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Rezensionen: Handbuch für die strafrechtliche
Hauptverhandlung 6. Auflage
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von Rechtsanwalt Dr. Peter Kotz, Augsburg
Panta rhei. Diese philosophische Erkenntnis trifft auf
kaum ein andere Regelungsmaterie mehr zu als auf die für den deutschen
Strafprozess, dem seit Erscheinen der Vorauflage (2007) eine Reihe von
teilweise einschneidenden Änderungen widerfahren ist, allen voran die
Regelung der Verständigung im Strafverfahren und des Rechts der
Untersuchungshaft. Beschäftigt man sich mit dem Stichwort
Gesetzesnovellen, das die aktuellen Gesetzesvorhaben
auflistet, wird besonders deutlich, dass sich der Gesetzgeber
größtenteils nur mit ins Auge gefassten Verfahrensvereinfachungen
befasst, die allesamt zur Einschränkung der Rechte des Angeklagten
führen. Die vollzogenen Änderungen werden in der erheblich
erweiterten Neuauflage aufgegriffen und ausführlich erörtert. Bereits
vorhandene Stichworte sind in gewohnter Weise um neue Erkenntnisse in Literatur
und Rechtsprechung ergänzt worden. Burhoff, für den der
Kampf um das Recht im Strafverfahren, wie sich trotz der
mediativen Sprache an zahlreichen Stellen belegen lässt, höchste
Priorität besitzt, gibt mit seinen Erläuterungen und Hinweisen zu
mehr als 270 (!) Verfahrenskonstellationen bzw. während der
Hauptverhandlung auftauchenden Fragen ergänzt durch 49
Übersichten, Checklisten und Antragsmustern nicht nur dem
Verteidiger ein einzigartiges Hilfsmittel an die Hand. Ein ausführliches
Paragrafen- und Entscheidungsregister jeweils mit Rückkoppelung auf
die Erläuterungstexte sowie eine umfassendes Stichwortverzeichnis
ermöglichen einen schnellen Zugriff auf die benötigten Informationen.
Die beigegebene CD enthält neben dem Entscheidungsregister und einem Link
zur LexisNexis-Gesetzesdatenbank sämtliche Antragsmuster, die problemlos
zur Ergänzung auf den PC übernommen werden können.
Das Werk ist nicht nur inhaltlich ein Schwergewicht.
Gleichwohl sollte der Verteidiger der Anregung des Verfassers folgen und mit
dem Buch nicht nur die Hauptverhandlung vorbereiten, sondern es auch zu dieser
mitnehmen. Die darin enthaltenen Ausführungen werden in vielen Fällen
nicht nur eine Waffengleichheit mit Staatsanwaltschaft und Gericht
herstellen; bei dem mitunter aufzutreffenden Stand an präsentem Wissen der
übrigen Verfahrensbeteiligten dürften sie nicht selten zu einer
Überlegenheit des Verteidigers führen und damit eine aus der
Tennissprache übernommene Feststellung rechtfertigen: Advantage
Burhoff!.
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von Rechtsanwalt Niels Hoffmann, Wiesbaden, in
StraFo 2010, 263
Zu diesem Werk wurde eigentlich bereits alles gesagt, nur noch
nicht zu dieser Auflage, denn sie ist neu: Mit bewundernswerter
Regelmäßigkeit und Sorgfalt übergibt uns Burhoff trotz
seines Wechsels in die Anwaltschaft die neue 6. Ausgabe seines Handbuchs
für das strafrechtliche Hauptverfahren, das sich für viele Praktiker
diesseits und jenseits des Richtertisches bereits fest zum
zentralen Werkzeug für die Hauptverhandlung etabliert hat.
Zum Aufbau und zur Darstellungsweise: Zurecht, denn der
große Charme dieses Handbuchs liegt in dem an alphabetischen Stichworten
ausgerichteten Aufbau, der es erlaubt, das ad hoc in der Hauptverhandlung
aufgetauchte Problem themenbezogen sofort zielgerichtet im Handbuch
nachzuschlagen. Die Vorüberlegung, welchem Paragraf der Prozessordung das
Problem wohl zuzuordnen sei, entfällt. Im Handbuch findet man dann unter
den Stichwörtern sowohl ausführliche Erläuterungen mit
wertvollen Hinweisen auf Rechtsprechung und taktische Erwägungen als auch
Das Wichtigste in Kürze für die schnelle erste
Information. Fettdruck der zentralen Begriffe des jeweiligen Themas hilft, den
Text schnell nach der gesuchten Information sichten zu können. Für
die wichtigsten oder sehr umfangreiche Fragenkomplexe hat Burhoff
sogenannte Verteilerstichwörter gebildet, unter denen
Unterkategorien ähnlich der BGHR-Systematik angeschlossen sind und den
raschen Sprung auf die eigentliche Problembehandlung ermöglichen (z.B.
