von RiKG Urban Sandherr, Berlin, StRR 2010,
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Kennen
Sie Jim Knopf? Eines seiner vielen Abenteuer führt ins ferne Mandala,
dessen Bewohner ihr Leben lang an einer Kugel aus Elfenbein schnitzen. Wenn
deren Oberfläche kunstvoll vollendet ist, schnitzen sie innen eine weitere
Kugel und so fort. Das Schaffen wird anhaltend filigraner, das Werk immer
ziselierter. Burhoff eifert diesen fleißigen und begabten Geschöpfen
nach. Bereits seit 15 Jahren arbeitet er an seinem Handbuch für die
strafrechtliche Hauptverhandlung, das nun in 6. Auflage vorliegt. Dass das Werk
noch als Handbuch durchgeht, ist seiner Systematik geschuldet, gewiss nicht
seinem Umfang. Denn mit mehr als 1.500 Seiten überschreitet es den Rahmen
eines üblichen (Benutzer-) Handbuchs deutlich. Gleichwohl: Es passt
noch problemlos in die Aktentasche jedes Strafverteidigers und erst recht unter
die Arme seiner um die Findung des Rechts bemühten Kollegen und
Kontrahenten. Mehr noch: Es gehört dort hin!
Wie alle
Burhoff-Handbücher ist auch dieses Werk alphabetisch gegliedert. Rund 250
Stichwörter beginnend bei Ablehnung und endend bei
Zwischenberatung führen durch den rechtlichen Kosmos
der Hauptverhandlung. Wo immer es möglich ist, enthält das Buch
tabellarische Übersichten und Checklisten. Zu dem überragenden
praktischen Wert trägt aber auch die CD-ROM bei, die den Leser
gewissermaßen im Handumdrehen zum Anwender macht. Die CD-ROM
enthält neben einer Vielzahl von Antrags- und Textmustern auch
Entscheidungen und deren Fundstellen. Apropos: Das Entscheidungsregister des
Buchs beginnt mit dem Jahr 2003 und weist auf rund hundert Seiten die Haupt-
und Parallelfundstellen aller zitierten und erörterten Entscheidungen aus.
Dem OLG Hamm, dem Burhoff als Richter angehörte bevor er Rechtsanwalt
wurde, kommt in dem Werk besondere Bedeutung zu. Dies belegen schon die auf
acht Seiten zusammengetragenen Fundstellen abgehandelter Entscheidungen. Im
Übrigen hat Burhoff gegenüber der Vorauflage 650 (!) neue
Entscheidungen eingearbeitet. Das Paragrafenregister, das Stichwort- und ein
auf kartoniertem Papier gedrucktes Schlagwortverzeichnis verdeutlichen, worum
es dem Autor geht: um kompromisslose Praxistauglichkeit. Auch dies gilt
für alle Burhoff-Handbücher: Der hohe Nutzwert wird an keiner Stelle
durch Ungenauigkeit erkauft. Das Gegenteil ist der Fall. Eine breite
Faktenbasis, profunde Entscheidungs- und Literaturrecherche, dogmatische Tiefe
sowie publizistische Erfahrung sind die Grundlagen für diese
verständliche und überzeugende Darstellung der schwierigen
Rechtsmaterie.
Was ist neu? Das
Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren ist ebenso ausführlich
eingearbeitet wie der strafrechtliche Gesetzesmarathon der zu Ende gegangen
Legislaturperiode. So wird das 2. Opferrechtsreformgesetz mit seinen Neuerungen
im Recht der Nebenklage und der Pflichtverteidigung eingehend erläutert.
Gleiches gilt für die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen
Änderungen im Recht der Untersuchungshaft. Die Rechtsprechung des BGH zur
Präklusion bei Beweisanträgen hat zu einer grundlegenden
Überarbeitung der das Beweisantragsrecht betreffenden Stichwörter und
Passagen geführt. Das Gebührenrecht für Burhoff ein
Heimspiel nimmt einen noch ausführlicheren Part ein als in der
Vorauflage. Erfreulich ist auch, dass sich die in die 5. Auflage erstmals
eingearbeitete Revision auch in der aktuellen Auflage wieder findet.
Genau wie sein
gesamtes Werk sind Burhoffs Vorworte eigentlich immer unprätentiös
und sachlich, manchmal beinahe nüchtern. Da zuckt der Leser geradewegs
zusammen, wenn er im Vorwort zur vorliegenden Auflage liest, das Handbuch wolle
nicht weniger als zur richtigen Wahrheitsfindung
beitragen. In dieser Formulierung kristallisieren sich die verschiedenen Rollen
und Ämter, auf die der Autor zurückblickt. Für das Gericht ist
Wahrheitsfindung notwendigerweise etwas anderes als für die Verteidigung.
Schnittmenge und Konsens im unterschiedlichen Verständnis könnte aber
folgendes sein: Wahrheitsfindung ist richtig, wenn die
Verfahrensbeteiligten in Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten in einem
definierten Verfahren auf Augenhöhe kommunizieren. Das Verfahren ist durch
die StPO bestimmt. Zu allem anderen kann Burhoffs Handbuch für die
strafrechtliche Hauptverhandlung beitragen. Nicht wenig!