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aus RVGreport 2010, 83

(Ich bedanke mich bei der Schriftleitung von "RVGreport" für die freundliche Genehmigung, diesen Beitrag aus "RVGreport" auf meiner Homepage einstellen zu dürfen.)

Rechtsprechungsübersicht zum RVG

Teile 4 - 7 VV RVG aus den Jahren 2008 – 2009 – Teil 1

von Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster /Augsburg

Ich habe in RVGreport 2008, 11, ff., 44 ff., 86 ff., über die seit dem Inkrafttreten des RVG ergangene Rechtsprechung zu den Teilen 4 - 7 VV RVG berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der seitdem ergangenen Rechtsprechung. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind nicht enthalten; über die werden wir gesondert berichten.

Norm

Gericht/Fundstelle

Inhalt

I. Paragrafenteil des RVG

§ 3a RVG

§ 4 RVG a.F.

In BGH RVGreport 2009, 135 = StRR 2009, 237 = AGS 2009, 262 = JurBüro 2009, 427 ;

 

Der BGH bestätigt BGHZ 162, 98 = StV 2005, 621 = NJW 2005, 2490 m. Anm. von u.a. Tsambikakis StraFo 2005, 446 und Johnigk StV 2005, 446, wonach bei einer vereinbarten Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass sie unangemessen hoch und das Mäßigungsgebot des § 3 Abs. 3 BRAGO verletzt ist.

 

BGH StRR 2009, 243 (Ls.)

der Senat weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der der Entscheidung BGHZ 162, 98 = StV 2005, 2490 zugrundeliegenden Vereinbarung um ein gemischtes Pauschal/Zeithonorar gehandelt habe; wie es sich bei Vereinbarung eines reinen Zeithonorar mit der Sittenwidrigkeit verhalte, habe der Senat noch nicht entschieden.

 

BGH StRR 2009, 243 (Ls.) = AGS 2009, 430

eine Honorarvereinbarung ist nicht deswegen unwirksam, weil der Mandant darin bestätigt, eine Abschrift der Vereinbarung erhalten zu haben (zu § 3 Abs. 1 BRAGO a.F.; vgl. jetzt § 3a Abs. 1 S. 2 RVG).

 

BVerfG StRR 2009, 318 = RVGreport 2009, 299 = StraFo 2009, 323 =  JurBüro 2009, 641 (Ls.) m. Anm. Madert

die Rechtsprechung, nach der eine tatsächliche Vermutung dafür spricht, dass eine von einem Rechtsanwalt bei Strafverteidigungen vereinbarte Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Höchstgebühren liegt, unangemessen hoch und damit zu kürzen ist, verstößt gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit und ist deshalb verfassungswidrig.

 

OLG Frankfurt/Main RVGreport 2009, 338

die Regelung „Für eine weitere beraterische Tätigkeit werden die anwaltlichen Gebühren nach dem deutschen Recht gemäß der RVG-Tabelle (1,8-Gebühren) berechnet“ ist wegen Verletzung des Transparenzgebotes unwirksam

 

OLG Hamm JurBüro 2008, 307 = StRR 2008, 236 = RVGreport 2008, 256 = StRR 2008, 236

die Vereinbarung über die Höhe der Vergütung eines Rechtsanwalts muss grundsätzlich nicht auf ein Fünffaches der gesetzlichen Gebühren begrenzt werden; es sollen vielmehr alle Umstände hinsichtlich der Vergütung Berücksichtigung finden, womit sich eine allgemein verbindliche, nur im Extremfall überwindbare Honorarhöchstgrenze nicht vereinbaren lässt

 

LG Bremen, Beschl. v. 28. 10. 2008, 4 S 277/08

Rechtsprechung des BGH, bedeutet nicht, dass eine Honorarvereinbarung allein deswegen angemessen ist, weil sie das Fünffache der gesetzlichen Höchstgebühren nicht erreicht

 

OLG Celle RVGreport 2010, 28

Vergütungsvereinbarung, nach der der Rechtsanwalt für seine außergerichtliche Tätigkeit ein Honorar in Höhe von 150 € je Stunde erhält, ist auch dann nicht nach § 138 BGB sittenwidrig, wenn durch den erheblichen Zeitaufwand bei Bearbeitung der Angelegenheit der auf Stundenbasis berechnete Zahlungsanspruch denjenigen, der sich bei einer streitwertabhängigen Berechnung ergeben würde, deutlich übersteigt.

