Kahlert ( M.Kahlert@web.de
)
schrieb am 31.7.2007 16:00
Also Ihre Seite ist sehr
Aufschlussreich. M.Kahlert
RA Peter Teske ( post@anwaltskanzlei-teske.de
)
schrieb am 10.7.2007 12:23
diese seite hat mir schon mehrfach
bei recherchen zum strafrecht und rvg geholfen und erst jetzt wieder aktuell
zur frage der nebenklägervergütung bei inhaftiertem angeklagten (olg
düsseldorf v. 06.04.2006, III 3 Ws 161/06) treffende antworten geliefert.
besten dank und gerne weiter so.
teske,ra - leipzig
Frank Walter Grünberg ( RAGruenberg@aol.com )
schrieb am
4.6.2007 14:12
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich habe Sie letztes
Jahr in einem Seminar hier in berlin kennengelernt und weiß um Ihr
Interesse an neuen Entscheidungen bzw. Entwicklungen.
Ich verteidige
einen Betroffenen in einem OWi-Verfahren wg. einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 Km/h innerorts, weshalb der Mandant
ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 erhalten hat.
Die KDA
verlief negativ. Die RSV hat den Rechtsschutz unter Hinweis auf § 18 I a
ARB abgelehnt, da die Versichertengemeinschaft zu stark belastet werden
würde, da der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben
Mißverhältnis zum angestrebten Erfolg stehe.
Ich finde
leider keinerlei Entscheidungen, weder bei Pröll/Martin noch bei juris.
Können Sie mir weiterhelfen?
Mit Dank im voraus
fwg
ra
Peter K.Carlsson ( peter_carlsson@directbox.com
)
schrieb am 2.5.2007 13:30
Vor kurzer Zeit ist die Polizei
Oberstein (Idar-Oberstein) bzw. die anordnende Stelle für
Geschwindigkeitsmessungen verurteilt worden. Begründung: die Messung hat
in einer Kurve stattgefunden, und das Messgerät ist nicht geeignet von der
Aussenkurve die Messung durch zuführen.
Ich habe eine Verwarnung
erhalten in der gleichen Situation. Das Messgerät
(Einseitensensormessgerät) hat von der Aussensewite eine Messung in der
Kurve gemacht. Können Sie mir sagen, ob das Messgerät der Polizei
Koblenz die gleiche Bauart wie jenes der Ortschaft Oberstein ist??= Bei
Oberstein wurde zudem festgestellt, daß die Stadt nötig Geld
brauchte, und daher offensichtlich diese Anweisung.
Mit freundlichen
Grüßen
P.K.Carlsson
Frank
Lee ( info@frankhlee.de )
schrieb am 22.3.2007 08:06
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre Seite
ist für einen jungen Rechtsanwalt fast schon ein "muss". In Hinblick auf
die Verfahrensverbindung bei der Pflichtverteidigung, waren Ihre
Ausführungen im wahrsten Sinne für mich sehr wertvoll. Mit
freundlichen Grüßen, RA Lee
Frank ( frank_turk@yahoo.de )
schrieb am
2.3.2007 11:14
Gute seite, nur finde ich nicht, was ich suche:-). Wer
weiß, ob es eine "Mindestentfernung" zwischen dem Geschwindigkeitsschild
(30km/h) und der Kontrollstation gibt? In meinem Fall waren es keine (bis
knapp) 200 meter, wobei das 30er Schild fast direkt nach dem Ortseingang kam,
der Wagen mit 2 Reifen auf dem Bürgersteig stand (schräg also).
ok-ich war zu schnell, aber wer fährt auf einer Strecke, die er sonst
jeden Tag 2mal fährt, voll konzentriert, wenn es zur Beerdigung der Mutter
geht?
Kann jemand was zu der Entfernungsgeschichte sagen?
bünnigmann, heinz (
RAe_Buennigmann@t-online.de;heinrich.buennigmann@t-online.de
)
schrieb am 18.2.2007 19:43
Mein Lieber Detlef,
deine
homepage ist gar nicht mal ganz schlecht, wie der Münsterländer sagt.
Sie ist tatsächlich im oberen Bereich des VB! Tolle Seite.
Mit
freundlichen Grüßen
Heiner (Heinz/Heinrich)
Kaltenkrieger schrieb am 11.2.2007 14:35
Eine wirklich
interessante Seite und höchst informativ.
Kaltenkrieger
RaAG
Sherry ( saxophon75@gmx.de
)
schrieb am 7.2.2007 02:10
Das ist eine sehr informative Seite.
Bin rein zufällig auf der Suche nach Beschlagnahmeverbote hierauf
gestoßen. So viele nützliche Infos mit Hinweis auf Rspr.! Ich bin
sehr froh, dass es Sie gibt und vor allem, dass Sie Ihr Wissen mit uns allen
teilen, Herr Burhoff!
Gruß, Sherry
José Ronhaar ( jmt.ronhaar@home.nl )
schrieb am
3.1.2007 16:00
Ook voor Nederlandse studenten Duits een fantastische
site.
Robert Hermes schrieb am 25.12.2006 11:38
Einfach
bewundernswert und genial! - Genius at work ;-)
Torsten Werner schrieb am 13.11.2006 16:11
SENSATIONELL!!!
Nora (
vitalquelle@yahoo.de )
schrieb am
13.11.2006 10:46
Bin zufällig beim Stöbern auf die tolle
Homepage gestoßen. Klasse Seite.Und da sie mir sehr gut gefällt
möchte ich gerne einen Eintrag im Gästebuch hinterlassen.
Weiter
so
Thalke zu Klampen (
thalke
zuKlampen@t-online.de )
schrieb am 13.11.2006 06:26
Ich suche
Fahrschul-Erlaubnis in Verbindung mit einer
GmbH, ob der/ die
Erlaubnis-Inhaber/in auch Geschäftsführer/in sein darf oder muss.Bzw
ob die GmbH
Fahrschul-Leiter/in sein kann, wenn ein/e Gesellschafter
fie Fahrschul-Erlaubnis hätte?
Michael Angerer ( MichaelAngerer@freenet.de )
schrieb am 7.11.2006 12:50
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf der
Suche Nach dem Thema Vereinsrecht/Haftung des Vorstandes bin ich auf diese
informativen Seiten gestossen. Nun habe ich ein anderes Problem: Wo gibt es
eine gute Haftpflichtversichrung für ehrenamlich tätige
Vereinsvorstände, oder welche Institution kann Auskunft geben? Über
eine Anwort oder einen Hinweis würde ich mich freuen.
Mit
freundlichen Grüssen!
Michael Angerer
Eberhard (
eberhard@trash-mail.de )
schrieb am 6.11.2006 09:42
Gratulation!
Hallo allerseits, eine
wirklich informative Seite. Eine vorteilhafte Präsentation. Steckt viel
Arbeit drin.
Macht weiter so!
Eberhard
Business-Ticker.org
- das internationale Businesszentrum - alles aus erster Hand
Scholz (
ChristianScholz@msn.com )
schrieb am 26.10.2006 22:58
Sehr schöne Seite, sehr gut zum
lesen! Weiter so!
Jutta ( jumt_22303_3@web.de )
schrieb am
10.10.2006 11:00
Hallo,
diese Website finde ich sehr
interessant, auch wenn ich als Nicht-Jurist damit etwas überfordert
bin.
Jutta
Jahn ( thomasjahn@jetzweb.de )
schrieb am
30.8.2006 10:30
Vielen Dank für die hervorragenden Informationen
die ihre Seite liefert. Weiter so !!
Tommi schrieb am 29.7.2006
13:45
Hi !
Klasse Seite. Immer weiter so.
Müller-Kämper schrieb am 22.7.2006 16:55
Solch
eine Seite verdient großes Lob. Insbesondere die Überschaulichkeit
und Gestaltung sind gut gelungen.
Müller-Kämüer
RiLG
Hans (
nans@yahoo.de )
schrieb am 14.7.2006
18:03
Hallo
Die Seite ist suuuuuuuuuuper cool !
Grüsse
RA
Thomas Gürke ( info@ra-guerke.de )
schrieb am
26.6.2006 08:41
Ich habe am Freitag Ihr Seminar besucht, bin gleich
auf die Homepage gesurft und war begeistert, wie viele praxisrelevante
Informationen dort bereitgehalten werden, die die zeitaufwändige Suche in
diversen Kommentaren schlicht überflüssig machen! Vielen Dank
dafür und viele Grüße aus Magdeburg
Jutta Grünewald (
j.gruenewald ät web.de
)
schrieb am 22.6.2006 11:12
Kaum gefunden, schon gebookmarkt
ähm Lesenzeichen gesetzt. Bin Übersetzerin für Rechtstexte und
freue mich generell immer über fachlich fundierte informative Webseiten,
die sich auch noch gut lesen lassen.
Schönen Gruß aus
Bayern.
J. Gruenewald
Kredit ohne Schufa (
Onlinekredit )
schrieb am 31.5.2006
12:32
Großartige Seite!
Viele Grüße aus
Köln!
Stefanie schrieb am 30.4.2006 21:43
Hallo,
habe
Ihre Seite zufällig gefunden und bin sehr überrascht. Wirklich gut
gelungen.
Und vielen Dank für die brauchbaren Informationen.
Viele Grüße aus Hessen
Rechtsschutzversicherung
( service@makler24.de )
schrieb am
30.4.2006 21:34
Gratulation! eine wirklich wunderschöne und
interessant gestaltete Webpage! Besonders Ihre Suchmaschine zur Rechtssprechung
ist sehr gut gestaltet.
filiz ceylan rechtsanwältin (
ceylan-erzurum@web.de )
schrieb
am 22.3.2006 14:41
Sehr geehrter Herr Burhoff,
zunächst
bedanke ich mich für ihre Veröffentlichungen auf ihrer Homepage. Die
aktuellen Entscheidungen zum
Gebührenrecht dienten oftmals zur
Begründung der erstellten Kostennote gegenüber den
Rechtschutzversicherungen.
Also, vielen Dank.
RA
Michael K. Riefer, Gransee b. Berlin ( rari007@web.de )
schrieb am 8.3.2006
18:59
Hallo Herr Burhoff,
für Ihre Publikationen im
Internet, Newsletter und Fachbüchern vielen Dank. Es tummeln sich viele
Autoren auf dem Büchermarkt, die - mit Verlaub - viel theoretischen
Müll absondern, der für die tägliche Arbeitspraxis total
untauglich ist. Sie bilden jedoch die löbliche Ausnahme.
Machen
Sie so weiter !!!
Gruss aus der Mark Brandenburg
RA
Michael K. Riefer
R.-Breitscheid-Straße 80
16775 Gransee
mailto:rari007@web.de
Thowa (
thowa@thowa.de )
schrieb am 27.2.2006
23:41
Sehr geehrter Herr Burhoff,
als langjährigem
Anhänger des "Burhoffschen Prinzips" möchte ich Ihnen ein
außerordentliches Lob und vorzügliche Anerkennung aussprechen.
Sowohl Ihre Internetpräsenz als auch Ihre Bücher sind
uneingeschränkt empfehlenswert und überaus lehrreich. Unter anderem
Informationen aus Ihren Publikationen habe ich es zu verdanken, dass ich in
jüngster Zeit zwei von der Justiz schon für "hoffnungslos"
erklärte "Fälle" höchst erfolgreich verteidigen konnte.
Zusätzlich gelang mir aufgrund einer intensiven Recherche auf Ihrer Seite
die Durchsetzung eines Auslieferungsverfahrens, welches über Jahre hinweg
von der Justiz zu Unrecht blockiert wurde.
Mit respektvollen und
freundlichen Grüßen
Thowa
Muehle-Stein ( muehle-stein@t-online.de )
schrieb am 26.2.2006 17:58
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich suche
dringend eine Veröffentlichung über den SEKUNDENSCHLAF. Nach
Rücksprache mit verschiedenen techn. Unis und psycholgischen Abteilungen
scheint zur Zeit kein Untersuchungsergebnis über die Vermeidbarkeit des
Sekundenschlafes und damit dessen strafrechtliche Vorwerfbarkeit zu existieren.
Mit freundlichen Grüssen
Mühle-Stein
Küpper, Claudia (
Claudiakuepper@t-online.de
)
schrieb am 17.2.2006 16:44
Ich bin auf der Internetsuche zum
Thema Lasergeschwindigkeitsmessgerät auf diese Homepage gestoßen und
bin sher froh darüber. Noch besser als in diversen Fachbüchern findet
man sich hier zurecht und ich muss wirklich sagen, ich halte nicht viel von der
Onlinesuche aber hier lohnt es sich hinein zu schauen.
Ulrike Ertmann ( ertmann@streifler.de )
schrieb am
9.2.2006 08:59
für lob oder kritik bin ich noch viel zu neu in
ihrem verteiler, aber für dank ist schon platz. ich bin sehr froh, diese
plattform gefunden zu haben. mit besten grüßen ulrike ertmann
Eva schrieb am 8.2.2006 13:42
Hallo Herr Burhoff!
Ich wollte Ihnen auch mein Lob für die Seite aussprechen. Sie hat mir
schon in vielen Fällen weitergeholfen und wird dies auch in Zukunft
bestimmt noch öfters tun.
Vielen Dank dafür. :)
Carsten Borck ( sb-va@web.de
)
schrieb am 2.2.2006 09:29
Eine hervorragende Seite für
alle, welche mit Recht befasst sind.
