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Rezensionen 7. Auflage: Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren

  • von EStA Marco Mayer, Karlsruhe aus HRRS 2016, 257

    "Das Burhoff'sche Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren ist in nunmehr 7. Auflage erschienen. Bereits dieser Umstand belegt, dass das Werk seinen festen Platz in der immer weiter anwachsenden strafverfahrensrechtlichen Fachliteratur einnimmt.

    Gegenüber der Vorauflage (2013) wurden rund 600 neue Entscheidungen - bis in die Rechtsprechung der Instanzgerichte - ausgewertet und eingearbeitet. Diese Aktualisierungen betreffen nicht zuletzt das bewegte Feld der Verfahrensabsprachen, die umfangreich - über 40 Seiten - behandelt werden (Rn. 72 ff.). Damit dürfte sich zumindest im Ansatz ermessen lassen, welchen Arbeitsaufwand der Alleinautor zu bewältigen hatte, der zugleich für weitere Werke der Reihe verantwortlich zeichnet und sich einmal mehr als versierter Kenner des gesamten Strafverfahrensrechts erwiesen hat.

    Das bewährte Konzept, dem ein durchdachtes System zugrunde liegt, wurde weitgehend beibehalten: die Darstellung ist nicht nach Vorschriften (wie bei den Kommentaren) oder übergreifenden Sachkapiteln (wie bei Lehr- oder sonst bei Handbüchern geläufig) gegliedert, sondern nach über 270 alphabetisch geordneten Stichworten, beginnend mit "Ablehnung eines Richters, Allgemeines" bis zu "Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren, Allgemeines". Bereits bei diesen Beispielen zeigt sich, dass bei umfassenderen Themenkomplexen zunächst einführende Erläuterungen "vor die Klammer gezogen" werden, gefolgt von Ausführungen zu einzelnen speziellen Ausprägungen (nach "Akteneinsicht, Allgemeines" kommt "Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs", gefolgt von 22 weiteren Stichworten zu "Akteneinsicht"). Die jeweiligen Erläuterungen sind mit reichhaltigen optischen Hervorhebungen, Hinweisen für die Praxis, tabellarischen Übersichten und Musterformulierungen für Antragsschreiben versehen; Letztere können über einen mit dem Handbuch zur Verfügung stehenden Online-Zugang auch elektronisch geladen werden. Demgegenüber entfielen - aus Raumgründen sowie in Ansehung eines gewandelten Nutzerverhaltens - Paragrafen- und Entscheidungsregister, die sich noch im Anhang der Vorauflage fanden.

    Durch die beschriebene Konzeption ist das Werk konsequent auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtet (ein Anspruch, der zwar häufig erhoben, aber nicht immer so weitreichend umgesetzt wird). Dies bestätigt sich auch in inhaltlicher Hinsicht, dort bereits bei den ersten Stichworten zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (schwerpunktmäßig den Richter betreffend, aber auch mit Ausführungen zu Sachverständigen und Staatsanwälten, Rn. 7 ff., 58 ff.). Obgleich dieses Handbuch für das Ermittlungsverfahren nach eigenem Bekunden nur die Grundzüge des Ablehnungsrechts enthalten soll und im Übrigen auf das Parallelwerk zur strafrechtlichen Hauptverhandlung verwiesen wird (Rn. 3), werden unter dem Stichwort "Ablehnungsgründe, Befangenheit" nicht nur komprimierte Beispiele aus der Rechtsprechung geboten (wie üblicherweise in den Kommentierungen zu § 24 StPO), sondern auf 17 Seiten umfangreiche Stichwortreihen mit Einzelfällen (Rn. 24 ff.). Ferner steht der Hinweis, dass die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch in Anbetracht der damit verbundenen atmosphärischen Risiken stets dem Mandanten vorbehalten bleiben muss (Rn. 6), am Anfang einer Vielzahl praxisrelevanter Ratschläge im gesamten Handbuch.

