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Homepage-Suche
Hinweise zur Benutzung:
Die
Leitsatzsammlungen enthalten für den Zeitraum 1. Januar 1995 bis
31. 12. 1999 die Leitsätze der veröffentlichten
Rechtsprechung des 2. Strafsenats/ 2. Senats für
Bußgeldsachen. Ab 1. Januar 2000 ist auch die seitdem
veröffentlichte Rechtsprechung der übrigen Strafsenate
aufgenommen. Die Sammlungen werden etwa alle vier bis sechs Wochen
aktualisiert
Die
Rechtsprechungsdatenbank enthält unveröffentlichte, aber auch
veröffentlichte Rechtsprechung des OLG Hamm im Volltext, und zwar
weitgehend aus den Jahren ab 1997.
Möglichkeiten der Suche
Wer nach einer bestimmten Entscheidung sucht bzw. danach sucht, ob
zu einer bestimmten Frage veröffentlichte oder unveröffentlichte
Rechtsprechung des OLG Hamm aus neuerer Zeit vorliegt, hat verschiedene
Möglichkeiten der Suche:
Wer sich über
die Rechtsprechung zu einem Problemkreis unterrichten und die dazu
ergangene Rechtsprechung ggf. insgesamt abfragen will, kann dazu die
Suchmaschine benutzen. Wegen der erheblichen
Zunahme der eingestellten Texte ist inzwischen eine neue Suchmaschine
eingestellt worden. Im Einzelnen ist auf folgendes hinzuweisen:
- Allgemein ist bei der Suche nach einem Begriff darauf zu
achten, dass die neue Rechtschreibung verwendet wird.
-
Tipps für die Gestaltung von Suchanfragen
- In ihrer einfachsten Form kann eine Anfrage aus einem Wort
bestehen. Groß- oder Kleinschreibung ist ohne Bedeutung. Es werden dann
alle Dokumente angezeigt, in denen dieses Wort vorhanden ist.
Beispiel:
Die Anfrage Fahrverbot liefert alle
Dokumente, in denen das Wort "Fahrverbot" enthalten ist.
- Sollte die Anzahl der angezeigten Dokumente zu umfangreich
sein, können Sie die Suche weiter einschränken, indem Sie mehrere
Suchbegriffe verwenden und diese mit "AND" verbinden.
Beispiel:
Die Anfrage "Fahrverbot AND
Berufskraftfahrer liefert alle Dokumente, in denen das Wort
"Fahrverbot" und das Wort "Berufskraftfahrer" vorhanden ist.
-
Sie können die Suche auch ausdehnen, indem Sie
mehrere alternative Suchbegriffe, verbunden mit "OR" angeben.
Beispiel:
Die Anfrage "Fahrverbot OR
Berufskraftfahrer liefert alle Dokumente, in denen das Wort
"Fahrverbot" oder das Wort "Berufskraftfahrer" vorhanden ist.
-
Sollten Sie nach speziellen Wortfolgen wie z.B. einem
Aktenzeichen suchen wollen, können Sie diese Wortfolge wie ein einzelnes
Wort behandeln und somit auch durch "AND" bzw. "OR" verbinden.
Beispiel:
Die Anfrage "2 Ss OWi 316/02 OR Atemalkohol"
liefert alle Dokumente in denen die Wortfolge "2 Ss OWi 316/02"
oder das Wort "Atemalkohol" vorhanden ist.
Beachten Sie bei der Eingabe von Aktenzeichen, dass Sie
keines der Leerzeichen vergessen. Korrekte Eingaben sind "2 Ss OWi 316/02", "3
Ws 456/01" oder "2 (s) Sbd. VII 242/02", falsche hingegen " 2 SsOWi 316/02",
"3ws 456/01" oder "2(s) Sbd. VII 242/02".
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Suchen Sie nach Wörtern mit demselben Präfix.
Geben Sie zum Beispiel in Ihrem Anfrageformular "Fahr* ein, um unter anderem
folgende Wörter zu finden: Fahrverbot, Fahrerlaubnis und
Fahrrad.
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Suchen Sie nach allen Formen eines Wortes. Geben Sie zum
Beispiel im Formular "Haus** ein, um folgende Wörter zu finden:
Haus, Reihenhaus, Häuser, Reihenhäuser
und Hauses.