Oliver Bartholomäus (
OliverBartholomaeus@gmx.de
)
schrieb am 18.1.2006 10:21
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich will Ihnen auf diesem Weg für Ihre gelungene Homepage und die darin
immer wieder zu findenden überaus lesenswerten Informationen und den
kostenlosen Newsletter danken.
Ihre Homepage ist eine Bereicherung, auf
den ich nicht mehr verzichten will.
Mit freundlichen
Grüßen,
Oliver Bartholomäus
WP/StB Till Weber, LL.M. (
taxaudit@RGWHamburg.de )
schrieb am 4.12.2005 17:14
Sehr geehrter Herr Burhoff,
in der
Sache teile ich den Hinweis meines "Vorgastes" in Sachen Kostenfolgen (auch
Zivilrecht).
In der Form liegen Ihre Besucher auch richtig. Eine gut
gemachte, sehr aktuelle, intelligent gestaltete Site mit hohem Informationswert
... und einem guten Webmaster.
MsfG
Till Weber
R.H. ( wikri@arcor.de )
schrieb am 21.11.2005 12:49
In Ihrer Ausarbeitung zu § 153a STPO
fehlt als "Nachteil" der Hinweis, dass bei einem Schuldeingeständnis nach
§ 153a STPO noch der "zivilrechtliche Kostenhammer" folgen kann und wird.
H. Mehrpuyan ( mehrpuyan.kanzlei@koeln.de )
schrieb am 16.11.2005 18:09
Eine wirklich hervorragend gestaltete
Seite mit maximalem Informationswert, wie auch die von Ihnen geführten
Fortbildungsveranstaltungen. Sehr empfehlenswert!
Weiter so!
Beste Grüße,
H. Mehrpuyan
-Rechtsanwalt-
RA Per Mayer ( per-mayer@arcor.de )
schrieb am
13.11.2005 10:47
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auch ich kann mich
dem Lob Ihrer Leserschaft nur anschließen: außerordentlich
hilfreich in der täglichen Arbeitspraxis ! Den "erneuten" Einstig in das
strafrechtliche Arbeitsfeld hat mir das Handbuch für den Strafverteidiger
sehr erleichtert - herzlichen Dank dafür. Alles gute und weiterhin viel
Freude bei Ihrer Arbeit, viele Grüße, Per Mayer.
yvonne
winkler ( ywinkler@recht-steuer-ywinkler.de
)
schrieb am 9.11.2005 13:30
Habe Ihr Handbuch für das
straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren erworben und bin begeistert! Ein
außerordentlich praktisches Buch für den Rechtsanwalt, der mit
Bußgeldbescheiden seiner Mandanten Geld verdient. Für die
Verwaltungsbehörden, die die Bußgeldbescheide erlassen, wäre es
sicher auch eine lohnende Investition. Ich bin aber nicht traurig, wenn dort
nicht investiert wird. ;-)
Übersichtlich, kurzweilig und spannend
geschrieben. Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitschreibern.
Y.W.
RA Michael Deike ( DeikeM@aol.com )
schrieb am 22.10.2005
12:28
Ganz famos!
Maria (
mariaferera@yahoo.com )
schrieb
am 13.10.2005 12:57
It is very nice to be on this site pls. Your
effort is nice keep it moving.
Prof Dr iur Heinz Dietricxh Boxdorfer (
dietirich.boxdorfer@rzmail.uni-erlangen
)
schrieb am 22.8.2005 16:52
Was hier vorliegend geleistet wird,
ist von einer Präzision. Dank dieser findet man immer wieder neue
Hinweise, die einem auf dem konkreten Findungsprozess
nicht nur behiflich
sind, sondern einen neuen Gedanken wach werden lassen.....
Es ist gut,
dass es so leidenschaftliche Richter und Rechtsgelehrte gibt wie Burhoff.
Danke
Frank Schierbaum (
rae-kuxmann@t-online.de )
schrieb am 9.8.2005 17:29
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre
Seite ist sehr informativ und umfangreich.
MFG
Frank
Schierbaum
Dr.
Jürgen Wessing ( Wessinglex@aol.com )
schrieb am
3.8.2005 10:24
Lb. Herr Burhoff, Grüße verbunden mit einer
Vorschau auf das Vorlesungsverzeichnis der Uni Düsseldorf:
Titel
der Veranstaltung: Strafverteidigung
Art der Veranstaltung: Vorlesung
Dozent: Dr. Jürgen Wessing
Anzahl der
Semesterwochenstunden: 2
Zeit und Ort der Veranstaltung: Do. 18.00
20.00 Uhr,
HS 5 C, Geb. 25.11 und
Vorkenntnisse:
Strafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil, Strafprozeßrecht
Inhalt: Effektive Strafverteidigung benötigt fundierte Kenntnisse im
Bereich des materiellen und nicht zuletzt prozessualen Rechts. Auch die
berufsrechtlichen Parameter der Verteidigungstätigkeit sind gestaltender
Hintergrund von Verteidigungsstrategien. Der Dozent legt mit seiner Darstellung
den Grundstock hierfür. Gegenstand der Vorlesung sind nicht nur die
Grundlagen der Strafverteidigung, sondern auch und vor allem die Entwicklung
von Verteidigungsstrategien und die praxisnahe Schilderung der relevanten
Problemkreise anhand aktueller auch öffentlichkeitswirksamer
Fälle.
Literatur: Detlev Burhoff: Handbuch für das
strafrechtliche Ermittlungsverfahren; ders.: Handbuch für die
strafrechtliche Hauptverhandlung
Sonstige Hinweise:
http://www.burhoff.de/start.html
Student
im Praktikum ( navid-m@web.de )
schrieb am 30.7.2005 22:07
Sehr geehrter Herr Burhoff,
während meines Praktikums bei einem Strafverteidiger suchte ich nach einer
Übersicht als Leitfaden für die Anfertigung eines Antrages nach
§ 153a StPO und habe diesen mit Ihrer Seite in hervorragender Form
gefunden. Bleibt zu hoffen, dass dieses Angebot bestehen bleibt und so noch
vielen weiteren Interessierten helfen kann.
Herzlichen Dank
aus Hannover
Karl-Reiner
Riedlinger ( karl-reiner.riedlinger@email.de
)
schrieb am 6.7.2005 12:19
Sehr geehrter Herr Burhoff,
bin schwerst beeindruckt von Ihrer wunderbaren Website. Herzlichen Dank!
Karl-Reiner Riedlinger
RA
Anselm Withöft, Düsseldorf (
withoeft@aufrecht.de )
schrieb am
5.7.2005 20:51
Hallo Herr Burhoff,
ein ganz dickes Lob
für Ihre Site! Ich war auf der Suche nach einer Fundstelle für einen
Mandanten, der zur Vorsicht noch einmal ganz genau bestätigt haben wollte,
was Folge einer von der StA vorgeschlagenen Einstellung nach § 153a StPO
gegen Auflage in Form einer Geldzahlung in einem Steuer-Strafverfahren ist. Wir
hatten das zwar schon besprochen, aber er ist selbst ziemlich fit und im
Internet aktiv - und suchte nach einem gut verständlichen Beleg "schwarz
auf weiss". Mit wenigen Klicks ergoogelte ich Ihre Übersicht. Unglaublich
- das passte wirklich mal perfekt auf die Anfrage.
Schön, dass
es Seiten wie Ihre gibt. Bitte weiter so!
MfkG
RA Anselm
Withöft
Withöft & Terhaag RA-Partnerschaft, Düsseldorf
www.aufrecht.de
Rechtsanwältin Ina Alexandra Tust (
ina.tust@stolzenburg-tust.de
)
schrieb am 14.6.2005 13:58
Hallo Herr Burhoff,
ich
habe heute eine Entscheidung vom LG Dessau erhalten, wonach ich als
Nebenklagevertreterin, die bereits vor dem 01.07.04 tätig war, aber erst
nach dem 01.07.05 nach § 397a I StPO beigeordnet wurde, RVG Gebühren
erahlte. Wenn Sie Interesse haben, lasse ich Ihnen die Entscheidung zukommen.
Liebe Grüße
Ihre Ina A. Tust
Jobsucher schrieb am
12.6.2005 03:08
Sehr informative HP!
Grüsse aus dem
Arbeitslosen NETZ Deutschland
Oliver Thiemann ( oliver19691@gmx.de )
schrieb am
3.5.2005 19:25
Sehr geehrter Herr Burhoff.
Ich habe mit "
Wonne " ihre Bestandsaufnahme zum Thema Durchsuchung und Beschlagnahme gelesen
und stimme ihnen voll und ganz zu.
Jedoch liegen hier Theorie und
Praxis leider wieder ganz weit auseinander.
Beispiele aus meiner
Praxis als Polizeibeamter und ihre Auswirkungen:
Anlässlich
eines Diebstahls aus SB-Laden und anschließenden versuchten
Warenbetruges( auf frischer Tat/Funkwageneinsatz) befand sich das Beweismittel
auf dem Grundstück des Verdächtigen. ( Nach eigener Einlassung zum
Tatvorwurf und eingehender rechtlicher Belehrung vor Ort)
Ich schaute auf
die Uhr. Diese zeigte ca. 13.30 Uhr . Ich begab mich mit meinen Kollegen auf
die Polizeidienststelle, um dem BVerfG Urteil gerecht zu werden.
Unverzüglich rief ich den Bereitschaftsstaatsanwalt an und teilte ihm den
Sachverhalt mit, mit der Bitte einen richterlichen Durchsuchungsbeschluß
gem § 102, 105 StPO zu erwirken. Dieser teilte mir mit, dass er nicht
zuständig sei und verwies mich an einen weiteren Amtsanwalt. Hier wurde
ich wieder abgewiesen mit der gleichen Begründung. Ich erhielt weitere
Telefonnummern und ärgerte mich grün und blau. Ich erreichte
niemanden mehr, auch die zuvor erreichten Anwälte konnte ich unter der
gleichen Nummer nicht mehr erreichen. Es ist kein Witz was ich hier
erzähle. Es ist die Praxis!!!. Nach dem ich alle Namen und Telefonnummern
notierte, um im Durchsuchungsbericht plausibel zu machen, dass ich alles in
meiner Macht stehende getan habe, um den Richtervorbehalt einzuhalten,
entschloß ich mich die Durchsuchung selbst anzuordnen, um Beweismittel
aufzufinden. (Gefahr im Verzug) Ein weiteres Festhalten der Person war nicht
rechtsmäßig, da die Identität gem. § 163 b festgestellt
wurde, und nur noch eine Maßnahme gemäß §81 b II Alt. in
Betracht gezogen werden konnte. Hätte ich die Person entlassen, wäre
hier die Möglichkeit gegeben, dass Beweismittel vernichtet worden
wären.
Ein weiteres Thema ist die Erreichbarkeit der
Richter zur Nachtzeit in Berlin.
Hierbei muss über das Lagezentrum
versucht werden einen Richter zu erreichen. Da es jedoch keine Rufbereitschaft
zur Nachtzeit gibt ( Eventuell bei Tötungsdelikten ) entfällt hier zu
über 90 Prozent eine richterliche Entscheidung.(Anders bei schweren
Verbrechen) Glauben sie mir, es ist nicht selten, dass zur Nachtzeit (21.00
Uhr) in Berlin aufgrund diverser Straftaten eine Durchsuchung durchgeführt
wird. Da jedoch kein Richter erreicht werden kann, wird Gefahr im Verzug
bestätigt und anschließend durchsucht.
Meiner Meinung nach
besteht hier seitens der Justiz dringender Handlungsbedarf. Wir(Polizei)
versuchen alle uns an Recht und Gesetz zu halten und Formvorschriften
einzuhalten!!!
Oliver Thiemann
Polizeibeamter aus
Berlin
Oliver Thiemann ( oliver19691@gmx.de )
schrieb am
3.5.2005 18:22
Sehr geehrter Herr Burhoff!!!
Ich wende mich
an sie mit einer wichtigen Frage. Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt
aus der Praxis.
Auf den eigentlichen Sachverhalt kommt es hier
nicht an. Es handelte sich um eine Beleidigung, wobei der Täter bekannt
ist.
Der/Die Geschädigte wurde durch sachbearbeitende
Dienststelle mittels Fragebogen angeschrieben und auf den Privatklageweg, sowie
der Strafantragsgestellung hingewiesen.
Der Fragebogen wurde
beantwortet; Strafantrag wurde nicht gestellt. Da jedoch Strafantrag
Prozeßvoraussetzung ist wurde der Vorgang ohne weitere Eröterung an
die Amtsanwaltschaft Berlin mit der Bitte der weiteren Entscheidung zugesandt.
Hierbei wurde, aufgrund der Geschäftsanweisung (GA der Polizei, Delikte
der Kleinkriminalität), dem Beschuldigten kein rechtliches Gehör
gewährt. Der/Die Beschuldigte erhielt durch Amtsanwaltschaft Berlin einnen
Strafbefehl, nach dem später bei der Amtsanwaltschaft Strafantrag gestellt
wurde. Erst durch Zusendung des Strafbefehls erhielt der/die Beschuldigte Kts.
von den Ermittlungen. Der/Die Beschuldigte lässt sich durch Verteidiger
vertreten. Hierbei wird durch den Anwalt gerügt, dass hier das Recht auf
rechtliches Gehör seitens der Ermittlungsbehörden verletzt wurde.
Frage: Wurde hier seitens der Polizei ein
Verfahrensfehler
begangen? Und ist in jedem Fall vor Abgabe der Akte
an die AA/ STA rechtliches Gehör
zu gewähren?
