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Anfechtbarkeit der Einstellung gem. § 153 durch Nebenkläger

 
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Franki



Anmeldungsdatum: 03.11.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: Di Feb 16, 2010 5:30 pm    Titel: Anfechtbarkeit der Einstellung gem. § 153 durch Nebenkläger Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

manchmal fasse ich mir an den Kopf, so u. a. auch wegen der nachstehend Konstellation:

Die StA erwirkt einen Strafbefehl wegen eines Vergehens gegen B. Der B legt Einspruch dagegen ein. Es kommt zur HV, in der der Nebenkläger zugelassen wird. Dann stellt der Richter urplötzlich nach § 153 StPO ein (von wegen Entschuldigung u. ä.). Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse, die Nebenklage trägt ihre Kosten selbst.
Da hätte man sich das ganze Theater ja wohl sparen können, indem viel früher eingestellt worden wäre!

Kann die Nebenklage gegen die Einstellung nach § 153 StPO in der HV denn so rein gar nichts machen!?

Hat jemand eine Idee, wie man den Strafanspruch des Staates und des verletzten Nebenklägers doch noch erfüllen kann?

Gruß

Franki
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DetlefBurhoff
Site Admin


Anmeldungsdatum: 14.02.2004
Beiträge: 1136
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: Di Feb 16, 2010 11:33 pm    Titel: Nebenkläger Antworten mit Zitat

Hallo, da ist nichts zu machen, es sei denn der NK ist am Verfahren nicht beteiligt worden. Aber das ist ja wohl nicht der Fall. Im Übrigen: das ist hier ein gebührenrechtsliches Forum. Die Frage hatte damit aber nur ganz weit zu tun. Normalerweise lösche ich solche Fragen.
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D.Burhoff
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