Gericht / Entscheidungsdatum: LG Kassel, Beschl. v. 05.02.2026 - 3610 Js 11879/25 - 10 Ks
Eigener Leitsatz:
Die Kosten für eine externe Festplatte zum Zwecke des Empfangs bzw. der Einsichtnahme verfahrensgegenständlicher Daten sind erforderliche Auslagen des Pflichtverteidigers.
Landgericht Kassel
3610 Js 11879/25 - 10 Ks
Beschluss
In der Strafsache
gegen pp.
u. a.
wegen des Verdachts des Mordes u. a.,
hat die 10. große Strafkammer durch den Vorsitzenden am 05.02.26 beschlossen:
Die Kosten für eine externe Festplatte zum Zwecke des Empfangs bzw. der Einsichtnahme der verfahrensgegenständlichen Daten sind erforderliche Auslagen des Pflichtverteidigers, Rechtsanwalt pp. im Sinne von § 46 Abs. 1 RVG (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 27.12.23 – Az. 3 St 2 BJs 4/21).
Einsender: RA H. Urbanzyk, Coesfeld
Anmerkung: