RVG Entscheidungen§ 61Übergangsrecht beim bestellten NebenklägervertreterGericht / Entscheidungsdatum: LG Dresden, Beschl. v. 21. 03. 2005 - 2 Qs 18/05 Fundstellen: Leitsatz: Der nach dem 30. 6. 2004 gem. § 397 a Abs. 1 StPO bestellte Nebenklägervertreter erhält seine Vergütung aus der Staatskasse auch dann nach dem RVG, wenn er vor dem Stichtag beauftragt worden ist. -nichts- Einsender: RA Wahn, Pirna Anmerkung: siehe auch die Entscheidung des OLG Köln und des LG Berlin den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren zurück zur Übersicht |