RVG Entscheidungen

§ 61

Beiordnung nach dem 1. 7. 2004

Gericht / Entscheidungsdatum: AG Frankfurt, 31. 01. 2005

Fundstellen: nicht veröffentlicht

Leitsatz: Ist der Rechtsanwalt bereist vor dem 1. 7. 2004 als Wahlanwalt tätig gewesen, aber erst ab dem 1. 7. 2004 als Pflichtverteidiger beigeordnet worden, findet das RVG Anwendung


Das AG Frankfurt hat sich unter Hinweis auf die wohl h.M. in der Literatur, auf OLG Schleswig vom 30. 11. 2004 und auf den Sinn und Zweck des § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG der inzwischen überwiegenden Meinung zum Übergang von BRAGO zum RVG angeschlossen.

Einsender: RA Jens Hoffmann, Frankfurt

Anmerkung: Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.


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