§ 7 RVG

OLG Düsseldorf zfs 2009, 707 = RVGprofessionell 2010, 6 = JurBüro 2010, 33

 

Beistand in einer Hauptverhandlung für mehrere Zeugen ist Tätigkeit für mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit; Gebühren fallen mit Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG nur einmal an

§ 15 RVG

OLG Köln AGS 2009, 585;

LG Köln, Beschl. v. 1. 10. 2008 - 20 S 15/08;

LG Magdeburg JurBüro 2008, 85;

AG München AGS 2008, 599

Strafverfahren; vorbereitendes und gerichtliches Verfahren sind dieselbe Angelegenheit

 

AG Neuss AGS 2008, 598;

AG Neuss AGS 2008, 598;

AG Neuss AGS 2008, 598

Strafverfahren; vorbereitendes und gerichtliches Verfahren sind verschiedene Angelegenheiten

 

OLG Dresden RVGreport 2009, 62 = wistra 2009, 80 (Ls.) = NStZ-RR 2009, 128 = AGS 2009, 223

 

wird zu einem Strafverfahren nach dem Aufruf der der Sache ein weiteres Verfahren hinzuverbunden, das durch das Gericht zu diesem Zweck erst unmittelbar vor der Verbindung in der Hauptverhandlung eröffnet worden ist, so kann der auch für das hinzuverbundene Verfahren bestellte Pflichtverteidiger keine Terminsgebühr für dieses Verfahren beanspruchen.

 

OLG Braunschweig RVGprofessionell 2009, 83 = StRR 2009, 203 (Ls.) = StraFo 2009, 220 = AGS 2009, 327 m. abl. Anm. Volpert = RVGreport 2009, 311;

LG Magdeburg, Beschl. v. 22. 12. 2009, 22 BRs 353 Js 2325/08 (16/08)

die Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen ist im Strafvollstreckungsverfahren sowohl für das Ausgangsverfahren als auch für die Beschwerdeinstanz zu berücksichtigen (§ 15 Abs. 2 Satz 2, Nr. 7002 VV RVG)

 

LG Itzehoe AGS 2008, 233;

Amtsgericht Tiergarten, Beschl. v. 22. 12. 2009, (420) 47 Js 395/08 Ls (60/08)

vom Zeitpunkt der Trennung an stellen abgetrenntes und Ursprungsverfahren jeweils selbständige Verfahren dar, mit der Folge, dass in dem abgetrennten Verfahren alle Gebühren entstehen können

 

LG Köln, Urt. v. 1. 10. 2008, 20 S 15/08;

AG Aachen VRR 2009, 400 = StRR 2009, 363 (Ls.) = AGS 2009, 485 = RVGreport 2009, 466;

AG Düsseldorf, Urt. v. 2. 12. 2009, 30 C 6632/09;

AG Emmendingen, Beschl. v. 7. 6. 2009, 5 OWi 440 Js 28265 (132/08);

AG Hamburg-Sankt-Georg, Urt. v. 25. 5. 2009, 922 C 198/09,

AG München DAR 2008, 612

Bußgeldverfahren; vorbereitendes Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren sind dieselbe Angelegenheit

 

AG Friedberg AGS 2009, 225;

AG Gronau, Urt. v. 13. 3. 2009, 12 C 7/09

Bußgeldverfahren; vorbereitendes Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das gerichtliche Verfahren sind verschiedene Angelegenheiten

 

OLG München RVGprofessionell 2008, 71 = JurBüro 2008, 248 = AGS 2008, 224 = NStZ-RR 2008, 192 = RVGreport 2008, 137

auch wenn das Revisionsgericht über die Revision des Angeklagten durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheidet und die gegen dasselbe Urteil gerichteten Revisionen des Nebenklägers und der Staatsanwaltschaft durch Urteil verwirft, handelt es sich gebührenrechtlich um dieselbe Angelegenheit

 

AG Osnabrück AGS 2009, 113 m. zust. Anm. N.Schneider

Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG nur einmal, wenn das Verfahren nicht nur vorläufig nach § 154 StPO eingestellt, dann wieder aufgenommen und dann noch einmal eingestellt wird, da die Gebühr in einer Angelegenheit nur einmal entstehen kann  

 

LG Magdeburg, Beschl. v. 22. 12. 2009, 22 BRs 353 Js 2325/08 (16/08

Mehrere Verfahren zur Entscheidung über einen Bewährungswiderruf sind unterschiedliche gebührenrechtliche Angelegenheiten.

