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Rechtsprechung
Auslieferungsverfahren (IRG)
Hinweise
Die
nachfolgende Zusammenstellung hat folgenden Inhalt: Sie enthält
für den Zeitraum 1. Januar 1995 bis 31. 12. 1999 die
Leitsätze der veröffentlichter Rechtsprechung des 2.
Strafsenats/ 2. Senats für Bußgeldsachen, die
Auslieferungsverfahren betrifft. Die Sammlungen werden etwa alle vier bis sechs
Wochen aktualisiert.
Innerhalb
dieser Sammlung von Leitsätzen muss leider die Suchfunktion des
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dann nacheinander alle Stellen aufgelistet, an denen in der Zusammenstellung
der gesuchte Begriff oder die Vorschrift erscheint; zur Suche im Übrigen
siehe auch Homepage-Suche. Wer
nach einer bestimmten Entscheidung sucht bzw. danach sucht, ob zu einer
bestimmten Frage veröffentlichte Rechtsprechung des OLG Hamm aus neuerer
Zeit vorliegt, hat verschiedene Möglichkeiten der Suche:
Derjenige, der sich insgesamt über einen bestimmten
Problemkreis unterrichten und die dazu ergangene Rechtsprechung
insgesamt abfragen will, kann im Inhaltsverzeichnis die entsprechende Stelle
anklicken., zu der er dann geführt wird. Es kann natürlich in
der Suchfunktion der entsprechende Begriff (Beispiel:
Auslieferung) oder auch die Vorschrift (Beispiel: § 34 IRG)
eingegeben werden, nach dem bzw. nach der gesucht wird. Bei der Suche nach
einem Begriff ist darauf zu achten, dass die neue Rechtschreibung
verwendet wird. Ist die Fundstelle (Beispiel: StV 1995, 200) einer
Entscheidung bekannt, kann diese eingegeben werden. Die Suchfunktion zeigt dann
den Leitsatz der Entscheidung mit ggf. vorhandenen weiteren Fundstellen.
Entsprechendes gilt, wenn nur das Aktenzeichen oder das
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einzugeben: 10.10.1995. Ist die Fundstelle (Beispiel: StV 1995, 200)
einer Entscheidung bekannt, kann diese eingegeben werden. Die Suchfunktion
zeigt dann den Leitsatz der Entscheidung mit ggf. vorhandenen weiteren
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Wenn eine
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Rechtsprechung
Inhaltsverzeichnis :
Auslieferungsverfahren
1. Allgemeines
zum Auslieferungsverfahren
2. Auslieferungshaftbefehl (§§ 14
ff. IRG)
3. Zulässigkeitsentscheidung
4. Haftprüfung/Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
5. Annexentscheidungen,
Zuständigkeit
6. Auslieferungshaftbefehl nach § 34
IRG
7. Unzulässigkeit der
Auslieferung (§ 73 IRG)
7. 1. Allgemeines
7. 2. Abwesenheitsurteil
7. 3. Familiäre
Belange
8. Antragsberechtigung bei Herausgabeverlangen nach § 61 IRG
9. Entschädigung
nach dem StrEG
10. Ersuchen um
Vollstreckung (§ 71 IRG)
11. Festhalteanordnung
12. Spezialitätsbindung
13. Vollstreckung aus einem
ausländischen Erkenntnis (§§ 48 ff. IRG)
14. Kosten im
Auslieferungsverfahren
15. Bewilligungshindernisse
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines
zum Auslieferungsverfahren
(2) 4 Ausl.
