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gegen pp.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 23.10.2015 wird verworfen.
Die Betroffene hat die Kosten des Verfahrens der gerichtlichen Entscheidung zu tragen.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Hinblick auf eine Überlassung digitaler Messdaten ist unbegründet. Ein Anspruch auf Überlassung der Messdatei besteht nicht. Einem solchen Anspruch stehen Datenschutzaspekte entgegen, eine solche Überlassung verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der anderen erfassten Verkehrsteilnehmer. Einzig im Rahmen der Begutachtung durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen ist die Messdatei zur Verfügung zu stellen.
i.V.m.
. Die Entscheidung ist gemäß
nicht anfechtbar.