Jobsucher (
info@arbeitslosennetz.de )
schrieb am 13.4.2005 23:32
Sehr informative HP!!!
Grüsse aus dem
Arbeitslosen NETZ Deutschland
Ra
Matthias Reckels ( m.reckels@anwaelte-gronau.de
)
schrieb am 11.4.2005 17:31
Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen Dank für Ihre Zusage bei unserem Seminar in Osnabrück am
24.September 2005 mitzuwirken. Wir würden uns freuen, wenn Sie auf Ihrer
Homepage auf die Veranstaltung unter www.advobildung.de hinweisen könnten.
Hier dürfte auch interessant sein, daß wir die bundesweit ersten
Anbieter für Onlinefortbildungen mit Teilnahmezertifizierung sind.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Reckels
Sami
Negm-Awad ( s.negm@prikalneg.de )
schrieb am
7.4.2005 14:37
Urteile und Beschlüsse an denen Sie mitgewirkt
haben sind - genau wie Ihre Bücher und Ihre Website - eine Zierde für
den Rechtsstaat. Vielen Dank für Ihre Arbeit.
Remhagen, RiOVG schrieb am 6.4.2005 16:30
Vorbildlich!!
Bluhm ( cbluhm1984@yahoo.de )
schrieb am
1.4.2005 10:51
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich suche z. Zt. einen
Arbeitsplatz da ich im Jan. 2004 meine Ausbildung zur
Rechtsanwaltsfachangestellte erfolgreich abgeschlossen habe.
Da ich meine
Prüfung mit der BRAGO gemacht habe, kenne ich die RVG-Gebühren gar
nicht.
Deshalb bin ich auf dieser Seite,um mich weiter zubilden.
Ist
gar nicht so leicht....
Vielleicht haben Sie ja so etwas wie eine
Übersicht aller "neuen" Gebühren. Danke.
Mit freundlichen
Grüßen
C.Bluhm
Bluhm ( cbluhm1984@yahoo.de )
schrieb am
1.4.2005 10:48
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich suche z. Zt. einen
Arbeitsplatz da ich im Jan. 2004 meine Ausbildung zur
Rechtsanwaltsfachangestellte erfolgreich abgeschlossen habe.
Da ich meine
Prüfung mit der BRAGO gemacht habe, kenne ich die RVG-Gebühren gar
nicht.
Deshalb bin ich auf dieser Seite,um mich weiter zubilden.
Ist
gar nicht so leicht....
Mit freundlichen Grüßen
C.Bluhm
Renate Möcke ( MoeckeBe@aol.com )
schrieb am 17.3.2005
21:09
Lieber Herr Burhoff,
nachdem wir uns neulich auf dem
Strafverteidigertag kurz gesprochen haben, will ich Ihnen einfach nochmal
Fortdauer Ihres Elans und weiter dieses von Begeisterung getragenen Schwungs
wünschen, von dem wir alle bundesweit profitieren!
Viel
Glück und herzliche Grüße aus Berlin!
Oliver Thiemann ( oliver19691@gmx.de )
schrieb am
12.3.2005 11:57
Sehr geehrter Herr Burhoff. Ein kleiner Hinweis in
eigener Sache. Habe gerade Auszüge aus dem Handbuch "für das
strafrechtliche Ermittlungsverfahren " gelesen. Hier insbesondere Durchsuchung,
Durchsicht von Papieren gem §110 StPO. Ihnen wird sicherlich nicht
entgangen sein, dass der Begriff Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft (siehe
§ 152 GVG, verordnung über die Hilfsbeamteneigenschaft ) so nicht
mehr zutrifft. Das Wort wurde in Ermittlungsperson geändert. Auch der
§ 110 StPO hat sich dahingehend geändert, dass den
Ermittlungspersonen ( Sachbearbeiter der Polizeidienststelle) mehr Rechte bei
der Durchsicht zugebilligt werden. (Praxisnah)
Da das Buch 2003 erschien,
kann natürlich dieser Aspekt dort nicht niedergeschrieben sein. Sollte nur
eine kline Anmerkung sein.
Ansonsten bin ich sehr begeistert von der
Seite. Gerade für mich als Polizeibeamten ist diese Seite sehr informativ
und lehrreich.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver
Thiemann, Polizeibeamter aus Berlin
Sabine Albrecht ( bine.al@web.de )
schrieb am 27.2.2005
23:46
Als Mitbegründerin einer Selbsthilfegruppe für
Drogenabhängige suche ich nach Informationen über Therapie bei
§35, insbesondere über den Wechsel von einer Einrichtung in eine
andere. Dringend! Danke im Voraus
Susanne schrieb am 21.2.2005
12:51
Super Seite, gut aufgezogen :)
Harald (
hploger@netcologne.de )
schrieb
am 18.2.2005 00:37
Sehr informative Webseite - auch wenn der Laie
etwas überfordert wird.
C.
Dickens ( c_dickens@zauberkunzt.de )
schrieb am 15.2.2005 14:00
Hallo,
Echt schöne Seite.
Weiter so!
Schöne Grüsse
C.Dickens
Anja Schuh schrieb am 9.2.2005 20:49
Eine wunderbare
Seite, vor allem Ihre ausführlichen Skripte zum RVG hinsichtlich der
Strafverteidigergebühren finde ich sehr ansprechend, da sie eine kurze und
kompakte Zusammenfassung bieten und übersichtlich gestaltet sind.
Vielen Dank dafür!
Anja Schuh
(Rechtspflegerin)
John Loban (
loban@topinternetinvestment.com
)
schrieb am 6.2.2005 11:46
Gratulation! eine wirklich
wunderschön und interessant gestaltete Webpage! Viele Grüsse aus der
Schweiz
Johannes Sundermann ( info@kanzlei-sundermann.de )
schrieb am 4.2.2005 01:33
Sehr geehrter Herr Burhoff,
vielen
Dank für die Mühe, die Sie sich mit den hervorragend gestalteten
Webseiten gemacht haben. Ich denke viele Kollegen werden Ihr freundliches
Angebot ebenso dankbar entgegennehmen wie meine Wenigkeit.
Mit
freundlichen Grüßen aus Unna
Johannes Christian Sundermann
RECHTSANWALT
E-Mail info@kanzlei-sundermann.de
@ steht
für das Zeichen "et"
Trapp (
dl8dcd.falk@dokom.net )
schrieb
am 23.1.2005 01:25
Hallo Herr Burhoff,
eine HP zum
Recherchieren - sehr informativ und umfangreich.
Ich hätte nicht
gedacht, dass Sie dafür überhaupt Zeit haben. Donnerwetter - alle
Achtung!
Freundliche Grüsse !
Kredit schrieb am
22.1.2005 08:04
Sehr interessante Seite, tolle Infos
Ref. Axel Jacob ( axeljacob@hotmail.de )
schrieb am
19.1.2005 10:28
Ihre Homepage sowie die beiden Bücher eignen sich
auch vorzüglich für die REferendarausbildung im Strafrecht und die
Vorbereitung auf die Anwaltsklausuren.
Können Sie vielleicht
Kollegen aus dem Verwatlungsrecht/Zivilrecht benennen, die einen ähnlichen
(guten) Internetauftritt mit Blick auf die
verwaltungsrechtliche/zivilrechtliche Anwaltspraxis bietet ?
Axel
Jacob
hans (
hmayer243@hotmail.com )
schrieb
am 10.1.2005 19:35
super seite.
Hans Mayer
hmayer243@hotmail.com
RA Falk Voelker (
falk.voelker@email-scheidung-und-recht.de
)
schrieb am 23.12.2004 14:53
Der Informationsgehalt Ihres
Angebots ist einmalig und vor allem praxisgerecht aktuell.
Günter J. Teworte ( ra.teworte@koeln.de )
schrieb am
9.12.2004 05:37
Keine Kritik, nur ein Hinweis:
Bei
"Rechtsprechung Haftfragen"zu "2 Ws 19/03
27. 01. 2003"erscheint bei
Volltext-Aufruf leider
"5 Ss OWi 332/02 OLG Hamm".
hess schrieb am 7.12.2004 12:31
Bin durch Zufall auf der
Seite gelandet,
Eine sehr professionell gestaltete Website
die sich
deutlich von anderen Websites abhebt.Ich werde sicher öfter mal
vorbeisehen.
Dr. Peter Niehenke (
editor@beschwerdezentrum.de
)
schrieb am 27.11.2004 22:27
Richter am Bundesgerichtshof
Nescovic schrieb: "Die deutsche Justiz ist schon seit langem konkursreif." Wenn
es mehr Richter Ihres Schlages gäbe, wäre dem nicht so. - Ich
weiß nicht, wie Sie zu unserem 'Projekt' (Richterdatenbank) stehen - aber
wir sind vielleicht mit Ihnen einer Meinung, dass die in einer Demokratie
unerlässliche 'öffentliche Kontrolle der Justiz' nur sehr
unzulänglich realisiert ist. Daran mitzuwirken, dass dies anders wird, ist
ganz offenbar ein Ziel Ihrer Seite - und es ist auch ein Ziel unserer
Initiative.
Dr. Peter Niehenke
Editor www.beschwerdezentrum.de
Rainer Hoffmann (
info@solarkritik.de )
schrieb am
27.11.2004 10:28
Hallo Herr Burhoff,
mit Bedauern habe ich heute
von Ihrer "Panne" bezüglich der versehentlich nicht vollständig
anonymisierten Urteilsveröffentlichung gelesen. Ich kann mir gut
vorstellen, dass diese "Panne" auf ein unbeabsichtigtes Versehen
zurückzuführen ist. Hoffentlich hat dieser Vorfall keinen negativen
Einfluss auf Ihre lesenswerte und höchstinformative Webseite. Ich
persönlich stehe auf dem Standpunkt, dass man viel öfter "Ross und
Reiter" nennen sollte, um über Missstände und Vergehen
aufzuklären.
Sie und Ihre Webseite ist eine Bastion für
Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, was der Justiz in
Deutschland sehr gut tut.
Deshalb: Weitermachen...denn nur war
arbeitet macht auch Fehler...
Gruss
Rainer Hoffmann
www.solarkritik.de
H.
Beurer ( h.beurer@arcor.de )
schrieb am 23.11.2004 22:18
Hallo,
ich finde die Homepage einfach
super, gute Informationen und toller Aufbau !
u.can (
mail@melplast.de )
schrieb am
22.11.2004 00:52
eine sehr schöne Seite!
claus (
igelch@onlinehome.de )
schrieb am
10.11.2004 12:00
Eine sehr professionell gestaltete Website
die
sich deutlich vom Herkömmlichen abhebt.Gut gemacht und überaus
intressant.Werde bestimmt öfter einmal reinsehen.
reiner (
blackbirdrenier@web.de )
schrieb am 2.11.2004 10:15
Hallo,
habe Ihre Seite zufällig
gefunden und bin sehr überrascht. Wirklich gut gelungen.
Und
vielen Dank für die brauchbaren Informationen. So, ich surfe weiter...
Grüße aus Lehnitz
Reiner
claus (
webmaster@jobfinden-24.de )
schrieb am 29.10.2004 10:30
Gut gemachte und überaus intressante
Seite mit einer sehr übersichtlichen Gliederung.
Kerstin (
w_kiederer@tresor-discount.de
)
schrieb am 25.10.2004 16:30
Hallo, bin durch Zufall auf die
Seite gekommen, finde sie sehr gut gelungen und informativ, werde immer mal
wieder reinschauen.
claas (
webmaster@livegirls4free.com
)
schrieb am 24.10.2004 11:46
Hallo, bin durch Zufall auf der
Seite gelandet,
Eine sehr professionell gestaltete Website
die sich
deutlich vom Herkömmlichen abhebt.
Uwe
Tichelmann ( uwetichelmann@skydsl.de )
schrieb
am 19.10.2004 10:30
Eine super Seite mit vielen Tipps. Ich suche
spezielle Auskünfte zu den Fragen der Rechte und Pflichten eines
gemeinützigen Vereins. Vielleicht kann mir jemand helfen???
Freundeskreis Wölfe in der Lausitz e.V.
Uwe Tichelmann
1.
Vorsitzender
BTI (
zekai.kacir@web.de )
schrieb am
26.9.2004 20:02
Hallo,
eine sehr schöne Seite!
Vielleicht schaut ihr ja auch mal auf meine Homepage. Würde mich sehr
freuen.
Schönheitsoperationen und Lasik in der Türkei in
Istanbul.
www.beauty-travels-istanbul.de
Manfred
Himmelreich ( manfredhimmelreich@web.de )
schrieb am 22.9.2004 09:36
Eine Seite, die auf dem Gebiet der
Strafrechtspflege unvergleichbar und gut ist. Gerade auch im
Strafvollstreckungsrecht mit den Rechtsprechungsdarstellungen des OLG Hamm sehr
eindrucksvoll.
RA Ulrich Schramm,Quedlinburg schrieb am 23.8.2004 18:01
In jedweder Hinsicht ein wirklich gelungener Internetauftritt, der
seinesgleichen sucht.
Markus ( Markus.Luennemann@t-online.de
)
schrieb am 21.8.2004 06:47
Interessante Seite mit klugen
Kommentaren.*** Auch auf die Gefahr hin, dass meine Frage deplaziert ist:
(Bezüglich Geschwindigkeitsübertretung mittels PPS-Fzg.) Darf eine
Polizeibehörde ihre interne Dienstanweisung für den Betrieb von
PPS-Fzg. ignorieren und die 5% Verkehrsfehlertoleranz vom Originalwert (mit
Kommastellen) anstatt vom abgerundeten Wert abrechnen? Oder ist dies vielmehr
ein Grund zur Verfahrenseinstellung?
