Diese Homepage verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf die Website zu analysieren. Außerdem gebe ich Informationen zu Ihrer Nutzung meiner Website an meine Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.

OK Details ansehen Datenschutzerklärung

Entscheidungen

OWi

Akteneinsicht, Bußgeldverfahren, Umfang

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Nauen, Beschl. v. 10.12.2018 - 34 OWiE 299/18

Leitsatz: Zum Umfang der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren


34 OWiE 299/18

Amtsgericht Nauen
Beschluss
gegen pp.

wegen Ordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Nauen durch Richterin am Amtsgericht am 10.12.2018 beschlossen:

Auf den zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat die Verwaltungsbehörde den Beschilderungsplan und die digitale Messreihe der Messung an den Verteidiger des
Betroffenen herauszugeben.

Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt.

Gründe:

Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist begründet.

Im Rahmen seiner Verteidigung hat der Betroffene auch Anspruch auf Herausgabe des Beschilderungsplanes und der Messserie zur ordnungsgemäßen Verteidigung.

Die Kostenentscheidung beruht auf 473 StPO.


Einsender: RA P. Lange, Leipzig

Anmerkung:


zurück zur Übersicht

Die Nutzung von Burhoff-Online ist kostenlos. Der Betrieb der Homepage verursacht aber für Wartungs-, Verbesserungsarbeiten und Speicherplatz laufende Kosten.

Wenn Sie daher Burhoff-Online freundlicherweise durch einen kleinen Obolus unterstützen wollen, haben Sie hier eine "Spendenmöglichkeit".