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PKH rückwirkend?

 
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ra-gro



Anmeldungsdatum: 20.11.2008
Beiträge: 19
Wohnort: Duisburg

BeitragVerfasst am: Mi März 03, 2010 4:15 pm    Titel: PKH rückwirkend? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

hier mein Problem: Im November 2009 beantrage ich gemeinsam mit einem Klageabweisungsantrag PKH unter Beifügung aller Unterlagen. Im Dezember erinnere ich an die Bescheidung. Im Januar 2010 findet die mdl. Verhandlung statt. Ich erinnere wieder an die Bescheidung. Im Februar werde ich beigeordnet. Das Gericht zieht mir die Terminsgebühr ab, weil meine Beiordnung erst nach dem Termin erfolgt sei. Ist das richtig?
Wenn ja: Kann ich, etwa durch einen jetzt noch zu schließenden Vergleich im Wege des § 278 VI ZPO oder, falls dieser nicht geschlossen wird, durch Teilnahme am Verkündungstermin, die Gebühr doch noch verdienen?
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J.Volpert



Anmeldungsdatum: 18.02.2004
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: Di Mai 25, 2010 11:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
wenn Sie im Nov. 09 einen vollstaendigen Antrag gestellt haben, wirkt die PKH zurueck und die TG ist entstanden und zu erstatten.
MFG
J. Volpert
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