Kahlert ( M.Kahlert@web.de )
schrieb am 31.7.2007 16:00

Also Ihre Seite ist sehr Aufschlussreich. M.Kahlert


RA Peter Teske ( post@anwaltskanzlei-teske.de )
schrieb am 10.7.2007 12:23

diese seite hat mir schon mehrfach bei recherchen zum strafrecht und rvg geholfen und erst jetzt wieder aktuell zur frage der nebenklägervergütung bei inhaftiertem angeklagten (olg düsseldorf v. 06.04.2006, III 3 Ws 161/06) treffende antworten geliefert. besten dank und gerne weiter so.
teske,ra - leipzig


Frank Walter Grünberg ( RAGruenberg@aol.com )
schrieb am 4.6.2007 14:12

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich habe Sie letztes Jahr in einem Seminar hier in berlin kennengelernt und weiß um Ihr Interesse an neuen Entscheidungen bzw. Entwicklungen.

Ich verteidige einen Betroffenen in einem OWi-Verfahren wg. einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 Km/h innerorts, weshalb der Mandant ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € erhalten hat.
Die KDA verlief negativ. Die RSV hat den Rechtsschutz unter Hinweis auf § 18 I a ARB abgelehnt, da die Versichertengemeinschaft zu stark belastet werden würde, da der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Mißverhältnis zum angestrebten Erfolg stehe.

Ich finde leider keinerlei Entscheidungen, weder bei Pröll/Martin noch bei juris.

Können Sie mir weiterhelfen?

Mit Dank im voraus

fwg
ra


Peter K.Carlsson ( peter_carlsson@directbox.com )
schrieb am 2.5.2007 13:30

Vor kurzer Zeit ist die Polizei Oberstein (Idar-Oberstein) bzw. die anordnende Stelle für Geschwindigkeitsmessungen verurteilt worden. Begründung: die Messung hat in einer Kurve stattgefunden, und das Messgerät ist nicht geeignet von der Aussenkurve die Messung durch zuführen.
Ich habe eine Verwarnung erhalten in der gleichen Situation. Das Messgerät (Einseitensensormessgerät) hat von der Aussensewite eine Messung in der Kurve gemacht. Können Sie mir sagen, ob das Messgerät der Polizei Koblenz die gleiche Bauart wie jenes der Ortschaft Oberstein ist??= Bei Oberstein wurde zudem festgestellt, daß die Stadt nötig Geld brauchte, und daher offensichtlich diese Anweisung.
Mit freundlichen Grüßen
P.K.Carlsson


Frank Lee ( info@frankhlee.de )
schrieb am 22.3.2007 08:06

Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre Seite ist für einen jungen Rechtsanwalt fast schon ein "muss". In Hinblick auf die Verfahrensverbindung bei der Pflichtverteidigung, waren Ihre Ausführungen im wahrsten Sinne für mich sehr wertvoll. Mit freundlichen Grüßen, RA Lee


Frank ( frank_turk@yahoo.de )
schrieb am 2.3.2007 11:14

Gute seite, nur finde ich nicht, was ich suche:-). Wer weiß, ob es eine "Mindestentfernung" zwischen dem Geschwindigkeitsschild (30km/h) und der Kontrollstation gibt? In meinem Fall waren es keine (bis knapp) 200 meter, wobei das 30er Schild fast direkt nach dem Ortseingang kam, der Wagen mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig stand (schräg also). ok-ich war zu schnell, aber wer fährt auf einer Strecke, die er sonst jeden Tag 2mal fährt, voll konzentriert, wenn es zur Beerdigung der Mutter geht?
Kann jemand was zu der Entfernungsgeschichte sagen?


bünnigmann, heinz ( RAe_Buennigmann@t-online.de;heinrich.buennigmann@t-online.de )
schrieb am 18.2.2007 19:43

Mein Lieber Detlef,

deine homepage ist gar nicht mal ganz schlecht, wie der Münsterländer sagt. Sie ist tatsächlich im oberen Bereich des VB! Tolle Seite.

Mit freundlichen Grüßen

Heiner (Heinz/Heinrich)


Kaltenkrieger schrieb am 11.2.2007 14:35

Eine wirklich interessante Seite und höchst informativ.

Kaltenkrieger
RaAG


Sherry ( saxophon75@gmx.de )
schrieb am 7.2.2007 02:10

Das ist eine sehr informative Seite. Bin rein zufällig auf der Suche nach Beschlagnahmeverbote hierauf gestoßen. So viele nützliche Infos mit Hinweis auf Rspr.! Ich bin sehr froh, dass es Sie gibt und vor allem, dass Sie Ihr Wissen mit uns allen teilen, Herr Burhoff!
Gruß, Sherry


José Ronhaar ( jmt.ronhaar@home.nl )
schrieb am 3.1.2007 16:00

Ook voor Nederlandse studenten Duits een fantastische site.


Robert Hermes schrieb am 25.12.2006 11:38

Einfach bewundernswert und genial! - Genius at work ;-)


Torsten Werner schrieb am 13.11.2006 16:11

SENSATIONELL!!!


Nora ( vitalquelle@yahoo.de )
schrieb am 13.11.2006 10:46

Bin zufällig beim Stöbern auf die tolle Homepage gestoßen. Klasse Seite.Und da sie mir sehr gut gefällt möchte ich gerne einen Eintrag im Gästebuch hinterlassen.
Weiter so


Thalke zu Klampen ( thalke zuKlampen@t-online.de )
schrieb am 13.11.2006 06:26

Ich suche Fahrschul-Erlaubnis in Verbindung mit einer
GmbH, ob der/ die Erlaubnis-Inhaber/in auch Geschäftsführer/in sein darf oder muss.Bzw ob die GmbH
Fahrschul-Leiter/in sein kann, wenn ein/e Gesellschafter
fie Fahrschul-Erlaubnis hätte?


Michael Angerer ( MichaelAngerer@freenet.de )
schrieb am 7.11.2006 12:50

Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf der Suche Nach dem Thema Vereinsrecht/Haftung des Vorstandes bin ich auf diese informativen Seiten gestossen. Nun habe ich ein anderes Problem: Wo gibt es eine gute Haftpflichtversichrung für ehrenamlich tätige Vereinsvorstände, oder welche Institution kann Auskunft geben? Über eine Anwort oder einen Hinweis würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüssen!
Michael Angerer


Eberhard ( eberhard@trash-mail.de )
schrieb am 6.11.2006 09:42

Gratulation!
Hallo allerseits, eine wirklich informative Seite. Eine vorteilhafte Präsentation. Steckt viel Arbeit drin.

Macht weiter so!
Eberhard
Business-Ticker.org - das internationale Businesszentrum - alles aus erster Hand


Scholz ( ChristianScholz@msn.com )
schrieb am 26.10.2006 22:58

Sehr schöne Seite, sehr gut zum lesen! Weiter so!


Jutta ( jumt_22303_3@web.de )
schrieb am 10.10.2006 11:00

Hallo,

diese Website finde ich sehr interessant, auch wenn ich als Nicht-Jurist damit etwas überfordert bin.
Jutta


Jahn ( thomasjahn@jetzweb.de )
schrieb am 30.8.2006 10:30

Vielen Dank für die hervorragenden Informationen die ihre Seite liefert. Weiter so !!


Tommi schrieb am 29.7.2006 13:45

Hi !

Klasse Seite. Immer weiter so.


Müller-Kämper schrieb am 22.7.2006 16:55

Solch eine Seite verdient großes Lob. Insbesondere die Überschaulichkeit und Gestaltung sind gut gelungen.

Müller-Kämüer
RiLG


Hans ( nans@yahoo.de )
schrieb am 14.7.2006 18:03

Hallo
Die Seite ist suuuuuuuuuuper cool !
Grüsse


RA Thomas Gürke ( info@ra-guerke.de )
schrieb am 26.6.2006 08:41

Ich habe am Freitag Ihr Seminar besucht, bin gleich auf die Homepage gesurft und war begeistert, wie viele praxisrelevante Informationen dort bereitgehalten werden, die die zeitaufwändige Suche in diversen Kommentaren schlicht überflüssig machen! Vielen Dank dafür und viele Grüße aus Magdeburg


Jutta Grünewald ( j.gruenewald ät web.de )
schrieb am 22.6.2006 11:12

Kaum gefunden, schon gebookmarkt ähm Lesenzeichen gesetzt. Bin Übersetzerin für Rechtstexte und freue mich generell immer über fachlich fundierte informative Webseiten, die sich auch noch gut lesen lassen.

Schönen Gruß aus Bayern.
J. Gruenewald


Kredit ohne Schufa ( Onlinekredit )
schrieb am 31.5.2006 12:32

Großartige Seite!

Viele Grüße aus Köln!


Stefanie schrieb am 30.4.2006 21:43

Hallo,
habe Ihre Seite zufällig gefunden und bin sehr überrascht. Wirklich gut gelungen.

Und vielen Dank für die brauchbaren Informationen.
Viele Grüße aus Hessen


Rechtsschutzversicherung ( service@makler24.de )
schrieb am 30.4.2006 21:34

Gratulation! eine wirklich wunderschöne und interessant gestaltete Webpage! Besonders Ihre Suchmaschine zur Rechtssprechung ist sehr gut gestaltet.


filiz ceylan rechtsanwältin ( ceylan-erzurum@web.de )
schrieb am 22.3.2006 14:41

Sehr geehrter Herr Burhoff,
zunächst bedanke ich mich für ihre Veröffentlichungen auf ihrer Homepage. Die aktuellen Entscheidungen zum
Gebührenrecht dienten oftmals zur Begründung der erstellten Kostennote gegenüber den Rechtschutzversicherungen.

Also, vielen Dank.


RA Michael K. Riefer, Gransee b. Berlin ( rari007@web.de )
schrieb am 8.3.2006 18:59

Hallo Herr Burhoff,

für Ihre Publikationen im Internet, Newsletter und Fachbüchern vielen Dank. Es tummeln sich viele Autoren auf dem Büchermarkt, die - mit Verlaub - viel theoretischen Müll absondern, der für die tägliche Arbeitspraxis total untauglich ist. Sie bilden jedoch die löbliche Ausnahme.

Machen Sie so weiter !!!

Gruss aus der Mark Brandenburg


RA Michael K. Riefer
R.-Breitscheid-Straße 80
16775 Gransee
mailto:rari007@web.de


Thowa ( thowa@thowa.de )
schrieb am 27.2.2006 23:41

Sehr geehrter Herr Burhoff,

als langjährigem Anhänger des "Burhoffschen Prinzips" möchte ich Ihnen ein außerordentliches Lob und vorzügliche Anerkennung aussprechen. Sowohl Ihre Internetpräsenz als auch Ihre Bücher sind uneingeschränkt empfehlenswert und überaus lehrreich. Unter anderem Informationen aus Ihren Publikationen habe ich es zu verdanken, dass ich in jüngster Zeit zwei von der Justiz schon für "hoffnungslos" erklärte "Fälle" höchst erfolgreich verteidigen konnte. Zusätzlich gelang mir aufgrund einer intensiven Recherche auf Ihrer Seite die Durchsetzung eines Auslieferungsverfahrens, welches über Jahre hinweg von der Justiz zu Unrecht blockiert wurde.

Mit respektvollen und freundlichen Grüßen
Thowa


Muehle-Stein ( muehle-stein@t-online.de )
schrieb am 26.2.2006 17:58

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich suche dringend eine Veröffentlichung über den SEKUNDENSCHLAF. Nach Rücksprache mit verschiedenen techn. Unis und psycholgischen Abteilungen scheint zur Zeit kein Untersuchungsergebnis über die Vermeidbarkeit des Sekundenschlafes und damit dessen strafrechtliche Vorwerfbarkeit zu existieren. Mit freundlichen Grüssen
Mühle-Stein


Küpper, Claudia ( Claudiakuepper@t-online.de )
schrieb am 17.2.2006 16:44

Ich bin auf der Internetsuche zum Thema Lasergeschwindigkeitsmessgerät auf diese Homepage gestoßen und bin sher froh darüber. Noch besser als in diversen Fachbüchern findet man sich hier zurecht und ich muss wirklich sagen, ich halte nicht viel von der Onlinesuche aber hier lohnt es sich hinein zu schauen.


Ulrike Ertmann ( ertmann@streifler.de )
schrieb am 9.2.2006 08:59

für lob oder kritik bin ich noch viel zu neu in ihrem verteiler, aber für dank ist schon platz. ich bin sehr froh, diese plattform gefunden zu haben. mit besten grüßen ulrike ertmann


Eva schrieb am 8.2.2006 13:42

Hallo Herr Burhoff!
Ich wollte Ihnen auch mein Lob für die Seite aussprechen. Sie hat mir schon in vielen Fällen weitergeholfen und wird dies auch in Zukunft bestimmt noch öfters tun.
Vielen Dank dafür. :)


Carsten Borck ( sb-va@web.de )
schrieb am 2.2.2006 09:29

Eine hervorragende Seite für alle, welche mit Recht befasst sind.


