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Vorläufige Entziehung, Ausnahme, Führerscheinklassen C und C 1
Gericht / Entscheidungsdatum: AG Landstuhl, Beschl. v. 01.10.2014 - 1 Gs 1043/14
Leitsatz: Zur Ausnahme der Fahrerlaubnis der Führerscheinklassen C und C 1 von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
1 Gs 1043/14 Amtsgericht Landau in der Pfalz Beschluss In dem Ermittlungsverfahren gegen pp. hat das Amtsgericht Landau in der Pfalz durch den Richter am Amtsgerichte am 01.10.2014 beschlossen: Von der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis werden die Führerscheinklassen C und C 1 ausgenommen. Gründe: Die dem Beschuldigten zur Last gelegte Trunkenheitsfahrt geschah im Rahmen einer privaten Fahrt zur Nachtzeit mit einer Blutalkoholkonzentration, die nur knapp über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit lag. Die Polizeikontrolle erfolgte aus dem fließenden Verkehr heraus, ohne dass eine Fahrunsicherheit oder ein Fahrfehler des Beschuldigten aufgefallen waren. Das Blutentnahmeprotokoll ergibt Hinweise auf bei der Promillezahl zu erwartende Beeinträchtigungen, die durchaus bei nicht regelmäßigem Konsum von Alkohol entstehen. Der Beschuldigte ist bislang nicht einschlägig in Erscheinung getreten.
Bei Abwägung der aufgeführten Kriterien erscheint die Gefahr für die allgemeine Verkehrssicherheit bei einer Ausnahme für Fahrten mit einem LKW im Rahmen der Berufstätigkeit nicht sehr hoch zu sein. Dem steht der drohende Arbeitsplatzverlust gegenüber, der den Beschuldigten erheblich belasten würde.
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