    Thematisch bietet das Werk von A (z.B. "Anfangsverdacht", "Anklageschrift" oder "Auslieferungsverfahren") bis Z (z.B. "Zahl der Verteidiger" oder "Zuziehung eines Dolmetschers im Ermittlungsverfahren") einen "Rundumschlag" durch das gesamte vorbereitende Verfahren. Beispielhaft herausgegriffen werden sollen an dieser Stelle noch die praxisrelevanten "Blutalkoholfragen" (Rn. 1129 ff.) mit entsprechenden Berechnungshilfen, die "Eigenen Ermittlungen des Verteidigers" (Rn. 1573 ff.) und die ausführlichen Literaturhinweise zu kriminaltechnischen Fragen (Rn. 2526 ff.). Besonders ausführlich werden naturgemäß zentrale Aspekte wie beispielsweise "Akteneinsicht" behandelt. Dass trotz des Umfangs von über 2000 Seiten bisweilen zur Vertiefung auf angegebene Fundstellen verweisen werden muss, offenbart die Unmenge an Informationen, der sich der Verfahrenspraktiker ausgesetzt sieht. Insofern ist ihm mit diesem Handbuch im wörtlichen Sinn ein hervorragendes Hilfsmittel an die Hand gegeben, die sich stellenden Probleme zu erfassen und zu bewältigen.

    Wenngleich sich das Werk - wie etwa in den Praxistipps und Musterformulierungen sowie den gebührenrechtlichen Hinweisen zum Ausdruck kommt - in erster Linie an Strafverteidiger wendet, können auch (Ermittlungs-)Richter und Staatsanwälte davon profitieren. So dürften nicht zuletzt die Ausführungen zu den Ermittlungsmaßnahmen im Bereich der Internet- und Kommunikationstechnik (Rn. 532 ff.) gerade auch für den Staatsanwalt von Interesse sein. Die Attraktivität für Nutzer aus der Justiz würde freilich dann noch weiter erhöht, wenn zusätzlich Muster für Entscheidungen oder Verfügungen - beispielsweise zu Benachrichtigungen gemäß § 101 Abs. 4 StPO - enthalten wären. Und während die meisten Einstellungsvorschriften der §§ 153 ff. StPO ihren eigenen Eintrag erhalten haben (Rn. 1693 ff.), würde man sich noch die Aufnahme des im Hinblick auf die zunehmenden Auslandssachverhalte praxisrelevanten § 153c (Abs. 1 S. 1 Nr. 1) StPO wünschen.

    Solche Anregungen - aus der Sicht des Justizpraktikers - sollen und können allerdings den ausgezeichneten Gesamteindruck nicht schmälern, den dieses "Mammutwerk" zum Ermittlungsverfahren hinterlässt. Mit der Neuauflage ist dem Autor erneut ein beeindruckender Wurf gelungen.



  • Von RA Christian Lorenz aus StRR 2015, 457

    Die Besprechung einer neuen Auflage des Burhoff´schen Handbuch für das strafrechtliche Ermittungsverfahren stellt den Rezensenten regelmäßig vor das Problem, was man dem Leser überhaupt zu einem Werk aus der Kategorie "Kennt jeder, hat fast jeder, schätzt jeder" berichten soll. Vom Aufbau her ist in der vorliegenden 7. Auflage - glücklicherweise - alles beim Alten geblieben, das Handbuch ist in ABC-Form verfasst, was das schnelle Auffinden der speziellen Rechtsfrage - von "Ablehnung eines Richters" bis "Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren" - erleichtert, wobei in der Neuauflage der Stichwortkatalog wesentlich erweitert wurde. Hier zeigt sich das fortlaufende "Feintuning" des Autors, denn die ständige Auswertung der Rechtsprechung und Anregungen aus dem Leserkreis führen zwangsläufig zu einer größeren Informationsfülle für einzelne Fragestellungen, zur Wahrung der Übersichtlichkeit sind in der Neuauflage zahlreiche weitere Stichworte zu wichtigen Komplexen nach sog. Verteilerstichworten in detailliertere Stichworte unterteilt worden, was die schnelle Auffindbarkeit gewährleistet. Zusätzlich zum Inhaltsverzeichnis mit rund 250 Stichworten zu Beginn des Handbuchs findet sich im hinteren Teil ein fast 50 Seiten langes Schlagwortverzeichnis, das wohl keine Suche ergebnislos lassen wird.

