Gericht / Entscheidungsdatum: AG Dortmund, Urt. v. 15.05.2025 - 729 OWi-256 Js 646/25-62/25
Leitsatz des Gerichts:
Ein Fahrverbot kann derart beschränkt werden, dass es Verbrennermotoren bis 60 kW Motorleistung ausnimmt.
729 OWi-256 Js 646/25-62/25
Rechtskräftig seit dem 31.05.2025
Amtsgericht Dortmund
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
In dem Bußgeldverfahren
gegen pp.
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Dortmund
aufgrund der Hauptverhandlung vom 15.05.2025,
an der teilgenommen haben: pp.
für Recht erkannt:
Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 533,00 EUR verurteilt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, ausgenommen werden Kraftfahrzeuge bis 60 kW Motorleistung, wobei es sich nur um Verbrennermotoren handeln darf.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene (§§ 41 I Anlage 2, 49 StVO, 24, 25 StVG).
Von einer schriftlichen Begründung des Urteils wird gemäß § 77b Abs. 1 OWiG abgesehen.
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