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aus RVGreport 2017, 442

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen in 2016/2017

Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

In RVGreport 2016, 242 wurde bereits über die in den Jahren 2015/2016 ergangene Rechtsprechung zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen und sonstigen Verfahren berichtet. Die nachfolgende Übersicht, die den Stand vom 1.11.2017 hat, knüpft daran an. Eine Übersicht zu der Rechtsprechung zu den Teilen 4–7 VV RVG aus den Jahren 2016/2017 ist in RVGreport 2017, 166 ff. und 282 ff. abgedruckt.

Gebühr

Gericht/Fundstelle

Inhalt

I. Strafverfahren (Teil 4 VV RVG)

Allgemeines

BVerfG RVGreport 2017, 352

Der Umstand, dass § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG die früher in §§ 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F. enthaltene „gesetzliche Reihenfolge“ der Kriterien geändert hat und – anders als § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F. – nunmehr in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG den anwaltlichen Arbeitsaufwand an erster Stelle nennt, hat keine inhaltliche Änderung bewirkt.

AG Köthen RVGreport 2017, 185 = RVGprofessionell 2017, 83

Die Gebühren des Wahlverteidigers sind im Fall des Freispruchs in der Höhe der einem Pflichtverteidiger ggf. zustehenden gesetzlichen Gebühren festzusetzen.

Begriff der Unbilligkeit

OLG Hamm, Beschl. v. 9.3.2017 – 1 Ws 54/17;

OLG Karlsruhe RVGreport 2017, 386 = JurBüro 2017, 523;

OLG Schleswig RVGreport 2017, 173;

LG Heilbronn RVGreport 2017, 174;

AG Schweinfurt, Beschl. v. 23.10.2017 - 9 OWi 2 Js 12941/16

Unbillig i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 4 RVG ist Gebührenbestimmung, wenn sie um 20 % oder mehr von der Gebühr abweicht, die sich unter Berücksichtigung aller in § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG genannten Bemessungsgrundlagen ergibt.

OLG Karlsruhe RVGreport 2017, 386 = JurBüro 2017, 523

Bei der Feststellung der angemessenen Gebühr nach § 14 Abs. 1 RVG ist eine Abwägung aller Umstände, d. h. der gebührenerhöhenden und - mindernden vorzunehmen; dabei ist jeweils von der Mittelgebühr auszugehen.

Umfang der anwaltlichen Tätigkeit

OLG München RVGreport 2017, 231

In einem landgerichtlichen Verfahren ist ein Aktenumfang von 496 Blatt bis zur Hauptverhandlung durchschnittlich

Bedeutung der Angelegenheit

OLG Rostock RVGreport 2017, 130 = NStZ-RR 2017, 126 = StRR 5/2017, 15 = JurBüro 2017, 250

Eine „besondere Bedeutung der Angelegenheit“ (für den Mandanten) i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG kann sich nur dann erhöhend auf die Rahmengebühr auswirken, wenn sich diese auch in einem erhöhten Arbeitsaufwand des RA niederschlägt, was spätestens im Beschwerdeverfahren darzulegen ist.

OLG Hamm, Beschl. v. 9.3.2017 – 1 Ws 54/17

Die Bedeutung der Angelegenheit ist für einen Nebenkläger in einem Schwurgerichtsverfahren hoch.

OLG Schleswig RVGreport 2017, 173

Das Verfahren ist für den Beschuldigten von erheblicher Bedeutung, wenn ein Verbrechen des besonders schweren Falls der Vergewaltigung angezeigt worden ist, auch wenn das nur zu einer Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, aber immerhin vor der großen Jugendkammer des Landgerichts, geführt hat.

Schwierigkeit der Angelegenheit

OLG München RVGreport 2017, 231

Bei einer reinen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt eine (nur) durchschnittliche Schwierigkeit vor. Etwas anderes kann gegeben sein, wenn typischerweise erschwerende Umstände, wie etwa die Erforderlichkeit, ein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Angaben der Belastungszeugin einzuholen, festgestellt werden können

OLG München RVGreport 2017, 231

Die erfolgte Begutachtung zur Schuldfähigkeit ist bei landgerichtlichen Verfahren keine erschwerende Besonderheit.

OLG München RVGreport 2017, 231

Der Umstand der Inhaftierung ist bereits dadurch kompensiert, dass nach dem VV RVG bei Haftsachen höhere Gebührenrahmen vorgesehen sind.

Grundgebühr

LG Heilbronn RVGreport 2017, 174

Bei der Grundgebühr ist im Unterschied zu den Verfahrens- und Terminsgebühren zu berücksichtigen, dass das in Nr. 4100 VV RVG genannte Zumessungsspektrum alle Strafverfahren abdeckt, also sowohl rechtlich einfach gelagerte Verfahren vor dem AG als auch rechtlich komplizierte Verfahren wie etwa in Wirtschaftsstrafsachen vor dem LG.