Danke.
Mario Mylonas ( ra.m.mylonas@nexgo.de )
schrieb am
14.8.2004 17:12
Sehr geehrter Herr Burhoff.
Bei der Suche nach
tiefer gehenden Tipps für meine Vorgehensweise gegen einen
berüchtigten Kollegen, der mich als Pflichtverteidiger meines Mandanten in
einer Mordsache aus dem Verfahen zu "schießen" beabsichtigt, hat mir Ihre
Sammlung einschlägiger Rechtsprechung sehr geholfen. Meinen verbindlichem
Dank hierfür.
RA M. Mylonas
Tanja (
info@goodlife-discount.de )
schrieb am 13.8.2004 15:39
Hallo Leute, ich bin positiv angetan von
Eurer Website.
Ich selber suche ständig nach guten Ideen.
Bei
Euch schaue ich öfter vorbei .
Ciao und bis bald...
Andrea (
Andrea.Huebner@lexpc.de )
schrieb am 21.7.2004 01:28
gratuliere zu dieser gelungenen Homepage
Rechtsanwalt Christof Petzelt (
rechtsanwalt.petzelt@t-online.de
)
schrieb am 16.7.2004 12:43
S.g.H. Burhoff,
Sie werden mir
insoweit unheimlich, als ich grübele, wann arbeitet der Mann in seinem
Beruf? Wann schläft er ? Wann kommt er in Talkshows ? Ihre Seiten sind das
Beste, das es im deutschsprachigem Raum gibt. Ein einzigartiger Service. Ein
Tipp: Werden Sie bitte nicht populärwissenschaftlich und lassen sich nicht
von jedem "Depp" mit Fragen belämmern.
Ich danke Ihnen sehr für
Ihre Arbeit. Im übrigen empfehle ich jedem Kollegen auch Ihre Bücher.
Letztlich hört man in Richterkreisen immer wieder die syphisante Frage
"Warum ist der eigentlich Richter geworden?". Interessante Frage.
Ich
wünsche weiterhin Schaffenskraft.
Ihr Christof Petzelt - Rechtsanwalt
-
Popekatepeter ( gimodo@t-online.de )
schrieb am
16.7.2004 10:39
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf Grund widriger
Umstände stand eine Durchsuchung ins Haus. Dank d. Informationen habe ich
darauf bestanden, dass die Unterlagen (1 Ordner) versiegelt werden, was dem
einen übertüchtigen Beamten überhaupt nicht ins Konzept passte.
David (
info@fitline-gruppe.de )
schrieb am 13.7.2004 13:34
Das ist eine sehr informative und
übersichtliche Seite.
Zur Zeit suche ich Partner für meine
Website.
Bei Interesse würde ich mich freuen.
Gruß aus den
Norden.
Home (
homeparetto@hotmail.com )
schrieb am 12.7.2004 11:25
Sehr informativ gestaltete Seite, sehr
ansprechend!
RA schrieb am 22.6.2004 10:54
SEHR GEEHRTER KOLLEGE;
ALLE ACHTUNG EINE SEHR GUT AUFGEBAUTE HOMEPAGE:
DIE SEITE IST
EINE WAHRE FUNDGRUBE:
SIE HABEN ZU JEDEM THEMENKOMPLEX ETWAS
BRAUCHBARES:
UND ES IST AUCH IN DER PRAXIS VERWERTBAR:
ZUMINDEST HAT
MAN IMMER EINEN LEITFADEN:
Frank ( bubbi42@gmx.de )
schrieb am 19.6.2004 21:27
Super seite geworden , mein Respekt.
Kann mir vielleicht jemand sagen , was genau das Wort : ( passivrubrum )
bedeutet , wäre echt wichtig.
Nadine Linke ( nadine-iltis@web.de )
schrieb am
19.6.2004 19:27
Hallo Herr Burhoff,
ich habe am Freitag und
am Samstag an ihren Seminaren zum RVG in Koblenz und in Osthofen teilgenommen.
Ich finde Sie machen Ihre Sache sehr gut und wünsche Ihnen weiterhin noch
viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Nadine Linke
Marcus
Voigt ( Marcusvoigtvr01@aol.com )
schrieb
am 17.6.2004 17:50
Hallo Herr Burhoff,
Sie haben es in der "Tat"
geschafft...
Sie haben warscheinlich mit viel Zeit und Mühen
eine Homepage auf die Beine gestellt die nicht nur der "Fachjurist" sondern
auch der "Hobbyjurist" sowohl sachlich als auch Inhaltlich versteht.
Dafür meine Hochachtung.
Ich hoffe Sie bei nächster
Gelegenheit einaml persönlich kennenzulernen.
MFG aus
Vreden
Marcus Voigt
RA
Detlev F.H.Gudat aus Minden/Westf. (
ragudat@raedp.info )
schrieb am
15.6.2004 14:48
Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
Die
übersichtliche Darstellung und Aufbau,die ich soeben erstmals
kennengelernt habe,beeindruckt mich.Selten habe ich -auch in Kommentaren
o.ä.-derart praktische und gleichzeitig inhaltlich gute Darstellungen
kennengelernt.
Ich werde sicher mehr als einmal darauf zurückkommen!
Herzlichst Ihr
Detlev F.H.Gudat
Gerhard Flad ( G.Flad@t-online.de )
schrieb am
13.6.2004 13:57
Sehr geehrter Herr Burhoff,
habe selten eine
derart "wertvolle" HP auf dem "forensischen" Sektor gesehen.
Ist ja ne
wahre Fundgrube.
Echt klasse !!!!
Mit freundlichen und ehrlich
bewundernden
Grüssen
Claus
Renzelmann ( r-ptivat@advok.de
)
schrieb am 22.5.2004 09:48
Lieber Herr Burhoff,
das
neue Buch ist klasse! Da sich auch bei uns alle Sozien gleichzeitig in das RVG
einarbeiten müssen, haben wir beschlossen, daß sich jeder selbst um
die Literatur kümmert und sich alle unabhängig voneinander die
nötigen Bücher beschaffen. Es hat sich herausgestellt, daß sich
vier von sieben Anwälten den "Burhoff" gekauft haben!
Es hat
natürlich eine Rolle gespielt, daß Ihr Buch als eines der ersten auf
dem Markt war. Fleiß zahlt sich manchmal eben doch aus...
Beste
Grüße, Renzelmann
Wirtschaftsanwalt
( info@wirtschaftsanwalt.info
)
schrieb am 13.4.2004 12:32
Dickes Lob auch für die Links!
Michael Rieger ( montecorni@tiscali.de )
schrieb am
13.3.2004 16:44
Sehr geehrter Herr Richter Burhoff,
als
Mitarbeiter im Fuhrparkmanagement einer großen Assekuranz in Deutschland
und Herausgeber des Buchwerkes
"Innovatives Flottenmanagement" aus dem Auto
Business Verlag mit Schwerpunkt Flottenversicherung werde ich wohl
häufiger Ihre Homepage "konsultieren", da mich auch rechtliche
Gesichtspunkte interessieren.
Vorab bescheinige ich Ihnen,diese
hervorragend aufgebaut zu haben.
MfG aus München
Montecorni
Consulting
Michael Rieger
Betriebswirt (VWA)
Versicherungsfachwirt
(DVA)
Beratung für Flottenmanagement und
Unternehmensversicherungen
Tel. +49-(0)-430 71 25
Fax: +49-(0)-439 067
33
E-Mail: montecorni@tiscali.de
DETEKTIV NALI (
detektivnali@aol.com )
schrieb am
10.3.2004 17:31
Vielen Dank für die Unterstützung.
Heiko (
tongir@gmx.de )
schrieb am 26.2.2004
23:01
Gut gemacht die Homepage - da kann man an vielen Stellen mit
Gewinn stöbern!
Christian Götschel (
christian.goetschel@gmx.net
)
schrieb am 20.2.2004 13:52
sehr geehrter herr burhoff,
ihre seite ist ein segen für alle rechtspraktiker, so auch für mich.
kompakte und vor allem übersichtliche informationsangebote sind selten.
insofern ragt ihre seite aus dem sumpf juristischer pseudoinformation heraus.
das tut gut. ich habe sämtliche newsletter, die ich bisher bezog
abbestellt. mit ihren informationen arbeite nicht nur ich als rechtsanwalt,
sondern (vor allem was das gebührenrecht angeht) auch unsere
kanzleimitarbeiter. ich hoffe, sie pflegen diese seite auch weiterhin so
gewissenhaft. mein kompliment für diese hervorragende arbeit.
im
übrigen mag ich ihren (durchaus gesunden) hang zur selbstdarstellung. es
gibt genügend richter, die sich in ihr richterzimmer zurückziehen und
den lieben gott einen guten mann sein lassen. zu gern würde ich sie einmal
in einer verhandlung erleben. ich habe den leisen verdacht, daß ich dort
nicht das gefühl bekäme, nur ein lausiger jurist, weil rechtsanwalt,
zu sein. nur allzuoft wird einem dies gerade von richtern an den
oberlandesgerichten vermittelt. vor allem auch aus diesem grund wünsche
ich ihnen ein langes leben bei bester gesundheit. leute wie sie tun unserer
rechtssprechung verdammt gut.
in hochachtung vor ihren leistungen und
mit wirklich freundlichen grüßen
christian götschel
Berufsunfähigkeitsversicherung
schrieb am 16.2.2004 17:43
Glückwunsch zu dieser gelungenen Page.
Weiter so!!!
Tim schrieb am 9.2.2004 22:10
Sehr geehrter Herr
Burhoff,
vielen Dank für Ihre hervorragende Homepage. Morgen
habe ich eine Haupverhandlung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung. In
meinem Fall geht es um Nachfahren ohne geeichtem Tacho, ich hoffe, dass mir Ihr
Material hilft, den Prozess zu gewinnen.
RA Peter Strüwe, Essen ( PStruewe@aol.com )
schrieb am 4.12.2003
17:40
Sehr geehrter Herr Burhoff!
Ihre Homepage und
insbesondere Ihr Newsletter ist zu einer festen und mittlerweile nicht mehr
wegzudenkenden Institution in unserer Kanzlei geworden. Wer sich wie ich in der
Hauptsache mit dem Straf- und Strafverfahrensrecht beschäftigt wird
dankbar sein, dass ein entsprechendes Angebot im Internet von kompetenter Seite
bereit gestellt wird. Freundliche Grüße!
Rainer
Hoffmann ( info@solarkritik.de
)
schrieb am 28.11.2003 20:28
Sehr geehrter Herr Burhoff,
sehr, sehr interessante Fakten zum Thema "Betrug", die Sie zum Thema
Wirtschaftsstrafrecht am 26.11. auf Ihrer Webseite untergebracht haben...
Auch erfahrungsgemäss kann ich Ihnen berichten, dass diese m.E.
betrügerischen "Insertionsofferten" grundsätzlich immer dann ins Haus
flattern, wenn Handelsregistereintragungen in der Tagespresse
veröffentlicht wurden.
Eine neue Masche ist:
Firmen, die
auf Messen austellen, vorzugaukeln, sie würden in einem (dem)
Messeregister eingetragen werden...
Ihre Fakten und Urteile sind
hilfreich, wenn beim nächsten Mal diese vermeintlichen Angebote bzw.
Rechnungen bei uns ins Haus flattern...um juristisch dagegen vorzugehen...
Rechtsanwalt Bernhard Thieser, Saarbrücken (
RaThieser@aol.com )
schrieb am
25.11.2003 20:46
Ich finde den Rechtsprechungsservice ausgezeichnet.
Es sind sehr schnell auch Entscheidungen zu nicht alltäglichen
Rechtsfragen zu finden.
Ich suche Entscheidungen zur Frage der
"Gewerbsmäßigkeit".
Wie Kollegen in anderen OLG-Bezirken
auch, bekage ich die uferlose Ausweitung des Begriffes. Bei
Sozialilfemfängern oder Emfängern von Leistungen nach dem
AsylbwLeistG werden deren Bareinkünfte zur Frage der
Gewerbsmäßigkeit herangezogen. Dies hat zur Konsequenz, das
Bürger dieses sozialen Hintergrundes z.B. wegen Diebstahles eines
hochwertigen Pullovers wg.gewerbsmäßigen Diebstahles, oder wg
Verkaufes einiger Gramm Hasch wg gewerbsmäßigen Handel
treibens
verurteilt werden. Armut strafschäfend, Vermögens
strafe
verfassungswidrig? Erfahrungsaustausch erbeten.
Rechtsanwalt Wolfgang
Sorge schrieb am 19.11.2003 11:48
Ganz hervorragende Seite,
die Ausführungen u.a. zu §99 BRAGO sind von großem Interesse,
leider zeigen sich hier nicht alle Gerichte so praxisorientiert wie das OLG
Hamm.
Mit freundlichen Grüssen
Wolfgang Sorge
Carola
Storm-Knirsch ( storm-knirsch@t-online.de )
schrieb am 8.11.2003 16:38
Sehr geehrter Herr Burhoff,
bin
mächtig beeindruckt von Ihrer Homepage. Es ist für mich das erste
Mal, die Homepage eines Richters zu erspähen. Ich beglückwünsche
Sie zu Ihrem Mut, Ihre Rechtsansichten öffentlich vor einem breiten
interessierten Publikum zu vertreten und sich so auch angreifbar zu machen.
Meinen Respekt!