Beweisantragsrecht, Zeitpunkt der Antragstellung). Häufig
genug verweist das Handbuch auf Fundstellen in den zentralen Kommentaren zur
Prozessordnung, so dass auch die anderen Prozessbeteiligten rasch auf den Pfad
der Tugend und der richtigen Wahrheitsfindung zurück
geführt werden können.
Hierbei ist auch das bemerkenswerte, stets aktuelle
Entscheidungsregister von großer Hilfe, in dem nicht nur die aktuelle
Rechtsprechung des BGH berücksichtigt ist, sondern auch die regionalen
Oberlandesgerichte und Entscheidungen der örtlichen Land- und
Amtsgerichte. Gegenüber der Vorauflage von 2006 sind erneut rund 650 neue
Entscheidungen aufgenommen und eingearbeitet worden. Dem sich vorbereitenden
Verteidiger erlaubt dies einen Ausblick auf die Verhandlungsführung und
die Vorbereitung von Anträgen und Erklärungen, um so auf
Augenhöhe den Hauptverhandlungsverlauf im vollen Rahmen seiner
Möglichkeiten mitgestalten zu können.
Ergänzt wird die Hilfestellung, die das Handbuch sowohl
in der Vorbereitung als auch in der akuten Prozesssituation geben kann, durch
die beigefügte CD-ROM, auf der sich neben dem Entscheidungsregister auch
Muster für Anträge und Erklärungen finden.
ZU den Neuerungen der 6. Auflage: Für die aktuelle
Auflage waren die erheblichen Änderungen durch das 2.
Opferrechtsreformgesetz v. 29.07.2009, das Gesetz zur Änderung des
Untersuchungshaftrechts v. 29.07.2009 und vor allem das Gesetz zur Regelung der
Verständigung im Strafverfahren ebenfalls v. 29.07.2009 einzuarbeiten. So
hat nicht nur das 2. OpferRRG erhebliche Neuerungen im Recht des Zeugen- und
Vernehmungsbeistands gebracht, sondern natürlich führten auch die
neuen Abspracheregelungen (Deal) zu neuen Problemen, auf die das
Handbuch zu reagieren hatte. Daneben hat Burhoff in seinen
Erläuterungen auch außergesetzliche Entwicklungen eingefangen, wie
z. B. die bedenkliche Praxis der Präklusion von Beweisanträgen.
Tendenzen der Rechtsprechung, insbesondere des BGH, den in den vergangen Jahren
zu Kräften gekommenen versierten Verteidiger wieder zu
disziplinieren sind ebenfalls aufgezeigt und auf (verbleibende)
taktische Möglichkeiten wird hingewiesen. Hier zeigt sich das große,
ehrbare Ziel des Handbuchs, allen Beteiligten bei der richtigen
Wahrheitsfindung im Strafprozess behilflich zu sein.
Fazit: Auch wenn es der beachtliche Umfang des Buches nicht
auf den ersten Blick vermuten lässt: Man hält mit der 6. Auflage des
Handbuchs für das strafrechtliche Hauptverfahren ein wertvolles, rasch und
einfach weiterhelfendes Werkzeug in der Hand, das sehr aktuelle Hilfe bietet,
sich der sich ständig durch Gesetzgebung und
Rechtsprechungstendenzen ändernden Klaviatur des Strafprozesses
erfolgreich bedienen zu können. Das Handbuch ist das Schmiermittel
zwischen Prozessgeschehen, paragrafenorientierter Kommentarliteratur und
vorhandener Rechtsprechungslage. Nicht nur Verteidiger sei es der
Berufsanfänger oder auch der erfahrene Praktiker , sondern auch
Richter und Staatsanwälte finden hier die schnelle Lösung für in
der täglichen Praxis auftauchende Probleme. Der Besitz dieses Werkes dient
nicht nur seinem Leser, sondern auch der Qualität des Hauptverfahrens.
