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Gründe: Der Angekl. fuhr trotz einer BAK von 1,11 Promille mit seinem Kfz. Er wurde - unter Einziehung seines Führerscheins - zu einer Geldstrafe verurteilt.
Am 3. 3. 95 fuhr mit lockerem Sinn der Angeklagte in Beverungen dahin.
Daheim hat er getrunken, vor allem das Bier und meinte, er könne noch fahren hier.
och dann wurde er zur Seite gewunken. Man stellte fest, er hatte getrunken.
Im Auto tat's duften wie in der Destille. Die Blutprobe ergab 1,11 Promille.
Das ist eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt, eine Straftat, und mag das auch klingen hart.
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