§ 17 RVG

 

zur Frage, ob mit der Einstellung des Strafverfahrens und der Abgabe der Verfahrens an die Bußgeldstelle die Gebühr Nr. 4141 VV RVG entsteht, siehe bei Nr. 4141 VV RVG.

 

KG RVGreport 2008, 100 = StraFo 2008, 132 = AGS 2008, 227 = StV 2008, 374.

Eilverfahren gem. § 114 Abs. 2 StVollzG und das Hauptsacheverfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG sind in entsprechender Anwendung des § 17 Nr. 4c RVG als gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten zu behandeln.

 

AG Osnabrück JurBüro 2008, 588

wieder aufgenommenes Verfahren, das nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt war, bildet keine neue Angelegenheit i.S. von § 17 Nr. 17 RVG

§ 22 RVG

KG RVGprofessionell 2009, 113 = RVGreport 2009, 302 = AGS 2009, 484 = JurBüro 2009, 529;

OLG Brandenburg AGS 2009, 325 = RVGreport 2009, 341

„dieselbe Angelegenheit“ i.S. des § 22 RVG liegt (nur) dann vor, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, die Tätigkeit des Rechtsanwalts sich in gleichem Rahmen hält und zwischen den einzelnen Handlungen ein innerer Zusammenhang besteht. (hier: Zwei Adhäsionsklagen in einer Hauptverhandlung)

 

OLG Oldenburg RVGprofessionell 2010, 29;

LG Magdeburg StRR 2008, 480

der Gegenstandswert für eine im Ermittlungsverfahren oder im gerichtlichen Verfahren erbrachte Tätigkeit im Hinblick auf Einziehung oder Verfall richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Beratung erkennbaren Anhaltspunkten in der der Verfahrensakte und nicht nach dem in der Hauptverhandlung gestellten Schlussantrag der Staatsanwaltschaft

 

OLG Hamm wistra 2008, 160;

OLG Hamm AGS 2008, 175

 

bei einer Entscheidung über einen dinglichen Arrest (gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d StPO ist im Regelfall als Gegenstandswert 1/3 des zu sichernden Hauptanspruchs angemessen festgesetzt

 

OLG Hamm, Beschl. v. 05.05.2009, 3 Ws 68/09

Zur Zuständigkeit des Einzelrichters in Kostenfestsetzungssachen und zu den Folgen eines Verstoßes gegen das Einzelrichterprinzip durch Entscheidung des Gesamtspruchkörpers.

 

OLG Hamm, Beschl. v. 26. 5. 2009, 2 Ws 103/09

das einmal verwirkte Erinnerungsrecht der Landeskasse gegen eine Pflichtverteidigervergütung lebt durch einen Pauschgebührenantrag nicht wieder auf

§ 42 RVG

OLG Jena NJW 2006, 933 = RVGreport 2006, 146 = AGS 2006, 173;

OLG Köln RVGreport 2009, 136 = JurBüro 2009, 254

Zweistufige Prüfung für die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG

 

OLG Hamm, Beschl. v. 29. 5. 2008, 5 (s) Sbd X - 36/08

die Rechtsprechung, wonach eine Pauschgebühr schon in Höhe der einfachen Wahlverteidigerhöchstgebühren grds. nur in Betracht kommt, wenn die Gebühr in einem grob unbilligen Missverhältnis zu der Inanspruchnahme des Pflichtverteidigers stand oder das Verfahren die Arbeitskraft des Verteidigers für längere Zeit ausschließlich oder fast ausschließlich in Anspruch genommen hätte, erscheint für die Feststellung der absoluten Höchstgrenzen nach § 42 RVG jedenfalls im Grundsatz übertragbar

 

KG RVGreport 2010, 23

die Anwendung des § 42 Abs. 1 Satz 1 RVG ist auf seltene Fälle beschränkt, in denen selbst die gesetzlichen Höchstgebühren nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Rechtsanwalts für ihn noch zumutbar zu honorieren.

 

OLG Celle, Beschl. v. 20. 3. 2008, 1 ARs 20/08 P;

OLG Jena JurBüro 2008, 82 = NStZ-RR 2008, 96 (Ls.) AGS 2008, 174 = StRR 2008 158 = Rpfleger 2008, 98 = RVGreport 2008, 25

Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht mehr zulässig, wenn die gesetzlichen Gebühren bereits festgesetzt sind

 

OLG Celle StraFo 2008, 398 = RVGreport 2008, 382 = AGS 2008, 546 = StRR 2008, 363 (Ls.) = DAR 2008, 730 = NStZ-RR 2009, 31

für einen Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann kein Raum mehr, wenn der Verteidiger nach Ausübung seines Ermessens zur Bestimmung der angefallenen Gebühren Kostenfestsetzung beantragt hat

 

OLG Jena, Beschl. v. 10. 3. 2008, 1 AR (S) 14/07

Auslegung eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr als Antrag nach § 51 RVG

 

OLG Celle RVGprofessionell 2008, 213 = AGS 2008, 548 = RVGreport 2009, 137

keine entsprechende Anwendung des § 42 RVG in Verfahren nach Nr. 6300-6303 VV RVG

 

OLG Köln JurBüro 2009, 254

ein über das Erstgespräch hinausgehender Zeitaufwand von etwas mehr als 3 ½ Stunden zur Ermittlung und Befragung von Entlastungszeugen rechtfertigt nicht die Feststellung einer gesonderten Pauschgebühr für den Wahlverteidiger

 

OLG Jena RVGreport 2010, 24

es ist ausgeschlossen, dass ein Wahlverteidiger nach § 42 RVG eine höhere Vergütung erhält, als ein Pflichtverteidiger nach § 51 RVG

§ 43 RVG

OLG Koblenz, Urt. v. 17.04.2009, 10 U 691/07;

LG Konstanz Rpfleger 2008, 596

Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht nicht zulässig

 

LG Leipzig, Beschl. v. 6. 1. 2010, 11 Qs 372/09

Abtretung in der Vollmachtsurkunde grds. zulässig, aber nicht empfehlenswert

§ 45 RVG

BVerfG StRR 2009, 276 = StraFo 2009, 274 = VRR 2009, 318 = JurBüro 2009, 418 = NJW 2009, 2735 = RVGprofessionell 2009, 167

der Anspruch des Pflichtverteidigers auf gesetzliche Vergütung und der Anspruch gegen den Angeklagten auf Erstattung der Wahlanwaltsgebühren sind unterschiedliche Ansprüche. Nach Festsetzung der Wahlverteidigervergütung und Aufrechnung der Staatskasse gegen den Erstattungsanspruch des Angeklagten kann daher dem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nicht entgegengehalten werden, eine Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung komme nicht mehr in Betracht, da das zu einer Doppelbelastung der Staatskasse führe.

§ 46 RVG

KG RVGreport 2008, 302 = RVGprofessionell 2008, 171 = StRR 2008, 398;
KG StRR 2009, 239;

OLG Düsseldorf RVGreport 2008, 259 = RVGprofessionell 2008, 189 = StRR 2008, 399;

 

Staatskasse hat die Beweislast dafür, dass Auslagen zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei nicht erforderlich gewesen sind

 

KG RVGreport 2008, 302 = RVGprofessionell 2008, 171 = StRR 2008, 398

zur Notwendigkeit von Fahrtkosten des Pflichtverteidigers

 

KG RVGprofessionell 2008, 172 = zfs 2008, 713 = JurBüro 2009, 31 = RVGreport 2009, 16 = StRR 2009, 278

Notwendigkeit von Aufwendungen muss hinreichend dargetan werden (für Übersetzungskosten)

 

OLG Köln AGS 2009, 585

Kosten einer Informationsreise sind i.d.R. nur bei besonderen Umständen erstattungsfähig

 

OLG Köln, Beschluss vom 11.12.2009 - 2 Ws 496/09

der zur Verfahrenssicherung bestellte weitere Pflichtverteidiger muss sich zur Akteneinsicht nicht auf vom "Erstverteidiger" gefertigte Ablichtungen verweisen lassen; Kopierkosten in Höhe von 15.657 € für 104.226 Ablichtungen können in einem Umfangsverfahren erforderliche Auslagen i.S. des § 46 RVG sein

§ 48 RVG

AG Tiergarten RVGprofessionell 2009, 203 = RVGreport 2010, 18

(Vor-)Verfahrens- und Grundgebühr entstehen bereits dann mehrfach, wenn ursprünglich getrennte Ermittlungsverfahren bereits vor Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft verbunden werden. Es kommt allein darauf an, in welchem Verfahrenszeitpunkt der Verteidiger sich gemeldet hat und tätig geworden ist.

 

OLG Jena JurBüro 2008, 138 (Ls.) = Rpfleger 2009, 171 = NStZ-RR 2009, 160 (Ls.)

 

Problematik der Erstreckung nach § 48 Abs. 5 S. 3 RVG stellt sich nicht, wenn mehrere Verfahren zunächst verbunden werden und dann die Beiordnung des Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger erfolgt

 

OLG Rostock StRR 2009, 279 = RVGreport 2009, 304 = RVGprofessionell 2009, 155

keine Pflichtverteidigervergütung für vor der Verfahrensverbindung erbrachte Tätigkeiten

 

KG JurBüro 2009, 531 = NStZ-RR 2009, 360 (Ls.)

keine Pflichtverteidigervergütung für vor der Verfahrensverbindung erbrachte Tätigkeiten, wenn keine Erstreckung erfolgt ist

 

OLG Düsseldorf RVGreport 2008, 140 = RVGprofessionell 2007, 175

 

Für die Erstreckung ist eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen

 

 

OLG Jena RVGreport 2008, 459 = StRR 2008, 479 = RVGprofessionell 2009, 2;

a.A. LG Koblenz StraFo 2007, 525

Ausdrückliche Entscheidung über Erstreckungsantrag erforderlich

 

OLG Düsseldorf RVGreport 2008, 140= RVGprofessionell 2007, 175;
OLG Hamm, Beschl. v. 29. 1. 2008, 4 Ws 9/08, www.burhoff.de;

LG Dresden RVGprofessionell 2008, 75 = RVGreport 2008,140;

offen gelassen von KG JurBüro 2009, 531 = NStZ-RR 2009, 360 (Ls.)

Antragstellung auch noch nach Verfahrensabschluss zulässig, da es sich um eine rein vergütungsrechtliche Frage handelt

§ 51 RVG

OLG Jena, Beschl. v. 17. 3. 2008, 1 AR (S) 3/08

Voraussetzung für eine Pauschgebühr ist der Antrag des Pflichtverteidigers; dieser bindet das OLG jedoch nicht hinsichtlich der Höhe

 

OLG Koblenz JurBüro 2008, 312

allein unwirtschaftliche Tätigkeit reicht für die Annahme der Unzumutbarkeit nicht aus

 

OLG Köln, Beschl. v. 30. 1. 2009, 1 ARs 69/08

ein über das Erstgespräch hinausgehender Zeitaufwand von etwas mehr als 3 ½ Stunden zur Ermittlung und Befragung von Entlastungszeugen rechtfertigt nicht die Feststellung einer gesonderten Pauschgebühr für den Wahlverteidiger

 

OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 532;

OLG Köln StraFo 2008, 442

Berücksichtigung der neu eingeführten Gebührentatbestände; insbesondere die Dauer der Hauptverhandlungstermine als Zeitmoment steht nur noch in Ausnahmefällen zur Verfügung

 

BGH RVGreport 2008, 419 (500 € für Revisionshauptverhandlung);

OLG Koblenz AGS 2008, 30;

OLG Köln, Beschl. v. 13. 6. 2008, 1 ARs 29/08 (die Regelgebühr um 1.800 € übersteigende Pauschgebühr für die Fertigung einer 268-seitigen Revisionsbegründungsschrift neben weiteren Schriftsätzen)

Einzelfälle der Bewilligung einer Pauschgebühr, insbesondere auch für das Vorverfahren

 

OLG Köln, Beschl. v. 8. 2. 2008, 1 ARs 3/08

Der Umstand, dass ein Nebenklägervertreter vom Gericht mehreren Geschädigten beigeordnet worden ist, rechtfertigt für sich genommen, d.h. ohne dass den Akten oder der Begründung der Antragsschrift ein besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeiten der Sache entnommen werden können, noch nicht die Bewilligung einer Pauschvergütung gemäß § 51 RVG; Mehraufwand wird durch die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG abgegolten.

