RVG Entscheidungen

Nr. 4100 VV

Gebühren des erst nach der Eröffnung der Hauptverhandlung bestellten Pflichtverteidigers

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Koblenz, Beschl. 5. 10. 2004, 33 Ds 473/04

Fundstellen: RVGreport 2004, 469 = AGS 2004, 448

Leitsatz: Wird ein zufällig im Sitzungssaal anwesender Rechtsanwalt nach Eröffnung der Hauptverhandlung zum Pflichtverteidiger bestellt, erhält er für seine Verteidigertätigkeit aus der Staatskasse lediglich die Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG, nicht jedoch auch die Grundgebühr und die Verfahrensgebühr.


-nichts-

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Anmerkung: Hansens hat in RVGreport 2004, 469 überzeugend dargelegt, dass der Pflicthverteidiger zumindest auch die Grundgebühr erhalten muss.


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