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Um nach Wörtern zu suchen, die nahe beieinander
stehen, verwenden Sie das Schlüsselwort NEAR anstelle von
AND. Mit den Anfragen "Möglichkeit AND bewusst "oder
"Möglichkeit NEAR bewusst wird jeweils nach den Worten
"Möglichkeit" und "bewusst" auf derselben Seite gesucht. Bei NEAR
werden jedoch die zurückgegebenen Seiten in einer Rangfolge angeordnet,
die von der Nähe der Wörter zueinander abhängt. Je näher
die Worte beieinander stehen, desto höher ist der Rang der Seite.
-
Verbessern Sie Ihre Anfragen mit den
Schlüsselwörtern AND NOT, um bestimmte Begriffe von der Suche
auszuschließen. Wenn Sie zum Beispiel alle Vorkommen von
"Fahrerlaubnis" finden möchten, aber nicht den Begriff
"Entziehung der Fahrerlaubnis", dann erstellen Sie die folgende Anfrage:
"Fahrerlaubnis AND NOT Entziehung der"
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Setzen Sie die Schlüsselwörter in
Anführungszeichen, damit die Suchmaschine den Ausdruck wörtlich
nimmt. Wenn Sie zum Beispiel die folgende Anfrage eingeben:
"Möglichkeit NEAR bewusst"
Dann sucht die Suchmaschine nur nach dem Begriff
"Möglichkeit NEAR bewusst". Geben Sie die Anfrage jedoch
ohne Anführungszeichen ein:
Möglichkeit NEAR bewusst
Dann sucht die Suchmaschine in allen Dokumenten nach den
Wörtern "Möglichkeit" und "bewusst".
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Falls Sie mit Gesetzesvorschriften suchen wollen, sollten
Sie den Gesetzesnamen dem Paragraphen voranstellen. Benutzen Sie dabei bitte
die übliche bzw. die amtlich verwendete Abkürzung und setzen die so
formulierte Zeichenfolge in Anführungszeichen. Bei Eingabe von:
"BRAGO § 99"
kommen Sie so zu allen Dokumenten, die einen Bezug zu der
gesuchten Gesetzesvorschrift haben.
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Ist das
Aktenzeichen einer Entscheidung bekannt, kann dieses eingegeben werden.
Die Suchmaschine sucht dann nach dieser Entscheidung und findet sie, wenn diese
im Volltext eingestellt ist. Die Suchmaschine gibt außerdem die
Leitsatzsammlung, in der die entsprechende Entscheidung aufgeführt ist,
als Treffer an, sowie alle anderen Entscheidungen, in denen die gesuchte
Entscheidung zitiert wird. Beispiel: 2 Ss OWi
1365/97 führt zu mehreren Treffern, nämlich einmal zur
Leitsatzdatenbank "Verkehrsordnungswidrigkeiten/Fahrverbot"
und zu mehreren Volltext-Entscheidungen, in denen 2 Ss OWi 1365/97 als
Belegstelle genannt ist.
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Ist die
Fundstelle einer Entscheidung bekannt, kann diese eingegeben werden. Die
Suchmaschine zeigt dann an, in welcher Leitsatzsammlung die Entscheidung mit
ggf. vorhandenen weiteren Fundstellen aufgeführt ist. Sie findet
außerdem die Entscheidung, wenn sie im Volltext vorhanden ist, und
Entscheidungen, die die Fundstelle als Zitat enthalten.
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Innerhalb der Leitsatzsammlungen muss die Suchfunktion des
Browsers verwendet werden, die über den Befehl: Bearbeiten -->
Suchen oder "STRG-F" aufgerufen wird. Die Suchfunktion listet dann nacheinander
alle Stellen auf, an denen in der Zusammenstellung der gesuchte Begriff oder
die Vorschrift erscheint. Es besteht aber auch die Möglichkeit im jeweils
vorangestellten Inhaltsverzeichnis der Leitsatzsammlung der
Übersicht die entsprechende Stelle anzuklicken, zu der man dann
geführt wird.
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In den
Leitsatzsammlungen ist bei der jeweiligen Entscheidung ein Hinweis aufgenommen,
wenn die Entscheidung in der Rechtsprechungsdatenbank als Volltext zur
Verfügung steht. Sie kann durch einfaches Anklicken von "Volltext"
aufgerufen werden.
Falls Schwierigkeiten mit der Suchmaschine auftreten, wäre
ich für kurze Nachricht
dankbar. Ich werde mich dann bemühen, diese zu beseitigen. |