    Zum Praxiswert des Handbuchs gibt es vom Rezensenten ebenfalls nicht viel zu ergänzen, die Konzentration des Verfassers auf Darstellung der jeweils herrschende Meinung und Rechtsprechung statten den Leser schnell mit dem geeigneten Argumentationsrüstzeug aus. Die hervorgehobenen "Praktischen Hinweise für den Verteidiger" sowie die Checklisten zu einzelnen Fragestellungen sind das sprichwörtliche Salz in der Suppe, das Burhoffs Handbücher von anderen Werken abhebt. Die zahlreichen Veröffentlichungen von Burhoff in Zeitschriften und seinem Blog bürgen für die umfassende Auswertung aktueller Rechtsprechung im Handbuch, neu eingepflegt wurden seit der letzten Auflage ca. 600 Entscheidungen (Stand: Juni 2015), insbesondere zur Verständigungsregelung (wobei der Leser diese im vorderen Inhaltsverzeichnis unter A wie "Absprache" findet). Burhoff beschränkt sich aber an vielen Stellen nicht auf eine bloße Auflistung von Entscheidungen, sondern bereitet diese an geeigneten Stellen z.B. übersichtlich in "bejaht für:/ verneint für:" auf. Ausgebaut wurden die Hinweise zu gebührenrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verteidigung im Ermittlungsverfahren. Nicht mehr vorhanden ist in der 7. Auflage das bislang vollständig abgedruckte Entscheidungsregister, was im Internetzeitalter aber zu verschmerzen sein dürfte. Auch hinsichtlich der bei der Vorauflage noch auf CD-ROM beigefügten Mustertexte zu Anträgen u.ä. wird der Anwender jetzt auf den Downloadbereich des ZAP-Verlags verwiesen, was nach Auffassung des Rezensenten aber sogar effizienter ist als das Arbeiten mit einer CD-ROM.

    Es bleibt also dabei: Das Burhoff´sche Handbuch sollte in keiner Bibliothek fehlen, gleich ob der Leser hauptsächlich oder nur gelegentlich in Strafsachen tätig ist. Auch dem erfahrenen Verteidiger sei ans Herz gelegt, ab und zu ohne konkreten Mandatsbezug im Handbuch zu schmökern, es finden sich immer wieder Antworten zu Fragen, die man sich noch nie gestellt hat, aber die die Kreativität beim "Kampf ums Recht" befeuern könnten.



  • von Rechtsanwalt Ralf Hansen, Düsseldorf, auf www.juralit.com

    „Die Qualität dieses einzigartigen Handbuches hat sich über sechs Auflagen hinweg herumgesprochen. Es bietet eine umfassende, kompakte Darstellung aller maßgeblichen Aspekte des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wie der Verfasser im Vorwort treffend bemerkt, werden Strafprozesse durch Anwälte für Mandanten nicht erst in der Hauptverhandlung entschieden. Diese sollte - je nach bestehenden Möglichkeiten - sogar tunlichst vermieden werden. Der Verfasser - früher Richter am OLG Hamm, heute Rechtsanwalt in Ausburgs und Verfasser eines hochinteressanten Blogs im Internet - hat das Handbuch durchgehend aktualisiert und erneut wesentlich erweitert.

    Bereits das Ermittlungsverfahren zielt auf die mündliche Hauptverhandlung als dem “Herz” des Strafprozesses. Zur mündlichen Hauptverhandlung hat der Verfasser ebenfalls ein gleichwertiges Handbuch verfasst (Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, Recklinghausen, ZAP - Verlag, Neuauflage 2015, bereits angekündigt), vermeidet aber Überschneidungen mit diesem Handbuch aus nachvollziehbaren Gründen nach Möglichkeit. Die beiden Bände ergänzen sich optimal. Der Verfasser vermeidet Einseitigkeit, auch wenn sich das Buch primär an Strafverteidiger oder Anwälte richtet, die jedenfalls auch Strafsachen bearbeiten. Es ist aber auch für Richter und Staatsanwälte geeignet und nützt auch Referendaren sehr. Jeder Rezensent hat ihm bislang bescheinigt, dass ihm dies vollauf gelungen ist.