LG Heilbronn RVGreport 2017, 174

33 Seiten Akten beim AG sind unterdurchschnittlich.

LG Hagen RVGreport 2016, 451

25 Seiten Akten zum Zeitpunkt der Akteneinsicht sind in einem Strafrichterverfahren ein äußerst überschaubarer Umfang und sind damit deutlich als unterdurchschnittlich zu bewerten.

Verfahrensgebühr

OLG Schleswig RVGreport 2017, 173

Zur Bemessung der Verfahrensgebühren Nrn. 4104, 4130 VV RVG mindestens in Höhe der Gebühren des Pflichtverteidigers.

Terminsgebühr

OLG Düsseldorf RVGreport 2017, 375 = JurBüro 2017, 468

Die Dauer der Verhandlung ist ein objektiver Gradmesser für die Bestimmung der Terminsgebühr für Fortsetzungstermine.

LG Heilbronn RVGreport 2017, 174

Eine Terminsdauer von 51 Minuten beim AG ist unterdurchschnittlich und rechtfertigt nur eine Terminsgebühr i.H.v. 195,00 €.

LG Landau, Beschl. v. 3.6.2016 – 3 Qs 29/16

Für Berufungshauptverhandlung von 3 Stunden, 55 Minuten Dauer ist Gebühr i.H.v. 320,00 € angemessen; Dauer liegt im üblichen Rahmen.

Nr. 4102 VV
Bemessung

OLG Karlsruhe RVGreport 2017, 386 = JurBüro 2017, 523

Bei der Bemessung der Gebühr Nr. 4102 VV RVG ist zu berücksichtigen, dass der Gebührenrahmen für drei Termine pro Verfahrensabschnitt ausgelegt ist.

II. Bußgeldverfahren (Teil 5 VV RVG)

Allgemeines

LG Chemnitz RVGreport 2016, 297;

LG Chemnitz RVGreport 2016, 371;

LG Cottbus, Beschl. v. 2.10.2017 – 22 Qs 149/17

In Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist der Ansatz der sog. Mittelgebühr als Ausgangspunkt grds. gerechtfertigt; hiervon ausgehend sind in jedem Einzelfall die besonderen Umstände zu würdigen.

LG Landshut, Beschl. v. 20.1.2017 – 3 Qs 12/17

1. Bei der gebührenmäßigen Bewertung einer Ordnungswidrigkeitensache ist zu unterscheiden zwischen einem allgemeinen Durchschnittsfall, gemessen an den Verfahren aus allen Ordnungswidrigkeitsbereichen, und einem Durchschnittsfall aus dem Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.

2. In einem durchschnittlichen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ist der Ansatz der Mittelgebühr nicht gerechtfertigt.

LG Halle RVGprofessionell 2017, 136

Die Bedeutung der Angelegenheit ist für den Betroffenen in einem straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren als überdurchschnittlich anzusehen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von zwei Monaten verhängt werden sollte, dessen Beginn nicht vom Betroffenen innerhalb eines Zeitraums frei hätte gewählt werden können, sondern das unmittelbar ab der Rechtskraft des Bußgeldbescheids vollstreckt werden sollte, und wenn wegen der „Punktelage“ die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

LG Cottbus RVGreport 2016, 337 = VRR 8/2016, S. 18

Überdurchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit liegt bei einem Verstoß gegen § 24a Abs. 2 StVG mit einem Bußgeld von 1.000 €, einem dreimonatigen Fahrverbot und Eintragung von zwei Punkten vor; zudem sind die Einschränkungen für den Betroffenen bei Durchsetzung des verhängten dreimonatigen Fahrverbotes immens; Betroffene ist auch beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen. ###Bitte den Abschnitt überprüfen, ob jetzt ok?###

AG Waldbröl RVGreport 2016, 371 = VRR 10/2016, S. 18

Ausgangspunkt für die anwaltliche Gebührenbemessung ist auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr. Lediglich bei Bußgeldsachen einfachster Art kann auch einmal eine unter dem Mittelwert liegenden Gebühr angemessen sein.

Grundgebühr Nr. 5100

LG Düsseldorf RVGreport 2017, 373 = JurBüro 2017, 356

Der Umfang der Akte zum Zeitpunkt der ersten Akteneinsicht ist ein wesentliches Indiz für den Aufwand bei der erstmaligen Einarbeitung in den Rechtsfall. Ein Aktenumfang von zwölf Seiten ist als sehr gering einzustufen und führt zu einer die Mittelgebühr unterschreitenden Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG.

Terminsgebühr

LG Düsseldorf RVGreport 2017, 373 = JurBüro 2017, 356

Die Terminsdauer ist ein objektiver Maßstab für die Bemessung der Terminsgebühr Nr. 5110 VV RVG. Ein nur wenige Minuten dauernder Hauptverhandlungstermin ist als deutlich unterdurchschnittlich anzusehen.


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