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aus VRR 2010, 416
(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "VRR" für die
freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "VRRR" auf meiner Homepage
einstellen zu dürfen.)
Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in
Bußgeldsachen (Teil 5 VV RVG) aus den Jahren 2008 2010
von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D.,
Münster/Augsburg
Wir haben in VRR 2008, 333 über die bis dahin ergangene
Rechtsprechung zu § 14 RVG in Bußgeldsachen berichtet. Die
nachfolgende Übersicht, die den Stand von 31.10.2010 hat, knüpft
daran an (vgl. im Übrigen wegen der Rechtsprechung der letzten Zeit zu den
Teilen 4 - 7 VV RVG und zu § 14 RVG im Strafverfahren RVGreport 2010, 204
sowie in StRR 2010, 413 die Übersichten in RVGreport 2010, 83 und
124).
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Gebühr |
Gericht/Fundstelle |
Inhalt |
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Allgemeines |
LG Essen RVGprofessionell 2009, 3 = VRR 2009, 119 =
RVGreport 2009, 218 |
zur Bemessung der Gebühren unterhalb der
Mittelgebühr |
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LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 =
VRR 2009, 119 = RVGreport 2009, 218 |
Heranziehung der Mittelgebühr ist als Arbeitsgrundlage
auch in Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten jedenfalls dann
angemessen, wenn dem Betroffenen ein Fahrverbot droht. |
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LG Leipzig RVGreport 2010, 182 |
in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren
i.d.R. Gebühren unterhalb der Mittelgebühr; aber Mittelgebühr
angemessen, wenn Fahrverbot droht und die schwierige Frage der Unterbrechung
der Verjährung durch Zustellung an den Verteidiger eine Rolle spielt
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AG Bad Segeberg, Beschl. v. 30. 12. 2009 5 OWiEH
116/09, VRR 2010, 240 |
Die Mittelgebühr ist angemessen, wenn die Ahndung zu 3
Punkten führt. die Höhe der Geldbuße ist für die
Bestimmung der Gebühr ohne Belang |
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AG Charlottenburg, Urt. v. 3. 3. 2010 - 207 C 463/09
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allein ein (drohendes) Fahrverbot führt nicht zur
Mittelgebühr |
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AG Dresden AGS 2010, 431 m. abl. Anm. N.Schneider |
die Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigt bei
ansonsten unterdurchschnittlichen Kriterien den Ansatz einer
Mittelgebühr |
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AG Eilenburg RVGprofessionell 2009, 204 (Ls.) = JurBüro
2010, 34 m. Anm. C.Schneider = RVGreport 2010, 60 = AGS 2010, 74;
AG Eilenburg JurBüro 2010, 35 |
Bei einer Geldbuße von 40,00 und erheblicher
Vorbelastung des Betroffenen bzw. von 60,00 und drei drohenden Punkten
im VZR liegt gebührenrechtlich eine durchschnittliche Sache vor. |
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AG Karlsruhe AGS 2008, 492 |
bei einem Fahrverbot, dem drohenden Eintrag von vier Punkten
im Verkehrszentralregister und zu befürchtenden weiteren
führerscheinrechtlichen Konsequenzen ist von eine weit
überdurchschnittlichen Bedeutung der Sache auszugehen
(Verfahrensgebühr von 200 jedenfalls nicht unbillig). |
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AG Limburg RVGreport 2009, 98 = VRR 2009, 159 = AGS 2009,
161 m. abl. Onderka = StRR 2009, 200 |
Mittelgebühr angemessen, wenn der Rechtsanwalt eine
Verringerung der Geldbuße von 50 auf 35
erreicht. |
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AG Bühl NZV 2009, 401 |
Überschreiten der Mittelgebühr um 20 % bei
drohendem Fahrverbot nicht unbillig. |
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AG Stadtroda RVGprofessionell 2010, 163 |
i.d.R. die Mittelgebühr |
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LG Neuruppin, Beschl. v. 08.02.2010 - 16 Qs 9/10 |
Wird ein Bußgeldverfahren wegen
Geschwindigkeitsüberschreitung mit Festsetzung einer Geldbuße von
130 Euro und drei Punkten im Verkehrsregister wegen Doppelverfolgung auf Kosten
der Staatskasse eingestellt und beschränkt sich die Verteidigung auf die
Sichtung einer VHS-Videokassette, die Rüge der Zuständigkeit des
Gerichts und die Geltendmachung des Einwands der Doppelverfolgung in zwei
einseitigen Schriftsätzen, so handelt es sich gebührenrechtlich um
eine weit unterdurchschnittliche Angelegenheit. Die Gebühren können
demnach nicht in Höhe der Mittelgebühr festgesetzt werden. Angemessen
ist vielmehr eine Festsetzung auf 50 Prozent unter der Mittelgebühr.
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Grundgebühr |
LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 =
VRR 2009, 119 = RVGreport 2009, 218 |
Aktenumfang von nur 9 Seiten führt zu einer unter der
Mittelgebühr liegenden Gebühr |
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Termins-gebühr |
AG Koblenz RVGprofessionell 2008, 124 = AGS 2008, 346 = VRR
2008, 319= RVGreport 2009, 340 |
eine erheblich unterdurchschnittliche Dauer der
Hauptverhandlung von nur 2 Minuten rechtfertigt nur den Ansatz einer
Gebühr von 90,00 |
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LG Dessau-Roßlau JurBüro 2009, 427 (für
OWi-Verfahren) |
Hauptverhandlungsdauer zwar nur 9 Minuten, aber
Terminsvorbereitung durch Sachverständigengutachten. Gebühr für
5110 VV RVG von 210 noch angemessen. |
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LG Detmold, Beschl. v. 7. 5. 2008, 4 Qs 19/08;
LG Detmold, Beschl. v. 03.02.2009, 4 Qs 172/08 |
Hauptverhandlungsdauer von 15 Minuten beim AG rechtfertigt
nur eine unterhalb der Mittelgebühr liegende Gebühr |
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LG Koblenz JurBüro 2008, 589 = VRR 2009, 40 = RVGreport
2009, 97 |
die unterdurchschnittliche Dauer der Hauptverhandlung
(10 Minuten) rechtfertigt den Ansatz einer Gebühr Nr. 5112 VV
RVG von 450,00 regelmäßig nicht; mit einer Gebühr
von 270,00 ist die Verteidigertätigkeit dann angemessen
honoriert |
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LG Leipzig RVGprofessionell 2009, 33 = RVGreport 2009, 61 =
VRR 2009, 119= RVGreport 2009, 218 |
Hauptverhandlungsdauer 10 Minuten, zwei geladene Zeugen
werden ungehört entlassen, führt zu einer Gebühr von 20 %
unterhalb der Mittelgebühr |
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LG Leipzig RVGreport 2010, 182 |
Hauptverhandlungsdauer von 15 Minuten unterdurchschnittlich,
aber Mittelgebühr, wenn Fahrverbot droht und die schwierige Frage der
Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung an den Verteidiger eine
Rolle spielt |
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LG Mühlhausen RVGreport 2009, 187 = VRR 2009, 320
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die Terminsgebühr lässt sich im OWi-Verfahren
nicht unter Hinweis darauf kürzen, dass der Rechtsanwalt einen Hinweis auf
bereits eingetretene Verjährung unterlassen habe |
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