Daher sollte jedes an der Hauptverhandlung beteiligte sorgfältige Organ
der Rechtspflege dem Angebot des Werkes nachkommen: und es zur Hand nehmen.
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von Rechtsanwalt Jens Jenau, Schloß
Holte-Stuckenbrock, AdVoice 2010, 59
Das Kombiangebot Strafverfahren bietet das Handbuch
für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das Handbuch für das
strafrechtliche Hauptverfahren, bearbeitet von RA Detlef Burhoff, RiOLG d.
D.
Die Auswirkungen auf das Strafverfahren durch das 2. OpferRRG,
das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts und das Gesetz
zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren" - alle v. 29.07.2009 -
sind eingearbeitet. Das TKIJErwG v. 21.11.2007 führte zu Anpassungen in
den Texten zu den heimlichen Ermittlungsmaßnahmen.
Daher fügte der Autor im Handbuch für das
strafrechtliche Ermittlungsverfahren etwa die Stichwörter:
Online-Durchsuchung" mit der Auswertung der Rechtsprechung des BGH und
des BVerfG, Rn. 1186a, Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Inhaftierung
des Beschuldigten", Rn. 1229a oder Verdeckter Ermittler, Rechtsmittel",
Rn. 1794b ein.
Umfangreich wurden die Stichwörter im Handbuch für
das strafrechtliche Hauptverfahren aktualisiert. Positiv hervorzuheben sind die
Ausführungen zum Beweisantragsrecht aufgrund der BGH-Rechtsprechung zur
Präklusion von Beweisanträgen. Auch führte die neue
Absprachereglung im Strafverfahren zu Überarbeitungen und zu neuen
Stichwörtern wie Erörterungen des Standes des Verfahrens'', Re.
483a und Mitteilung über Erörterungen zur Verständigung",
Rn 609a. Einmal mehr zeigt sich auch der Praxiswert des Handbuchs in den
gebührenrechtlichen Erörterungen.
Beide Werke folgen der bewährten Systematik. In
alphabetischer Ordnung sind die Hauptstichworte erläutert. So ließen
sich alle mit dem jeweiligen Stichwort einhergehenden (Rechts-)Fragen
darstellen. Das fördert die gezielte Suche nicht zuletzt unter Zeitdruck,
etwa in einer laufenden Hauptverhandlung. Hilfreich sind die mit fettgedruckten
Begriffen durchzogenen Texte, grau unterlegten und mit erhobenem Zeigefinger
versehenen wichtigen Passagen, Checklisten, Formulierungsmuster und
Übersichten. Besonders komplexen Stichworten ist das Wichtigste in
Kürze vorangestellt. Mehrere Hundert neue Entscheidungen wurden
integriert.
Die beigefügten CD-ROMs umfassen alle Muster, die
wichtigsten Checklisten und Übersichten.
Fazit: Das Kombiangebot Strafverfahren ist eine exzellente
Einheit mit einem bemerkenswerten Fundus für die Verteidigungspraxis.
Beide Handbücher richten sich an Strafverteidiger, unabhängig ob
Spezialist, Neuling oder gelegentlicher Strafverteidiger. Die neuen
Burhoff-Werke bestechen mit hoher Aktualität und sind mit der - auch
instanzgerichtlicher - Auswertung der Rechtsprechung eine sehr praktische
Arbeitshilfe.
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von RiKG Urban Sandherr, Berlin, StRR 2010,
22
Kennen
Sie Jim Knopf? Eines seiner vielen Abenteuer führt ins ferne Mandala,
dessen Bewohner ihr Leben lang an einer Kugel aus Elfenbein schnitzen. Wenn
deren Oberfläche kunstvoll vollendet ist, schnitzen sie innen eine weitere
Kugel und so fort. Das Schaffen wird anhaltend filigraner, das Werk immer
ziselierter. Burhoff eifert diesen fleißigen und begabten Geschöpfen
nach. Bereits seit 15 Jahren arbeitet er an seinem Handbuch für die
strafrechtliche Hauptverhandlung, das nun in 6. Auflage vorliegt. Dass das Werk
noch als Handbuch durchgeht, ist seiner Systematik geschuldet, gewiss nicht
seinem Umfang. Denn mit mehr als 1.500 Seiten überschreitet es den Rahmen
eines üblichen (Benutzer-) Handbuchs deutlich. Gleichwohl: Es passt
noch problemlos in die Aktentasche jedes Strafverteidigers und erst recht unter
die Arme seiner um die Findung des Rechts bemühten Kollegen und
Kontrahenten. Mehr noch: Es gehört dort hin!