Darf man Ihnen auch Fragen stellen?
Mit
freundlichen Grüßen
Carola Storm-Knirsch
Rainer Hoffmann schrieb
am 11.10.2003 15:47
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ich danke Ihnen
für das konstruktive Urteil/Beschluss zum Az: 2 Ss 452/03. Sie haben der
Glaubwürdigkeit der Justiz und dem deutschen REchtsstaat einen grossen
Dienst erwiesen.
Sie wissen, dass meine Erfahrungen mit der Justiz bis zu
diesem Zeitpunkt "andere Erfahrungen" waren, die offentlich nur in einer
"beruflichen Oberflächlichkeit", "Verständnislosigkeit" oder darin
begründet lagen, dass der Sachverhalt zu komplex ist...und der Schwindel
von den zuständigen Richtern nicht begriffen wurde...
Das Blatt
zur Aufklärung des "solaren Schwindels" scheint sich nun zu
wenden...nochmals von ganzen Herzen: "Danke"...
Sie haben dem
Verbraucherschutz einen Dienst erwiesen...
Wenn Sie den Eintrag
wieder löschen, weiss ich zumindest, dass Sie den Eintrag gelesen haben...
;-))
Weishaupt (
weishaupt_gold@gmx.de )
schrieb
am 24.9.2003 14:21
Eine gelungene Seite - werde sie weiterempfehlen!
Reinhard Fischer ( fischer.bork@tiscali.de )
schrieb
am 19.9.2003 16:14
Vor dem AG Lünen wurde heute ein
Geschwindigkeitsverstoss verhandelt. Gemessen mit Riegl LR90/235 P. Gemessene
Geschwindigkeit 100 Km/H i.g.o.. Bei dem PKW handelte es sich um einen Porsche
911. Lt. vorliegendem Gutachten der Richterin von Dr. Löhle wurde hier von
einem "Porsche-Effekt" gesprochen, so dass die Vorsitzende noch zusätzlich
6 Km/H zu den bereits 3 Km/H abgezogen hat. Als Polizeibeamter stehe ich dieser
Verfahrensweise skeptisch gegenüber, da eine Gleichbehandlung angezweifelt
werden muss. Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Hochachtungsvoll
Reinhard Fischer
Polizeikommissar
PP
Dortmund/PI III (Lünen)
Felix Roske ( f.roske@roskenet.de )
schrieb am
5.9.2003 13:07
Super Seite,
auch für Studenten!
Danke.
Rechtsanwalt Rolf E. Brückner (
db6gb@aol.com )
schrieb am 18.8.2003
16:52
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich möchte mich
ausdrücklich für Ihre hervorragenden Informationen im Internet
bedanken. Bisher habe ich noch keine bessere Seite für derartige
Informationen aus dem Bereich OWi- Strafprozeß und Strafrecht gefudnen.
Nochmals besten dank.
mfg. RA Brückner
Lisa Hinkers ( Lisa.Hinkers@ag-dorsten.nrw.de
)
schrieb am 25.7.2003 13:10
Guten Tag Herr Burhoff,
ich bin
hier seit 1997 in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren tätig und
habe Ihre Seite schon oft aufgesucht. Nun habe ich seit dem 01. Juli 2003 das
Jugenddezernat incl. des Jugendschöffengerichts übernommen,
fühle mich aber noch nicht richtig fit. Die Tagung in Recklinghausen
für Jugendrichter ist gerade wieder verschoben worden, so dass mir da auch
nicht weitergeholfen wird.
Haben Sie vielleicht Literaturhinweise für
mich ?
Über eine Rückantwort würde ich mir sehr freuen !
Liebe Grüße, Lisa Hinkers
Karsten Gaede ( karsten.gaede@rwi.unizh.ch )
schrieb am 19.6.2003 18:35
Ein Kompliment ist noch zu wenig!
Sehr geehrter Herr Burhoff, ein Besuch ihrer Homepage ist stets ein Gewinn! Wie
schaffen Sie das eigentlich? Es ist nicht nur die Fülle der Informationen,
nein, auch das Niveau der Ausführungen in Ihren Texten spricht für
Ihre Seite. Ein Besuch lohnt sich immer wieder! Haben Sie Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Gaede
Wiss.
Assistent
Oliver Rühen ( RA-Ruehen@t-online.de )
schrieb am
13.5.2003 20:52
Sehr geehrter Burhoff,
vielen Dank für
die Mühe die Sie aufwenden um diese ausgezeichnete Seite ins Netz zu
stellen. Gerade für junge Anwälte mit einem begrenzten "Literatur -
Budget" ist diese Möglichkeit der Informationsbeschaffung eine große
Hilfe. Ich kenne keine so fundierte und gut aufbereitete Seite im Internet und
hoffe Sie verlieren nie die Lust an dieser vermutlich zeitaufwendigen Arbeit.
MfG Rühen
Joe schrieb am 10.4.2003 15:01
Sehr geehrter Herr
Burhoff,
Danke für die vielen Informationen, die Sie
auf
Ihrer gelungenen Homepage zur Verfügung
stellen, ebenso auch für
Ihre (v.a. für Laien
wichtigen) Beiträge in den Diskussionsforen
von
www.nonprofit-management.de
MfG,
Joe
Susanne Pourroy-Assmann ( susannepourroy@web.de )
schrieb am
20.2.2003 10:26
Sehr geehrter Herr Burhoff,
diese Seiten haben
mich wirklich überrascht, sie sind sehr gelungen und informativ!
Ich suche nach praktischen Erfahrungen, Ansatzpunkten, Literatur zum Thema
nemo-tenetur- Grundsatz im Steuerstrafverfahren. Ich sehe da ein
Spannungsverhältnis zur Auskunftspflicht im Steuerfestsetzungsverfahren.
Auch interessieren mich Hinweise aus der Praxis zum Thema steuerliche
Gestaltung im Hinblick auf strafrechtliche Risiken.
Ich bin
Rechtsreferendarin/Doktorandin in München. Vielleicht mag mir jemand Tipps
geben?
Vielen Dank im Voraus,
Susanne Pourroy-Assmann
Christoph
Burghardt ( n/a )
schrieb am 14.2.2003
17:41
Eine geglückte SEite. Kompliment.
Walter Hummel ( W.Hummel@klt.de )
schrieb am 14.2.2003
13:52
Sehr geehrter Herr Burhoff,
zuerst ein Kompliment: die
Seite ist wirklich gut.
Als zweites eine Frage:
Sie schreiben
zum Thema "Beschlagnahme", daß bei auf einem Computer gespeicherten Daten
die Herausgabe darin besteht, von den herauszugebenden Daten Kopien fuer den
Beschuldigten zu fertigen und die Daten anschließend auf der Festplatte
zu loeschen. (BVerfG).
Nun ist es aber so, daß Daten von einer
Festplatte gar nicht so einfach geloescht werden koennen. Einfach in den
"Papierkorb" werfen? Das duerfte nicht reichen. Selbst "Loeschen und Tilgen"
heisst nur, daß der Speicherplatz auf der Platte zum Ueberschreiben
freigegeben wird, geloescht ist deshalb gar nichts. Wie man aus Funk und
Fernsehen weiß, koennen selbst neu formatierte Platten noch ausgelesen
werden. Ist zwar muehselig und lueckenhaft, aber eben moeglich.
Wann also
gelten die Daten im Sinne des Gerichts als geloescht? (Tatsaechlich geloescht
sind nur Daten, die ueberschrieben wurden. Und selbst dann gibt es noch immer
Moeglichkeiten dieselben min. teilweise wieder sichtbar zu machen).
Mit freundlichen Gruessen,
Walter Hummel
S.
Rogatschow, RA ( info@kanzlei-rogatschow.de )
schrieb am 12.2.2003 09:45
Es ist faszinierend, wie umfangreich und
interessant die Seiten sein können, die durch einen Richter gestaltet
worden sind.
Von Seiten der Justiz - aller Bereiche - kann man sich nur
mehr davon wünschen.
Für einen Strafverteidiger dringend zu
empfehlen.
Die Seiten machen den kommerziellen Anbietern ganz
ernsthaft und erfolgreich Konkurrenz.
Kompliment !
Cornelia Prestin ( prestin@nord-com.net )
schrieb am
10.2.2003 12:46
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich freue mich
über Ihre Initiative, als Richter eine SOLCHE Homepage zu grestalten und
zu pflegen und ich möchte Ihnen dafür danken.
Ich suche gerade
ein wenig Honig zum Thema "Opferanwältin im Ermittlungsverfahren". Das
Gericht wird offenbar die Nebenklage zulassen und mich beiordnen, um mir dann
AE zu gewähren. Dann habe ich allerdings nur noch drei Wochen Zeit bis zur
Hauptverhandlung (Kapitaldelikt..).
Haben Sie einen Tipp, wo ich eine
Quelle finden könnte?
MfG!!
Rechtsanwältin
Cornelia
Prestin
Fitgerstr. 14
28209 Bremen
Radmila Pavlenko ( radmila.pavlenko@gmx.de )
schrieb
am 30.1.2003 23:24
Sehr geehrter Herr Burhoff,
zu Ihrer sehr
ausführlichen und überschaubar aufgebauten Homepage, die viele
interessante Links bietet, kann ich ausschließlich Positives
kommentieren.
Marian Peter ( info@kanzlei-peter-steinmetz.de
)
schrieb am 24.1.2003 14:35
Eine wunderbare Homepage
das
beste, was ich als junger strafverteidiger bis dato im netz gefunden habe!
weiter so!
der dank vieler kollegen sei Ihnen gewiss !
www.jurawiki.de/RichterHomepage
( ralf@zosel.com )
schrieb am 20.1.2003
22:23
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Bevor ich Ihre Seite
gesehen habe, war mir gar nicht bewusst, dass auch Richter eigene Homepages
haben. Und noch dazu eine so ausführliche - Kompliment!
Nun habe
ich mich mal auf die Suche gemacht und eine Sammlung von Richter-Homepages im
JuraWiki angefangen. Ich lade Sie herzlich ein, den Eintrag dort noch weiter zu
kommentieren.
Herzliche Grüße
Ralf Zosel
(Ass.
iur.)
Dr.
Dietmar Beining ( dietmar.beining@t-online.de )
schrieb am 19.12.2002 21:04
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich
möchte Ihen hiermit zu Ihrer sehr gut gelungenen Homepage gratulieren. Ich
habe unter den privaten Homepages bisher kein informativerers Angebot gefunden.
Habe mir daher erlaubt, auf meiner Homepage unter ../jus.htm einen Link zu
Ihrer Seite zu setzen.
Machen Sie bitte weiter so.
Gruß
dietmar beining
Rechtsanwältin Angelika Beyer, Solingen schrieb am
11.12.2002 15:35
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihrer homepage
abe ich schon einige nützliche Informationen entnommen, die mir die
tägliche Arbeit sehr erleichert haben. Ich möchte Ihnen ein
großes Kompliment für die Mühe, die Sie sich machen,
ausprechen!
Angelika Beyer
Hans-Georg Kroll Rechtsanwalt 41515 Grevenbroich (
gand.kroll@t-online.de )
schrieb am 10.12.2002 19:50
Guten Tag Herr Burhoff,
heute bin ich
zum ersten Mal auf Ihrer homepage und habe gleich wichtige Informationen zum
Beweisverwertungsverbot/Beschuldigtenvernehmung ohne vorherige Belehrung
gefunden.
Ich habe ihre page in die Liste meiner Favoriten aufgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Kroll, RA
REICHERT, Karl-Heinz ( kallireichert@web.de )
schrieb am
6.12.2002 11:52
Sehr geehrter Herr Burhoff,
als Fachlehrer
an einer Polizeischule hätte ich nie gedacht, dass eine solche Homepage
mir einmal so detaillierte und tiefgreifende Infos, insbesondere im
Verkehrsrechtssektor, liefern könnte.
Meinen Glückwunsch !!
Yves
Junker ( info@kanzlei-junker.de )
schrieb
am 20.11.2002 20:24
Sehr geehrter Herr Burhoff!
Kompliment zu
diesem gelungenen Internetauftritt, der an Umfang und Detailreichtum so im Netz
selten zu finden ist.
Es erfreut mich als Verteidiger vor allem, dass Sie
als Strafrichter auch die Verteidigungssicht beherrschen. Dies kann dem von uns
allen zu verantwortenden justizförmigen Verfahren nur zugute kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Y. W. Junker
Rechtsanwalt Peter Dettmar (
rechtsanwaltpeterdettmar@t-online.de
)
schrieb am 16.11.2002 19:20
Vielen Dank für das gelungene
Seminar vom heutigen Tage !
RA Peter Skutta ( skutta@web.de )
schrieb am 16.11.2002
15:03
Sehr geehrter Herr Burhoff,
können Sie
Literatur/Muster zum Thema "Strafmaßrevision" (Revision zum BGH gegen
Urteil eines LG) empfehlen.
Mit freundl. Grüssen
Peter Skutta.
Rechtsanwalt Christof Petzelt (
rechtsanwalt.petzelt@t-online.de
)
schrieb am 11.11.2002 20:12
S.g.H. Burhoff,
Ihre homepage
ist vorbildlich, der Inhalt hat mir als Strafverteidger schon wertvolle Dienste
geleistet. Wußten Sie, daß mich schon 2 Strafkammervorsitzenden auf
Sie angesprochen haben " es gäbe so einen wohl vom OLG der würde
Tipps geben, die ihnen das Leben schwer machen würden, das sollte Der doch
sein lassen" Mehr brauche ich dazu nicht zu sagen.