Oliver Bartholomäus ( OliverBartholomaeus@gmx.de )
schrieb am 18.1.2006 10:21

Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich will Ihnen auf diesem Weg für Ihre gelungene Homepage und die darin immer wieder zu findenden überaus lesenswerten Informationen und den kostenlosen Newsletter danken.
Ihre Homepage ist eine Bereicherung, auf den ich nicht mehr verzichten will.

Mit freundlichen Grüßen,


Oliver Bartholomäus


WP/StB Till Weber, LL.M. ( taxaudit@RGWHamburg.de )
schrieb am 4.12.2005 17:14

Sehr geehrter Herr Burhoff,
in der Sache teile ich den Hinweis meines "Vorgastes" in Sachen Kostenfolgen (auch Zivilrecht).
In der Form liegen Ihre Besucher auch richtig. Eine gut gemachte, sehr aktuelle, intelligent gestaltete Site mit hohem Informationswert ... und einem guten Webmaster.

MsfG
Till Weber


R.H. ( wikri@arcor.de )
schrieb am 21.11.2005 12:49

In Ihrer Ausarbeitung zu § 153a STPO fehlt als "Nachteil" der Hinweis, dass bei einem Schuldeingeständnis nach § 153a STPO noch der "zivilrechtliche Kostenhammer" folgen kann und wird.


H. Mehrpuyan ( mehrpuyan.kanzlei@koeln.de )
schrieb am 16.11.2005 18:09

Eine wirklich hervorragend gestaltete Seite mit maximalem Informationswert, wie auch die von Ihnen geführten Fortbildungsveranstaltungen. Sehr empfehlenswert!
Weiter so!

Beste Grüße,
H. Mehrpuyan
-Rechtsanwalt-


RA Per Mayer ( per-mayer@arcor.de )
schrieb am 13.11.2005 10:47

Sehr geehrter Herr Burhoff,
auch ich kann mich dem Lob Ihrer Leserschaft nur anschließen: außerordentlich hilfreich in der täglichen Arbeitspraxis ! Den "erneuten" Einstig in das strafrechtliche Arbeitsfeld hat mir das Handbuch für den Strafverteidiger sehr erleichtert - herzlichen Dank dafür. Alles gute und weiterhin viel Freude bei Ihrer Arbeit, viele Grüße, Per Mayer.


yvonne winkler ( ywinkler@recht-steuer-ywinkler.de )
schrieb am 9.11.2005 13:30

Habe Ihr Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren erworben und bin begeistert! Ein außerordentlich praktisches Buch für den Rechtsanwalt, der mit Bußgeldbescheiden seiner Mandanten Geld verdient. Für die Verwaltungsbehörden, die die Bußgeldbescheide erlassen, wäre es sicher auch eine lohnende Investition. Ich bin aber nicht traurig, wenn dort nicht investiert wird. ;-)
Übersichtlich, kurzweilig und spannend geschrieben. Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitschreibern.

Y.W.


RA Michael Deike ( DeikeM@aol.com )
schrieb am 22.10.2005 12:28

Ganz famos!


Maria ( mariaferera@yahoo.com )
schrieb am 13.10.2005 12:57

It is very nice to be on this site pls. Your effort is nice keep it moving.


Prof Dr iur Heinz Dietricxh Boxdorfer ( dietirich.boxdorfer@rzmail.uni-erlangen )
schrieb am 22.8.2005 16:52

Was hier vorliegend geleistet wird, ist von einer Präzision. Dank dieser findet man immer wieder neue Hinweise, die einem auf dem konkreten Findungsprozess
nicht nur behiflich sind, sondern einen neuen Gedanken wach werden lassen.....
Es ist gut, dass es so leidenschaftliche Richter und Rechtsgelehrte gibt wie Burhoff.
Danke


Frank Schierbaum ( rae-kuxmann@t-online.de )
schrieb am 9.8.2005 17:29

Sehr geehrter Herr Burhoff,

Ihre Seite ist sehr informativ und umfangreich.

MFG

Frank Schierbaum


Dr. Jürgen Wessing ( Wessinglex@aol.com )
schrieb am 3.8.2005 10:24

Lb. Herr Burhoff, Grüße verbunden mit einer Vorschau auf das Vorlesungsverzeichnis der Uni Düsseldorf:

Titel der Veranstaltung: Strafverteidigung

Art der Veranstaltung: Vorlesung

Dozent: Dr. Jürgen Wessing

Anzahl der Semesterwochenstunden: 2

Zeit und Ort der Veranstaltung: Do. 18.00 – 20.00 Uhr,
HS 5 C, Geb. 25.11 und

Vorkenntnisse: Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil, Strafprozeßrecht

Inhalt: Effektive Strafverteidigung benötigt fundierte Kenntnisse im Bereich des materiellen und nicht zuletzt prozessualen Rechts. Auch die berufsrechtlichen Parameter der Verteidigungstätigkeit sind gestaltender Hintergrund von Verteidigungsstrategien. Der Dozent legt mit seiner Darstellung den Grundstock hierfür. Gegenstand der Vorlesung sind nicht nur die Grundlagen der Strafverteidigung, sondern auch und vor allem die Entwicklung von Verteidigungsstrategien und die praxisnahe Schilderung der relevanten Problemkreise anhand aktueller – auch öffentlichkeitswirksamer – Fälle.

Literatur: Detlev Burhoff: Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren; ders.: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung

Sonstige Hinweise: http://www.burhoff.de/start.html


Student im Praktikum ( navid-m@web.de )
schrieb am 30.7.2005 22:07

Sehr geehrter Herr Burhoff,

während meines Praktikums bei einem Strafverteidiger suchte ich nach einer Übersicht als Leitfaden für die Anfertigung eines Antrages nach § 153a StPO und habe diesen mit Ihrer Seite in hervorragender Form gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Angebot bestehen bleibt und so noch vielen weiteren Interessierten helfen kann.

Herzlichen Dank

aus Hannover


Karl-Reiner Riedlinger ( karl-reiner.riedlinger@email.de )
schrieb am 6.7.2005 12:19

Sehr geehrter Herr Burhoff,

bin schwerst beeindruckt von Ihrer wunderbaren Website. Herzlichen Dank!

Karl-Reiner Riedlinger


RA Anselm Withöft, Düsseldorf ( withoeft@aufrecht.de )
schrieb am 5.7.2005 20:51

Hallo Herr Burhoff,

ein ganz dickes Lob für Ihre Site! Ich war auf der Suche nach einer Fundstelle für einen Mandanten, der zur Vorsicht noch einmal ganz genau bestätigt haben wollte, was Folge einer von der StA vorgeschlagenen Einstellung nach § 153a StPO gegen Auflage in Form einer Geldzahlung in einem Steuer-Strafverfahren ist. Wir hatten das zwar schon besprochen, aber er ist selbst ziemlich fit und im Internet aktiv - und suchte nach einem gut verständlichen Beleg "schwarz auf weiss". Mit wenigen Klicks ergoogelte ich Ihre Übersicht. Unglaublich - das passte wirklich mal perfekt auf die Anfrage.

Schön, dass es Seiten wie Ihre gibt. Bitte weiter so!

MfkG
RA Anselm Withöft
Withöft & Terhaag RA-Partnerschaft, Düsseldorf
www.aufrecht.de


Rechtsanwältin Ina Alexandra Tust ( ina.tust@stolzenburg-tust.de )
schrieb am 14.6.2005 13:58

Hallo Herr Burhoff,

ich habe heute eine Entscheidung vom LG Dessau erhalten, wonach ich als Nebenklagevertreterin, die bereits vor dem 01.07.04 tätig war, aber erst nach dem 01.07.05 nach § 397a I StPO beigeordnet wurde, RVG Gebühren erahlte. Wenn Sie Interesse haben, lasse ich Ihnen die Entscheidung zukommen.

Liebe Grüße

Ihre Ina A. Tust


Jobsucher schrieb am 12.6.2005 03:08

Sehr informative HP!

Grüsse aus dem

Arbeitslosen NETZ Deutschland


Oliver Thiemann ( oliver19691@gmx.de )
schrieb am 3.5.2005 19:25

Sehr geehrter Herr Burhoff.

Ich habe mit " Wonne " ihre Bestandsaufnahme zum Thema Durchsuchung und Beschlagnahme gelesen und stimme ihnen voll und ganz zu.

Jedoch liegen hier Theorie und Praxis leider wieder ganz weit auseinander.

Beispiele aus meiner Praxis als Polizeibeamter und ihre Auswirkungen:

Anlässlich eines Diebstahls aus SB-Laden und anschließenden versuchten Warenbetruges( auf frischer Tat/Funkwageneinsatz) befand sich das Beweismittel auf dem Grundstück des Verdächtigen. ( Nach eigener Einlassung zum Tatvorwurf und eingehender rechtlicher Belehrung vor Ort)
Ich schaute auf die Uhr. Diese zeigte ca. 13.30 Uhr . Ich begab mich mit meinen Kollegen auf die Polizeidienststelle, um dem BVerfG Urteil gerecht zu werden.
Unverzüglich rief ich den Bereitschaftsstaatsanwalt an und teilte ihm den Sachverhalt mit, mit der Bitte einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß gem § 102, 105 StPO zu erwirken. Dieser teilte mir mit, dass er nicht zuständig sei und verwies mich an einen weiteren Amtsanwalt. Hier wurde ich wieder abgewiesen mit der gleichen Begründung. Ich erhielt weitere Telefonnummern und ärgerte mich grün und blau. Ich erreichte niemanden mehr, auch die zuvor erreichten Anwälte konnte ich unter der gleichen Nummer nicht mehr erreichen. Es ist kein Witz was ich hier erzähle. Es ist die Praxis!!!. Nach dem ich alle Namen und Telefonnummern notierte, um im Durchsuchungsbericht plausibel zu machen, dass ich alles in meiner Macht stehende getan habe, um den Richtervorbehalt einzuhalten, entschloß ich mich die Durchsuchung selbst anzuordnen, um Beweismittel aufzufinden. (Gefahr im Verzug) Ein weiteres Festhalten der Person war nicht rechtsmäßig, da die Identität gem. § 163 b festgestellt wurde, und nur noch eine Maßnahme gemäß §81 b II Alt. in Betracht gezogen werden konnte. Hätte ich die Person entlassen, wäre hier die Möglichkeit gegeben, dass Beweismittel vernichtet worden wären.


Ein weiteres Thema ist die Erreichbarkeit der Richter zur Nachtzeit in Berlin.
Hierbei muss über das Lagezentrum versucht werden einen Richter zu erreichen. Da es jedoch keine Rufbereitschaft zur Nachtzeit gibt ( Eventuell bei Tötungsdelikten ) entfällt hier zu über 90 Prozent eine richterliche Entscheidung.(Anders bei schweren Verbrechen) Glauben sie mir, es ist nicht selten, dass zur Nachtzeit (21.00 Uhr) in Berlin aufgrund diverser Straftaten eine Durchsuchung durchgeführt wird. Da jedoch kein Richter erreicht werden kann, wird Gefahr im Verzug bestätigt und anschließend durchsucht.
Meiner Meinung nach besteht hier seitens der Justiz dringender Handlungsbedarf. Wir(Polizei) versuchen alle uns an Recht und Gesetz zu halten und Formvorschriften einzuhalten!!!


Oliver Thiemann

Polizeibeamter aus Berlin


Oliver Thiemann ( oliver19691@gmx.de )
schrieb am 3.5.2005 18:22

Sehr geehrter Herr Burhoff!!!

Ich wende mich an sie mit einer wichtigen Frage. Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt aus der Praxis.


Auf den eigentlichen Sachverhalt kommt es hier nicht an. Es handelte sich um eine Beleidigung, wobei der Täter bekannt ist.

Der/Die Geschädigte wurde durch sachbearbeitende Dienststelle mittels Fragebogen angeschrieben und auf den Privatklageweg, sowie der Strafantragsgestellung hingewiesen.

Der Fragebogen wurde beantwortet; Strafantrag wurde nicht gestellt. Da jedoch Strafantrag Prozeßvoraussetzung ist wurde der Vorgang ohne weitere Eröterung an die Amtsanwaltschaft Berlin mit der Bitte der weiteren Entscheidung zugesandt. Hierbei wurde, aufgrund der Geschäftsanweisung (GA der Polizei, Delikte der Kleinkriminalität), dem Beschuldigten kein rechtliches Gehör gewährt. Der/Die Beschuldigte erhielt durch Amtsanwaltschaft Berlin einnen Strafbefehl, nach dem später bei der Amtsanwaltschaft Strafantrag gestellt wurde. Erst durch Zusendung des Strafbefehls erhielt der/die Beschuldigte Kts. von den Ermittlungen. Der/Die Beschuldigte lässt sich durch Verteidiger vertreten. Hierbei wird durch den Anwalt gerügt, dass hier das Recht auf rechtliches Gehör seitens der Ermittlungsbehörden verletzt wurde.




Frage: Wurde hier seitens der Polizei ein Verfahrensfehler
begangen? Und ist in jedem Fall vor Abgabe der Akte
an die AA/ STA rechtliches Gehör
zu gewähren?


