RVG Entscheidungen§ 61Pflichtverteidigerbeiordnung nach dem 1. 7. 2004Gericht / Entscheidungsdatum: LG Berlin; Az.: 511 Qs 143/04, 21. 12. 2004 Fundstellen: nicht veröffentlicht Leitsatz: Der nach dem 1. 7. 2004 beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine gesetzlichen Gebühren nach der BRAGO und nicht nach dem RVG. Die Entscheidung entspricht inhaltlich weitgehend dem Beschluss vom 20. 10. 2004, so dass vom Einstellen des Volltextes abgesehen wird. Aufgehoben worden ist der Beschluss des AG Tiergarten in 258 Ds 110/04. Einsender: Anmerkung: es wird auf die Anmerkung zum Beschluss des LG Berlin vom 20. 10. 2004 verwiesen. A.A ist das OLG Schleswig im ebenfalls hier eingestellten Beschl. v. 30. 11. 2004, 1 Ws 423/04 (132/04). den gebührenrechtlichen Newsletter abonnieren zurück zur Übersicht |