Ferdi Reinhardt ( ferdinand-reinhardt@vr-web.de
)
schrieb am 8.11.2002 13:05
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin kein Jurist, aber als "Otto-Normalverbraucher" finde ich unter
Ihrer Homepage viele Anregungen über aktuelle Rechtssprechungen.
Die haben mir bereits in Familienangelegenheiten vor Gericht geholfen in dem
ich Ihre Site ausdruckte und meinen Anwälten übersandte.
Wünschenswert wäre, wenn viel mehr Behörden und Gerichte noch
mehr Einblick auf Ihre Site nehmen um ihre Entscheidungen in verschiedenen
Sachen nach Grundsatzurteilen entscheiden würden.
MAchen Sie
weiter so wie bisher und danke für Ihre Informationen.
Mit
freundlichen Grüßen
reinhardt
Klaus Timmerbeil ( ktimmerbeil@gmx.de )
schrieb am
5.11.2002 21:16
Als altes SPD-Mitglied (seit 1968) finde ich unter
"SPD-Bundestagsfraktion" wenig, erfreulich jedoch zumindest Ihre homepage. Zu
neuen Dingen und Themen ist aber scheinabar noch nichts vorhanden. Oder habe
ich nicht richtig gesucht?
Ihr Klaus Timmerbeil, Hilden
www.Rechte.com (
Weber@rechte.com )
schrieb am
2.11.2002 09:46
Ihre Seite ist toll,... vor allem die zahlreichen
Entscheidungen aus dem Verkehrsrecht.
Schauen Sie doch mal auf meine
Seite, rund um die Geschwindigkeitsüberwachung.
Viele
Grüße
Michael Weber
Jürgen Diedmann ( Juergen@Diedmann.de )
schrieb am
23.10.2002 17:54
Sehr geehrter Herr Burhoff!
Ich finde leider
keine Erläuterungen über den § 164 StGB. Besonders hier
über die Passage "wider besseren Wissen". Wo kann ich suchen, oder was ist
dazu zu sagen?
Polizeikommissar
Jürgen Diedmann
Polizeipräsidium Dortmund
PI West
Claus
Renzelmann ( r-privat@advok.de
)
schrieb am 17.10.2002 22:49
Sehr geehrter Herr Burhoff,
als Fachanwalt für Strafrecht habe ich einen ganz guten
Überblick über Literatur und Internet. Sowohl Ihre Bücher als
auch Ihre Veröffentlichungen und diese Homepage sind unerreicht. Im
Gespräch mit Kollegen hört man Ihren Namen oft im Zusammenhang mit
der Formulierung "der moderne Dahs" - ein Urteil, dem ich mich mit
Überzeugung anschließe.
Bei meinen Recherchen zu einem
umfangreichen Antrag auf Gewährung einer Pauschvergütung (Verfahren
mit 79 Verhandlungstagen, 12 Angeklagten und 25 Verteidigern) haben Sie mir
sehr geholfen - vielen Dank!
Jens
Gunnar Cordes ( Cordes@Rechtsanwalt-Cordes.de
)
schrieb am 9.10.2002 08:38
Sehr geehrter Herr Burhoff,
schon lange bin ich "anonymer" Nutzer Ihrer im wahrsten Sinne des Wortes
herausragenden homepage. Es ist an der Zeit, Ihnen ganz offen ein "dickes" Lob
auszusprechen.
Als junger Anwalt, der versucht, seinen Schwerpunkt im
Strafrecht zu finden, ist mir Ihr Angebot stets eine große Hilfe! Vielen
Dank (und nicht unegoistisch: Weiter so!).
Mit freundlichem
Gruße, Jens G. Cordes
Stefan Costabel, Leipzig (
RAeCostabel_Wenniges@t-online.de
)
schrieb am 6.10.2002 17:00
Sehr geehrte "Macher" dieser HP,
sehr geehrter Herr Burhoff,
eine solch interessante und vor allen
Dingen informative HP gibt es meiner Meinung im internet nicht. Als
Strafverteidiger (seit 11 Jahren) nutze ich Ihr HP wesentlich mehr als den
Info-Dienst von juris (da ist mir das Suchformular schon zu
inübersichtlich).
Ihr "Handbuch für die strafrechtliche HV" ist
mir seit vielen Jahren ein treuer Begleiter in den HVT, egal ob ein "kleines"
Verfahren oder ein so genanntes Grossverfahren.
Beim LG Leipzig ist zu
beobachten, dass die ein oder andere StK sich aufmunitioniert und ebenfalls ein
Exemplar vor sich liegen hat.
Ich kann nur sagen: Machen Sie bitte weiter
so.
mit freunlichen Grüssen
Stefan Costabel
Jens ( JensUhlemann@gmx.de )
schrieb am
27.9.2002 11:37
Werter Herr Burhoff,
obwohl sich ihre exzellente
Seite eher an den Strafverteidiger richtet, ist sie meiner Meinung nach ebenso
eine vorzügliche Lektüre für den "kleinen"
Ermittlungsbeamten.
Daher sollte Ihre Seite zur Pflichtlektüre
für den Ermittler gehören.
Vielen Dank
Frank Michel ( franz@justice.com )
schrieb am
26.9.2002 17:56
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre informative und
übersichtliche Website ist ausgesprochen gelungen und hat mir sehr
weitergeholfen. Ich werde die Site kräftig weiterempfehlen. Ich
wüßte nicht, wo man im Internet sonst so fundierte, wertvolle,
praxisnahe und dazu kostenlose Informationen erhalten kann!
Besten dank
und beste Grüße
Frank Michel
M.Müller ( kanzleiSchulze@aol.com )
schrieb am 26.9.2002 09:02
Sehr geehrter Herr Burhoff, ich bin
begeisterter Fan Ihrer Homepage und Ihrer immer aktuellen und "prompten" :-)
Ausführungen. Weiter so und Ihnen immer viel Erfolg. M.Müller
Maik (
maik.erdmann@arcormail.de )
schrieb am 8.9.2002 10:40
Sehr geehrter Herr Burhoff,
woher
nehmen Sie die Zeit für solch einen informativen und hochwertigen
Webauftritt?
Dieser "Besuch" auf dieser Website wird mit Sicherheit nicht
mein letzter gewesen sein.
In diesem Sinne alles gute weiterhin...!
Ingo Minoggio ( minoggio@minoggio.de )
schrieb am
31.7.2002 17:29
Sehr geehrter Herr Burhoff,
wenn man im
Urlaub eine umfangreiche, berufsbezogene homepage (endlich einmal in Ruhe) in
den vielen verschiedenen Bereichen "durchstoebert" - dann muss diese homepage
wirklich gut sein!
Vielen Dank, wir hoffen auf lange Fortsetzung
Ihres aus unserer Sicht sehr qualifizierten Informationsangebotes.
Mit freundlichen Gruessen
Ingo Minoggio
Dieter Kochheim (
webmaster@EDV-Workshop.de )
schrieb am 23.7.2002 15:42
Lieber Herr Burhoff,
ich freue nich
darüber, dass der EDV-Workshop Eingang in Ihre Linksammlung gefunden hat.
Für Ihr Internet-Projekt wünsche ich weiterhin viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kochheim
Uwe Borkowski ( uweborkowski@web.de )
schrieb am
16.7.2002 08:41
Sehr geehrter Herr Burhoff,
gratuliere zu Ihrere
umfassenden und informativen Homepage.
Für meine Tätigkeit ein
gutes Hilfsmittel.
Uwe Borkowski
Bewährungshelfer
Sliwik, Kira ( kira.sliwik@hzasdt.bfinv.de )
schrieb am 15.7.2002 11:26
Ihre Homepage ist sehr interessant und
vielseitig, vor allem die Urteile, welche für mich auch dienstlich
verwendbar sind. Welche Möglichkeiten bestehen,Antworten bei bestehenden
Unklarheiten zu Kommentierungen der StPO zu erhalten? Speziell interessiert
mich § 110 StPO. Ist generell bei der Durchsicht von beschlagnahmten
Unterlagen das Einverständnis des Beschuldigten einzuholen oder
können Hilfsbeamte der StA in Absprache mit dieser auch ohne
Einverständnis des Beschuldigten durchsehen bzw. auswerten?
Für
Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Mit frdl. Gruß
Kira
Sliwik
Reinhold
Becker ( becker.waf@t-online.de )
schrieb
am 14.7.2002 11:42
Hallo Detlef,
wir hoffen, Ihr seid gestern gut
zu Hause angekommen.
Deine Homepage ist prima. Wenn ich a.D. bin, habe ich
sicherlich viel Zeit, hier mal ein bisschen zu stöbern.
Gruss
Elisabeth und Reinhold
Wolfgang ( WTS.Bobby@t-online.de )
schrieb am
12.7.2002 22:33
Gratuliere ...Ihre homepage ist wirklich
gelungen.weiter so.
Wir (ein Berliner Wassersportverein) würden es
begrüssen, wenn Sie einen Link speziell zu Vereinsrecht (Rechte und
Pflichten eines e.V.)zur Verfügung hätten.
Es ist für
"ehrenamtliche" Vorstandssmitglieder sehr hilfreich, zumal ja selten Juristen
unter ihnen weilen.
Johanna Michalski ( michalski@cityweb.de )
schrieb am
10.7.2002 04:39
Sehr geehrter Herr Burhoff,
gratuliere zu Umfang
Ihrer Seite.
Suche vergeblich eine Liste der Anwälte nach Zulassung
bei OLG und BGH.Wäre es nicht reizend für SIE. Alles Gute.
Jutta Vergau (
vergau@politischebildungsstaettehelmstedt.de
)
schrieb am 8.7.2002 20:43
super Buch das Vereinsrecht.
Benjamin Y. Cetiner (
cetiner@cetiner.biz )
schrieb am
23.6.2002 19:22
Interessanter Lebenslauf, der Ihr zügiges Studium
zeigt... fleißig fleißig! Sehr gelungene Website!
Gruß
Cetiner
http:\\www.CETINER.biz
Moritz Hummel ( moritz.hummel@freenet.de )
schrieb am 21.6.2002 01:34
Hallo, Herr Burhoff,
beim Stöbern
mit Google habe ich das sehr interessante "Devil-Auspuff" Urteil gefunden und
mit viel Interesse gelesen.
Vielen Dank für diese gelungene Seite :-)
Moritz Hummel, Rechtsanwalt
Pittemännchen ( PGEIFES@t-online.de )
schrieb am
18.6.2002 02:47
Lieber Detlef ,
Mit allem habe ich gerechnet.
Aber so !!!! Deine Web ist vom Handwerk einfach super. Der Inhalt,die
Aufmachung einfach Klasse.
Grüsse Alle die mich Kennen ,
Peter
Rechtsanwalt Michael Wieck (
michael.wieck@gmx.de )
schrieb am
10.6.2002 15:48
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre sehr gelungenen
Internetseiten haben mir hinsichtlich der Verwendung des Police-Pilot-Systems
und dessen Fahlerquellen schnell und umfassend weiter geholfen.
Vielen
Dank!
Thomas Döring ( ThomasDoering1@aol.com )
schrieb
am 27.5.2002 18:11
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich gratuliere zum
3 jahrigen Bestehen. Gleichzeitig spreche ich ein dickes Lob für den
Umfang und der Qualität Ihrer Seite aus. Herzlichen Dank für diese
Seiten. Alles Gute und weiter so.
Gruss aus Berlin.
Hans-Georg
Beuter ( hbeuter@web.de )
schrieb am 20.5.2002 22:52
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf
der Suche nach Informationen in welchem Umfang welche handwerklichen
Tätigkeiten in welchen Rechtsformen ohne Meisterbrief ausgeübt werden
dürfen, bin ich auf Ihre Seite aufmerksam geworden.
Die
Wirtschaftsministerien von Bund und Ländern haben mir auf diese
handwerksrechtliche Abgrenzungsfragen im wesentlichen mitgeteilt (ca. 100
Seiten Briefwechsel), daß die gesamte Kommentarliteratur und
Rechtsprechung zum Handwerksrecht beachtet werden muß. Im vorhinein
könne nicht beurteilt werden, was noch erlaubt sein und wann die Grenzen
des erlaubten überschritten werden. Dies sei auch deswegen nicht
möglich, weil aufgrund des dynamischen Handwerksbegriffs sich diese
Grenzen ständig ändern.
Nach Presseberichten über
Bußgeldverfahren wegen angeblich unerlaubter Handwerksausübung
mußte ich feststellen, daß die Gerichte nicht immer bereit sind die
verhängten Urteil zu verschicken, wenn man keine Aktenzeichen angeben kann
(obwohl anhand der Verhandlungsdaten und des Sachverhalts die Verfahren mit
Sicherheit zu identifizieren war).
Ihre Homepage liefert nun
wenigsten die Urteile des OLG Hamm. Dies ist zwar nur ein kleiner Schritt auf
dem Weg, zu erfahren welche handwerklichen Tätigkeiten ohne Meisterbrief
ausgeübt werden dürfen, aber ich bin sehr froh, daß wenigstens
diese Urteil nun überhaupt und auch zeitgemäß ohne vorherige
Kenntnis des Aktenzeichens zugänglich sind.
Mit freundlichen
Grüßen
Hans-Georg Beuter
Paul Springer ( Paul.Springer@web.de )
schrieb am
9.5.2002 13:33
Eine ausgesprochen gelungene homepage, auf die ich
(leider) nur per Zufall gestossen bin. Freue mich schon darauf, wenn die
offiziellen homepages von Behörden diese Qualität erreichen und
vielleicht auch dort die moderne Ausstattung wirklich überall Einzug
erhält.