124/2000 06.04.2000  Volltext |
Zur Annahme von
"besonderen Umständen" im Sinn von § 10 Abs. 2
IRG. |
wistra 2000, 397
(insoweit nur Ls.) StV 2001, 44 |
(2) 4 Ausl. 67/02
(39/02) 12.04.2002 Volltext
 Volltext |
Gehen die
Auslieferungsunterlagen erst am letzten Tag der 40
Tagesfrist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk bei Gericht ein, so dass eine
gründliche sachliche Bearbeitung ohne zumutbaren Zeitdruck kaum
möglich ist, kann eine Umwandlung der vorläufigen Auslieferungshaft
in eine fortdauernde Haftanordnung entfallen.. |
NStZ 2002, 665 StV
2003, 93 |
(2) 4 Ausl. A 31/04 (197
u. 198/04) 29. 07. 2004  Volltext |
Zum Ablauf des
Auslieferungsverfahrens und zum Sinn und Zweck der Vernehmung nach § 28
IRG. |
StraFo 2004, 357 |
Inhaltsverzeichnis
2. Auslieferungshaftbefehl (§§ 14 ff.
IRG)
|
4 Ausl. 506/98 (61/98)
03.11.1998
 Volltext |
Ein einmal nach § 14 IRG begründeter
zuständiger Gerichtsstand ändert sich nicht durch
erneute Ermittlung des Verfolgten in einem anderen OLG-Bezirk. |
StraFo 1999, 50 |
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(2) 4 Ausl. 124/2000 06.04.2000
 Volltext |
Zur Annahme von Fluchtgefahr im
Auslieferungsverfahren (bei einem seit 1993 in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden, verheirateten Türken verneint). |
wistra 2000, 397 StV 2001, 44 |
(2) 4 Ausl. 629/97
(10/01) 08.02.2001
 Volltext |
Zur Fluchtgefahr im Sinn
von § 15 IRG |
StraFo 2001, 240 |
(2) 4 Ausl. 629/97
(10/01) 08.02.2001
 Volltext |
Zur Zulässigkeit des
Auslieferungshaftbefehls bei lange zurückliegender
Tat (Fluchtgefahr verneint, da der Verfolgte sich längere Zeit in
Kenntnis des gegen ihn betriebenen Auslieferungsverfahrens zur Verfügung
gehalten hat). |
StV 2001, 526 |
(2) 4 Ausl. 3/2001
(46/01) 21.06.2001
 Volltext |
Zur Fluchtgefahr
als Voraussetzung für den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls bei einem
schon lange in der Bundesrepublik Deutschland
lebenden Verfolgten. |
StV 2001, 527 StraFo 2001, 359 |
4 Ausl. 218/01
(98/01) 13.12.2001
 Volltext |
Zur Fluchtgefahr bei
einem inhaftierten Verfolgten, der noch längere Zeit
in der Bundesrepublik Deutschland Strafe zu verbüßen
hat. |
StraFo 2002, 139 StV
2003, 91 |
(2) 4 Ausl. 251/02
(101/02) 25.09.2002  Volltext |
Zur Fluchtgefahr
bei einem Verfolgten, der seit 20 Jahren in der Bundesrepublik
Deutschland lebt. |
StV 2003, 92 |
2 Ausl. A 8/04
(114/05)  Volltext |
Zur Fluchtgefahr bei
einem schon länger in Deutschland lebenden
Verfolgten. |
StV 2005, 672 |
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(2) 4 Ausl A 21/09 03.03.2009
 Volltext |
1. Nach §§ 16 Abs. 1, 15 Abs. 1 Nr. 1 IRG kann
gegen den Verfolgten schon vor dem Eingehen des Auslieferungsersuchens die
Auslieferungshaft angeordnet werden. 2. Zur Fluchtgefahr im
Auslieferungsverfahren. |
NStZ-RR 2009, 177 (Ls.) |
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(2) 4 Ausl A 22/08 (53/09) 24.02.2009
 Volltext |
Das OLG ist gemäß § 14 Abs. 1 IRG
örtlich und gemäß § 77 Abs. 1 IRG i.V.m. §
163f Abs. 3 S. 1 StPO in der auf Grund des Gesetzes zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter
Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG vom
21. 12. 2007 (BGBl I, 3198) seit dem 1. 1. 2008 geltenden Fassung für die
Anordnung der längerfristigen Observation und die Anordnung des Einsatzes
technischer Mittel sachlich zuständig. |
NStZ 2009, 347 |
Inhaltsverzeichnis
3. Zulässigkeitsentscheidung
4 Ausl. 289/97
07.10.1997  Volltext |
Auch bei der
Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
reicht es aus, wenn statt der Urschrift des Auslieferungsersuchens eine von der
deutschen Eingangsbehörde beglaubigte Abschrift
übersandt wird oder aus sonstigen Umständen auf
Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift und Echtheit der
Urkunde geschlossen werden kann. |
StraFo 1997, 342 |
(2) 4 Ausl. A 19/06 (235 u.
