allerdings nur hilfreich, wenn die innertextlichen Zusammenhänge aufgezeigt werden. Insoweit kenne ich kein juristisches Buch, das sich dem Leser inhaltlich so erschließt wie dieses...Ein Anwalt, der sich schnell und zuverlässig unterrichten will, sollte als erstes zu dem sehr preiswerten „Burhoff“ greifen.“

  • Assessorin Dr. Ute Walter, Regenburg, in FamRZ. 2000, S. 215:

    „.....Burhoff möchte den juristischen Laien ebenso erreichen wie den einschlägig vorgebildeten Praktiker. Deshalb legt er auch keinen Kommentar vor, sondern eine – ausgesprochen benutzerfreundliche – Arbeitshilfe. Ein alphabetisch geordnetes Schlagwortregister (S. 1-470) verschafft schnellstens Zugang zum gerade anstehenden Rechtsproblem. Die einzelnen Schlagworte sind mit einem geschickten Layout geradezu vorbildlich aufbereitet. Eingangs wird neben weiterführenden Literaturhinweisen (zumeist auf aktuelle Zeitschriftenaufsätze) oftmals „Das Wichtigste in Kürze“ präsentiert. Dann folgt jeweils die übersichtlich gegliederte Besprechung der rechtlichen Fragen, die so manchem Kommentar in nichts nachsteht....

    Wer so noch nicht fündig geworden sein sollte, gelangt über ein ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis (S. 538-560) zu den Randnummern der passenden Schlagworte....

    Bei einem vergleichenden – zugegebenermaßen recht willkürlich Test – beider Handbücher hatte Burhoff die Nase vorn: Meine Stichprobe galt dem Problemkreis „nichteheliche Lebensgemeinschaft und ärztliche Behandlung“. Das Sachverzeichnis von Hausmann/Hohloch (S. 705-720) weist keinen in diese Richtung weisenden Begriff auf (etwa bei Burhoff Ärztliche Schweigepflicht, Behandlungsvertrag, Organtransplantation, Vorsorgevollmacht usw.). ....“

Zur 1. Auflage

  • Vors. Richter am OLG H. Luthin, Hamm, in NWB Nr. 17/1994:

    „... Die Lektüre und die praktische Anwendung des Buches können namentlich den unmittelbar Beteiligten selbst ohne Einschränkung empfohlen werden.“

  • Z.f.R. Zeitschrift für Referendare Projektgruppe Jurist & Beruf e.V. v. 1. Juni 1999:

    "Ehe- und Familienrecht für Ehemuffel, so könnte man das Buch von Burhoff kurz pointieren. Da sich immer mehr Menschen dem 4. Buch des BGB entziehen.muß dieses rechtliche Vakuum gefüllt werden. Dass dies nicht einfach ist, belegt das umfangreiche Werk, das alphabetisch geordnet wesentliche Fragen beantwortet. Das Buch ist für den anwaltlichen Alltag gedacht und für diesen Zweck - die Deutlichkeit sei gestattet -"super".

  • Notarkammer Koblenz Mitteilungen Nr. 01 und 2/99 vom 2. Juni 1999:

    "...Durch die gut strukturierte Gliederung des Textes gelingt es sehr schnell, einen Einstieg in die jeweils interessierende Materie zu erhalten. Weiterführende Hinweis und Querverweise erleichtern die Durchdringung des Rechtsstoffes. Das Werk stellt eine empfehlenswerte Ergänzung insbesondere zu den bekannten Formularbüchern dar."


zurück zur Übersicht


Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".