Ein Kollege aus dem Haus - 28. ZS -
Rechtsanwalt Christof Petzelt (
rechtsanwalt.petzelt@t-online.de
)
schrieb am 2.5.2002 18:33
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich
bedanke mich sehr für Ihre kostbare Homepage und hoffe, daß Sie
diese weiter mit diesem vorbildlichen Elan weiter pflegen.
Ihr Christof
Petzelt
RA Dr. jur. Joachim B. Steck (
joachimSteck@web.de )
schrieb am
18.4.2002 21:23
Sie sind der "Michael Schumacher des Strafrechts"
Einsame Spitze
Susanne O. ( tierpsychologie.@msn.de )
schrieb
am 3.4.2002 18:16
guten tag herr burhoff,
mich interessierte das
thema "bundesjagdgesetz", da ich durch meine jagdhündin - im zuge der lhv
- in ihren anfängen damit konfrontiert wurde. dabei stiess ich auf das
verfahren mit dem "auslegen/leeren" von jagdschlingen.
unser ehemaliger
stadtdirektor hatte mich damals wegen
einer "hasenhetze" meiner
hündin vertreten. leider hat er einige formfehler begonnen und mir
geraten, gegen ein gegen mich erteiltes bussgeld nicht anwaltschaftl.
vorzugehen, da sich die sache mit dem bussgeld zum guten bewenden würde.
zum jahresende bekam ich nachricht von unserem ordnungsamt, das ich einen
gefährl. hund besässe und dieser leinenpflichtig (auf lebenszeit)
würde. dazu sollte ich noch den sachkundenachweis ablegen; was
natürlich auch nichts bewirkte.
der hund lebt jetzt bei freunden in
den sudeten - mit genehmigung der dortigen jagdbehörde.
schade, das
ich einen solch kompetenten anwalt, wie sie es sind, nicht hatte.
ihr CV
hat mich angesprochen; ebenso ihre seiten. sehr verständlich und
interessant. Danke.
Susanne O. ehemalige westfälin aus dem Rheinland
Hartmut Vogt ( pbg-thueringen@t-online.de )
schrieb am 18.3.2002 14:25
Sehr geehrter Herr Burhoff,
seit
10 Jahren beziehe ich aufgrund meines Berufes, Polizeibeamter, INFO sowie
Material für die Aus- und Fortbildung aus dem Internet. Dabei habe ich
schon viele Seiten und Angebote kennengelernt. Wirklich praxisnahe und vor
allem verständliche Seiten gab es dabei nicht viel. Ihre Seite gehört
aber zu einer der Besten.
Ich kann /werde diese weiterempfehlen und
weiterhin ein treuer Leser bleiben.
MfG Hartmut Vogt
Prisemawistero ( Prisemawistero@gmx.de )
schrieb am
15.3.2002 01:59
Bin Laie und dennoch von Ihren übersichtlichen
und gut verständlichen Seiten sehr angetan. Toll, dass Sie sich so
engagieren.
Prof. Dr. Wolfgang Joecks ( w.joecks@t-online.de )
schrieb am
11.3.2002 18:14
Sehr geehrter Herr Burhoff,
herzlichen
Glückwunsch zu Ihrem Internetauftritt, der vielfältige Informationen
bietet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Wolfgang
Joecks
Henne schrieb am 26.2.2002 10:10
Klasse Lebenslauf,
super Homepage!
Danke für die umfassenden Informationen
Gruß
Henne
RA Eder (
kanzlei@berufungsbegruendung.de
)
schrieb am 29.1.2002 21:37
Sehr geehrter Herr Burhoff!
Juristische Information ist im Internet leider sehr weit verstreut. Schade,
dass es nur für strafrechtliche Bereiche eine so umfassende Darstellung
wie unter burhoff.de gibt.
Mit freundlichem Gruß
RA
Eder - http://www.berufungsbegruendung.de
Andreas Bruns ( AndreasBruns@gmx.de )
schrieb am
26.1.2002 00:49
Hallo Herr Burhoff,
als Fachlehrer für
den Bereich Wirtschaftskriminalität am Polizeifortbildungsinstitut Neuss
(NRW) bin ich stets auf der Suche nach guten rechtlichen und praxisnahen
Informationen für den kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter und auch bei
Ihnen fündig geworden. Weiter so!
P.S. Eine Seite, die aus Ihrer
Sicht vielleicht auch auf Ihrer Homepage einen Link verdient, möchte ich
Ihnen empfehlen: www.edv-workshop.de (von Oberstaatsanwalt Kochheim)
MfG
Thorsten Wacha ( thorsten.wacha@thowa.de )
schrieb
am 11.1.2002 20:11
Ave, Herr Burhoff!
Ich warte dringend auf
eine Neuauflage Ihrer beiden Bibeln zum Strafprozessrecht! Werde ich bald
erlöst?
Mit freundlichem Gruss, Ihr Apostel Th. Wacha :)
RA Dirk Graf ( dirkgraf71@gmx.de )
schrieb am 1.1.2002
17:48
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich kann mich dem Lob
meiner Kollegen nur anschließen. Vielen Dank für diese ausgesprochen
hilfreiche Seite.
Gruß
RA Dirk Graf
Mike
Sturm ( m.sturm@kanzlei-ksk.de )
schrieb
am 20.11.2001 18:21
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf diesem Wege
nochmals vielen Dank für Ihre Vorträge auf dem
Strafverteidigerworkshop der Strafverteidigervereinigung
Sachsen/Sachsen-Anhalt. Ich hoffe Ihnen hat es genau so viel Spaß gemacht
wie uns. Ich freue mich auf Ihre Referententätigkeit beim nächsten
Strafverteidigertag in Mainz.
Spätestens bis dann
mit
freundlichen Grüßen
Mike Sturm
PS: Buch gekauft,
Newsletter abonniert!
Peter
Gänßler ( poststelle@billbz-bodensee.de
)
schrieb am 1.11.2001 12:55
Ich spreche wohl nicht für mich
allein, wenn ich behaupte, daß diese Seiten für mich und viele
meiner Kollegen aus dem gesamten Bundesgebiet eine sehr informative
Anlaufstelle im WWW darstellen.
Thorsten
Wacha ( Thorsten.Wacha@thowa.de )
schrieb
am 15.9.2001 01:38
Hallo Herr Burhoff!
Bin als faszinierter
Leser Ihrer Werke zum strafprozessualen Ermittlungs- und Hauptverfahren auf Sie
aufmerksam geworden. Die Qualität Ihrer Bücher setzen Sie konsequent
im Rahmen Ihrer Internetpräsenz fort. Finde ich einfach toll! Werde
demnach ab heute nicht nur treuer Leser Ihrer Bücher, sondern auch treuer
Besucher Ihrer Seite sein.
Mit freundlichen und respektvollen
Grüssen, Th. Wacha
Gudrun Seidl, cenjur (
censur@t-online.de )
schrieb am
28.8.2001 03:00
Es gibt sie also doch noch, jene, die nicht nur gegen
Honorar bei Beck, Heymanns, OVS und wie sie noch heissen mögen, ihre
ausgezeichneten, richterlichen Infos dem hungrigen Bürger zur
Verfügung stellen. Welch eine Wohltat, welch eine Seltenheit, aber man
sieht, es gibt sie. Das sind Sonnenstrahlen. Dafür möchte ich mich an
dieser Stelle ganz herzlich bei Ihnen, Detlef Burhoff, bedanken. Auch, dass Sie
dem Geist des Internets - Kostenfreiheit - Rechnung tragen, verdient mehr als
Anerkennung. Solche Richter sollte man unterstützen, was ich hiermit gerne
angeboten haben möchte. Mit besten Grüssen und Wünschen Gudrun
Seidl, cenjur CE juristisch-politisches Info-Magazin von SEIDL
Dr. Reinhard Müller-Metz, Richter am OLG Frankfurt a.M. (
Reinhard.Mueller-Metz@t-online.de
)
schrieb am 4.8.2001 11:35
Lieber Kollege,
die Web-Seite des
OLG ist nunmehr eingerichtet (ww.justiz.hessen.de). An Ihre kommt Sie
-naturgemäß-bei weitem nicht heran.
Viele Grüße Ihr
Reinhard Müller-Metz
Dr. Reinhard Müller-Metz, Richter am OLG Frankfurt a.M. (
Reinhard.Mueller-Metz@t-online.de
)
schrieb am 4.8.2001 11:32
Lieber Kollege,
RA +
FA für Strafrecht Werner Siebers, Braunschweig (
RAWSiebers@aol.com )
schrieb am
29.6.2001 14:11
Sehr geehrter Herr Burhoff,
alle loben Sie,
ich kann mich nur anschließen.
MfG
RAWSiebers
RA Jan Freytag (
RechtsanwaelteFreytag@t-online.de
)
schrieb am 20.6.2001 10:44
Dem überschwenglichen Lob der
Voreintrager kann ich mich nur anschließen. Um auf dem laufenden zu
bleiben und bei der Lösung eines konkreten Problems ist die Recherche auf
Ihrer Seite für mich unerläßlich geworden. Unbekannt und in der
sonstigen Literatur nicht erwähnt ist etwa Ihr Hinweis, nach dem sich die
lange Dauer der Bearbeitung einer Pauschvergütung
gebührenerhöhend auswirkt (als Pflichtverteidiger im
"Harley-Verfahren" habe ich immerhin 15 Monate gewartet).
Vielen
herzlichen Dank für Ihre für mich sehr wertvolle Arbeit, deren
Früchte zudem für alle juristischen Berufsgruppen interessant sei
dürften.
Wolfgang Merkel ( wmerkel@gmx.net )
schrieb am 15.6.2001
22:36
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich konnte so manche
Ausführung auf Ihren Seiten sehr gut gebrauchen und werde bestimmt immer
mal wieder reinschauen!
MfG
W. Merkel
(Polizeibeamter)
Rechtsanwalt
Holger E. Bönke, Bremen (
holger.boenke@cityweb.de )
schrieb am 22.5.2001 14:46
Vielen Dank für Ihr wirklich
großartiges Buch zur Hauptverhandlung. Es wird nur durch die Website noch
übertroffen. Für den Strafverteidiger von unschätzbarem Wert.
Superlative, wie: "Ein Glücksfall für die deutsche
(Straf-)Rechtspflege" verbieten sich zu Lebzeiten. Daher auch aus Bremen nur
ein kräftiges: "Weiter so!".
Ein kleiner Wermutstropfen: Das
"Handbuch für den Schriftverkehr mit dem Ausländeramt", das "Handbuch
für´Arbeitnehmervertreter in der arbeitsgerichtlichen
Hauptverhandlung" sowie "das Handbuch für Tarifvertragsverhandlungen im
Öffentlichen Dienst" werde ich - dann nach Ihrem Vorbild - wohl dereinst
selber schreiben müssen!
Simone Taufkirch ( SimoneTaufkirch@web.de )
schrieb
am 16.5.2001 18:35
Ist wirklich super Ihre Homepage. Insbesondere die
Links sind äußerst hilfreich. Vielen Dank und weiter so!
Viele Grüße
Simone Taufkirch
Ass. jur.
H.
Sommer ( RAinSommer@RechtsanwaeltinSommer.de
)
schrieb am 11.5.2001 23:54
Ich bin über einen Hinweis durch
fahnder.de auf Ihre Webseite gestoßen und war äüßerst
angenehm überrascht, mit welcher Sorgfalt diese tolle und sehr
umfangreiche Homepage erstellt wurde. Sie ist eine wirkliche Hilfe - auch
für "suchende" Anwälte. Ein Dankeschön für diese
Präsenz verbunden mit besten Wünschen für die Zukunft!
Freundliche Grüße von RAin Sommer
Burhoff,
Bettina (
http://gaeste4.parsimony.net/Gaeste29611/gaeste.cgi
)
schrieb am 11.5.2001 11:35
Hallo, lieber Halbbruder,
eigentlich suchte ich ein Urteil des Arbeitsgerichtes Darmstadt zur
Urlaubssperre im Winterdienst für Arbeiter im
Straßenunterhaltungsdienst. Die Computer-Kiste steht mit mir jedoch auf
Kriegsfuß, bin überall gelandet, nur nicht da, wo ich wollte.
Somit hier ein kölscher Eintrag in Dein Gästebuch,
Dein Halbschwesterchen
Ludger Wolf ( Ludger.wolf@t-online.de )
schrieb
am 8.5.2001 11:38
Dem Lob über Ihre Page kann ich mich nur
anschliessen, insbesondere Ihr Buch über Vereinsrecht war und ist für
uns ein täglich genutzter äusserst hilfreicher Leitfaden.
Gruß aus Frieburg
Ludger Wolf
Peter M.Pammer ( PeterPammer@aol.com )
schrieb am
28.4.2001 11:25
Eine gute "WWW" Seite....... Endlich einmal eine
"wirkliche" Hilfe im Internet, von der ich schon Gebrauch gemacht habe.
Grüße aus dem Schwarzwald
Peter M.Pammer
Günter Fuchs ( fuchs_fuchs@t-online.de )
schrieb
am 19.4.2001 22:12
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Das Studium Ihres
Buches "Vereinsrecht" brachte mich auf Ihre Homepage samt Folgeseiten.
Gesamturteil: perfekt. Ich habe noch nichts Besseres im Internet gesehen.