236/06) 13. 09. 2006
 Volltext |
Wird nach einer
negativen Bewilligungsentscheidung die Auslieferung des
Verfolgten vom ersuchenden Staat weiter betrieben, ist ein erneutes
förmliches, den Anforderungen des IRG entsprechendes
Ersuchen des ersuchenden Staates erforderlich ist, das auf neuen
Tatsachen beruht. |
wistra 2007, 39 |
Inhaltsverzeichnis
4. Haftprüfung/Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
4 Ausl.
174/97 28.04.1997
 Volltext |
Eine Verhaftung
im Sinn des Art. 16 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz EuAlÜbk liegt bereits
mit der Festnahme vor, wenn dieser ein Urteil, ein Haftgrund oder
ein Festnahmeersuchen des ersuchenden Staates zugrunde liegt; ab diesem
Zeitpunkt berechnet sich also die 40-Tages-Frist. |
StraFo 1997,
151 StV 1997, 372 ZAP EN-Nr. 524/97 |
4 Ausl.
20/97 28.08.1997  Volltext bei (2) 4 Ausl. 419/97 |
Auslieferungshaft von
vier Monaten allein wegen eines Vorwurfs der Urkundenfälschung ist
unverhältnismäßig und führt zur Aufhebung des
Auslieferungshaftbefehls. |
StV 1997, 652 StraFo 1997, 342 |
4 Ausl.
506/98 21.10.1999
 Volltext |
Ein außer Vollzug
gesetzter Auslieferungshaftbefehl ist ebenso wie ein
Untersuchungshaftbefehl ständig darauf zu prüfen, ob die
weitere Aufrechterhaltung des Auslieferungshaftbefehls unter
Berücksichtigung des allgemeinen
Verhältnismäßigkeitsprinzips noch gerechtfertigt ist.
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StraFo 2000,
29 NStZ-RR 2000, 63 StV 2000, 88 |
Inhaltsverzeichnis
5. Annexentscheidungen,
Zuständigkeit
4 Ausl. 419/97
22.06.1998  Volltext |
Ist im
Auslieferungsverfahren zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Verfolgten die
Überwachung des Telefonverkehrs des Verfolgten erforderlich,
ist das Oberlandesgericht für die Anordnung der
Telefonüberwachung sachlich zuständig, da es sich um
eine Annexentscheidung zum Auslieferungsverfahren handelt. Insoweit bedarf es
auch keines darauf besonders gerichteten Rechtshilfeersuchens des ersuchenden
ausländischen Staates. |
NStZ-RR 1998,
350 wistra 1999, 37 |
4 Ausl 67/2000
(7/2000) 11.02.2000  Volltext |
Ist im
Auslieferungsverfahren zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des Verfolgten der