    Zeitlich reicht die Darstellung von der Übernahme der Verteidigung bis zum Eröffnungsbeschluss des zuständigen Gerichts (der Rest steht dann im zweiten Band). Fehler im Ermittlungsverfahren haben oftmals negative Auswirkungen bis in die Hauptverhandlung hinein. Wenn denn der Betroffene nicht erst nach Zustellung der Anklageschrift “im letzten Stadium” erstmals überhaupt einen Verteidiger bemüht, wovon nicht oft genug abgeraten werden kann. Burhoff spricht denn auch schon im Vorwort die maßgebliche Funktion der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren an. Insbesondere in der Kommunikation zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren werden oftmals entscheidende Weichen für den Verlauf der Hauptverhandlung erzielt. Dieser Kommunikationsprozess zieht sich durch die gesamte Darstellung. Es lässt sich kaum treffender formulieren als der Verfasser es selbst vornimmt: “Fehler, die hier gemacht werden, können, auch wenn der Verteidiger und/oder das Gericht sie noch rechtzeitig vor Abschluss der Hauptverhandlung erkennen, häufig kaum noch berichtigt werden. Deshalb muss der Verteidiger in jedem Strafverfahren im Interesse seines Mandanten schon im Ermittlungsverfahren sowohl die rechtlichen als auch die (verfahrens-) taktischen Besonderheiten kennen und beachten”.

    Entsprechend dieser Vorgabe sind die einzelnen Kapitel strukturiert, geben sie doch äußerst kompetent und souverän Auskunft über die für die Praxis maßgeblichen Fragen im Dienste der Wahrheitsfindung, als dem Kernanliegen des Strafprozesses. Die einzelnen Kapitel sind dabei so geschrieben, dass auch der Berufsanfänger daraus einen hohen Nutzen ziehen kann. Enthalten sind viele Beispiel, Muster und Praxishinweise, die extrem nützlich sind (ich nutze das Buch selbst seit der 2. Auflage).

    Das Werk ist alphabetisch nach Stichworten geordnet, so daß sich gesuchte Informationen leicht auffinden lassen. Etliche Stichworte sind seit der letzten Auflage hinzugekommen.Die Randnummern wurden erheblich überarbeitet. Neu eingearbeitet wurden 600 Gerichtsentscheidungen, unter Einschluss der Instanzgerichte. Das Werk hat jetzt den Stand von Jnni 2015, aber der Verfasser berichtet unter “Burhoff Online” ständig über aktuelle Entwicklungen. Entfallen sind ab der siebten Auflage das Entscheidungsregister und das Paragrafenregister. Die bis zur sechsten Auflage zitierten Entscheidungen und alle im Band enthaltenden Muster stehen zum Download bereit (siehe Benutzerhinweise am Ende des Buches). Alle 280 Stichworte von “Ablehnung des Richters” bis zu “Zwangsmaßnahmen” wurden durchgehend aktualisiert

    Das Handbuch für den Praktiker konzentriert sich in seiner passgenauen, kompakten Darstellung des Ermittlungsverfahrens auf die wirklich praxisrelevanten Streitigkeiten – rein dogmatische Auseinandersetzungen werden gar nicht erst erwähnt. Neben der Rechtsprechung wird aber auch die Literatur seit der Vorauflage umfassend ausgewertet. Die enge Verknüpfung der Stichworte untereinander sowie die umfangreichen Hinweise auf weiterführende Literatur ermöglichen es dem Nutzer, neue Argumentationslinien zu finden und auf dieser Basis eigene Ideen und Strategien zu entwickeln. Es liegt auf der Hand, dass einer der Schwerpunkte der Neuauflage bei den neuen Verständigungsregelungen liegt, die hier praxisnah mit konkreten Vorschlägen dargestellt werden, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grenzen, deren Handhabung nicht immer einfach ist.

    Die Darstellung ist derartig vielschichtig, dass eine in Einzelheiten sich verlierende Rezension quasi von selbst verbietet. Zu erwähnen ist aber, dass eine der Stärken des Werkes darin besteht, auch äußerst umstrittene Themen fundiert aufzuarbeiten und Perspektiven zu gewinnen für strategische Operationen jenseits eingefahrener Lösungen, wenn sich auf der Basis der herrschenden Linie der Rechtsprechung - so es sie jeweils gibt - Handlungsspielräume zu gewinnen. Dies zeigt sich etwa bei der vollständig umstrittenen Frage der Ablehnung eines Staatsanwaltes wegen Befangenheit.

