Gericht / Entscheidungsdatum: AG Tiergarten, Beschl. v. 05.12.2017 - 311 Gs) 3041 Js 12898/17 (202/17)
Leitsatz: Zur Entziehung der Fahrerlaubnis beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort.
Amtsgericht Tiergarten
Beschluss
Geschäftsnummer: (311 Gs) 3041 Js 12898/17 (202/17) Datum: 05.12.2017 cso
In dem Ermittlungsverfahren
gegen pp.
Verteidiger
wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
wird der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 13.11.2017 auf den Antrag des Beschuldigten vom 28.11.2017
aufgehoben,
Gründe:
Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Beschuldigte bei der Halterüberprüfung durch die Polizeibeamten nicht ausreichend belehrt worden ist.
Auch besteht hinreichender Tatverdacht dahin gehend, dass der Beschuldigte den Unfall wahrgenommen hat und sich in Kenntnis des Unfalls vom Unfallort entfernt hat.
Da aber selbst die Polizeibeamten vor Ort den Fremdsachschaden auf lediglich 500,00 C geschätzt haben, liegt kein dringender Tatverdacht dahingehend vor, dass der Beschuldigte wusste oder nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten wissen konnte, dass ein bedeutender Fremdsachschaden eingetreten ist.
Einsender: RA A. Funck, Berlin
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