RVG Entscheidungen§ 33Unversteuerte Zigaretten; Gegenstandswert;Gericht / Entscheidungsdatum: LG Hof, Beschl. v. 15. 11. 2007, 4 Kls 172 Js 14245/07 Fundstellen: Leitsatz: Der Gegenstandswert von unversteuerten Zigaretten berechnet sich nach dem Schwarzmarktpreis pro Stange. Landgericht Hof 4 KLs 172 Js 14245/07 BESCHLUSS der 4. Strafkammer des Landgerichts Hof vom 15. November 200°7 in dem Strafverfahren gegen pp. derzeit in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth, Verteidiger: Rechtsanwalt S., Kulmbach, wegen Steuerhinterziehung Der Gegenstandswert für die Einziehung wird auf 6.000,-- Euro festgesetzt. Gründe: Für die Wertgebühr nach Nr. 4142 RVG VV ist von dem üblichen Handelspreis für die eingezogenen Zigaretten, d. h, dem Schwarzmarktpreis, auszugehen. Dieser beläuft sich, wie gerichtsbekannt ist, auf ca.15,-- Euro pro Stange. Legt man dies zugrunde, ergibt sich folgende Wertbestimmung: 400 Stangen x 15,-- Euro = 6.000,-- Euro. Einsender: RA Schmidtgall, Kulmbach Anmerkung: den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren zurück zur Übersicht |