Einsatz technischer Mittel erforderlich, ist das Oberlandesgericht für die
Anordnung des Einsatzes sachlich zuständig (für Anordnung einer
TÜ; Fortführung von Senat in NStZ-RR 1998, 350 = wistra 1999,
37). |
StV 2000, 352
[Ls.] wistra 2000, 278 NStZ 2000, 666 |
4 Ausl. A 32/03
(157-158/03) 15. 12. 2003  Volltext |
Im Auslieferungsverfahren
ist für die Anordnung einer längerfristigen Observation
nach § 163 f StPO nicht das Oberlandesgericht sondern die
Staatsanwaltschaft zuständig. |
NStZ-RR 2004, 145
StraFo 2004, 175 |
Inhaltsverzeichnis
6. Auslieferungshaftbefehl nach § 34
IRG
4 Ausl.
89/94 14.02.1997
 Volltext |
Für die Anordnung
der Haft zur Durchführung der Auslieferung nach § 34 IRG ist
als ungeschriebene Zulässigkeitsvoraussetzung erforderlich, dass die
bewilligte Auslieferung alsbald und unmittelbar
bevorsteht. |
StraFo 1997,
125 StV 1997, 369, 651 NStZ-RR 1997, 286 |
(2) 4 Ausl. 21/99
(57/00) 29.06.2000  Volltext |
Die Anordnung des
Vollzugs eines Auslieferungshaftbefehls ist aufzuheben, wenn
davon auszugehen ist, dass die Auslieferung nicht mehr
unmittelbar bevorsteht. Im Übrigen kann auch aus
Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten die Aufhebung geboten sein,
wenn der ersuchende Staat zwei Monate auf die Bitte um Vereinbarung eines
Übergabetermins nicht reagiert. |
StraFo 2000,
393 wistra 2000, 480 StV 2001, 45 |
Inhaltsverzeichnis
7. Unzulässigkeit
der Auslieferung
(2) 4 Ausl A 170/07 (88/09) 26.03.2009
Volltext
|
Zur verneintDen Zulässigkeit der Auslieferung eines
psychisch erkrankten Verfolgten, der auf Grund seiner Erkrankung
suizidgefährdet ist, an die Türkei insbesondere in Fällen, in
denen die Suizidgefahr gerade auf die drohende Auslieferung
zurückzuführen ist. |
NStZ 2010, 707 |
2 Ausl 65/10 11.05.2010
Volltext
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Zur Zulässigkeit der Auslieferung eines
Deutschen nach Polen zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Fahnenflucht |
NStZ 2007, 708 |
7. 1. Allgemeines
4 Ausl. 563/96
(75/97) 16.06.1998
 Volltext |
Der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass jedermann Anspruch
darauf hat, dass das gegen ihn eingeleitete Strafverfahren in angemessener
Frist abgeschlossen ist, gilt auch im Auslieferungsverfahren (§ 73 IRG).
Eine Gesamtverfahrensdauer von mehr als 22 Jahre macht
daher die Auslieferung unzulässig. |
NStZ-RR 1998, 351 |
(2) 4 Ausl. 124/00
(108/2000) 19.12.2000  Volltext |
Die Auslieferung im Wege
der Rechtshilfe ist nach § 73 IRG unzulässig, wenn sie
wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung widersprechen
würde. Das ist z.B. dann der Fall, wenn im ersuchenden Staat eine
Verurteilung zu einer unerträglich schweren Strafe zu
erwarten ist, etwa wenn der Verfolgte wegen eines geringen
Zollvergehens (hinterzogene Steuer nach deutschem Recht 828 DM) eine
Freiheitsstrafe von mindestens acht Jahren zu erwarten hat. |
ZAP EN-Nr.
119/2001 wistra 2001, 157
StraFo 2001,
239 StV 2001, 527 |
(2) 4 Ausl. 629/97
(33/01) 15.05.2001
 Volltext |
Zur Zulässigkeit der
Auslieferung bei einer lange zurückliegenden Tat
(Zulässigkeit bejaht, obwohl die Tat 23 Jahre zurücklag und
Verurteilte inzwischen mehr als 17 Jahre mit einer deutschen
Staatsangehörigen verheiratet ist; da vorsätzlich
begangene schwere Straftat zum Nachteil eines damals 12
Jahre alten Kindes und lange Verfahrensdauer auf Flucht des Verfolgten
zurückzuführen ist). |
StraFo 2001, 326 |
(2) 4 Ausl. 59/01
(35/01) 15.05.2001
 Volltext
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Die gerichtliche
Prüfung des Auslieferungsbegehrens dient nicht dem Zweck, im
internationalen Rechtsverkehr den inländischen
Strafrechtsnormen Geltung zu verschaffen. |
NStZ-RR 2001, 315 |
(2) 4 Ausl. A 29/03
12.07, 2004  Volltext |
Zur Zulässigkeit der
Auslieferung nach Weißrussland und zur Prüfungspflicht des OLG
hinsichtlich der Frage der Haftbedingungen im ersuchenden Staat. |
StV 2005, 286 |
(2) 4 Ausl. A 34/05 17 u.
18/06) 19. 01. 2006
 Volltext
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Im Fall einer Erkrankung,
die im Falle einer Auslieferung oder Haft eine Lebensgefahr nach sich
zieht, kann die Auslieferung wegen einer dann vorliegenden Verletzung von Art.
2 Abs. 2 Satz 1 GG unzulässig sein, wenn der Verfolgte dauerhaft haft- und
transportunfähig ist und schon die Unterbrechung der ärztlichen
Kontrolle und Behandlung geeignet ist, Lebensgefahr zu begründen. |
wistra 2006, 237 NStZ-RR 2006,
216 |
(2) 4 Ausl. A 173/08 (404/09)
05.11.2009
 Volltext |
Eine Auslieferung ist nicht zulässig, wenn
für eine im EU-Ausland verfolgte Tat auch die deutsche Gerichtsbarkeit
zuständig und die Strafverfolgung nach deutschem
Recht verjährt ist. Ist wegen der deutschen
Staatsangehörigkeit eines Verfolgten die deutsche - konkurrierende -
Gerichtsbarkeit begründet, steht eine nach deutschem Recht eingetretene
Verfolgungsverjährung der Auslieferung des Verfolgten auf Grund des
vorbezeichneten Europäischen Haftbefehls an Spanien auch dann entgegen,
wenn nach spanischem Recht die Strafverfolgung noch nicht verjährt ist
(§ 9 Nr. 2 IRG). |
wistra 2010, 117 |
Inhaltsverzeichnis
7. 2. Abwesenheitsurteil
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4 Ausl. 140/94 03.12.1996
 Volltext |
Ist gegen den Verfolgten ein Abwesenheitsurteil ergangen und
hatte er von den im Verfahren anstehenden Hauptverhandlungsterminen
keine Kenntnis, ist eine Auslieferung aufgrund des
Abwesenheitsurteils unzulässig (hier: Auslieferung nach Italien) (§
73 IRG). |
NStZ 1997, 194 StV 1997, 364
StraFo 1997,
211 |
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4 Ausl. 92/97
17.04.1997 |
Zu den Mindeststandards verfassungsrechtlicher
Garantien, deren Beachtung gem. § 72 IRG, Art. 25 GG bei der
aufgrund eines Abwesenheitsurteils beantragten Auslieferung zu prüfen ist,
gehört, dass dem Verfolgten in dem Abwesenheitsverfahren, das zu seiner
Bestrafung geführt hat, die Möglichkeit sich rechtliches Gehör
zu verschaffen und sich wirksam zu verteidigen, tatsächlich wirksam
eingeräumt war. Der Verfolgte muß nachweislich von dem gegen ihn
konkret geführten Strafverfahren und von anstehenden und zu erwartenden
Hauptverhandlungsterminen Kenntnis erhalten haben, auf welchem Weg auch immer.
Ist das der Fall, ist es ohne Belang, wenn der Verfolgte
während des Laufs eines Berufungsverfahrens geflohen
ist und danach zu einer höheren Strafe als in 1.
