Gericht / Entscheidungsdatum: AG Velbert, Beschl. v. 30.06.2025 - 31 OWi 595/25 (b)
Eigener Leitsatz:
Zu den dem Betroffenen zur Verfügung zu stellenden Messdaten gehören auch die Daten der gesamten Messreihe. Zwar ist umstritten, ob hieraus überhaupt Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Messung gezogen werden können, ihnen kann aber ggf. eine gewisse Relevanz nicht abgesprochen werden.
31 OWi 595/25 (b)
Amtsgericht Velbert
Beschluss
In dem Verfahren
gegen pp.
hat das Amtsgericht Velbert
durch die Richterin am Amtsgericht am 30. Juni 2025 beschlossen:
Der Verwaltungsbehörde (Kreis Mettmann) wird aufgegeben, dem Betroffenen folgende Daten zur Verfügung zu stellen:
Gesamte Messreihe des Tattages
Die Kosten des Verfahrens auf gerichtliche Entscheidung und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Gründe:
Der Betroffene hat einen Anspruch auf Herausgabe der gesamten Messreihe.
Bei dem Verfahren Poliscan FM 1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren. Um mit Einwendungen gehört zu werden, muss der Betroffene konkret zu Messfehlern vortragen. Dabei ist er darauf angewiesen, auch die Messdaten zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Zu den Messdaten gehören auch die Daten der gesamten Messreihe. Zwar ist umstritten, ob hieraus überhaupt Rückschlüsse auf die Richtigkeit der Messung gezogen werden können. Jedenfalls fordern regelmäßig auch Gerichtsgutachter die gesamte Messreihe an, sodass ihnen eine gewisse Relevanz nicht abgesprochen werden kann. Dem Betroffenen diese zu versagen, verstieße gegen sein Recht auf ein faires Verfahren.
Einsender: RA R. Kersting, Solingen
Anmerkung: