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Rezensionen: Vereinsrecht
Zur 8. Auflage
- von RiKG Klaus-Peter Hanschke, Berlin, in NJW 2012,
1562
Bürgerschaftliches Engagement tut not und ist zum
Glück weit verbreitet. Fast 60 Prozent aller Bundesbürger sind
Mitglied in einem Verein, der klassischen zivilen Rechtsform für den
Zusammenschluss von Menschen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen. Das
jetzt in 8. Auflage erschienene Vereinsrecht von Detlef Burhoff
wendet sich in erster Linie an juristische Laien, die als Vorstandsmitglieder
eines eingetragenen oder nicht eingetragenen Vereins Verantwortung
übernehmen und ihre Aufgaben rechtssicher bewältigen wollen oder die
eine umfassende Information über ihre Rechte und Pflichten als
Vereinsmitglieder suchen. Daneben werden aber auch Anwälte und
Steuerberater angesprochen, die das Buch bei ihrer Beratungstätigkeit als
praxisgerechtes Nachschlagewerk nutzen können. Nicht zu vergessen sind die
wahrscheinlich nicht wenigen Leser dieser Zeitschrift, die sich beispielsweise
im Förderverein für eine Schule oder einem Sportverein engagieren und
sich dort bei zwangloser Konversation als Juristen outen: Derart
unvorsichtiges Verhalten wird über lang oder kurz damit geahndet, dass man
sich als Funktionär im Vorstand wieder findet. Erst recht droht dies
natürlich, wenn man sich mit dem Gedanken trägt, einen Verein mit zu
gründen und dieses Vorhaben in die Tat umsetzt. Hand auf´s Herz:
Nicht jeder Jurist ist mit dieser Spezialmaterie vertraut und in einer solchen
Situation braucht man ein Handbuch, das einen rasch und zugleich
zuverlässig über die Rechtslage informiert und hilft,
verhängnisvolle Fehler zu vermeiden.
Burhoffs Vereinsrecht wird allen diesen
Anforderungen hervorragend gerecht. Es führt unter umfassender Auswertung
der Rechtsprechung systematisch in das Rechtsgebiet ein und muss sich dabei
nicht hinter Konkurrenten verstecken, die eher wissenschaftlich
fundiert sind. Zahlreiche graphisch hervorgehobene Hinweise und
praktische Beispiele machen das Buch anschaulich und lebendig. Burhoff kommt
hierbei nicht nur seine Erfahrung als Autor und Herausgeber vieler juristischer
Publikationen zugute, sondern auch sein besonderes Gespür für die
Bedürfnisse der Praxis, das u.a. aus seiner aktiven Teilnahme an
einschlägigen Internetforen herrührt. Schwerpunkte des Werks sind der
eingetragene Verein, wobei auch am Rande liegende, gleichwohl bedeutsame Themen
wie das Sponsoring behandelt werden, und das weite Feld des Steuerrechts. Der
nicht eingetragene Verein wird knapp, aber ausreichend dargestellt. Abgerundet
wird das Buch durch Gesetzesauszüge und einen Anhang mit Mustern für
Satzungen, Protokolle, Einladungen, Anträge, Spendenbescheinigungen
u.ä. Die Neuauflage berücksichtigt das Gesetz zur Erleichterung
elektronische Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher
Änderungen vom 24.9.2009 sowie das Gesetz zur Begrenzung der Haftung von
ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen vom 28.9. 2009; Rechtsprechung
und Literatur sind auf dem Stand vom April 2011 eingearbeitet. Über einen
abgedruckten Freischaltcode erwirbt der Käufer auch das Recht, auf die
Onlineversion des Werks zuzugreifen.
Mein Rat: Das Buch ist, zumal bei dem moderaten Preis,
unbedingt empfehlenswert!
Zur 5. Auflage
- Dr. Markus Gehrlein, Richter am BGH,
Karlsruhe, in NJW 2003, 3398
"Der Leitfaden wendet sich an Mitglieder von Vereinen, um
ihnen als juristische Laien die Kenntnis über ihre mitgliedschaftlichen
Rechts zu vermitteln. Daneben sollen Vereinsvorstände durch die Schrift in
den Stand versetzt werden, im Vereinsleben auftauchende rechtliche
Zweifelsfragen zu beantworten. Dieser Zielsetzung entsprechend beschränkt
sich die Darstellung, ohne sich in wissenschaftliche Detailfragen zu verlieren,
auf die Wiedergabe der in Rechtsprechung und Literatur jeweils
vorherrschenden Auffassung. ......
.................
Das Buch bietet viel mehr als der bescheidene Untertitel
"Leitfaden" vielleicht zunächst vermuten lässt. Die in Vereinen
Aktiven finden einen auch für Nichtjuristen gut
verständlichen Ratgeber, um die rechtlichen Vorgaben im
Vereinsleben umzusetzen und etwaige Konflikte sachgerecht zu lösen. Aber
auch Juristen gewinnen durch das Werk reichen Ertrag, weil das Vereinsrecht
nicht abstrakt, sondern - wie etwa die auf mehr als 60 Seiten
behandelte Mitgliederversammlung belegt - vor allem aus der Warte der
Vereinstätigkeit mit ihren vielfältigen Facetten erläutert wird.
Die ausführliche, exakte Gliederung erleichtert den ersten Zugriff.
Zahlreiche Beispiele geben wie auch die - optisch hervorgehobenen - praktischen
Hinweise wertvolle Orientierungshilfen. Fazit: Das Werk kann als
praktischer Ratgeber uneingeschränkt empfohlen
werden."
- Michael von Schubert, in DSWR (Zeitschrift für
Praxisorganisation, Betriebs-Wirtschaft und elektronische Datenverarbeitung,
März/2003
"Wo viel gearbeitet wird, werden auch fehler gemacht. Wo
wie vor allem in Vereinen viel ehrenamtlich gearbeitet wird,
werden mitunter etwas mehr Fehler gemacht. Das ist keine Kritik an
ehrenamtlichem Engagement, sondern hat zwei Gründe: Erstens lässt der
Beruf ehrenamtlich Verantwortliche nicht immer den Freiraum, sich allen
Aufgaben und Problemen mit der notwendigen Hingabe zu widmen. Zweitens sind die
Verantwortlichen i.d.R. eben keine Profis. Es fehlen ihnen häufig die
Kenntnis von und das Gespür für juristische Problematiken.
Vermeintlich kleine Fehler können in der Praxis für
die Beteiligten aber ungeahnte Folgen nach sich ziehen. Eine unkorrekte
Einladung zur Mitgliederversammlung kann z.B. dazu führen, dass
Satzungsänderungen nicht wirksam beschlossen werden. Noch gravierender
kann sich etwa die fehlerhafte Verwendung von Mitteln auswirken. Es drohen
gemeinnützigen Vereinen erhebliche steuerliche Nachteile. Auch ein
ehrenamtlich geführter Verein darf deshalb nicht unprofessionell
geführt werden. Guter Rechtsrat ist in vielen Fällen aber zu teuer.
Praxisnahe Hilfen in Form von Leitfäden und Ratgebern sind dann
unerlässlich.
Eine wirkliche Hilfe für die
Praxis bietet der vorliegende Leitfaden. Er wird dem hohen Anspruch, dem
Leser ein echtes Werkzeug an die Hand zu geben, vollauf gerecht.
Für den juristisch gebildeten Leser wie auch dem Laien ist er ein
umfassender Begleiter bei der Bewältigung der alltäglichen und der
speziellen vereinsrechtlichen Probleme. Auf die dem Juristen so lieb gewordenen
Schachtelsätze, Substantivierungen und Fußnotenapparate wird
verzichtet, das Vereinsrecht erklärt und zwar mit der notwendigen Tiefe,
inklusive Verweise auf Rechtsprechung und Literatur. Besonderen Wert
erhält die Darstellung durch die zahlreichen hervorgehobenen
Praxishinweise. Darin gibt der Autor den im Verein Verantwortlichen
nützliche Hilfen und Tipps, wie sie mit juristischen
Problemstellungen in der Praxis am sinnvollsten verfahren.
Seine Darstellungen rundet er mit den notwendigen Vorschriften
und den für die tägliche Arbeit eines Vereinsvorstandes
erforderlichen Mustern ab. Die Praxishilfen sind damit vollständig,
das Buch einfach gut.
- Rechtsanwalt Jörg Hennig, Berlin, in
Literaturtest KNO, August 2003
Das eigentlich für Vereinsvorstände geschriebene
Buch ist auch für Juristen von großem Nutzen, Denn es
ermöglicht den sekundenschnellen Zugriff auf
Problemlösungen und zeigt mit klarer und verständlicher
Sprache, jedoch immer auch mit der nötigen Genauigkeit, was "zu tun" ist.
Der Aufbau entspricht dem des "Handbuch für die strafrechtliche
Hauptverhandlung" vom gleichen Autor, das viele Leser kennen werden. Kurze
Kapitel zu einzelnen Themen werden durch "Hinweise" ergänzt. Vor allem
diese Praxishinweise haben es in sich: Sie verdeutlichen, welche
typischen Fehler z.B. bei Vollmachtsbeschränkungen auftreten; dass der
Protokollführer immer mit seinem Amtstitel zu unterschreiben hat; oder
dass es an der Beschlussfähigkeit des Gremiums fehlen kann, wenn der
Versammlungsraum zu klein ist. Diese und viele andere Fallen sollte ein
Rechtsanwalt kennen, der eine Vereinssitzung leiten möchte.
Schließlich wird neben Fragen der Satzungsgestaltung, Vertretungs- und
Haftungsproblemen auch das Steuerrecht des Vereins ausführlich
erörtert. Ein Anhang mit Mustern rundet das Werk ab. Insgesamt gilt: Eine
solche Praxistauglichkeit bietet kein anderer
Kommentar zu diesem Thema.
Fazit: Vor allem für den schnellen Zugriff bei
allen Rechtsfragen rund um den Verein ist der Band bestens geeignet. Es hilft,
folgenreiche Fehler zu vermeiden.
- Dr. Marko Leis, Rechtsanwalt, Greifswald , in
Berliner Anwaltsblatt 2003, 310
"Der Autor, Richter am OLG, ist vielen Kollegen durch seine
aktive Publikationstätigkeit zum Beispiel auf dem Gebiet des
Strafverfahrensrecht oder der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bekannt. Sein
"Klassiker" ist aber wohl der Leitfaden Vereinsrecht, welcher im Herbst 1989 in
erster Auflage erschienen ist. Seitdem ist das Buch immer wieder erweitert
worden, beispielsweise um die Teile "Vereine und Steuerrecht" oder "Vereine und
Sponsoring". Im Unterschied zu anderen Handbüchern, welche sich inzwischen
dem Umfang von Großkommentaren nähern, ist "der Burhoff" jedoch
übersichtlich geblieben. Dies wird auch und insbesondere durch Kästen
und Schattierungen hervorgehobene "Hinweise" erreicht, welche in
Entscheidungsfragen oft den "sichersten Weg" markieren. Dass das Handbuch sich
dabei im wesentlichen auf die herrschende Meinung stützt und weitgehend
auf Auseinandersetzungen mit Mindermeinungen verzichtet, dürfte
verständlich sein. Letzteres wiederum trägt sicherlich dazu bei, dass
trotz der Stofffülle die Themen in einer klaren und auch für
Nichtjuristen verständlichen Sprache dargeboten werden.
Wo es notwendig ist, bezieht der Autor bei der
Erläuterung von Sachverhalten auch eine (wenn auch kurze) Darstellung von
inzwischen nicht mehr in Kraft befindlichen Normen ein. Exemplarisch
hierfür ist der § 42 Abs. 1 BGB, nach welchem bis Ende des Jahres
1998 der Verein durch die Eröffnung des Konkurses die Rechtsfähigkeit
verlor, während er seit dem durch die Eröffnung des
Insolvenzverfahren aufgelöst ist, die Satzung aber bestimmen kann, dass er
als nicht rechtsfähiger oder rechtsfähiger Verein fortbesteht.
An dieser Stelle hätte es sich angeboten, die Haftung der
Vorstandsmitglieder im Insolvenzfall darzustellen, da der Autor an einer
anderen Stelle lediglich die Haftung des Vereins für seine Organe nach
§ 31 BGB darstellt, zumal die Haftung im Insolvenzfall häufig
auftritt.
Abgerundet wird der Inhalt des Buches durch Auszüge aus
den notwendigen Gesetzestexten sowie einem umfangreichen Anhang von 20 Mustern
für Satzungen, Protokolle, Einladungen, Anträge und anderes.
Für eine künftige Auflage wäre es
wünschenswert, Zusammenhänge zum Stiftungsrecht z. B. zur
Tätigkeit von Fördervereinen als Vorläufer einer Stiftung
darzustellen.
Alles in allem bleibt festzustellen, dass dieses Handbuch aus
der Sicht des Rezensenten für einen nur gelegentlich mit dem Vereinsrecht
beschäftigten Anwalt sowohl den ersten Zugriff als auch die erste Wahl
darstellen kann."
Zur 4. Auflage
- Notar Dr. Karl Winkler, München, in
NWB
Nr. 45/2000 vom 6. November 2000
"Angesichts der zunehmenden Freizeit steigen auch die
Mitgliederzahlen in den Vereinen. Das vorliegende Buch erscheint daher bereits
in 4. Auflage. Es wendet sich sowohl an das einzelne Vereinsmitglied, das
über seine Rechte und Pflichten in einem Verein informiert wird, als auch
an den Vereinsvorstand, dem die im Vereinsleben auftauchenden rechtlichen
Zweifelsfragen beantwortet werden. Das Buch enthält eine ausführliche
Darstellung über Entstehen und Wesen des Vereins,
Regelungsmöglichkeiten der Satzung, Rechte und Pflichten der Mitglieder;
Mitgliederversammlung, Vorstand und sonstige Organe, Haftung, Zusammenschluss
mehrerer Vereine, Beendigung, Vereinsregister Vereinssponsoring, Veranstaltung
von Reisen durch den Verein, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen. Daneben
enthält das Buch auch Ausführungen über den nicht eingetragenen
Verein (S. 274), das Steuerrecht (S. 283) und die einschlägigen
Gesetzestexte (S. 335). Da Ziel ist, den für den Verein und seine
Mitglieder sichersten Weg aufzuzeigen, wird auf eine Auseinandersetzung mit den
Meinungen in Schrifttum und Rechtsprechung weitgehend verzichtet. Die
Neuauflage ist im Textteil weiter aufgelockert worden und zeichnet sich durch
eine übersichtliche optische Gestaltung aus; neu sind die durch
Kästen und Schattierungen hervorgehobenen ,,Hinweise", die auf das in dem
jeweiligen Zusammenhang besonders zu Beachtende oder besonders Wichtige
hinweisen. Damit ist eine noch schnellere Information möglich. Die
Praxisbezogenheit beweist auch der Anhang mit vielen Mustern (S. 377). Hier
kann man rasch und übersichtlich Satzungen, Protokolle, Einladungen,
Anträge etc. finden. Das Werk ist für jeden, der im Vereinsleben
steht, ein unentbehrlicher Leitfaden."
Zur 3. Auflage
- M. Stelse, in Landessportbund Berlin Nr.
5/1997:
... Ein Kapitel Vereine und Sponsoring
erweitert die früheren Auflagen. Es wird dem Vereinsmitarbeiter ein
Überblick über die mit dem Sponsoring zusammenhängenden Fragen,
die immer auch für die sportliche Arbeit an Bedeutung gewinnen,
aufgezeigt.....
- Dipl. Finanzwirt Josef Schneider, Edenkoben, in NWB
Nr. 22/1997:
.... Der Leitfaden beantwortet in einer
verständlichen Sprache alle im Vereinsrecht auftauchenden
Zweifelsfragen......
Ergänzt wird dieser Leitfaden durch Muster zur
Formulierung von Satzungen, Protokollen, Einladungen, Anträgen u.a. Dieser
Leitfaden ist somit auch ein Nachschlagewerk, das in keinem Verein fehlen
sollte, da es Informationen zu jedem Vereinsproblem zur Verfügung
stellt....
- in "Leben und Weg" (Nr.6/99 - 28.12.99):
Der Großteil dieses Werkes befasst sich mit dem
eingetragenen Verein, dem nicht eingetragenen Verein und der Thematik Vereine
und Steuerrecht. Ergänzt wird das Buch durch entsprechende Gesetzestexte
sowie einen umfangreichen Anhang von Mustern für Satzungen Protokolle,
Einladungen, Anträge u.a.
Der Autor ist Richter am Oberlandesgerichtdesgericht und hat
sich auf die herrschende Meinung bei den vielfältigen Themen des
Vereinsrechts beschränkt. Sein Schreibstil ist flüssig, die
Ausführungen sind prägnant und fast alle Bereiche des Vereinleben
werden unter zivilrechtlicher oder steuerrechtlicher Problematik erfasst. Auch
wenn viele Dachverbände in diesem Bereich hervorragende Vorarbeit durch
Mustersatzungen, Vorgaben etc. leisten, ist dieses Werk ein ausgezeichneter
Begleiter für ehrenamtlich Tätige im Verein. kep
Zur 2. Auflage
- Rechtsanwalt Weidmann, in Verband Hessischer
Rechtsanwälte im Deutschen Anwaltsverein e.V. am 8. Februar
1994:
.... Vom Gründungsakt des eingetragenen Vereins
über Vereinssatzung, Mitgliederversammlung bis zur Liquidation ist alles
Wissenswerte in übersichtlicher und knapper Form dargestellt, wobei auch
der nicht eingetragene Verein ebenso wenig vergessen ist, wie die Besonderheit
des gemeinnützigen Vereins. Somit versteht es sich, daß auch der
steuerrechtliche teil nicht zu kurz kommt. Ein Anhang mit Formularmuster,
angefangen von der Vereinssatzung über das Gründungsprotokoll bis zum
Protokoll einer Mitgliederversammlung und dem Antrag auf Bestellung eines
Notvorstands .... kann sich auch der juristische Laie vorzüglich über
seine Rechte und Pflichten informieren.
- Rechtsanwalt Dr. H. Haack, Osnabrück, in NWB Nr.
17/1994:
Das in 2. Auflage erschienene Werk gibt in
sehr anschaulicher Weise einen umfassenden Überblick über
sämtliche Fragen des Vereinsrechts. Zahlreiche Hinweise auf die aktuelle
Rechtsprechung ermöglichen stets einen tieferen Einstieg in eine
Rechtsmaterie, die angesichts ständig steigender Vereinsgründungen
und stetig zunehmender Mitgliederzahlen an Bedeutung zunimmt. Aufbau und
Sprache sowie zahlreiche Beispiele tragen dazu bei, daß das Werk auch
für den Nichtjuristen zu einer interessanten Lektüre wird....
... und insgesamt 16 Muster für Satzungen, Protokolle,
Einladungen und Anträge zu Mitgliederversammlungen runden
schließlich das gelungene Werk ab.
Zur 1. Auflage
- Notar Dr. Karl Winkler, München, in NWB
Nr. 3/1990:
..... Der Nutzen der Mitgliedschaft in einem Verein
hängt auch entscheidend vom Wissen um die eigenen Rechte ab. Dieses Wissen
will die vorliegende Schrift dem juristischen Laien vermitteln. Die Schrift
wendet sich auch an Vereinsvorstände, denen die im Vereinsleben
auftauchenden rechtlichen Zweifelsfragen beantwortet werden....
Diese Aufzählung allein zeigt bereits, wie
sorgfältig die Darstellung ist und wie der Verfasser sein Ziel, dem
juristischen Laien Kenntnisse über seine Rechte und Pflichten zu
vermitteln, erreicht. Das gilt auch für den Vorstand des Vereins
......
Sein Ziel, die für die Vereins und ihre Mitglieder
sichersten Wege aufzuzeigen, erreicht er damit am besten. Die Schrift
informiert alle in einem Verein Beteiligten, sei es Mitglieder oder Vorstand,
umfassend und verständlich. Sie sollte keinem Verein
fehlen.
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