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vorgerichtliche Kosten bei Klagerücknahme durch den Kläger?

 
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Chris K2



Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mi Apr 29, 2009 3:46 pm    Titel: vorgerichtliche Kosten bei Klagerücknahme durch den Kläger? Antworten mit Zitat

Wir streben gerade eine Klage wg. außerger. Gebühren an, welche diesseits einem späteren Rechtsstreit vorgeschaltet (späterer Beklagter) entstanden.

Der spätere Kläger hat die Klage dann zurückgenommen und wurde selbstverständlich hinsichtlich der Gerichtskosten und der diesseitigen RA-kosten zur Kostentragung verurteilt.

Nunmehr sollen die außergerichtlichen Gebühren nach § 91 ZPO geltend gemacht werden. Hat jemand eine bessere Anspruchsgrundlage?? Hat bereits jemand einen ähnlichen Prozess geführt?? Kennt jemand diesbezügliche Rechtsprechung??

Wäre für Antworten sehr dankbar!! Grüße
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mh



Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Di Mai 26, 2009 5:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe BGH VI ZR 224/05 vom 12.12.2006.
Hier fehlt es zumeist an einer Anspruchsgrundlage.
§ 91 ZPO dürfte bereits ausfallen, weil es sich nicht um Kosten des Rechtsstreits handelt.
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