Gericht / Entscheidungsdatum: AG Amberg, Beschl. v. 27.05.2015 - 7 OWi 284/15
Leitsatz: Zur Akteneinsicht im Bußgeldverfahren
Amtsgericht Amberg
7 OWi 284/15
In dem Bußgeldverfahren
gegen pp.
wegen OWI StVO
erlässt das Amtsgericht Amberg durch die Richterin am Amtsgericht pp. am 27.05.2015 folgenden
Beschluss
Auf den. Antrag des Verteidigers vom 12.03.2015 sind ihm die Testfotos, die Gebrauchsanwei-sung für das verwendete Messgerät sowie die Lebensakte in Kopie zu übersenden.
II. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.
Gründe:
Der Antrag isst zulässig und, begründet.
Die Ablehnung der Einsicht in die im Tenor genannten Dokumente durch den Verteidiger be-schränkt den Betroffenen in seinen Rechten auf sachgemäße Verteidigung. Er hat einen An-spruch auf Vorlage der gewünschten Dokumente in Kopie.
Die Einschränkung, dass die entsprechenden Daten auf Anforderung des Gerichtes doch her-ausgegeben werden, stellt eine unnütze Förmelei dar und verzögert lediglich das Verfahren.
Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 62 Abs. .2 S. 2 OWiG, 467 Abs. 1 StPO.
Einsender: RA J. Jendricke, Amberg
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