    In jedem Kapitel überzeugt der klare, sehr strukturierte Aufbau. Tipps sind stets mit einem “erhobenen Zeigefinger” grau unterlegt hervorgehoben und fallen sofort in das Blickfeld des regelmäßig eiligen Lesers. Sozusagen “Pflichtlektüre” im Zweifelsfalle ist die Darlegung über “Absprachen im Ermittlungsverfahren”. Das Wichtigste wird bei derartige wichtigen Fragen gleich thesenartig vorweg zusammengefasst. Auch hier gibt der Verfasser wichtige Tipps für die Strafverteidigung. Interessant sind auch die zahlreichen gebührenrechtlichen Hinweise, die für Anwälte hoch interessant sind. Sehr umfangreiche Hinweise finden sich zum Akteneinsichtsrecht. Etwa bei der Bestellungsanzeige finden sich eingehende Formulierungsvorschläge, die dann auch gleich aus dem Downloadbereich in das Textverarbeitungsprogramm eingespeist werden kann. Die umfassende Übersicht über Beweisverwertungsverbote lässt sich auch gleich als umfassende Checkliste verwenden. Sehr gut erklärt werden die DNA-Analyseverfahren. Besonders für Strafverteidiger interessant sind die sehr lesenswerten Ausführungen über die Einlassung im Ermittlungsverfahren, der u.U. eine erheblich strafmildernde Funktion zukommt. Burhoff wägt hier das für und wider auch unter strategischen Gesichtspunkten umfassend ab, da im Falle eines Bestreitens des Anklagevorwurfes ganz oder zum Teil sich erhebliche Risiken für den Angeklagten ergeben können, die umfassend abzuwägen sind. Zu strategischen Fragen finden sich auch hier umfassende Hinweise für den Strafverteidiger. Diesen werden auch die eingehenden Ausführungen zum Stichwort “Honorarfragen” ebenso sehr interessieren wie die Ausführungen zur Pflichtverteidigung. Erfreulicherweise werden die Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens eingehend behandelt. Erhellendes findet sich zur immer weiter ausufernden Telefonüberwachung.

    Die zahlreichen Formulare und Muster lassen sich mit jedem Textverarbeitungsprogramm aus dem Downloadbereich einlesen und sofort verarbeiten. Die Muster lassen sich auch leicht auf der Festplatte zum öfteren Gebrauch ablegen und - dagegen dürfte wohl nichts sprechen - für besondere Fälle weiterentwickeln.

    Die Muster und Checklisten sind vielfältig. Hervor sticht etwa eine Checkliste zur Vorbeugung des Geldwäschevorwurfs, die geradezu eine Warnliste für etwaige Mandatsübernahmen in sensiblen Bereichen der Wahlverteidigung beinhaltet. Aber alle anderen Texte sind nicht weniger interessant.

    Hinzuweisen ist ergänzend auf die eingangs genannte Homepage des Verfassers, eine der besten Praktiker-Sites für die Strafrechtspraxis im deutschen Netz, die nicht ohne Grund eine erhebliche Zugriffsdichte aufweist. Die hier bereitgestellten vielfältigen Informationen helfen die Zeit bis zur Vorlage einer Neuauflage zu überbrücken. So finden sich hier auch zahlreiche Aufsätze des Verfassers und Auszüge aus seinen Buchveröffentlichungen, etwa seine regelmäßigen Arbeiten aus der “Zeitschrift für die Anwaltspraxis”. Hinzuweisen ist schließlich auf den Newsletter des Verfassers, der regelmäßig über Änderungen und Aktualisierungen der Homepage wenigstens einmal pro Monat berichtet.

    Das Handbuch von Detlef Burhoff ist wahrscheinlich die beste Praxisdarstellung für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und wird völlig berechtigt von Auflage zu Auflage mit hoher Zustimmung bedacht. Wer dieses vorzügliche Handbuch - wider Erwarten - noch nicht kennt, sollte es kennenlernen.“




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