Jobsucher ( info@arbeitslosennetz.de )
schrieb am 13.4.2005 23:32

Sehr informative HP!!!

Grüsse aus dem

Arbeitslosen NETZ Deutschland


Ra Matthias Reckels ( m.reckels@anwaelte-gronau.de )
schrieb am 11.4.2005 17:31

Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen Dank für Ihre Zusage bei unserem Seminar in Osnabrück am 24.September 2005 mitzuwirken. Wir würden uns freuen, wenn Sie auf Ihrer Homepage auf die Veranstaltung unter www.advobildung.de hinweisen könnten. Hier dürfte auch interessant sein, daß wir die bundesweit ersten Anbieter für Onlinefortbildungen mit Teilnahmezertifizierung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Reckels


Sami Negm-Awad ( s.negm@prikalneg.de )
schrieb am 7.4.2005 14:37

Urteile und Beschlüsse an denen Sie mitgewirkt haben sind - genau wie Ihre Bücher und Ihre Website - eine Zierde für den Rechtsstaat. Vielen Dank für Ihre Arbeit.


Remhagen, RiOVG schrieb am 6.4.2005 16:30

Vorbildlich!!


Bluhm ( cbluhm1984@yahoo.de )
schrieb am 1.4.2005 10:51

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich suche z. Zt. einen Arbeitsplatz da ich im Jan. 2004 meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte erfolgreich abgeschlossen habe.
Da ich meine Prüfung mit der BRAGO gemacht habe, kenne ich die RVG-Gebühren gar nicht.
Deshalb bin ich auf dieser Seite,um mich weiter zubilden.
Ist gar nicht so leicht....

Vielleicht haben Sie ja so etwas wie eine Übersicht aller "neuen" Gebühren. Danke.

Mit freundlichen Grüßen

C.Bluhm


Bluhm ( cbluhm1984@yahoo.de )
schrieb am 1.4.2005 10:48

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich suche z. Zt. einen Arbeitsplatz da ich im Jan. 2004 meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte erfolgreich abgeschlossen habe.
Da ich meine Prüfung mit der BRAGO gemacht habe, kenne ich die RVG-Gebühren gar nicht.
Deshalb bin ich auf dieser Seite,um mich weiter zubilden.
Ist gar nicht so leicht....

Mit freundlichen Grüßen

C.Bluhm


Renate Möcke ( MoeckeBe@aol.com )
schrieb am 17.3.2005 21:09

Lieber Herr Burhoff,
nachdem wir uns neulich auf dem Strafverteidigertag kurz gesprochen haben, will ich Ihnen einfach nochmal Fortdauer Ihres Elans und weiter dieses von Begeisterung getragenen Schwungs wünschen, von dem wir alle bundesweit profitieren!

Viel Glück und herzliche Grüße aus Berlin!


Oliver Thiemann ( oliver19691@gmx.de )
schrieb am 12.3.2005 11:57

Sehr geehrter Herr Burhoff. Ein kleiner Hinweis in eigener Sache. Habe gerade Auszüge aus dem Handbuch "für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren " gelesen. Hier insbesondere Durchsuchung, Durchsicht von Papieren gem §110 StPO. Ihnen wird sicherlich nicht entgangen sein, dass der Begriff Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (siehe § 152 GVG, verordnung über die Hilfsbeamteneigenschaft ) so nicht mehr zutrifft. Das Wort wurde in Ermittlungsperson geändert. Auch der § 110 StPO hat sich dahingehend geändert, dass den Ermittlungspersonen ( Sachbearbeiter der Polizeidienststelle) mehr Rechte bei der Durchsicht zugebilligt werden. (Praxisnah)
Da das Buch 2003 erschien, kann natürlich dieser Aspekt dort nicht niedergeschrieben sein. Sollte nur eine kline Anmerkung sein.

Ansonsten bin ich sehr begeistert von der Seite. Gerade für mich als Polizeibeamten ist diese Seite sehr informativ und lehrreich.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Thiemann, Polizeibeamter aus Berlin


Sabine Albrecht ( bine.al@web.de )
schrieb am 27.2.2005 23:46

Als Mitbegründerin einer Selbsthilfegruppe für Drogenabhängige suche ich nach Informationen über Therapie bei §35, insbesondere über den Wechsel von einer Einrichtung in eine andere. Dringend! Danke im Voraus


Susanne schrieb am 21.2.2005 12:51

Super Seite, gut aufgezogen :)


Harald ( hploger@netcologne.de )
schrieb am 18.2.2005 00:37

Sehr informative Webseite - auch wenn der Laie etwas überfordert wird.


C. Dickens ( c_dickens@zauberkunzt.de )
schrieb am 15.2.2005 14:00

Hallo,

Echt schöne Seite. Weiter so!

Schöne Grüsse

C.Dickens


Anja Schuh schrieb am 9.2.2005 20:49

Eine wunderbare Seite, vor allem Ihre ausführlichen Skripte zum RVG hinsichtlich der Strafverteidigergebühren finde ich sehr ansprechend, da sie eine kurze und kompakte Zusammenfassung bieten und übersichtlich gestaltet sind.
Vielen Dank dafür!

Anja Schuh
(Rechtspflegerin)


John Loban ( loban@topinternetinvestment.com )
schrieb am 6.2.2005 11:46

Gratulation! eine wirklich wunderschön und interessant gestaltete Webpage! Viele Grüsse aus der Schweiz


Johannes Sundermann ( info@kanzlei-sundermann.de )
schrieb am 4.2.2005 01:33

Sehr geehrter Herr Burhoff,

vielen Dank für die Mühe, die Sie sich mit den hervorragend gestalteten Webseiten gemacht haben. Ich denke viele Kollegen werden Ihr freundliches Angebot ebenso dankbar entgegennehmen wie meine Wenigkeit.

Mit freundlichen Grüßen aus Unna
Johannes Christian Sundermann
RECHTSANWALT

E-Mail info@kanzlei-sundermann.de

@ steht für das Zeichen "et"


Trapp ( dl8dcd.falk@dokom.net )
schrieb am 23.1.2005 01:25

Hallo Herr Burhoff,

eine HP zum Recherchieren - sehr informativ und umfangreich.

Ich hätte nicht gedacht, dass Sie dafür überhaupt Zeit haben. Donnerwetter - alle Achtung!

Freundliche Grüsse !


Kredit schrieb am 22.1.2005 08:04

Sehr interessante Seite, tolle Infos


Ref. Axel Jacob ( axeljacob@hotmail.de )
schrieb am 19.1.2005 10:28

Ihre Homepage sowie die beiden Bücher eignen sich auch vorzüglich für die REferendarausbildung im Strafrecht und die Vorbereitung auf die Anwaltsklausuren.

Können Sie vielleicht Kollegen aus dem Verwatlungsrecht/Zivilrecht benennen, die einen ähnlichen (guten) Internetauftritt mit Blick auf die verwaltungsrechtliche/zivilrechtliche Anwaltspraxis bietet ?

Axel Jacob


hans ( hmayer243@hotmail.com )
schrieb am 10.1.2005 19:35

super seite.

Hans Mayer
hmayer243@hotmail.com


RA Falk Voelker ( falk.voelker@email-scheidung-und-recht.de )
schrieb am 23.12.2004 14:53

Der Informationsgehalt Ihres Angebots ist einmalig und vor allem praxisgerecht aktuell.


Günter J. Teworte ( ra.teworte@koeln.de )
schrieb am 9.12.2004 05:37

Keine Kritik, nur ein Hinweis:
Bei "Rechtsprechung Haftfragen"zu "2 Ws 19/03
27. 01. 2003"erscheint bei Volltext-Aufruf leider
"5 Ss OWi 332/02 OLG Hamm".


hess schrieb am 7.12.2004 12:31

Bin durch Zufall auf der Seite gelandet,
Eine sehr professionell gestaltete Website
die sich deutlich von anderen Websites abhebt.Ich werde sicher öfter mal vorbeisehen.


Dr. Peter Niehenke ( editor@beschwerdezentrum.de )
schrieb am 27.11.2004 22:27

Richter am Bundesgerichtshof Nescovic schrieb: "Die deutsche Justiz ist schon seit langem konkursreif." Wenn es mehr Richter Ihres Schlages gäbe, wäre dem nicht so. - Ich weiß nicht, wie Sie zu unserem 'Projekt' (Richterdatenbank) stehen - aber wir sind vielleicht mit Ihnen einer Meinung, dass die in einer Demokratie unerlässliche 'öffentliche Kontrolle der Justiz' nur sehr unzulänglich realisiert ist. Daran mitzuwirken, dass dies anders wird, ist ganz offenbar ein Ziel Ihrer Seite - und es ist auch ein Ziel unserer Initiative.

Dr. Peter Niehenke
Editor www.beschwerdezentrum.de


Rainer Hoffmann ( info@solarkritik.de )
schrieb am 27.11.2004 10:28

Hallo Herr Burhoff,
mit Bedauern habe ich heute von Ihrer "Panne" bezüglich der versehentlich nicht vollständig anonymisierten Urteilsveröffentlichung gelesen. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese "Panne" auf ein unbeabsichtigtes Versehen zurückzuführen ist. Hoffentlich hat dieser Vorfall keinen negativen Einfluss auf Ihre lesenswerte und höchstinformative Webseite. Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass man viel öfter "Ross und Reiter" nennen sollte, um über Missstände und Vergehen aufzuklären.

Sie und Ihre Webseite ist eine Bastion für Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, was der Justiz in Deutschland sehr gut tut.

Deshalb: Weitermachen...denn nur war arbeitet macht auch Fehler...

Gruss
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de


H. Beurer ( h.beurer@arcor.de )
schrieb am 23.11.2004 22:18

Hallo,
ich finde die Homepage einfach super, gute Informationen und toller Aufbau !


u.can ( mail@melplast.de )
schrieb am 22.11.2004 00:52

eine sehr schöne Seite!


claus ( igelch@onlinehome.de )
schrieb am 10.11.2004 12:00

Eine sehr professionell gestaltete Website
die sich deutlich vom Herkömmlichen abhebt.Gut gemacht und überaus intressant.Werde bestimmt öfter einmal reinsehen.


reiner ( blackbirdrenier@web.de )
schrieb am 2.11.2004 10:15

Hallo,
habe Ihre Seite zufällig gefunden und bin sehr überrascht. Wirklich gut gelungen.

Und vielen Dank für die brauchbaren Informationen. So, ich surfe weiter...

Grüße aus Lehnitz
Reiner


claus ( webmaster@jobfinden-24.de )
schrieb am 29.10.2004 10:30

Gut gemachte und überaus intressante Seite mit einer sehr übersichtlichen Gliederung.


Kerstin ( w_kiederer@tresor-discount.de )
schrieb am 25.10.2004 16:30

Hallo, bin durch Zufall auf die Seite gekommen, finde sie sehr gut gelungen und informativ, werde immer mal wieder reinschauen.


claas ( webmaster@livegirls4free.com )
schrieb am 24.10.2004 11:46

Hallo, bin durch Zufall auf der Seite gelandet,
Eine sehr professionell gestaltete Website
die sich deutlich vom Herkömmlichen abhebt.


Uwe Tichelmann ( uwetichelmann@skydsl.de )
schrieb am 19.10.2004 10:30

Eine super Seite mit vielen Tipps. Ich suche spezielle Auskünfte zu den Fragen der Rechte und Pflichten eines gemeinützigen Vereins. Vielleicht kann mir jemand helfen???

Freundeskreis Wölfe in der Lausitz e.V.
Uwe Tichelmann
1. Vorsitzender


BTI ( zekai.kacir@web.de )
schrieb am 26.9.2004 20:02

Hallo,
eine sehr schöne Seite!
Vielleicht schaut ihr ja auch mal auf meine Homepage. Würde mich sehr freuen.

Schönheitsoperationen und Lasik in der Türkei in Istanbul.

www.beauty-travels-istanbul.de


Manfred Himmelreich ( manfredhimmelreich@web.de )
schrieb am 22.9.2004 09:36

Eine Seite, die auf dem Gebiet der Strafrechtspflege unvergleichbar und gut ist. Gerade auch im Strafvollstreckungsrecht mit den Rechtsprechungsdarstellungen des OLG Hamm sehr eindrucksvoll.


RA Ulrich Schramm,Quedlinburg schrieb am 23.8.2004 18:01

In jedweder Hinsicht ein wirklich gelungener Internetauftritt, der seinesgleichen sucht.


Markus ( Markus.Luennemann@t-online.de )
schrieb am 21.8.2004 06:47

Interessante Seite mit klugen Kommentaren.*** Auch auf die Gefahr hin, dass meine Frage deplaziert ist: (Bezüglich Geschwindigkeitsübertretung mittels PPS-Fzg.) Darf eine Polizeibehörde ihre interne Dienstanweisung für den Betrieb von PPS-Fzg. ignorieren und die 5% Verkehrsfehlertoleranz vom Originalwert (mit Kommastellen) anstatt vom abgerundeten Wert abrechnen? Oder ist dies vielmehr ein Grund zur Verfahrenseinstellung?
Danke.


