Gericht / Entscheidungsdatum: AG Aschersleben, Beschl. v. 19.04.2010 - 6 RS Js 23/10
Fundstellen:
Leitsatz: § 140 Nr. 4 StPO kann im Fall des Vollzugs der Sicherungshaft entsprechend angewendet werden.
Einsender: RA Jan-Robert Funck, Braunschweig
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