RVG Entscheidungen§ 15aAnrechnungsregelung; Neuregelung, Altfälle; AnwendbarkeitGericht / Entscheidungsdatum: OVG Münster, Beschl. v. 11.08.2009, 4 E 1609/08 Fundstellen: Leitsatz: Der am 5. August 2009 in Kraft getretene § 15a RVG beinhaltet keine Gesetzesänderung i. S. des § 60 Abs. 1 RVG, sondern enthält lediglich eine Klarstellung des Gesetzgebers zu den bisherigen Anrechnungsregeln (§ 118 Abs. 2 BRAGO und Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV), so dass § 15a RVG auch auf noch nicht abschließend entschiedene Altfälle“ anzuwenden ist. Die Entscheidung ist im Volltext veröffentlicht unter: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2009/4_E_1609_08beschluss20090811.html Einsender: Anmerkung: den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren zurück zur Übersicht |