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Entscheidungen

StPO

Pflichtverteidigerbestellung; Notwendigkeit, Jugendstrafverfahren, Unfähigkeit der Selbstverteidigung

Gericht / Entscheidungsdatum: LG Flensburg, 20.11.2012, II Qs 68/12

Leitsatz: Zur Pflichtverteidigerbestellung bei mangelnder Fähigkeit zur Selbstverteidigung


LG Flensburg, 20.11.2012, II Qs 68/12
In der Strafsache
gegen pp.
wegen
gefährlicher Körperverletzung
hat die Große Jugendkammer des Landgerichts
Flensburg
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht als Vorsitzenden, die Richterin am Landgericht und den Richter als beisitzende Richter am 20.11.2012 beschlossen:

Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter als Jugendschutzgericht -
Flensburg vom 26.10.2012, durch den sein Antrag auf Bestellung eines Verteidigers abgelehnt worden ist, abgeändert.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt A., K., als notwendiger Verteidiger bestellt.
Das Finanzverwaltungsamt Schleswig-Holstein - Landeskasse - trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten.
Gründe
Es liegt aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles ein Fall des § 140 Abs. 2 StPO vor.
Hauptbelastungszeugin ist eine kindliche Zeugin, die zum angeklagten Tatzeitpunkt gerade erst 4 Jahre alt war.
Der Angeklagte ist Ausländer. Nach Angaben seines Verteidigers ist die Mitwirkung eines Dolmetschers in der Hauptverhandlung erforderlich. Die Anklageschrift ist ihm bislang nicht durch das Gericht übersetzt worden.
Zudem enthält die Akte Hinweise darauf, dass der Angeklagte phasenweise aggressiv und gewalttätig ist und sich nicht unter Kontrolle hat. Dies stellt seine Fähigkeit zur Selbstverteidigung in Frage.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO.

Einsender:

Anmerkung:


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