RVG EntscheidungenNr. 4100 VVGebühren des erst nach der Eröffnung der Hauptverhandlung bestellten PflichtverteidigersGericht / Entscheidungsdatum: AG Koblenz, Beschl. 5. 10. 2004, 33 Ds 473/04 Fundstellen: RVGreport 2004, 469 = AGS 2004, 448 Leitsatz: Wird ein zufällig im Sitzungssaal anwesender Rechtsanwalt nach Eröffnung der Hauptverhandlung zum Pflichtverteidiger bestellt, erhält er für seine Verteidigertätigkeit aus der Staatskasse lediglich die Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG, nicht jedoch auch die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr. -nichts- Einsender: Anmerkung: Hansens hat in RVGreport 2004, 469 überzeugend dargelegt, dass der Pflicthverteidiger zumindest auch die Grundgebühr erhalten muss. den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren zurück zur Übersicht |