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Entscheidungen

Gebühren

Fahrten, JVA, Verteidiger, Auslagenerstattung, Notwendigkeit

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Kempen, Beschl. v. 19.04.2010 - 2 Ls 94/09

Leitsatz: Zur Frage der Notwendigkeit von Besuchen des inhaftierten Mandanten.


2 Ls 94/09 6 Js 979109
Amtsgericht Kempen
Jugendschöffengericht
Beschluss
In der Jugendstrafsache
gegen pp.
niederländischer Staatsangehöriger
Verteidiger:
wegen Erpressung
wird die Erinnerung des Verteidigers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 07.12.2009 als unbegründet verworfen.
Gründe:
Auch nach Auffassung des Gerichts waren nur 2 Fahrten in die JVA Köln notwendig. Der Beschuldigte befand sich insgesamt 3 Monate im Gefängnis, dabei handelt es sich um einen recht kurzen Zeitraum.
Die vom Verteidiger mitgeteilten Gründe der einzelnen Fahrten erscheinen nicht durchgreifend.
Der Ablauf der Hauptverhandlung wurde als Grund für die 3. Fahrt aufgeführt, diese Thematik hätte man an einem der vorherigen Besuchstermine klären können.
Die Absetzung der 3. Fahrt und die entsprechende Kürzung des Antrages vom 02.09.2009 ist somit korrekt und die Erinnerung unbegründet.
Kempen, 19.04.2010


Einsender: RA D. Pichler, Kevelaer

Anmerkung:


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