 

OLG Hamm, Beschl. v. 29. 4. 2008, 5 (s) Sbd. X 23/08, www.burhoff.de

besonderer Betreuungsaufwand für einen Nebenkläger kann bei der Pauschgebühr zu berücksichtigen sein

 

OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 532

von der Staatskasse ersparte Aufwendungen sind kein Maßstab für die Bewilligung einer Pauschgebühr (für Dolmetscherkosten)

 

OLG Hamm, Beschl. v. 18. 7. 2008, 5 (s) Sbd. X - 47/08, www.burhoff.de

Teilnahme an zwei Anhörungsterminen im Vollstreckungsverfahren führt nicht automatisch zu einer Pauschgebühr

 

OLG Hamm, Beschl. v. 10. 08. 2006- 2 (s) Sbd. IX 77/06, www.burhoff.de

Kriterien für die Beurteilung der „besonderen Schwierigkeit“ von Schwurgerichtsverfahren gelten für die Einordnung von Strafvollstreckungsverfahren der Nr. 4200 VV RVG entsprechend

 

OLG Stuttgart RVGprofessionell 2008, 123 = StRR 2008, 359 = AGS 2008, 390

zur besonderen Schwierigkeit eines Klageerzwingungsverfahren

 

OLG Koblenz JurBüro 2008, 312

kein Pauschgebühr nur wegen Durchführung schwieriger, mit Hilfe eines Dolmetschers durchgeführter Mandantengespräche 

 

OLG Jena JurBüro 2009, 138 (Ls.)

Entstehen bei Verfahrensverbindung mehrere Gebühren, ist dies im Rahmen der Abwägung nach § 51 RVG zu berücksichtigen

 

OLG Celle, Beschl. v. 14. 12. 2009, 1 ARs 86/09

Pauschgebühr im Auslieferungsverfahren (Verfassungsbeschwerde spielt keine Rolle, da dafür nach § 37 RVG eigene Gebühren entstehen).

 

OLG Stuttgart RVGprofessionell 2008, 123 = StRR 2008, 359 = AGS 2008, 390 = RVGreport 2008, 383

keine Begrenzung der Höhe des Pauschgebührenanspruchs eines bestellten Beistandes/Verteidigers in analoger Anwendung von § 42 Abs. 1 Satz 4 RVG auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers

 

OLG Hamburg StraFo 2009, 42

Anhebung der gesetzlichen Gebühren von 564 € auf 900 € wegen erheblicher Schwierigkeiten bei der Verteidigung des unter eines Psychose sowie unter Logorrhoe leidenden ehemaligen Angeklagten  

 

OLG Köln RVGreport 2009, 218

Anhebung der Verfahrensgebühr Nr. 6100 VV RVG um das Sechsfache für Tätigkeiten im Auslieferungsverfahren 

 

OLG Düsseldorf JurBüro 2009, 532

Fremdsprachkenntnisse des Verteidigers, die es ihm ermöglichen  mit dem Angeklagten in dessen Muttersprache habe kommunizieren können, was zu einer Ersparnis von Kosten für einen Dolmetscher geführt habe, rechtfertigen nicht die Bewilligung einer Pauschvergütung.

 

OLG Celle, Beschl. v. 4. 7. 2008, 22 W 1/08 P

keine entsprechende Anwendung des § 42 RVG in Verfahren nach Nr. 6300-6303 VV RVG

 

BVerfG RVGprofessionell 2009, 1 = StRR 2009, 77 = RVGprofessionell 2009, 1 = AGS 2009, 66

zur Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen eine (teilweise) Ablehnung einer Pauschgebühr ist eine ins Einzelne gehende Begründung erforderlich

 

KG StraFo 2008, 529 = JurBüro 2009, 31 = NJW 2009, 456 = AGS 2009, 178

Empfänger einer unberechtigt festgesetzten Pauschgebühr kann sich gegenüber einem Rückforderungsverlangen der Staatskasse nicht auf den Wegfall der Bereicherung berufen

 

OLG Frankfurt NStZ-RR 2009, 296 = AGS 2009, 537

Vorschuss nur noch, wenn die spätere Festsetzung einer Pauschgebühr mit Sicherheit zu erwarten ist, wobei zu berücksichtigen ist, dass eine Pauschgebühr in Abweichung von der früheren Rechtslage nur noch zu bewilligen ist, wenn die im Vergütungsverzeichnis bestimmten Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit der Sache nicht zumutbar sind.

