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Nachricht |
Christian Steffgen
Anmeldungsdatum: 27.11.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: Mo Nov 30, 2009 5:45 pm Titel: Wehrdisziplinarverfahren - Abrechnung Disziplinarbeschwerde |
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Ich bin als Vertragsanwalt für den Deutschen BundeswehrVerband tätig.
Ein Mandant (Soldat) hat mich gemäß allgemeiner Vollmacht für ein Disziplinarverfahren
mandatiert. Gegen ihn wurde ein strenger Verweis verhängt.
Ich habe wie bisher üblich, gemäß VV RVG 2400 abgerechnet. Hiergegen erfolgte der Einwand,
dass nach In-Kraft-Treten des Wehrrechtsänderungsgesetzes eine Abrechnung auf Basis
der Nr. 6500 Abs. 4 erfolgen müsse.
Da ich fast täglich mit diesen Verfahren befasst bin, ist die Antwort sehr wichtig für mich.
Gibt es bereits aktuelle Literatur ? |
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J.Volpert
Anmeldungsdatum: 18.02.2004 Beiträge: 119
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Verfasst am: So Dez 06, 2009 6:54 pm Titel: |
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Hallo,
mir ist aktuelle Literatur noch nicht bekannt. Die 2. Aufl. des Burhoff konnte diese Änderungen noch nicht berücksichtigen.
Unter den in Vorbem. 2.4 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG aufgeführten Voraussetzungen fällt in Verfahren nach der WBO vor dem Disziplinarvorgesetzten eine Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG an.
Verfahren vor dem Disziplinarvorgesetzten nach der WDO fallen dagegen unter Nr. 6500 Abs. 4 VV RVG.
MfG
J. Volpert |
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