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Entscheidungen

OWi

Kostenentscheidung, Einstellung des Bußgeldverfahrens

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Köln, Beschl. v. 22.10.2018 - 585 OWi 234/18

Leitsatz: Zur Kostenentscheidung nach Einstellung des Bußgeldverfahrens-


585 OWi 234/18

Amtsgericht Köln
Beschluss

In dem Bußgeldverfahren
gegen pp.

Verteidiger:
wegen Ordnungswidrigkeit

hat das Amtsgericht Köln durch den Richter am Amtsgericht am 22. Oktober 2018 beschlossen:

Die Kostenentscheidung der Stadt Köln in ihrem Bescheid vom 25.09.2018 wird aufgehoben. Die notwendigen Auslagen der Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.

Begründung

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung war zulässig und begründet.

Es liegt kein Fall des § 109a II OWiG vor, da die Einstellungsentscheidung nicht auf verspäteten und erforderlichen Sachverhaltsangaben der Betroffenen beruht, sondern auf einer erneuten rechtlichen Prüfung durch die Behörde. Die durch den Anwalt der Betroffenen vorgetragene Einspruchsbegründung, der Tatnachweis sei nicht geführt, stellt bereits keine Angabe eines Sachverhaltes oder ein Bestreiten dar. Vielmehr ist es eine rechtliche Einschätzung des bislang dargestellten Beweisstandes, den anscheinend die Behörde übernommen hat. Es handelt sich somit nicht um eine Änderung der zu Grunde liegenden Tatsachen, sondern um eine andere Bewertung der durchgeführten Sachaufklärung.

Es liegt auch kein Fall des § 109 Abs. 1 OWiG vor, da der Betroffenen ein Bußgeld über 10 € angedroht worden ist.


Einsender: RA Ch. Schepers, Pulheim

Anmerkung:


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