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Rezensionen: Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr, 1. Auflage

  • Dr. Marcus Böttger, VBB Rechtsanwälte, Düsseldorf, aus HRRS 12/2007

    „Nur knapp zwei Jahr nach dem Erscheinen des „Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren" bringt der ZAP-Verlag mit dem neuen Werk der Autoren Detlef Burhoff, Olaf Neidel und Hans-Peter Grün ein weiteres Handbuch heraus, das sich mit den technischen und rechtlichen Fragen der Geschwindigkeits- und Abstandsmessung im Straßenverkehr befasst. Die sich zunächst aufdrängende Frage nach etwaigen Überschneidungen mit dem zunächst erschienenen Handbuch verflüchtigt sich nach einer ersten Befassung mit dem Werk allerdings schnell.

    Dem ZAP-Verlag ist es wieder einmal gelungen, mit exzellenten Autoren aus beiden Fakultäten, der juristischen sowie der technischen, ein Buch herauszugeben, das die Bedürfnisse des Praktikers auf den Punkt trifft.

    Zum Richter am Oberlandesgericht Hamm, Detlef Burhoff und seiner „Handbuch-Küche“, aus der neben vielen anderen Fachpublikationen insbesondere das zwischenzeitlich in 5. Auflage erschienene „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ sowie das in 4. Auflage erschienene „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" zu erwähnen sind, erübrigen sich weitere Ausführungen, interessant ist aber, wer die Co-Autoren sind, die das technische Know-How einbringen. Diese Wahl ist mit den beiden Sachverständigen Hans-Peter Grün und Olaf Neidel offensichtlich hervorragend gelungen. Beide haben nach langjähriger Tätigkeit als Sachverständige die „Verkehr-Unfall-Technik Sachverständigengesellschaft mbH“ gegründet, deren Tätigkeitsschwerpunkt - ein Schelm, wer Böses dabei denkt - in der Überprüfung amtlicher Messungen im Straßenverkehr liegt.

    Grün und Neidel befassen sich zunächst mit den technischen Grundlagen der wichtigsten Messverfahren und weisen insbesondere auf häufig vorkommende Fehler hin. Besonders dankbar ist die Integration zahlreicher Skizzen und Messfotos, anhand derer die Messungen nach dem Prinzip richtig/falsch erläutert werden. Burhoff schließt sich dann zunächst mit einem Abriss ausgesuchter Verfahrensfragen an, bevor dem Leser über 300 Seiten „Arbeitshilfen“ angeboten werden, die für die Bearbeitung entsprechender Fälle äußerst hilfreich sind, so eine Zusammenstellung der wichtigsten, nicht aus dem Ordnungswidrigkeiten- bzw. Straßenverkehrsrecht stammenden Normen, wie etwa dem Eichgesetz, der Eichordnung und der länderspezifischen Richtlinien für die Messverfahren. Als besonders praktisch erweist sich hierbei ein alphabetisch aufgebautes „Rechtsprechungslexikon“.

    Jahre nach den wegbereitenden Ausführungen eines Ulrich Löhle tritt damit erneut ein Doppel aus technischer und juristischer Kompetenz an, das dem Praktiker Hilfe anbietet, um der Kritiklosigkeit mancher Gerichte gegenüber Messungen zu begegnen und die mitunter ärgerlichen Platitüden der gerichtsbestellten (Gefälligkeits-) Gutachter zu demaskieren und der Ordnungsgemäßheit einer Messung wirklich auf den Grund zu gehen. In diesem Sinne sei das Buch aber durchaus auch dem mit Verkehrsverfahren befassten Richter nahegelegt.

    Das Buch nennt sich zwar selbst nicht „Handbuch“, es ist jedoch eines in des Wortes bestem Sinne. Durch das Komprimat aus technischer Erläuterung, die auch und insbesondere dem habituell technisch nicht sonderlich versierten Juristen das Verständnis der Messverfahren vermittelt, juristischer Darstellung der wesentlichen Verfahrensfragen in der gebotenen Kürze, ergänzt durch ein alphabetisches Rechtsprechungslexikon sowie die An-die-Hand-Gabe der wichtigsten Normen und Richtlinien für die Messverfahren, darf dieses Buch im Koffer eines in diesem Bereich tätigen Rechtsanwalts nicht fehlen. Das Buch ist zwar weniger als etwa das „Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren“ geeignet, einen ersten Einstieg in die komplexe Materie zu vermitteln, es setzt vielmehr Kenntnisse sowohl der technischen als auch der juristischen Grundstrukturen voraus, es ist aber für den Praktiker ein perfektesVademecum“, das auf einen Blick und äußerst systematisch alle wesentlichen Informationen vermittelt. „




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