Mario Mylonas ( ra.m.mylonas@nexgo.de )
schrieb am 14.8.2004 17:12

Sehr geehrter Herr Burhoff.
Bei der Suche nach tiefer gehenden Tipps für meine Vorgehensweise gegen einen berüchtigten Kollegen, der mich als Pflichtverteidiger meines Mandanten in einer Mordsache aus dem Verfahen zu "schießen" beabsichtigt, hat mir Ihre Sammlung einschlägiger Rechtsprechung sehr geholfen. Meinen verbindlichem Dank hierfür.
RA M. Mylonas


Tanja ( info@goodlife-discount.de )
schrieb am 13.8.2004 15:39

Hallo Leute, ich bin positiv angetan von Eurer Website.
Ich selber suche ständig nach guten Ideen.
Bei Euch schaue ich öfter vorbei .
Ciao und bis bald...


Andrea ( Andrea.Huebner@lexpc.de )
schrieb am 21.7.2004 01:28

gratuliere zu dieser gelungenen Homepage


Rechtsanwalt Christof Petzelt ( rechtsanwalt.petzelt@t-online.de )
schrieb am 16.7.2004 12:43

S.g.H. Burhoff,
Sie werden mir insoweit unheimlich, als ich grübele, wann arbeitet der Mann in seinem Beruf? Wann schläft er ? Wann kommt er in Talkshows ? Ihre Seiten sind das Beste, das es im deutschsprachigem Raum gibt. Ein einzigartiger Service. Ein Tipp: Werden Sie bitte nicht populärwissenschaftlich und lassen sich nicht von jedem "Depp" mit Fragen belämmern.
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Arbeit. Im übrigen empfehle ich jedem Kollegen auch Ihre Bücher. Letztlich hört man in Richterkreisen immer wieder die syphisante Frage "Warum ist der eigentlich Richter geworden?". Interessante Frage.
Ich wünsche weiterhin Schaffenskraft.
Ihr Christof Petzelt - Rechtsanwalt -


Popekatepeter ( gimodo@t-online.de )
schrieb am 16.7.2004 10:39

Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf Grund widriger Umstände stand eine Durchsuchung ins Haus. Dank d. Informationen habe ich darauf bestanden, dass die Unterlagen (1 Ordner) versiegelt werden, was dem einen übertüchtigen Beamten überhaupt nicht ins Konzept passte.


David ( info@fitline-gruppe.de )
schrieb am 13.7.2004 13:34

Das ist eine sehr informative und übersichtliche Seite.
Zur Zeit suche ich Partner für meine Website.
Bei Interesse würde ich mich freuen.
Gruß aus den Norden.


Home ( homeparetto@hotmail.com )
schrieb am 12.7.2004 11:25

Sehr informativ gestaltete Seite, sehr ansprechend!


RA schrieb am 22.6.2004 10:54

SEHR GEEHRTER KOLLEGE;

ALLE ACHTUNG EINE SEHR GUT AUFGEBAUTE HOMEPAGE:
DIE SEITE IST EINE WAHRE FUNDGRUBE:

SIE HABEN ZU JEDEM THEMENKOMPLEX ETWAS BRAUCHBARES:
UND ES IST AUCH IN DER PRAXIS VERWERTBAR:
ZUMINDEST HAT MAN IMMER EINEN LEITFADEN:


Frank ( bubbi42@gmx.de )
schrieb am 19.6.2004 21:27

Super seite geworden , mein Respekt.

Kann mir vielleicht jemand sagen , was genau das Wort : ( passivrubrum ) bedeutet , wäre echt wichtig.


Nadine Linke ( nadine-iltis@web.de )
schrieb am 19.6.2004 19:27

Hallo Herr Burhoff,

ich habe am Freitag und am Samstag an ihren Seminaren zum RVG in Koblenz und in Osthofen teilgenommen. Ich finde Sie machen Ihre Sache sehr gut und wünsche Ihnen weiterhin noch viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Nadine Linke


Marcus Voigt ( Marcusvoigtvr01@aol.com )
schrieb am 17.6.2004 17:50

Hallo Herr Burhoff,
Sie haben es in der "Tat" geschafft...

Sie haben warscheinlich mit viel Zeit und Mühen eine Homepage auf die Beine gestellt die nicht nur der "Fachjurist" sondern auch der "Hobbyjurist" sowohl sachlich als auch Inhaltlich versteht.

Dafür meine Hochachtung.

Ich hoffe Sie bei nächster Gelegenheit einaml persönlich kennenzulernen.


MFG aus Vreden




Marcus Voigt


RA Detlev F.H.Gudat aus Minden/Westf. ( ragudat@raedp.info )
schrieb am 15.6.2004 14:48

Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
Die übersichtliche Darstellung und Aufbau,die ich soeben erstmals kennengelernt habe,beeindruckt mich.Selten habe ich -auch in Kommentaren o.ä.-derart praktische und gleichzeitig inhaltlich gute Darstellungen kennengelernt.
Ich werde sicher mehr als einmal darauf zurückkommen!
Herzlichst Ihr
Detlev F.H.Gudat


Gerhard Flad ( G.Flad@t-online.de )
schrieb am 13.6.2004 13:57

Sehr geehrter Herr Burhoff,
habe selten eine derart "wertvolle" HP auf dem "forensischen" Sektor gesehen.
Ist ja ne wahre Fundgrube.
Echt klasse !!!!
Mit freundlichen und ehrlich bewundernden
Grüssen


Claus Renzelmann ( r-ptivat@advok.de )
schrieb am 22.5.2004 09:48

Lieber Herr Burhoff,

das neue Buch ist klasse! Da sich auch bei uns alle Sozien gleichzeitig in das RVG einarbeiten müssen, haben wir beschlossen, daß sich jeder selbst um die Literatur kümmert und sich alle unabhängig voneinander die nötigen Bücher beschaffen. Es hat sich herausgestellt, daß sich vier von sieben Anwälten den "Burhoff" gekauft haben!

Es hat natürlich eine Rolle gespielt, daß Ihr Buch als eines der ersten auf dem Markt war. Fleiß zahlt sich manchmal eben doch aus...

Beste Grüße, Renzelmann


Wirtschaftsanwalt ( info@wirtschaftsanwalt.info )
schrieb am 13.4.2004 12:32

Dickes Lob auch für die Links!


Michael Rieger ( montecorni@tiscali.de )
schrieb am 13.3.2004 16:44

Sehr geehrter Herr Richter Burhoff,
als Mitarbeiter im Fuhrparkmanagement einer großen Assekuranz in Deutschland und Herausgeber des Buchwerkes
"Innovatives Flottenmanagement" aus dem Auto Business Verlag mit Schwerpunkt Flottenversicherung werde ich wohl
häufiger Ihre Homepage "konsultieren", da mich auch rechtliche Gesichtspunkte interessieren.
Vorab bescheinige ich Ihnen,diese hervorragend aufgebaut zu haben.
MfG aus München
Montecorni Consulting
Michael Rieger
Betriebswirt (VWA)
Versicherungsfachwirt (DVA)
Beratung für Flottenmanagement und
Unternehmensversicherungen
Tel. +49-(0)-430 71 25
Fax: +49-(0)-439 067 33
E-Mail: montecorni@tiscali.de


DETEKTIV NALI ( detektivnali@aol.com )
schrieb am 10.3.2004 17:31

Vielen Dank für die Unterstützung.


Heiko ( tongir@gmx.de )
schrieb am 26.2.2004 23:01

Gut gemacht die Homepage - da kann man an vielen Stellen mit Gewinn stöbern!


Christian Götschel ( christian.goetschel@gmx.net )
schrieb am 20.2.2004 13:52

sehr geehrter herr burhoff,

ihre seite ist ein segen für alle rechtspraktiker, so auch für mich. kompakte und vor allem übersichtliche informationsangebote sind selten. insofern ragt ihre seite aus dem sumpf juristischer pseudoinformation heraus. das tut gut. ich habe sämtliche newsletter, die ich bisher bezog abbestellt. mit ihren informationen arbeite nicht nur ich als rechtsanwalt, sondern (vor allem was das gebührenrecht angeht) auch unsere kanzleimitarbeiter. ich hoffe, sie pflegen diese seite auch weiterhin so gewissenhaft. mein kompliment für diese hervorragende arbeit.

im übrigen mag ich ihren (durchaus gesunden) hang zur selbstdarstellung. es gibt genügend richter, die sich in ihr richterzimmer zurückziehen und den lieben gott einen guten mann sein lassen. zu gern würde ich sie einmal in einer verhandlung erleben. ich habe den leisen verdacht, daß ich dort nicht das gefühl bekäme, nur ein lausiger jurist, weil rechtsanwalt, zu sein. nur allzuoft wird einem dies gerade von richtern an den oberlandesgerichten vermittelt. vor allem auch aus diesem grund wünsche ich ihnen ein langes leben bei bester gesundheit. leute wie sie tun unserer rechtssprechung verdammt gut.

in hochachtung vor ihren leistungen und mit wirklich freundlichen grüßen

christian götschel


Berufsunfähigkeitsversicherung schrieb am 16.2.2004 17:43

Glückwunsch zu dieser gelungenen Page. Weiter so!!!


Tim schrieb am 9.2.2004 22:10

Sehr geehrter Herr Burhoff,

vielen Dank für Ihre hervorragende Homepage. Morgen habe ich eine Haupverhandlung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. In meinem Fall geht es um Nachfahren ohne geeichtem Tacho, ich hoffe, dass mir Ihr Material hilft, den Prozess zu gewinnen.


RA Peter Strüwe, Essen ( PStruewe@aol.com )
schrieb am 4.12.2003 17:40

Sehr geehrter Herr Burhoff!

Ihre Homepage und insbesondere Ihr Newsletter ist zu einer festen und mittlerweile nicht mehr wegzudenkenden Institution in unserer Kanzlei geworden. Wer sich wie ich in der Hauptsache mit dem Straf- und Strafverfahrensrecht beschäftigt wird dankbar sein, dass ein entsprechendes Angebot im Internet von kompetenter Seite bereit gestellt wird. Freundliche Grüße!


Rainer Hoffmann ( info@solarkritik.de )
schrieb am 28.11.2003 20:28

Sehr geehrter Herr Burhoff,
sehr, sehr interessante Fakten zum Thema "Betrug", die Sie zum Thema Wirtschaftsstrafrecht am 26.11. auf Ihrer Webseite untergebracht haben...

Auch erfahrungsgemäss kann ich Ihnen berichten, dass diese m.E. betrügerischen "Insertionsofferten" grundsätzlich immer dann ins Haus flattern, wenn Handelsregistereintragungen in der Tagespresse veröffentlicht wurden.

Eine neue Masche ist:
Firmen, die auf Messen austellen, vorzugaukeln, sie würden in einem (dem) Messeregister eingetragen werden...

Ihre Fakten und Urteile sind hilfreich, wenn beim nächsten Mal diese vermeintlichen Angebote bzw. Rechnungen bei uns ins Haus flattern...um juristisch dagegen vorzugehen...


Rechtsanwalt Bernhard Thieser, Saarbrücken ( RaThieser@aol.com )
schrieb am 25.11.2003 20:46

Ich finde den Rechtsprechungsservice ausgezeichnet. Es sind sehr schnell auch Entscheidungen zu nicht alltäglichen Rechtsfragen zu finden.

Ich suche Entscheidungen zur Frage der "Gewerbsmäßigkeit".

Wie Kollegen in anderen OLG-Bezirken auch, bekage ich die uferlose Ausweitung des Begriffes. Bei Sozialilfemfängern oder Emfängern von Leistungen nach dem AsylbwLeistG werden deren Bareinkünfte zur Frage der Gewerbsmäßigkeit herangezogen. Dies hat zur Konsequenz, das Bürger dieses sozialen Hintergrundes z.B. wegen Diebstahles eines hochwertigen Pullovers wg.gewerbsmäßigen Diebstahles, oder wg Verkaufes einiger Gramm Hasch wg gewerbsmäßigen Handel
treibens verurteilt werden. Armut strafschäfend, Vermögens
strafe verfassungswidrig? Erfahrungsaustausch erbeten.


Rechtsanwalt Wolfgang Sorge schrieb am 19.11.2003 11:48

Ganz hervorragende Seite, die Ausführungen u.a. zu §99 BRAGO sind von großem Interesse, leider zeigen sich hier nicht alle Gerichte so praxisorientiert wie das OLG Hamm.

Mit freundlichen Grüssen

Wolfgang Sorge


Carola Storm-Knirsch ( storm-knirsch@t-online.de )
schrieb am 8.11.2003 16:38

Sehr geehrter Herr Burhoff,

bin mächtig beeindruckt von Ihrer Homepage. Es ist für mich das erste Mal, die Homepage eines Richters zu erspähen. Ich beglückwünsche Sie zu Ihrem Mut, Ihre Rechtsansichten öffentlich vor einem breiten interessierten Publikum zu vertreten und sich so auch angreifbar zu machen. Meinen Respekt!

Darf man Ihnen auch Fragen stellen?

Mit freundlichen Grüßen

Carola Storm-Knirsch


Rainer Hoffmann schrieb am 11.10.2003 15:47

Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ich danke Ihnen für das konstruktive Urteil/Beschluss zum Az: 2 Ss 452/03. Sie haben der Glaubwürdigkeit der Justiz und dem deutschen REchtsstaat einen grossen Dienst erwiesen.
Sie wissen, dass meine Erfahrungen mit der Justiz bis zu diesem Zeitpunkt "andere Erfahrungen" waren, die offentlich nur in einer "beruflichen Oberflächlichkeit", "Verständnislosigkeit" oder darin begründet lagen, dass der Sachverhalt zu komplex ist...und der Schwindel von den zuständigen Richtern nicht begriffen wurde...

Das Blatt zur Aufklärung des "solaren Schwindels" scheint sich nun zu wenden...nochmals von ganzen Herzen: "Danke"...

Sie haben dem Verbraucherschutz einen Dienst erwiesen...

Wenn Sie den Eintrag wieder löschen, weiss ich zumindest, dass Sie den Eintrag gelesen haben... ;-))


Weishaupt ( weishaupt_gold@gmx.de )
schrieb am 24.9.2003 14:21

Eine gelungene Seite - werde sie weiterempfehlen!


Reinhard Fischer ( fischer.bork@tiscali.de )
schrieb am 19.9.2003 16:14

Vor dem AG Lünen wurde heute ein Geschwindigkeitsverstoss verhandelt. Gemessen mit Riegl LR90/235 P. Gemessene Geschwindigkeit 100 Km/H i.g.o.. Bei dem PKW handelte es sich um einen Porsche 911. Lt. vorliegendem Gutachten der Richterin von Dr. Löhle wurde hier von einem "Porsche-Effekt" gesprochen, so dass die Vorsitzende noch zusätzlich 6 Km/H zu den bereits 3 Km/H abgezogen hat. Als Polizeibeamter stehe ich dieser Verfahrensweise skeptisch gegenüber, da eine Gleichbehandlung angezweifelt werden muss. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hochachtungsvoll
Reinhard Fischer
Polizeikommissar
PP Dortmund/PI III (Lünen)


Felix Roske ( f.roske@roskenet.de )
schrieb am 5.9.2003 13:07

Super Seite,
auch für Studenten!
Danke.


Rechtsanwalt Rolf E. Brückner ( db6gb@aol.com )
schrieb am 18.8.2003 16:52

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich möchte mich ausdrücklich für Ihre hervorragenden Informationen im Internet bedanken. Bisher habe ich noch keine bessere Seite für derartige Informationen aus dem Bereich OWi- Strafprozeß und Strafrecht gefudnen. Nochmals besten dank.
mfg. RA Brückner


Lisa Hinkers ( Lisa.Hinkers@ag-dorsten.nrw.de )
schrieb am 25.7.2003 13:10

Guten Tag Herr Burhoff,
ich bin hier seit 1997 in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig und habe Ihre Seite schon oft aufgesucht. Nun habe ich seit dem 01. Juli 2003 das Jugenddezernat incl. des Jugendschöffengerichts übernommen, fühle mich aber noch nicht richtig fit. Die Tagung in Recklinghausen für Jugendrichter ist gerade wieder verschoben worden, so dass mir da auch nicht weitergeholfen wird.
Haben Sie vielleicht Literaturhinweise für mich ?
Über eine Rückantwort würde ich mir sehr freuen !
Liebe Grüße, Lisa Hinkers


Karsten Gaede ( karsten.gaede@rwi.unizh.ch )
schrieb am 19.6.2003 18:35

Ein Kompliment ist noch zu wenig!

Sehr geehrter Herr Burhoff, ein Besuch ihrer Homepage ist stets ein Gewinn! Wie schaffen Sie das eigentlich? Es ist nicht nur die Fülle der Informationen, nein, auch das Niveau der Ausführungen in Ihren Texten spricht für Ihre Seite. Ein Besuch lohnt sich immer wieder! Haben Sie Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Gaede
Wiss. Assistent


Oliver Rühen ( RA-Ruehen@t-online.de )
schrieb am 13.5.2003 20:52

Sehr geehrter Burhoff,

vielen Dank für die Mühe die Sie aufwenden um diese ausgezeichnete Seite ins Netz zu stellen. Gerade für junge Anwälte mit einem begrenzten "Literatur - Budget" ist diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung eine große Hilfe. Ich kenne keine so fundierte und gut aufbereitete Seite im Internet und hoffe Sie verlieren nie die Lust an dieser vermutlich zeitaufwendigen Arbeit.

MfG Rühen


Joe schrieb am 10.4.2003 15:01

Sehr geehrter Herr Burhoff,

Danke für die vielen Informationen, die Sie
auf Ihrer gelungenen Homepage zur Verfügung
stellen, ebenso auch für Ihre (v.a. für Laien
wichtigen) Beiträge in den Diskussionsforen von
www.nonprofit-management.de

MfG,
Joe


Susanne Pourroy-Assmann ( susannepourroy@web.de )
schrieb am 20.2.2003 10:26

Sehr geehrter Herr Burhoff,
diese Seiten haben mich wirklich überrascht, sie sind sehr gelungen und informativ!

Ich suche nach praktischen Erfahrungen, Ansatzpunkten, Literatur zum Thema nemo-tenetur- Grundsatz im Steuerstrafverfahren. Ich sehe da ein Spannungsverhältnis zur Auskunftspflicht im Steuerfestsetzungsverfahren. Auch interessieren mich Hinweise aus der Praxis zum Thema steuerliche Gestaltung im Hinblick auf strafrechtliche Risiken.
Ich bin Rechtsreferendarin/Doktorandin in München. Vielleicht mag mir jemand Tipps geben?

Vielen Dank im Voraus,
Susanne Pourroy-Assmann


Christoph Burghardt ( n/a )
schrieb am 14.2.2003 17:41

Eine geglückte SEite. Kompliment.


Walter Hummel ( W.Hummel@klt.de )
schrieb am 14.2.2003 13:52

Sehr geehrter Herr Burhoff,

zuerst ein Kompliment: die Seite ist wirklich gut.

Als zweites eine Frage:
Sie schreiben zum Thema "Beschlagnahme", daß bei auf einem Computer gespeicherten Daten die Herausgabe darin besteht, von den herauszugebenden Daten Kopien fuer den Beschuldigten zu fertigen und die Daten anschließend auf der Festplatte zu loeschen. (BVerfG).
Nun ist es aber so, daß Daten von einer Festplatte gar nicht so einfach geloescht werden koennen. Einfach in den "Papierkorb" werfen? Das duerfte nicht reichen. Selbst "Loeschen und Tilgen" heisst nur, daß der Speicherplatz auf der Platte zum Ueberschreiben freigegeben wird, geloescht ist deshalb gar nichts. Wie man aus Funk und Fernsehen weiß, koennen selbst neu formatierte Platten noch ausgelesen werden. Ist zwar muehselig und lueckenhaft, aber eben moeglich.
Wann also gelten die Daten im Sinne des Gerichts als geloescht? (Tatsaechlich geloescht sind nur Daten, die ueberschrieben wurden. Und selbst dann gibt es noch immer Moeglichkeiten dieselben min. teilweise wieder sichtbar zu machen).

Mit freundlichen Gruessen,

Walter Hummel


S. Rogatschow, RA ( info@kanzlei-rogatschow.de )
schrieb am 12.2.2003 09:45

Es ist faszinierend, wie umfangreich und interessant die Seiten sein können, die durch einen Richter gestaltet worden sind.
Von Seiten der Justiz - aller Bereiche - kann man sich nur mehr davon wünschen.

Für einen Strafverteidiger dringend zu empfehlen.

Die Seiten machen den kommerziellen Anbietern ganz ernsthaft und erfolgreich Konkurrenz.

Kompliment !


Cornelia Prestin ( prestin@nord-com.net )
schrieb am 10.2.2003 12:46

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich freue mich über Ihre Initiative, als Richter eine SOLCHE Homepage zu grestalten und zu pflegen und ich möchte Ihnen dafür danken.
Ich suche gerade ein wenig Honig zum Thema "Opferanwältin im Ermittlungsverfahren". Das Gericht wird offenbar die Nebenklage zulassen und mich beiordnen, um mir dann AE zu gewähren. Dann habe ich allerdings nur noch drei Wochen Zeit bis zur Hauptverhandlung (Kapitaldelikt..).
Haben Sie einen Tipp, wo ich eine Quelle finden könnte?
MfG!!
Rechtsanwältin
Cornelia Prestin
Fitgerstr. 14
28209 Bremen


Radmila Pavlenko ( radmila.pavlenko@gmx.de )
schrieb am 30.1.2003 23:24

Sehr geehrter Herr Burhoff,
zu Ihrer sehr ausführlichen und überschaubar aufgebauten Homepage, die viele interessante Links bietet, kann ich ausschließlich Positives kommentieren.


Marian Peter ( info@kanzlei-peter-steinmetz.de )
schrieb am 24.1.2003 14:35

Eine wunderbare Homepage
das beste, was ich als junger strafverteidiger bis dato im netz gefunden habe!

weiter so!
der dank vieler kollegen sei Ihnen gewiss !


www.jurawiki.de/RichterHomepage ( ralf@zosel.com )
schrieb am 20.1.2003 22:23

Sehr geehrter Herr Burhoff,

Bevor ich Ihre Seite gesehen habe, war mir gar nicht bewusst, dass auch Richter eigene Homepages haben. Und noch dazu eine so ausführliche - Kompliment!

Nun habe ich mich mal auf die Suche gemacht und eine Sammlung von Richter-Homepages im JuraWiki angefangen. Ich lade Sie herzlich ein, den Eintrag dort noch weiter zu kommentieren.

Herzliche Grüße
Ralf Zosel
(Ass. iur.)


Dr. Dietmar Beining ( dietmar.beining@t-online.de )
schrieb am 19.12.2002 21:04

Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich möchte Ihen hiermit zu Ihrer sehr gut gelungenen Homepage gratulieren. Ich habe unter den privaten Homepages bisher kein informativerers Angebot gefunden. Habe mir daher erlaubt, auf meiner Homepage unter ../jus.htm einen Link zu Ihrer Seite zu setzen.
Machen Sie bitte weiter so.

Gruß
dietmar beining


Rechtsanwältin Angelika Beyer, Solingen schrieb am 11.12.2002 15:35

Sehr geehrter Herr Burhoff,

Ihrer homepage abe ich schon einige nützliche Informationen entnommen, die mir die tägliche Arbeit sehr erleichert haben. Ich möchte Ihnen ein großes Kompliment für die Mühe, die Sie sich machen, ausprechen!

Angelika Beyer


Hans-Georg Kroll Rechtsanwalt 41515 Grevenbroich ( gand.kroll@t-online.de )
schrieb am 10.12.2002 19:50

Guten Tag Herr Burhoff,
heute bin ich zum ersten Mal auf Ihrer homepage und habe gleich wichtige Informationen zum Beweisverwertungsverbot/Beschuldigtenvernehmung ohne vorherige Belehrung gefunden.
Ich habe ihre page in die Liste meiner Favoriten aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Kroll, RA


REICHERT, Karl-Heinz ( kallireichert@web.de )
schrieb am 6.12.2002 11:52

Sehr geehrter Herr Burhoff,

als Fachlehrer an einer Polizeischule hätte ich nie gedacht, dass eine solche Homepage mir einmal so detaillierte und tiefgreifende Infos, insbesondere im Verkehrsrechtssektor, liefern könnte.

Meinen Glückwunsch !!


Yves Junker ( info@kanzlei-junker.de )
schrieb am 20.11.2002 20:24

Sehr geehrter Herr Burhoff!
Kompliment zu diesem gelungenen Internetauftritt, der an Umfang und Detailreichtum so im Netz selten zu finden ist.
Es erfreut mich als Verteidiger vor allem, dass Sie als Strafrichter auch die Verteidigungssicht beherrschen. Dies kann dem von uns allen zu verantwortenden justizförmigen Verfahren nur zugute kommen.

Mit freundlichen Grüßen

Y. W. Junker


Rechtsanwalt Peter Dettmar ( rechtsanwaltpeterdettmar@t-online.de )
schrieb am 16.11.2002 19:20

Vielen Dank für das gelungene Seminar vom heutigen Tage !


RA Peter Skutta ( skutta@web.de )
schrieb am 16.11.2002 15:03

Sehr geehrter Herr Burhoff,

können Sie Literatur/Muster zum Thema "Strafmaßrevision" (Revision zum BGH gegen Urteil eines LG) empfehlen.
Mit freundl. Grüssen
Peter Skutta.


Rechtsanwalt Christof Petzelt ( rechtsanwalt.petzelt@t-online.de )
schrieb am 11.11.2002 20:12

S.g.H. Burhoff,
Ihre homepage ist vorbildlich, der Inhalt hat mir als Strafverteidger schon wertvolle Dienste geleistet. Wußten Sie, daß mich schon 2 Strafkammervorsitzenden auf Sie angesprochen haben " es gäbe so einen wohl vom OLG der würde Tipps geben, die ihnen das Leben schwer machen würden, das sollte Der doch sein lassen" Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.


Ferdi Reinhardt ( ferdinand-reinhardt@vr-web.de )
schrieb am 8.11.2002 13:05

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin kein Jurist, aber als "Otto-Normalverbraucher" finde ich unter Ihrer Homepage viele Anregungen über aktuelle Rechtssprechungen.

Die haben mir bereits in Familienangelegenheiten vor Gericht geholfen in dem ich Ihre Site ausdruckte und meinen Anwälten übersandte.

Wünschenswert wäre, wenn viel mehr Behörden und Gerichte noch mehr Einblick auf Ihre Site nehmen um ihre Entscheidungen in verschiedenen Sachen nach Grundsatzurteilen entscheiden würden.

MAchen Sie weiter so wie bisher und danke für Ihre Informationen.


Mit freundlichen Grüßen


reinhardt


Klaus Timmerbeil ( ktimmerbeil@gmx.de )
schrieb am 5.11.2002 21:16

Als altes SPD-Mitglied (seit 1968) finde ich unter "SPD-Bundestagsfraktion" wenig, erfreulich jedoch zumindest Ihre homepage. Zu neuen Dingen und Themen ist aber scheinabar noch nichts vorhanden. Oder habe ich nicht richtig gesucht?
Ihr Klaus Timmerbeil, Hilden


www.Rechte.com ( Weber@rechte.com )
schrieb am 2.11.2002 09:46

Ihre Seite ist toll,... vor allem die zahlreichen Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht.

Schauen Sie doch mal auf meine Seite, rund um die Geschwindigkeitsüberwachung.

Viele Grüße

Michael Weber


Jürgen Diedmann ( Juergen@Diedmann.de )
schrieb am 23.10.2002 17:54

Sehr geehrter Herr Burhoff!
Ich finde leider keine Erläuterungen über den § 164 StGB. Besonders hier über die Passage "wider besseren Wissen". Wo kann ich suchen, oder was ist dazu zu sagen?
Polizeikommissar
Jürgen Diedmann
Polizeipräsidium Dortmund
PI West


Claus Renzelmann ( r-privat@advok.de )
schrieb am 17.10.2002 22:49

Sehr geehrter Herr Burhoff,

als Fachanwalt für Strafrecht habe ich einen ganz guten Überblick über Literatur und Internet. Sowohl Ihre Bücher als auch Ihre Veröffentlichungen und diese Homepage sind unerreicht. Im Gespräch mit Kollegen hört man Ihren Namen oft im Zusammenhang mit der Formulierung "der moderne Dahs" - ein Urteil, dem ich mich mit Überzeugung anschließe.

Bei meinen Recherchen zu einem umfangreichen Antrag auf Gewährung einer Pauschvergütung (Verfahren mit 79 Verhandlungstagen, 12 Angeklagten und 25 Verteidigern) haben Sie mir sehr geholfen - vielen Dank!


Jens Gunnar Cordes ( Cordes@Rechtsanwalt-Cordes.de )
schrieb am 9.10.2002 08:38

Sehr geehrter Herr Burhoff,

schon lange bin ich "anonymer" Nutzer Ihrer im wahrsten Sinne des Wortes herausragenden homepage. Es ist an der Zeit, Ihnen ganz offen ein "dickes" Lob auszusprechen.
Als junger Anwalt, der versucht, seinen Schwerpunkt im Strafrecht zu finden, ist mir Ihr Angebot stets eine große Hilfe! Vielen Dank (und nicht unegoistisch: Weiter so!).

Mit freundlichem Gruße, Jens G. Cordes


Stefan Costabel, Leipzig ( RAeCostabel_Wenniges@t-online.de )
schrieb am 6.10.2002 17:00

Sehr geehrte "Macher" dieser HP,
sehr geehrter Herr Burhoff,

eine solch interessante und vor allen Dingen informative HP gibt es meiner Meinung im internet nicht. Als Strafverteidiger (seit 11 Jahren) nutze ich Ihr HP wesentlich mehr als den Info-Dienst von juris (da ist mir das Suchformular schon zu inübersichtlich).
Ihr "Handbuch für die strafrechtliche HV" ist mir seit vielen Jahren ein treuer Begleiter in den HVT, egal ob ein "kleines" Verfahren oder ein so genanntes Grossverfahren.
Beim LG Leipzig ist zu beobachten, dass die ein oder andere StK sich aufmunitioniert und ebenfalls ein Exemplar vor sich liegen hat.
Ich kann nur sagen: Machen Sie bitte weiter so.

mit freunlichen Grüssen

Stefan Costabel


Jens ( JensUhlemann@gmx.de )
schrieb am 27.9.2002 11:37

Werter Herr Burhoff,
obwohl sich ihre exzellente Seite eher an den Strafverteidiger richtet, ist sie meiner Meinung nach ebenso
eine vorzügliche Lektüre für den "kleinen" Ermittlungsbeamten.
Daher sollte Ihre Seite zur Pflichtlektüre für den Ermittler gehören.

Vielen Dank


Frank Michel ( franz@justice.com )
schrieb am 26.9.2002 17:56

Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre informative und übersichtliche Website ist ausgesprochen gelungen und hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde die Site kräftig weiterempfehlen. Ich wüßte nicht, wo man im Internet sonst so fundierte, wertvolle, praxisnahe und dazu kostenlose Informationen erhalten kann!
Besten dank und beste Grüße

Frank Michel


M.Müller ( kanzleiSchulze@aol.com )
schrieb am 26.9.2002 09:02

Sehr geehrter Herr Burhoff, ich bin begeisterter Fan Ihrer Homepage und Ihrer immer aktuellen und "prompten" :-) Ausführungen. Weiter so und Ihnen immer viel Erfolg. M.Müller


Maik ( maik.erdmann@arcormail.de )
schrieb am 8.9.2002 10:40

Sehr geehrter Herr Burhoff,
woher nehmen Sie die Zeit für solch einen informativen und hochwertigen Webauftritt?
Dieser "Besuch" auf dieser Website wird mit Sicherheit nicht mein letzter gewesen sein.
In diesem Sinne alles gute weiterhin...!


Ingo Minoggio ( minoggio@minoggio.de )
schrieb am 31.7.2002 17:29

Sehr geehrter Herr Burhoff,

wenn man im Urlaub eine umfangreiche, berufsbezogene homepage (endlich einmal in Ruhe) in den vielen verschiedenen Bereichen "durchstoebert" - dann muss diese homepage wirklich gut sein!

Vielen Dank, wir hoffen auf lange Fortsetzung Ihres aus unserer Sicht sehr qualifizierten Informationsangebotes.

Mit freundlichen Gruessen
Ingo Minoggio


Dieter Kochheim ( webmaster@EDV-Workshop.de )
schrieb am 23.7.2002 15:42

Lieber Herr Burhoff,
ich freue nich darüber, dass der EDV-Workshop Eingang in Ihre Linksammlung gefunden hat.
Für Ihr Internet-Projekt wünsche ich weiterhin viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kochheim


Uwe Borkowski ( uweborkowski@web.de )
schrieb am 16.7.2002 08:41

Sehr geehrter Herr Burhoff,
gratuliere zu Ihrere umfassenden und informativen Homepage.
Für meine Tätigkeit ein gutes Hilfsmittel.

Uwe Borkowski
Bewährungshelfer


Sliwik, Kira ( kira.sliwik@hzasdt.bfinv.de )
schrieb am 15.7.2002 11:26

Ihre Homepage ist sehr interessant und vielseitig, vor allem die Urteile, welche für mich auch dienstlich verwendbar sind. Welche Möglichkeiten bestehen,Antworten bei bestehenden Unklarheiten zu Kommentierungen der StPO zu erhalten? Speziell interessiert mich § 110 StPO. Ist generell bei der Durchsicht von beschlagnahmten Unterlagen das Einverständnis des Beschuldigten einzuholen oder können Hilfsbeamte der StA in Absprache mit dieser auch ohne Einverständnis des Beschuldigten durchsehen bzw. auswerten?
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Mit frdl. Gruß
Kira Sliwik


Reinhold Becker ( becker.waf@t-online.de )
schrieb am 14.7.2002 11:42

Hallo Detlef,
wir hoffen, Ihr seid gestern gut zu Hause angekommen.
Deine Homepage ist prima. Wenn ich a.D. bin, habe ich sicherlich viel Zeit, hier mal ein bisschen zu stöbern.

Gruss Elisabeth und Reinhold


Wolfgang ( WTS.Bobby@t-online.de )
schrieb am 12.7.2002 22:33

Gratuliere ...Ihre homepage ist wirklich gelungen.weiter so.
Wir (ein Berliner Wassersportverein) würden es begrüssen, wenn Sie einen Link speziell zu Vereinsrecht (Rechte und Pflichten eines e.V.)zur Verfügung hätten.
Es ist für "ehrenamtliche" Vorstandssmitglieder sehr hilfreich, zumal ja selten Juristen unter ihnen weilen.


Johanna Michalski ( michalski@cityweb.de )
schrieb am 10.7.2002 04:39

Sehr geehrter Herr Burhoff,
gratuliere zu Umfang Ihrer Seite.
Suche vergeblich eine Liste der Anwälte nach Zulassung bei OLG und BGH.Wäre es nicht reizend für SIE. Alles Gute.


Jutta Vergau ( vergau@politischebildungsstaettehelmstedt.de )
schrieb am 8.7.2002 20:43

super Buch das Vereinsrecht.


Benjamin Y. Cetiner ( cetiner@cetiner.biz )
schrieb am 23.6.2002 19:22

Interessanter Lebenslauf, der Ihr zügiges Studium zeigt... fleißig fleißig! Sehr gelungene Website!

Gruß
Cetiner
http:\\www.CETINER.biz


Moritz Hummel ( moritz.hummel@freenet.de )
schrieb am 21.6.2002 01:34

Hallo, Herr Burhoff,
beim Stöbern mit Google habe ich das sehr interessante "Devil-Auspuff" Urteil gefunden und mit viel Interesse gelesen.
Vielen Dank für diese gelungene Seite :-)
Moritz Hummel, Rechtsanwalt


Pittemännchen ( PGEIFES@t-online.de )
schrieb am 18.6.2002 02:47

Lieber Detlef ,
Mit allem habe ich gerechnet. Aber so !!!! Deine Web ist vom Handwerk einfach super. Der Inhalt,die Aufmachung einfach Klasse.
Grüsse Alle die mich Kennen ,

Peter



Rechtsanwalt Michael Wieck ( michael.wieck@gmx.de )
schrieb am 10.6.2002 15:48

Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre sehr gelungenen Internetseiten haben mir hinsichtlich der Verwendung des Police-Pilot-Systems und dessen Fahlerquellen schnell und umfassend weiter geholfen.
Vielen Dank!


Thomas Döring ( ThomasDoering1@aol.com )
schrieb am 27.5.2002 18:11

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich gratuliere zum 3 jahrigen Bestehen. Gleichzeitig spreche ich ein dickes Lob für den Umfang und der Qualität Ihrer Seite aus. Herzlichen Dank für diese Seiten. Alles Gute und weiter so.
Gruss aus Berlin.


Hans-Georg Beuter ( hbeuter@web.de )
schrieb am 20.5.2002 22:52

Sehr geehrter Herr Burhoff,

auf der Suche nach Informationen in welchem Umfang welche handwerklichen Tätigkeiten in welchen Rechtsformen ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen, bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden.
Die Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern haben mir auf diese handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen im wesentlichen mitgeteilt (ca. 100 Seiten Briefwechsel), daß die gesamte Kommentarliteratur und Rechtsprechung zum Handwerksrecht beachtet werden muß. Im vorhinein könne nicht beurteilt werden, was noch erlaubt sein und wann die Grenzen des erlaubten überschritten werden. Dies sei auch deswegen nicht möglich, weil aufgrund des dynamischen Handwerksbegriffs sich diese Grenzen ständig ändern.
Nach Presseberichten über Bußgeldverfahren wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung mußte ich feststellen, daß die Gerichte nicht immer bereit sind die verhängten Urteil zu verschicken, wenn man keine Aktenzeichen angeben kann (obwohl anhand der Verhandlungsdaten und des Sachverhalts die Verfahren mit Sicherheit zu identifizieren war).

Ihre Homepage liefert nun wenigsten die Urteile des OLG Hamm. Dies ist zwar nur ein kleiner Schritt auf dem Weg, zu erfahren welche handwerklichen Tätigkeiten ohne Meisterbrief ausgeübt werden dürfen, aber ich bin sehr froh, daß wenigstens diese Urteil nun überhaupt und auch zeitgemäß ohne vorherige Kenntnis des Aktenzeichens zugänglich sind.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg Beuter


Paul Springer ( Paul.Springer@web.de )
schrieb am 9.5.2002 13:33

Eine ausgesprochen gelungene homepage, auf die ich (leider) nur per Zufall gestossen bin. Freue mich schon darauf, wenn die offiziellen homepages von Behörden diese Qualität erreichen und vielleicht auch dort die moderne Ausstattung wirklich überall Einzug erhält.
Ein Kollege aus dem Haus - 28. ZS -


Rechtsanwalt Christof Petzelt ( rechtsanwalt.petzelt@t-online.de )
schrieb am 2.5.2002 18:33

Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich bedanke mich sehr für Ihre kostbare Homepage und hoffe, daß Sie diese weiter mit diesem vorbildlichen Elan weiter pflegen.
Ihr Christof Petzelt


RA Dr. jur. Joachim B. Steck ( joachimSteck@web.de )
schrieb am 18.4.2002 21:23

Sie sind der "Michael Schumacher des Strafrechts" Einsame Spitze


Susanne O. ( tierpsychologie.@msn.de )
schrieb am 3.4.2002 18:16

guten tag herr burhoff,
mich interessierte das thema "bundesjagdgesetz", da ich durch meine jagdhündin - im zuge der lhv - in ihren anfängen damit konfrontiert wurde. dabei stiess ich auf das verfahren mit dem "auslegen/leeren" von jagdschlingen.
unser ehemaliger stadtdirektor hatte mich damals wegen
einer "hasenhetze" meiner hündin vertreten. leider hat er einige formfehler begonnen und mir geraten, gegen ein gegen mich erteiltes bussgeld nicht anwaltschaftl. vorzugehen, da sich die sache mit dem bussgeld zum guten bewenden würde.
zum jahresende bekam ich nachricht von unserem ordnungsamt, das ich einen gefährl. hund besässe und dieser leinenpflichtig (auf lebenszeit) würde. dazu sollte ich noch den sachkundenachweis ablegen; was natürlich auch nichts bewirkte.
der hund lebt jetzt bei freunden in den sudeten - mit genehmigung der dortigen jagdbehörde.
schade, das ich einen solch kompetenten anwalt, wie sie es sind, nicht hatte.
ihr CV hat mich angesprochen; ebenso ihre seiten. sehr verständlich und interessant. Danke.
Susanne O. ehemalige westfälin aus dem Rheinland


Hartmut Vogt ( pbg-thueringen@t-online.de )
schrieb am 18.3.2002 14:25

Sehr geehrter Herr Burhoff,

seit 10 Jahren beziehe ich aufgrund meines Berufes, Polizeibeamter, INFO sowie Material für die Aus- und Fortbildung aus dem Internet. Dabei habe ich schon viele Seiten und Angebote kennengelernt. Wirklich praxisnahe und vor allem verständliche Seiten gab es dabei nicht viel. Ihre Seite gehört aber zu einer der Besten.
Ich kann /werde diese weiterempfehlen und weiterhin ein treuer Leser bleiben.

MfG Hartmut Vogt


Prisemawistero ( Prisemawistero@gmx.de )
schrieb am 15.3.2002 01:59

Bin Laie und dennoch von Ihren übersichtlichen und gut verständlichen Seiten sehr angetan. Toll, dass Sie sich so engagieren.


Prof. Dr. Wolfgang Joecks ( w.joecks@t-online.de )
schrieb am 11.3.2002 18:14

Sehr geehrter Herr Burhoff,

herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Internetauftritt, der vielfältige Informationen bietet.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang Joecks


Henne schrieb am 26.2.2002 10:10

Klasse Lebenslauf, super Homepage!

Danke für die umfassenden Informationen

Gruß

Henne


RA Eder ( kanzlei@berufungsbegruendung.de )
schrieb am 29.1.2002 21:37

Sehr geehrter Herr Burhoff!

Juristische Information ist im Internet leider sehr weit verstreut. Schade, dass es nur für strafrechtliche Bereiche eine so umfassende Darstellung wie unter burhoff.de gibt.

Mit freundlichem Gruß

RA Eder - http://www.berufungsbegruendung.de


Andreas Bruns ( AndreasBruns@gmx.de )
schrieb am 26.1.2002 00:49

Hallo Herr Burhoff,

als Fachlehrer für den Bereich Wirtschaftskriminalität am Polizeifortbildungsinstitut Neuss (NRW) bin ich stets auf der Suche nach guten rechtlichen und praxisnahen Informationen für den kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter und auch bei Ihnen fündig geworden. Weiter so!

P.S. Eine Seite, die aus Ihrer Sicht vielleicht auch auf Ihrer Homepage einen Link verdient, möchte ich Ihnen empfehlen: www.edv-workshop.de (von Oberstaatsanwalt Kochheim)

MfG


Thorsten Wacha ( thorsten.wacha@thowa.de )
schrieb am 11.1.2002 20:11

Ave, Herr Burhoff!

Ich warte dringend auf eine Neuauflage Ihrer beiden Bibeln zum Strafprozessrecht! Werde ich bald erlöst?

Mit freundlichem Gruss, Ihr Apostel Th. Wacha :)


RA Dirk Graf ( dirkgraf71@gmx.de )
schrieb am 1.1.2002 17:48

Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich kann mich dem Lob meiner Kollegen nur anschließen. Vielen Dank für diese ausgesprochen hilfreiche Seite.

Gruß
RA Dirk Graf


Mike Sturm ( m.sturm@kanzlei-ksk.de )
schrieb am 20.11.2001 18:21

Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf diesem Wege nochmals vielen Dank für Ihre Vorträge auf dem Strafverteidigerworkshop der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt. Ich hoffe Ihnen hat es genau so viel Spaß gemacht wie uns. Ich freue mich auf Ihre Referententätigkeit beim nächsten Strafverteidigertag in Mainz.
Spätestens bis dann
mit freundlichen Grüßen

Mike Sturm

PS: Buch gekauft, Newsletter abonniert!


Peter Gänßler ( poststelle@billbz-bodensee.de )
schrieb am 1.11.2001 12:55

Ich spreche wohl nicht für mich allein, wenn ich behaupte, daß diese Seiten für mich und viele meiner Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet eine sehr informative Anlaufstelle im WWW darstellen.


Thorsten Wacha ( Thorsten.Wacha@thowa.de )
schrieb am 15.9.2001 01:38

Hallo Herr Burhoff!

Bin als faszinierter Leser Ihrer Werke zum strafprozessualen Ermittlungs- und Hauptverfahren auf Sie aufmerksam geworden. Die Qualität Ihrer Bücher setzen Sie konsequent im Rahmen Ihrer Internetpräsenz fort. Finde ich einfach toll! Werde demnach ab heute nicht nur treuer Leser Ihrer Bücher, sondern auch treuer Besucher Ihrer Seite sein.

Mit freundlichen und respektvollen Grüssen, Th. Wacha


Gudrun Seidl, cenjur ( censur@t-online.de )
schrieb am 28.8.2001 03:00

Es gibt sie also doch noch, jene, die nicht nur gegen Honorar bei Beck, Heymanns, OVS und wie sie noch heissen mögen, ihre ausgezeichneten, richterlichen Infos dem hungrigen Bürger zur Verfügung stellen. Welch eine Wohltat, welch eine Seltenheit, aber man sieht, es gibt sie. Das sind Sonnenstrahlen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen, Detlef Burhoff, bedanken. Auch, dass Sie dem Geist des Internets - Kostenfreiheit - Rechnung tragen, verdient mehr als Anerkennung. Solche Richter sollte man unterstützen, was ich hiermit gerne angeboten haben möchte. Mit besten Grüssen und Wünschen Gudrun Seidl, cenjur CE juristisch-politisches Info-Magazin von SEIDL


Dr. Reinhard Müller-Metz, Richter am OLG Frankfurt a.M. ( Reinhard.Mueller-Metz@t-online.de )
schrieb am 4.8.2001 11:35

Lieber Kollege,
die Web-Seite des OLG ist nunmehr eingerichtet (ww.justiz.hessen.de). An Ihre kommt Sie -naturgemäß-bei weitem nicht heran.
Viele Grüße Ihr
Reinhard Müller-Metz


Dr. Reinhard Müller-Metz, Richter am OLG Frankfurt a.M. ( Reinhard.Mueller-Metz@t-online.de )
schrieb am 4.8.2001 11:32

Lieber Kollege,


RA + FA für Strafrecht Werner Siebers, Braunschweig ( RAWSiebers@aol.com )
schrieb am 29.6.2001 14:11

Sehr geehrter Herr Burhoff,

alle loben Sie, ich kann mich nur anschließen.

MfG
RAWSiebers


RA Jan Freytag ( RechtsanwaelteFreytag@t-online.de )
schrieb am 20.6.2001 10:44

Dem überschwenglichen Lob der Voreintrager kann ich mich nur anschließen. Um auf dem laufenden zu bleiben und bei der Lösung eines konkreten Problems ist die Recherche auf Ihrer Seite für mich unerläßlich geworden. Unbekannt und in der sonstigen Literatur nicht erwähnt ist etwa Ihr Hinweis, nach dem sich die lange Dauer der Bearbeitung einer Pauschvergütung gebührenerhöhend auswirkt (als Pflichtverteidiger im "Harley-Verfahren" habe ich immerhin 15 Monate gewartet).

Vielen herzlichen Dank für Ihre für mich sehr wertvolle Arbeit, deren Früchte zudem für alle juristischen Berufsgruppen interessant sei dürften.








Wolfgang Merkel ( wmerkel@gmx.net )
schrieb am 15.6.2001 22:36

Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich konnte so manche Ausführung auf Ihren Seiten sehr gut gebrauchen und werde bestimmt immer mal wieder reinschauen!

MfG
W. Merkel
(Polizeibeamter)


Rechtsanwalt Holger E. Bönke, Bremen ( holger.boenke@cityweb.de )
schrieb am 22.5.2001 14:46

Vielen Dank für Ihr wirklich großartiges Buch zur Hauptverhandlung. Es wird nur durch die Website noch übertroffen. Für den Strafverteidiger von unschätzbarem Wert. Superlative, wie: "Ein Glücksfall für die deutsche (Straf-)Rechtspflege" verbieten sich zu Lebzeiten. Daher auch aus Bremen nur ein kräftiges: "Weiter so!".
Ein kleiner Wermutstropfen: Das "Handbuch für den Schriftverkehr mit dem Ausländeramt", das "Handbuch für´Arbeitnehmervertreter in der arbeitsgerichtlichen Hauptverhandlung" sowie "das Handbuch für Tarifvertragsverhandlungen im Öffentlichen Dienst" werde ich - dann nach Ihrem Vorbild - wohl dereinst selber schreiben müssen!


Simone Taufkirch ( SimoneTaufkirch@web.de )
schrieb am 16.5.2001 18:35

Ist wirklich super Ihre Homepage. Insbesondere die Links sind äußerst hilfreich. Vielen Dank und weiter so!

Viele Grüße

Simone Taufkirch
Ass. jur.


H. Sommer ( RAinSommer@RechtsanwaeltinSommer.de )
schrieb am 11.5.2001 23:54

Ich bin über einen Hinweis durch fahnder.de auf Ihre Webseite gestoßen und war äüßerst angenehm überrascht, mit welcher Sorgfalt diese tolle und sehr umfangreiche Homepage erstellt wurde. Sie ist eine wirkliche Hilfe - auch für "suchende" Anwälte. Ein Dankeschön für diese Präsenz verbunden mit besten Wünschen für die Zukunft! Freundliche Grüße von RAin Sommer



Burhoff, Bettina ( http://gaeste4.parsimony.net/Gaeste29611/gaeste.cgi )
schrieb am 11.5.2001 11:35

Hallo, lieber Halbbruder,

eigentlich suchte ich ein Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt zur Urlaubssperre im Winterdienst für Arbeiter im Straßenunterhaltungsdienst. Die Computer-Kiste steht mit mir jedoch auf Kriegsfuß, bin überall gelandet, nur nicht da, wo ich wollte.

Somit hier ein kölscher Eintrag in Dein Gästebuch,

Dein Halbschwesterchen



Ludger Wolf ( Ludger.wolf@t-online.de )
schrieb am 8.5.2001 11:38

Dem Lob über Ihre Page kann ich mich nur anschliessen, insbesondere Ihr Buch über Vereinsrecht war und ist für uns ein täglich genutzter äusserst hilfreicher Leitfaden.

Gruß aus Frieburg
Ludger Wolf


Peter M.Pammer ( PeterPammer@aol.com )
schrieb am 28.4.2001 11:25

Eine gute "WWW" Seite....... Endlich einmal eine "wirkliche" Hilfe im Internet, von der ich schon Gebrauch gemacht habe.

Grüße aus dem Schwarzwald

Peter M.Pammer


Günter Fuchs ( fuchs_fuchs@t-online.de )
schrieb am 19.4.2001 22:12

Sehr geehrter Herr Burhoff,
Das Studium Ihres Buches "Vereinsrecht" brachte mich auf Ihre Homepage samt Folgeseiten. Gesamturteil: perfekt. Ich habe noch nichts Besseres im Internet gesehen. Inhalt, Aktualität, Gliederung, Verständlichkeit, Benutzungsfreundlichkeit - es ist alles beeindruckend.
Wenn ich noch öfter in Ihren Seiten stöbere, bereue ich, Geophysik statt Jura studiert zu haben.
Herzlichen Dank
Günter Fuchs
-als Privatperson und als Vorstandsmitglied der Vereinigung Akustikus-Neurinom (Selbsthilfegruppe Kleinhirnbrückenwinkeltumore)-

RA Tobias Nüssel ( nuessel@ra-nuessel.de )
schrieb am 12.4.2001 13:43

Sehr geehrter Herr Burhoff,

dem einheitlichen Lob der Voreinträge kann ich mich nur anschließen.

RA Tobias Nüssel
Gelsenkirchen


Johannes Körner, FAStR ( johannes.koerner@ra-weufen.de )
schrieb am 11.4.2001 19:28

Sehr geehrter Herr Kollege,

jetzt habe ich schon die zweite Web-Seite im Programm, die ich mit sehr gut bewerte (neben hrr-strafrecht.de) Einfach phantastisch, was Sie auf die Beine, besser ins Internet gestellt haben. Sehr angenehm überrascht bin ich von der Fülle der Tips für den Verteidiger, die gerade von einem Richter kommen. Beachtet man diese Tips, macht man manch einem Richter das Leben sehr schwer (auch einige Staatsanwälte werden bittere Tränen weinen). Ich hoffe nicht, daß mir einer meiner liebsten "Freunde" einmal an den Hals geht. Aber im Ernst, diese Tips sind doch nur für die faulen Amtsträger gefährlich. Wenn sich jeder an die Regeln hält und vor allem Achtung und Benimm zeigt, wird es nicht zu der unergibigen Konfliktverteidigung kommen.
Ich freue mich jedoch schon jetzt, wenn ich die Rezepte aus der Giftküche bei Bedarf anwenden kann.
Selbstverständlich werde ich Ihre Seite weiter empfehlen.

Ich werde Sie sicher in Kürze wieder hier besuchen und danke schon jetzt für die gute Fortbildungsmöglichkeit - die Kammer sollte die Zeit, die man auf Ihrer Seite verbringt als Fortbildungsveranstaltung anerkennen.


Mit freundlichen kollegialen Grüßen


RA J. Körner


Martin Becker ( oetzli@oetzli.de )
schrieb am 3.4.2001 10:06

Hallo Herr Burhoff!

Eine juristisch umfassende Seite. Und das Design ist ebenfalls großartig gelungen. Gerade für uns jüngere Juristen ist das Medium Internet das geeignete Instrument bei der Suche nach rechtlicher Erleuchtung. Nicht nur deswegen, sondern auch, weil mit viel Arbeit Ihrersets ein umfassendes Nachschlagewerk entstanden ist, daß die Rechtsfindung, mindestens die Suche nach juristischer Orientierung erheblich erleichtert!

Bleibt nur noch zu hoffen, daß andere Kollegen Ihrem Beispiel im Bereich des Zivil- und öffentlichen Rechts folgen...

Nur weiter so! Es grüßt
Martin Becker


Volker Kasten ( volker.kasten@gmx.net )
schrieb am 21.3.2001 11:55

Hallo Detlef,

vom fachlichen Inhalt kann ich deine WebSite sicherlich nicht beurteilen, aber der Aufbau ist wirklich klasse! Das ist die bisher beste "private" WebSite, die ich gesehen habe. Mabrouk!

Volker


Pankoke, Jürgen ( vdv11@uni-muenster.de )
schrieb am 20.3.2001 14:20

Hallo Detlef,

sehr interessant, Deine Homepage.

Wenn ich etwas mehr Zeit habe, surfe ich mal länger.

Bis demnächst

Jürgen


Heinz Luecke schrieb am 8.3.2001 13:55

Hallo Detlef, ich surfe gerade auf deinen seiten herum und grueße auf diesem Wege dich und deine liebe Marion.


Fritz Schneider ( fritz.schneider@ag-siegen.nrw.de )
schrieb am 2.3.2001 16:54

Sehr geehrter Burkhoff,

per Zufall gelangte ich auf Ihre Homepage und bin überwältigt von dem Informationsgehalt. Absolut genial finde ich die Funktion "Refine" in Ihrer Suchmachine. Begeistert habe ich der Richterschaft an meinem Dienstort per email Ihre sites empfohlen.

Hochachtungsvoll
Fritz Schneider


RA Dr. Andreas Kramer ( dr.andreas-kramer@t-online.de )
schrieb am 18.2.2001 19:57

RA Dr. Andreas Kramer
Hofgeismar

Sehr geehrter Herr Burhoff,

Ihre Seiten gefallen mir sehr gut. Insbesondere gefällt mir der Katalog bezüglich der Ausnahmen des Fahrverbotes beim qualifizierten Rotlichtverstoß. Daß "Blenden" keine Ausnahme darstellt, wußte ich nicht. Vielen Dank.

Im Moment habe ich einen Wiedereinsetzungsantrag mit Rechtsbeschwerde zu bearbeiten, bei der der Mandant glaubhaft sagt, der erkennende Amtsrichter habe gesagt, die Beschwerdefrist betrage 10 Tage und überdies habe er seine 2 Entlastungszeugen (davon 1 Polizist) nicht angehört, die sagten, er (der Mandant) sei angeschnallt gewesen. Zu meinem Bedauern habe ich hierzu auf Ihren Seiten nichts gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kramer


Dieter Mischke ( Dieter.Mischke@epost.de )
schrieb am 15.1.2001 15:34

Sehr geehrter Herr Burhoff!
Vielleicht sehen Sie einmal kurz auf die Seite der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.. Unsere für den 24.01.2001 angekündigte Veranstaltung sollte auch Ihr Interesse finden, zumal das Thema von hoher praktischer Bedeutung ist und bislang nur stiefmütterlich behandelt wurde.
Dieter Mischke, RA, FaStR
Mitglied des Vorstands der Strafverteidigervereingung NRW e.V.


Dieter Mischke ( Dieter.Mischke@epost.de )
schrieb am 15.1.2001 15:32

Sehr geehrter Herr Burhoff!
Vielleicht sehe Sie einmal kurz auf die Seite der Strafvertedigervereinigung NRW e.V.. Unsere für den 24.01.2001 angekündigte Veranstaltung sollte auch Ihr Interesse finden, zumal das Thema von hoher praktischer Bedeutung ist und bislang nur stiefmütterlich behandelt wurde.
Dieter Mischke, RA, FaStR
Mitglied des Vorstands der Strafverteidigervereingung NRW e.V.


Naim Kacapor , advokat aus Skopje / Mazedonien ( adv.kacapor@mt.net.mk )
schrieb am 2.12.2000 19:10

sehr gut !
ich freue mich das ich Ihre Web Seite gefunden habe .
Viele Grüße


Dr. Reinhard Müller-Metz, RiOLG Frankfurt a.M. ( Reinhard.Mueller-Metz@t-online.de )
schrieb am 25.11.2000 12:49

Sehr geehrter Herr Kollege,
auf Ihre Seite bin ich durch meine Tätigkeit bei der NStZ-RR gestoßen. Alle Achtung, für eine "Privatanbieter" eine beachtliche Leistung. Ich werde sie unserem Kollegen am OLG zur Lektüre empfehlen, der gerade dabei ist, die offizielle Web-Site des hiesigen OLGs aufzubauen.
Mit kollegialen Grüßen Ihr
Reinhard Müller-Metz


Michael Nahrath ( michael@nahrath.de )
schrieb am 10.11.2000 23:25

Sehr geehrter Herr Burhoff,

auf der website des BUH e.V. habe ich Links zu drei Urteilen aus Ihrer Sammlung gesetzt.

Vielen Dank für das Öffentlichmachen der Texte! Ich würde mich freuen, wenn sie unsere Link-Seite einmal besuchen und überprüfen, ob ich mit dem Zitieren der Urteile alles richtig gemacht habe.

Gruss, Michael Nahrath


Daniel Sittner ( info@sittner.de )
schrieb am 10.11.2000 10:27

Hi Herr Burhoff,
die Seite der StV-Vereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt bei Compuserve gibt es ni8cht mehr. Die Vereinigung hat sich eine richtig ordentliche Domain geleistet:
www.strafverteidiger-sachsen.de
(das 'Sachsen-Anhalt' haben wir rausgelassen, weil, wie sähe das denn aus 'www.strafverteidiger-sachsen-sachsen-anhalt.de', das sähe ja aus wie bei Stotterers)

Gruß,
Sittner


Frank Gladisch ( FrankGladisch@gmx.de )
schrieb am 4.10.2000 22:14

Einen schönen guten Tag, Herr Kollege Burhoff!

Nach so viel Werbung mußte ich doch mal hereinschauen. Doch, doch, ist wirklich gut gelungen (kein Scherz!). Da unsereins als Anwalt ja viel zu tun hat (auch kein Scherz!) beende ich diesen Besuch mal für heute. Demnächst statte ich aber mal einen längeren Aufenthalt ab. Versprochen!

MfG
RA F. Gladisch

P.S. Ich habe an der RUB studiert und mein Referendariat am LG Dortmund "genossen". Ob was ordentliches aus mir geworden ist? Naja......


Alexander Hartmann ( hartmann@juramail.de )
schrieb am 29.9.2000 12:17

Hallo Herr Burhoff!

Sie kennen mich als den Betreiber der Mailingliste juramail, an der Sie sich ja zZt sehr gewinnbringend beteiligen :-)

Ihre Seite überzeugt mich und dürfte zu den umfangreichsten und informativsten Privatseiten innerhalb der Deutschen Richterschaft zählen.

Meine Frage an Sie: Haben Sie Interesse, Ihre Volltextbeiträge auch unter juramail.de zu veröffentlichen?

Ihr

Alexander Hartmann


RA Goetz Grunert ( info@strafzettel.de )
schrieb am 25.9.2000 12:26

Sehr geehrter Herr Burhoff,

über ein Zitat in einer Entscheidung des OLG Hamm bin ich auf Ihre website gestoßen. Ich finde Ihre site sehr gut, darüber kann unter Juristen wohl auch kaum ein Zweifel bestehen. Es ist schön, dass durch Ihre website know-how und "Insiderwissen" eines Experten aus der Rechtsprechung für Interessierte zugänglich gemacht werden. Dies finde ich besonders positiv, nämlich dass Sie den Informationsfluss zwischen Rechtsprechung und Rechtsanwaltschaft sowie sonstigem Publikum befördern.

Schöne Grüße aus Berlin.

Goetz Grunert


RA und FAStr Werner Leitner, München ( ra.leitner@e-l-p.de )
schrieb am 29.8.2000 16:16

Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf diesem Wege mein Kompliment zur Homepage und insbesondere zu den Inhalten, die mit Informationsdichte und Praxisverwertbarkeit beeindrucken.Die "Homepage Detlef Burhoff " ist auf allen Desktops im Hause und vor allem in den Köpfen der Anwender bei den "Favoriten" gespeichert !


Kathrin Blumenhagen ( www.checkpointjob@uni-duisburg.de )
schrieb am 21.8.2000 17:14

Hallo Herr Burhoff, endlich konnte ich mir Ihre Homepage anschauen! Ist wirklich schön geworden!
Viele Grüße von Kathrin Blumenhagen


Weidemann, jürgen ( info@weidemann-pigorsch.de )
schrieb am 18.8.2000 14:12

sehr gelungene homepage. Ev. ergänzung durch lit.hinweise ?


Dr. Gabriel Miller ( g.miller@jur.uni-frankfurt.de )
schrieb am 16.7.2000 15:25

Tolle Leistung!!!
Ihre Web-Site netürlich.


Dr. Ralf Neuhaus, RA ( dr.ralf.neuhaus@t-online.de )
schrieb am 15.7.2000 10:47

Lieber Herr Burhoff,
ich bin ganz begeistert - und auch ein wenig neidisch - über Ihre SO schöne Homepage. Informativ, aktuell, übersichtlich und optisch prima aufbereitet; was will man mehr? Also herzlichen Glückwunsch.

Herzlichst, Ihr

Ralf Neuhaus


RiLG Wolfgang Hirth ( Hirth@t-online.de )
schrieb am 11.7.2000 10:35

Unter www.richterverein.de habe ich zwar schon einige Richter verlinkt, aber der künfigte Link auf Burhoff wird der beste werden. Ich bin über die NJW-Umschlagseiten auf Burhoffs Seite gestoßen. Von dort werden bestimmt noch ein paar weitere Besucher kommen. (Mein 2. Gästebucheintrag war erforderlich, weil das Formular zwar die URL-Eingabe vorsieht, sie aber nicht ins Gästebuch übernimmt.)


RA Veikko Bartel ( rabartel@jostdt.com )
schrieb am 30.6.2000 21:21

Sehr geehrter Herr Burhoff,

ich habe Ihre Bücher bereits in der Zeit meines Referendariats zur Examensvorbereitung genutzt, da sie die wesentlichsten Punkte der jeweiligen Probleme vollumfänglich darstellten.

Sofern ich jetzt in meiner Tätigkeit als Strafverteidiger auf ein Problem stoße, sind Ihre Bücher wiederum diejenigen, zu denen ich zuerst greife. Praktikabler könnten die Bücher nicht sein.

Ihre homepage steht dem in nichts nach.

Bartel, Rechtsanwalt