Instanz verurteilt wurde. Eine entsprechende Regelung kennt nämlich
das deutsche Gesetz in § 329 Abs. 2 Satz 1 StPO auch. |
StV 1997, 365 NStZ-RR 1997, 241 |
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(2) 4 Ausl. 119/2000 (76/00) 22.08.2000
 Volltext |
Zur Frage der Einhaltung des verfassungsrechtlichen
Mindeststandards bei einem in Italien gegen den Verfolgten
ergangenen Abwesenheitsurteil, wenn der Verfolgte vor seinem
Untertauchen noch einen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung beauftragt hat (
Zulässigkeit der Auslieferung bejaht). |
StraFo 2000, 422 NStZ-RR 2001, 61 |
Inhaltsverzeichnis
7. 3. Familiäre
Belange
4 Ausl. 21/99 (95/99)
21.11.1999
 Volltext |
Familiäre Belange, wie
die Ehe einer Ausländern mit einem deutschen Staatsangehörigen und im
Inland zu versorgende Kinder stehen einer Auslieferung auch unter dem
Gesichtspunkt des Art. 6 GG nicht entgegen. |
NStZ-RR 2000, 158 |
(2) Ausl A 163/08 89/09 25.02.2010
 Volltext |
Wenn die Auslieferung der Verfolgten eine
dauerhafte Trennung von einem Kleinkind (hier: 1 Jahr alt) zur Folge hat, kann
dies als Auslieferungshindernis der Auslieferung entgegenstehen |
NStZ-RR 2011, 209 (Ls.) |
Inhaltsverzeichnis
8. Antragsberechtigung bei Herausgabeverlangen nach § 61 IRG
4 Ausl. 352/93
30.03.1995 |
Zur
Antragsberechtigung bei internationaler Rechtshilfe zur
Herausgabe (§ 61 IRG). |
NStZ 1995, 455 MDR
1995, 950 |
Inhaltsverzeichnis
9. Entschädigung nach
dem StrEG
4 Ausl. 30/91
17.01.1997
 Volltext |
Für die
ausnahmsweise in entsprechender Anwendung des StrEG mögliche
Entschädigung für den Vollzug eines zu Unrecht in
Auslieferungshaft genommenen Verfolgten ist es nicht ausreichend, wenn
die deutschen Behörden zu dem Vollzug der Auslieferungshaft lediglich
einen Beitrag im Sinn eines Mitverursachens und nicht im Sinn eines
schuldhaften Vertretens geleistet haben. |
StraFo 1997,
93 NStZ 1997, 246 |
Inhaltsverzeichnis
10. Ersuchen um
Vollstreckung (§ 71 IRG)
 Volltext
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1. Bei der der
Vollstreckungsbehörde obliegenden Ermessensentscheidung, ob ein
Überstellungsersuchen nach § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IRG anzuregen
ist, ist das Resozializierungsinteresse des Betroffenen gegen das
öffentliche Interesse an der Durchsetzung aller Strafzwecke
abzuwägen. Die Entscheidung muß dabei nachprüfbar
erkennen lassen, dass die Vollstreckungsbehörde von einem
zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und
alle zu berücksichtigenden Belange des Betroffenen in
die Abwägung einbezogen hat. Eines näheren Eingehens auf diese
Belange bedarf es nur dann nicht, wenn der Betroffene selbst keine seiner
Resozialisierung dienenden Umstände vorgetragen hat und solche auch sonst
nicht ersichtlich sind. |
Fundstelle StV 2000, 379 |
1 VAs 1/99 16.03.1999 |
Es ist nicht ermessensfehlerhaft,
wenn die Vollstreckungsbehörde bei der Prüfung der Frage, ob die
Überstellung eines Verurteilten in die Türkei
zur weiteren Strafvollstreckung in Betracht kommt, die dort
übliche Vollstreckungsdauer mit berücksichtigt. Das
gilt insbesondere auch, wenn die bei der Bemessung der
Mindestverbüßungsdauer einer lebenslangen
Freiheitsstrafe zur berücksichtigende "besondere Schwere der
Schuld" (§ 57 a I Nr. 2 StGB) nach der türkischen
Vollstreckungspraxis ohne Belang ist und der Verurteilte schon aus diesem Grund
im Vergleich mit deutschen Straftätern in ungerechtfertigter Weise
bevorzugt würde. |
NStZ-RR 2000, 62 [Ls.] |
Inhaltsverzeichnis
11. Festhalteanordnung
4 Ausl. 156/95
28.04.1998
 Volltext |
1. Wird der Erlass einer
Festhalteanordnung nach den §§ 4, 5 ÜAG abgelehnt, kann
dagegen gem. § 77 IRG i.V.m. § 304 StPO Beschwerde eingelegt
werden. 2. Zur Frage, wonach sich die sog.