§ 52 RVG

BVerfG RVGreport 2009, 260 = AnwBl 2009, 551 = StRR 2009, 276 = VRR 2009, 317 = RVGprofessionell 2009, 167

der Anspruch des Pflichtverteidigers auf gesetzliche Vergütung und der Anspruch gegen den Angeklagten auf Erstattung der Wahlanwaltsgebühren sind unterschiedliche Ansprüche. Nach Festsetzung der Wahlverteidigervergütung und Aufrechnung der Staatskasse gegen den Erstattungsanspruch des Angeklagten kann daher dem Antrag auf Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung nicht entgegengehalten werden, eine Auszahlung der Pflichtverteidigervergütung komme nicht mehr in betracht, da das zu einer Doppelbelastung der Staatskasse führe.

 

OLG Jena RVGreport 2010, 24

Bei der Festsetzung der Pflichtverteidigervergütung ist sicherzustellen, dass der Pflichtverteidiger neben den vollen Pflichtverteidigergebühren zusammen mit den bereits erhaltenen Zahlungen und Vorschüssen nicht mehr erhält, als ihm als Wahlverteidigervergütung zustünde. Hierfür spricht die Regelung in § 52 Abs. 1 Satz 2 RVG, wonach die aus der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren auf den Anspruch gegen den Beschuldigten auf Zahlung der Wahlverteidigergebühren anzurechnen sind.

 

LG Düsseldorf, Beschl. v. 23. 3. 2009 7 Qs 34/08

1. Bei Pflichtverteidigung steht dem freigesprochenen Angeklagten gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO abgesehen von der Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG) wegen § 52 Abs. 1 S. 1 RVG kein Anspruch auf Erstattung von nach Teil 7 VV RVG berechneten Auslagen aus der Staatskasse zu.

2. Macht der von einem Pflichtverteidiger verteidigte Angeklagte nach seinem Teilfreispruch in dessen Umfang Wahlverteidigergebühren geltend, so ist der ihm zustehende Anspruch um die vollen und nicht nur um die anteiligen, auf den Teilfreispruch entfallenden Pflichtverteidigergebühren zu kürzen. Sind noch keine Pflichtverteidigergebühren gezahlt worden, kann der Freigesprochene nur die um die fiktiven Pflichtverteidigergebühren ermäßigten Wahlverteidigergebühren verlangen (§ 52 Abs. 1 S. 2 RVG).

§ 55 RVG

AG Neuss RVGreport 2008, 142

keine Verzinsung der Pflichtverteidigervergütung

§ 56 RVG

OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. 8. 2009 - 2 Ws 111/09

1. Die Erinnerung nach § 56 RVG ist nicht fristgebunden.

2. Grundsätzlich ist eine Nach- oder Rückforderung von Anwaltsgebühren dann nicht mehr möglich, wenn die Geltendmachung so lange verzögert wird, dass die Kostenberechnung längst abgewickelt ist und sich alle Beteiligten darauf eingestellt haben.

3. Das Erinnerungsrecht der Staatskasse erlischt jedoch in entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 GKG mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres.

§ 58 RVG

KG RVGprofessionell 2008, 207 = StRR 2008, 477 = StraFo 2009, 84 m. abl. Anm. Burhoff

OLG Köln StraFo 2008, 399;

OLG Köln, Beschl. v. 19. 12. 2008, 2 Ws 626/08

Zahlungen, die ein Pflichtverteidiger - auch vor seiner Bestellung - im Ermittlungsverfahren erhalten hat, sind gemäß § 58 Abs. 3 RVG auf die Pflichtverteidigergebühren für den ersten Rechtszug anzurechnen

 

OLG Jena RVGreport 2010, 24

Anrechnungsvorschrift des § 58 Abs. 3 Satz 3 RVG ist so anzuwenden, dass zunächst das Doppelte der Pflichtverteidigervergütung – ohne Berücksichtigung der Pauschvergütung - zu berechnen ist. Sodann ist der Betrag zu ermitteln, der zugunsten des Pflichtverteidigers aus der Staatskasse festgesetzt worden ist, und die Anrechnung vorzunehmen, soweit dieser Betrag einschließlich der Zahlung, über deren Anrechnung zu befinden ist, den doppelten Betrag der Pflichtverteidigervergütung übersteigt.

§ 61

BVerfG RVGprofessionell 2009, 1 = StRR 2009, 79 = RVGreport 2009, 59 = AGS 2009, 69

Stichtagsregelung beim Übergang von der BRAGO zum RVG führt zu keiner verfassungswidrigen Ungleichbehandlung


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