Wie alle
Burhoff-Handbücher ist auch dieses Werk alphabetisch gegliedert. Rund 250
Stichwörter beginnend bei Ablehnung und endend bei
Zwischenberatung führen durch den rechtlichen Kosmos
der Hauptverhandlung. Wo immer es möglich ist, enthält das Buch
tabellarische Übersichten und Checklisten. Zu dem überragenden
praktischen Wert trägt aber auch die CD-ROM bei, die den Leser
gewissermaßen im Handumdrehen zum Anwender macht. Die CD-ROM
enthält neben einer Vielzahl von Antrags- und Textmustern auch
Entscheidungen und deren Fundstellen. Apropos: Das Entscheidungsregister des
Buchs beginnt mit dem Jahr 2003 und weist auf rund hundert Seiten die Haupt-
und Parallelfundstellen aller zitierten und erörterten Entscheidungen aus.
Dem OLG Hamm, dem Burhoff als Richter angehörte bevor er Rechtsanwalt
wurde, kommt in dem Werk besondere Bedeutung zu. Dies belegen schon die auf
acht Seiten zusammengetragenen Fundstellen abgehandelter Entscheidungen. Im
Übrigen hat Burhoff gegenüber der Vorauflage 650 (!) neue
Entscheidungen eingearbeitet. Das Paragrafenregister, das Stichwort- und ein
auf kartoniertem Papier gedrucktes Schlagwortverzeichnis verdeutlichen, worum
es dem Autor geht: um kompromisslose Praxistauglichkeit. Auch dies gilt
für alle Burhoff-Handbücher: Der hohe Nutzwert wird an keiner Stelle
durch Ungenauigkeit erkauft. Das Gegenteil ist der Fall. Eine breite
Faktenbasis, profunde Entscheidungs- und Literaturrecherche, dogmatische Tiefe
sowie publizistische Erfahrung sind die Grundlagen für diese
verständliche und überzeugende Darstellung der schwierigen
Rechtsmaterie.
Was ist neu? Das
Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren ist ebenso ausführlich
eingearbeitet wie der strafrechtliche Gesetzesmarathon der zu Ende gegangen
Legislaturperiode. So wird das 2. Opferrechtsreformgesetz mit seinen Neuerungen
im Recht der Nebenklage und der Pflichtverteidigung eingehend erläutert.
Gleiches gilt für die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretenen
Änderungen im Recht der Untersuchungshaft. Die Rechtsprechung des BGH zur
Präklusion bei Beweisanträgen hat zu einer grundlegenden
Überarbeitung der das Beweisantragsrecht betreffenden Stichwörter und
Passagen geführt. Das Gebührenrecht für Burhoff ein
Heimspiel nimmt einen noch ausführlicheren Part ein als in der
Vorauflage. Erfreulich ist auch, dass sich die in die 5. Auflage erstmals
eingearbeitete Revision auch in der aktuellen Auflage wieder findet.
Genau wie sein
gesamtes Werk sind Burhoffs Vorworte eigentlich immer unprätentiös
und sachlich, manchmal beinahe nüchtern. Da zuckt der Leser geradewegs
zusammen, wenn er im Vorwort zur vorliegenden Auflage liest, das Handbuch wolle
nicht weniger als zur richtigen Wahrheitsfindung
beitragen. In dieser Formulierung kristallisieren sich die verschiedenen Rollen
und Ämter, auf die der Autor zurückblickt. Für das Gericht ist
Wahrheitsfindung notwendigerweise etwas anderes als für die Verteidigung.
Schnittmenge und Konsens im unterschiedlichen Verständnis könnte aber
folgendes sein: Wahrheitsfindung ist richtig, wenn die
Verfahrensbeteiligten in Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten in einem
definierten Verfahren auf Augenhöhe kommunizieren. Das Verfahren ist durch
die StPO bestimmt. Zu allem anderen kann Burhoffs Handbuch für die
strafrechtliche Hauptverhandlung beitragen. Nicht wenig!
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