Gericht / Entscheidungsdatum: AG Nauen, Beschl. v. 10.12.2018 - 34 OWiE 299/18
Leitsatz: Zum Umfang der Akteneinsicht im Bußgeldverfahren
34 OWiE 299/18
Amtsgericht Nauen
Beschluss
gegen pp.
wegen Ordnungswidrigkeit
hat das Amtsgericht Nauen durch Richterin am Amtsgericht am 10.12.2018 beschlossen:
Auf den zulässigen Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat die Verwaltungsbehörde den Beschilderungsplan und die digitale Messreihe der Messung an den Verteidiger des
Betroffenen herauszugeben.
Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt.
Gründe:
Der zulässige Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist begründet.
Im Rahmen seiner Verteidigung hat der Betroffene auch Anspruch auf Herausgabe des Beschilderungsplanes und der Messserie zur ordnungsgemäßen Verteidigung.
Die Kostenentscheidung beruht auf 473 StPO.
Einsender: RA P. Lange, Leipzig
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