Mindestverbüßungszeit richtet. 3. Bei dem Erlass einer
(vorsorglichen) Festhalteanordnung gem. §§ 4, 5 Abs. 1
Satz 1 ÜAH hat das Gericht sowohl bei der Entscheidung über den
Erlass als auch bei der Frage, ob eine Festhalteanordnung ggf. schon vor der
Übergabe des Verurteilten an den Vollstreckungsstaat getroffen werden
soll, einen Ermessensspielraum. 4. Bei der
pflichtgemäßen Ausübung dieses Ermessens sind
alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. |
StraFo 1998,
240 NStZ 1998, 416 |
Inhaltsverzeichnis
12.
Spezialitätsbindung
2 Ws 142 u. 151/99
10.05.1999 |
Hat ein Verfolgter den ersuchenden Staat verlassen und kehrt
er - auch schon vor Ablauf der sog. Schonfrist aus Art. 14 EuAlÜbK
- dorthin freiwillig zurück, entfällt eine ggf. bestehende
Spezialitätsbindung, die ggf. einer Strafvollstreckung in dem
ersuchenden Staat entgegenstehen könnte. |
StraFo 1999, 284
wistra 1999, 359 |
Inhaltsverzeichnis
13. Vollstreckung aus einem
ausländischen Erkenntnis (§§ 48 ff. IRG)
2 Ws 82/2000 20.03.2000
 Volltext |
Soll die Vollstreckung aus einem
ausländischen Erkenntnis für zulässig erklärt werden, ist
bei einer ggf. für vollstreckbar zu erklärenden
Ersatzfreiheitsstrafe eine verhängte Geldstrafe zu
berücksichtigen (§§ 51, 54 IRG). |
Rpfleger 2000, 351 |
2 Ws 139/00 30.08.2000
 Volltext |
Auf den Widerruf des
Einverständnisses mit der Vollstreckung eines ausländischen
Erkenntnisses in der Bundesrepublik Deutschland ist die zum Widerruf der
Einwilligung zur bedingten Entlassung aus der Strafhaft
ergangene Rechtsprechung entsprechend anzuwenden. |
NStZ 2001, 56 StV 2001, 525 |
2 Ws 327/02 02.10.2002
 Volltext |
Auch für die
Übernahme der Rechtshilfe zur Vollstreckung eines
ausländischen Erkenntnisses ist es Voraussetzung, dass der im
Ausland Verurteilte dort Gelegenheit gehabt haben muss, zu den
gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. |
ZAP EN-Nr.826/2002 |
Inhaltsverzeichnis
14. Kosten im
Auslieferungsverfahren
4 Ausl. 141/2000 (95/01)
10.12.2001
 Volltext |
Eine Erstattung der
Kosten der Rechtshilfe durch den ersuchenden Staat kommt nur dann
in Betracht, wenn eine völkerrechtliche Übereinkunft
dies zulässt. Eine Überbürdung der Kosten auf den Verfolgten ist
im Gesetz nicht vorgesehen. |
NStZ-RR 2002, 159 BRAGOreport
2002, 91 StV 2003, 96 |
(2) 4 Ausl. 275/02 22. 01.
2003  Volltext |
Der unberechtigt Verfolgte
erhält auch dann in analoger Anwendung der §§
467 ff. StPO Ersatz für seine notwendigen
Auslagen, wenn noch kein Antrag nach § 29 IRG gestellt worden ist
(Abkehr von BGHSt 30, 152, 157 ff.; 32, 221, 228). |
StraFo , 2003, 325 |
15. Bewilligungshindernisse
(2) 4 Ausl. A 12/07 07.05.2009
 Volltext |
Für die Beurteilung, ob bei den einem
Verfolgten vorgeworfenen Straftaten ein maßgeblicher Auslandsbezug
vorliegt, kommt es nicht allein auf den Ort an, an welchem der Verfolgte seinen
Tatbeitrag geleistet hat. Vielmehr muss er sich auch das Handeln seines
Mittäters im Ausland zurechnen lassen. Ist der Verfolgte zudem noch
täglich selbst ins Ausland gefahren, um zumindest auch dort und von dort
aus zu agieren, geht es insoweit jedenfalls um Taten mit maßgeblichem
Auslandsbezug. |
NStZ-RR 2010, 209 |
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