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Und wieder § 15 a RVG .... und die Übergangsregelung

 
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H.-J. Schulte



Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Arnsberg

BeitragVerfasst am: Di Nov 10, 2009 1:23 pm    Titel: Und wieder § 15 a RVG .... und die Übergangsregelung Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

bereits an anderer Stelle habe ich erwähnt, dass die Einführung des § 15 a RVG aus meiner Sicht zumindest "unglücklich" war. Als Praktiker hätte ich mir eine sinnvolle Ergänzung der Vorbemerkung gewünscht - aber das Thema ist "durch".

Dass das Vorgehen des Gesetzgebers nicht ausgereift war, wird durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen belegt, die kurz nach Inkrafttreten des § 15 a ergingen und die sich durch unterschiedliche Meinungen u. a. zu den Übergangsregelungen auswiesen. Dabei sei das OLG Düsseldorf erwähnt mit zwei gegensätzlichen Entscheidungen zweier Senate.

Man sollte meinen, dass der BGH-Beschluss vom 02.09.09 (II ZB 35/07) dann zumindest "Rechtsklarheit" gebracht hätte mit dem Ergebnis, dass die Regelungen des § 15 a auch für Altfälle gelten. Sollte man meinen ....

Das OLG Hamm "widersetzt" sich jedoch mit einer Entscheidung vom 25.09.09 (Beschluß 25 W 333/09) der höchstrichterlichen Rechtssprechung und vertritt die Auffassung, dass es sich bei der Neueinführung des § 15 a RVG um eine Gesetzesänderung i. S. d. § 60 Absw. 1 RVG handelt!

Die Hammer Entscheidung werde ich noch unter "Entscheidungen" einpflegen bzw. es zumindest versuchen, derzeit ist es mir leider nicht möglich, die Seite aufzurufen.

Bis dahin können sich Interessierte den Beschluß des OLG Hamm anderweitig über´s Internet besorgen (z. B. NRW-Justiz-Portal).
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H.-J. Schulte



Anmeldungsdatum: 07.07.2006
Beiträge: 40
Wohnort: Arnsberg

BeitragVerfasst am: Mo Feb 22, 2010 6:43 pm    Titel: § 15 a RVG Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

zu dem leidigen Thema eine weitere Entscheidung des BGH: Beschluß vom 09.12.2009 - XII ZB 175/07.

Ob sich das OLG Hamm weiterhin quer stellt, bleibt abzuwarten.

Grüße aus Arnsberg
H.-J. Schulte, Bürovorsteher
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