Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

Entscheidungen

StPO

Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren

Gericht / Entscheidungsdatum: Landgericht Halle, Beschl. v. 04.03.2020 - 7 BRs -383 Js 69115/16 (39/19)

Leitsatz: Angesichts einer im Raum stehenden Freiheitsstrafe von 2 Jahren und Inhaftierung eines Verurteilten ist von einer rechtlich schwierigen und tatsächlich folgenreiche Konstellation auszugehen, die die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Strafvollstreckungsverfahren rechtfertigt.


Landgericht Halle
7. Strafkammer

Beschluss

7 BRs - 383 Js 69115/16 (39/19)

In der Bewährungssache
gegen pp.

Verteidiger:

hat die 7. Strafkammer des Landgerichts Halle als kleine Strafvollstreckungskammer am 04.03.2020 beschlossen:

Dem Verurteilten wird für das Widerrufsverfahren nach § 56 f StGB Rechtsanwalt pp. als notwendiger Verteidiger bestellt.

Gründe:

Die Kammer sieht die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers entsprechend § 140 Abs. 2 StPO als gegeben an. Die Beiordnung im Widerrufsverfahren ist nur dann geboten, wenn die Schwere der neuen Tat oder die Schwierigkeit der Sach-oder Rechtslage oder die Unfähigkeit des Verurteilten, seine Rechte sachgerecht wahrzunehmen, dies erfordert. Angesichts der im Raum stehenden Freiheitsstrafe von 2 Jahren und der gegenwärtigen Inhaftierung des Verurteilten war von einer rechtlich schwierigen und tatsächlich folgenreiche Konstellation auszugehen.


Einsender: RA R. Funck, Braunschweig

Anmerkung:


zurück zur Übersicht

Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".