Inhalt, Aktualität, Gliederung, Verständlichkeit,
Benutzungsfreundlichkeit - es ist alles beeindruckend.
Wenn ich noch
öfter in Ihren Seiten stöbere, bereue ich, Geophysik statt Jura
studiert zu haben.
Herzlichen Dank
Günter Fuchs
-als
Privatperson und als Vorstandsmitglied der Vereinigung Akustikus-Neurinom
(Selbsthilfegruppe Kleinhirnbrückenwinkeltumore)-
RA
Tobias Nüssel ( nuessel@ra-nuessel.de )
schrieb am
12.4.2001 13:43
Sehr geehrter Herr Burhoff,
dem
einheitlichen Lob der Voreinträge kann ich mich nur anschließen.
RA Tobias Nüssel
Gelsenkirchen
Johannes Körner, FAStR (
johannes.koerner@ra-weufen.de
)
schrieb am 11.4.2001 19:28
Sehr geehrter Herr Kollege,
jetzt habe ich schon die zweite Web-Seite im Programm, die ich mit sehr gut
bewerte (neben hrr-strafrecht.de) Einfach phantastisch, was Sie auf die Beine,
besser ins Internet gestellt haben. Sehr angenehm überrascht bin ich von
der Fülle der Tips für den Verteidiger, die gerade von einem Richter
kommen. Beachtet man diese Tips, macht man manch einem Richter das Leben sehr
schwer (auch einige Staatsanwälte werden bittere Tränen weinen). Ich
hoffe nicht, daß mir einer meiner liebsten "Freunde" einmal an den Hals
geht. Aber im Ernst, diese Tips sind doch nur für die faulen
Amtsträger gefährlich. Wenn sich jeder an die Regeln hält und
vor allem Achtung und Benimm zeigt, wird es nicht zu der unergibigen
Konfliktverteidigung kommen.
Ich freue mich jedoch schon jetzt, wenn ich
die Rezepte aus der Giftküche bei Bedarf anwenden kann.
Selbstverständlich werde ich Ihre Seite weiter empfehlen.
Ich
werde Sie sicher in Kürze wieder hier besuchen und danke schon jetzt
für die gute Fortbildungsmöglichkeit - die Kammer sollte die Zeit,
die man auf Ihrer Seite verbringt als Fortbildungsveranstaltung anerkennen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
RA
J. Körner
Martin Becker (
oetzli@oetzli.de )
schrieb am
3.4.2001 10:06
Hallo Herr Burhoff!
Eine juristisch
umfassende Seite. Und das Design ist ebenfalls großartig gelungen. Gerade
für uns jüngere Juristen ist das Medium Internet das geeignete
Instrument bei der Suche nach rechtlicher Erleuchtung. Nicht nur deswegen,
sondern auch, weil mit viel Arbeit Ihrersets ein umfassendes Nachschlagewerk
entstanden ist, daß die Rechtsfindung, mindestens die Suche nach
juristischer Orientierung erheblich erleichtert!
Bleibt nur noch zu
hoffen, daß andere Kollegen Ihrem Beispiel im Bereich des Zivil- und
öffentlichen Rechts folgen...
Nur weiter so! Es grüßt
Martin Becker
Volker Kasten ( volker.kasten@gmx.net )
schrieb am
21.3.2001 11:55
Hallo Detlef,
vom fachlichen Inhalt kann ich
deine WebSite sicherlich nicht beurteilen, aber der Aufbau ist wirklich klasse!
Das ist die bisher beste "private" WebSite, die ich gesehen habe. Mabrouk!
Volker
Pankoke, Jürgen ( vdv11@uni-muenster.de )
schrieb am
20.3.2001 14:20
Hallo Detlef,
sehr interessant, Deine
Homepage.
Wenn ich etwas mehr Zeit habe, surfe ich mal länger.
Bis demnächst
Jürgen
Heinz Luecke schrieb am 8.3.2001 13:55
Hallo Detlef, ich
surfe gerade auf deinen seiten herum und grueße auf diesem Wege dich und
deine liebe Marion.
Fritz Schneider (
fritz.schneider@ag-siegen.nrw.de
)
schrieb am 2.3.2001 16:54
Sehr geehrter Burkhoff,
per
Zufall gelangte ich auf Ihre Homepage und bin überwältigt von dem
Informationsgehalt. Absolut genial finde ich die Funktion "Refine" in Ihrer
Suchmachine. Begeistert habe ich der Richterschaft an meinem Dienstort per
email Ihre sites empfohlen.
Hochachtungsvoll
Fritz Schneider
RA Dr. Andreas Kramer (
dr.andreas-kramer@t-online.de
)
schrieb am 18.2.2001 19:57
RA Dr. Andreas Kramer
Hofgeismar
Sehr geehrter Herr Burhoff,
Ihre Seiten gefallen mir sehr
gut. Insbesondere gefällt mir der Katalog bezüglich der Ausnahmen des
Fahrverbotes beim qualifizierten Rotlichtverstoß. Daß "Blenden"
keine Ausnahme darstellt, wußte ich nicht. Vielen Dank.
Im
Moment habe ich einen Wiedereinsetzungsantrag mit Rechtsbeschwerde zu
bearbeiten, bei der der Mandant glaubhaft sagt, der erkennende Amtsrichter habe
gesagt, die Beschwerdefrist betrage 10 Tage und überdies habe er seine 2
Entlastungszeugen (davon 1 Polizist) nicht angehört, die sagten, er (der
Mandant) sei angeschnallt gewesen. Zu meinem Bedauern habe ich hierzu auf Ihren
Seiten nichts gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kramer
Dieter Mischke ( Dieter.Mischke@epost.de )
schrieb
am 15.1.2001 15:34
Sehr geehrter Herr Burhoff!
Vielleicht sehen
Sie einmal kurz auf die Seite der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.. Unsere
für den 24.01.2001 angekündigte Veranstaltung sollte auch Ihr
Interesse finden, zumal das Thema von hoher praktischer Bedeutung ist und
bislang nur stiefmütterlich behandelt wurde.
Dieter Mischke, RA,
FaStR
Mitglied des Vorstands der Strafverteidigervereingung NRW e.V.
Dieter Mischke ( Dieter.Mischke@epost.de )
schrieb
am 15.1.2001 15:32
Sehr geehrter Herr Burhoff!
Vielleicht sehe
Sie einmal kurz auf die Seite der Strafvertedigervereinigung NRW e.V.. Unsere
für den 24.01.2001 angekündigte Veranstaltung sollte auch Ihr
Interesse finden, zumal das Thema von hoher praktischer Bedeutung ist und
bislang nur stiefmütterlich behandelt wurde.
Dieter Mischke, RA,
FaStR
Mitglied des Vorstands der Strafverteidigervereingung NRW e.V.
Naim Kacapor , advokat aus Skopje / Mazedonien (
adv.kacapor@mt.net.mk )
schrieb
am 2.12.2000 19:10
sehr gut !
ich freue mich das ich Ihre Web
Seite gefunden habe .
Viele Grüße
Dr. Reinhard Müller-Metz, RiOLG Frankfurt a.M. (
Reinhard.Mueller-Metz@t-online.de
)
schrieb am 25.11.2000 12:49
Sehr geehrter Herr Kollege,
auf
Ihre Seite bin ich durch meine Tätigkeit bei der NStZ-RR gestoßen.
Alle Achtung, für eine "Privatanbieter" eine beachtliche Leistung. Ich
werde sie unserem Kollegen am OLG zur Lektüre empfehlen, der gerade dabei
ist, die offizielle Web-Site des hiesigen OLGs aufzubauen.
Mit kollegialen
Grüßen Ihr
Reinhard Müller-Metz
Michael Nahrath (
michael@nahrath.de )
schrieb am
10.11.2000 23:25
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf der website
des BUH e.V. habe ich Links zu drei Urteilen aus Ihrer Sammlung gesetzt.
Vielen Dank für das Öffentlichmachen der Texte! Ich würde
mich freuen, wenn sie unsere Link-Seite einmal besuchen und
überprüfen, ob ich mit dem Zitieren der Urteile alles richtig gemacht
habe.
Gruss, Michael Nahrath
Daniel
Sittner ( info@sittner.de )
schrieb am 10.11.2000 10:27
Hi Herr Burhoff,
die Seite der
StV-Vereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt bei Compuserve gibt es ni8cht mehr. Die
Vereinigung hat sich eine richtig ordentliche Domain geleistet:
www.strafverteidiger-sachsen.de
(das 'Sachsen-Anhalt' haben wir
rausgelassen, weil, wie sähe das denn aus
'www.strafverteidiger-sachsen-sachsen-anhalt.de', das sähe ja aus wie bei
Stotterers)
Gruß,
Sittner
Frank Gladisch ( FrankGladisch@gmx.de )
schrieb am
4.10.2000 22:14
Einen schönen guten Tag, Herr Kollege Burhoff!
Nach so viel Werbung mußte ich doch mal hereinschauen. Doch,
doch, ist wirklich gut gelungen (kein Scherz!). Da unsereins als Anwalt ja viel
zu tun hat (auch kein Scherz!) beende ich diesen Besuch mal für heute.
Demnächst statte ich aber mal einen längeren Aufenthalt ab.
Versprochen!
MfG
RA F. Gladisch
P.S. Ich habe an der
RUB studiert und mein Referendariat am LG Dortmund "genossen". Ob was
ordentliches aus mir geworden ist? Naja......
Alexander Hartmann (
hartmann@juramail.de )
schrieb am
29.9.2000 12:17
Hallo Herr Burhoff!
Sie kennen mich als den
Betreiber der Mailingliste juramail, an der Sie sich ja zZt sehr gewinnbringend
beteiligen :-)
Ihre Seite überzeugt mich und dürfte zu den
umfangreichsten und informativsten Privatseiten innerhalb der Deutschen
Richterschaft zählen.
Meine Frage an Sie: Haben Sie Interesse,
Ihre Volltextbeiträge auch unter juramail.de zu veröffentlichen?
Ihr
Alexander Hartmann
RA Goetz Grunert (
info@strafzettel.de )
schrieb am
25.9.2000 12:26
Sehr geehrter Herr Burhoff,
über ein
Zitat in einer Entscheidung des OLG Hamm bin ich auf Ihre website
gestoßen. Ich finde Ihre site sehr gut, darüber kann unter Juristen
wohl auch kaum ein Zweifel bestehen. Es ist schön, dass durch Ihre website
know-how und "Insiderwissen" eines Experten aus der Rechtsprechung für
Interessierte zugänglich gemacht werden. Dies finde ich besonders positiv,
nämlich dass Sie den Informationsfluss zwischen Rechtsprechung und
Rechtsanwaltschaft sowie sonstigem Publikum befördern.
Schöne Grüße aus Berlin.
Goetz Grunert
RA und FAStr Werner Leitner, München (
ra.leitner@e-l-p.de )
schrieb am
29.8.2000 16:16
Sehr geehrter Herr Burhoff,
auf diesem Wege mein
Kompliment zur Homepage und insbesondere zu den Inhalten, die mit
Informationsdichte und Praxisverwertbarkeit beeindrucken.Die "Homepage Detlef
Burhoff " ist auf allen Desktops im Hause und vor allem in den Köpfen der
Anwender bei den "Favoriten" gespeichert !
Kathrin Blumenhagen (
www.checkpointjob@uni-duisburg.de
)
schrieb am 21.8.2000 17:14
Hallo Herr Burhoff, endlich konnte
ich mir Ihre Homepage anschauen! Ist wirklich schön geworden!
Viele
Grüße von Kathrin Blumenhagen
Weidemann, jürgen (
info@weidemann-pigorsch.de
)
schrieb am 18.8.2000 14:12
sehr gelungene homepage. Ev.
ergänzung durch lit.hinweise ?
Dr.
Gabriel Miller ( g.miller@jur.uni-frankfurt.de
)
schrieb am 16.7.2000 15:25
Tolle Leistung!!!
Ihre Web-Site
netürlich.
Dr. Ralf Neuhaus, RA (
dr.ralf.neuhaus@t-online.de
)
schrieb am 15.7.2000 10:47
Lieber Herr Burhoff,
ich bin ganz
begeistert - und auch ein wenig neidisch - über Ihre SO schöne
Homepage. Informativ, aktuell, übersichtlich und optisch prima
aufbereitet; was will man mehr? Also herzlichen Glückwunsch.
Herzlichst, Ihr
Ralf Neuhaus
RiLG Wolfgang Hirth (
Hirth@t-online.de )
schrieb am
11.7.2000 10:35
Unter www.richterverein.de habe ich zwar schon einige
Richter verlinkt, aber der künfigte Link auf Burhoff wird der beste
werden. Ich bin über die NJW-Umschlagseiten auf Burhoffs Seite
gestoßen. Von dort werden bestimmt noch ein paar weitere Besucher kommen.
(Mein 2. Gästebucheintrag war erforderlich, weil das Formular zwar die
URL-Eingabe vorsieht, sie aber nicht ins Gästebuch übernimmt.)
RA Veikko Bartel ( rabartel@jostdt.com )
schrieb am
30.6.2000 21:21
Sehr geehrter Herr Burhoff,
ich habe Ihre
Bücher bereits in der Zeit meines Referendariats zur Examensvorbereitung
genutzt, da sie die wesentlichsten Punkte der jeweiligen Probleme
vollumfänglich darstellten.
Sofern ich jetzt in meiner
Tätigkeit als Strafverteidiger auf ein Problem stoße, sind Ihre
Bücher wiederum diejenigen, zu denen ich zuerst greife. Praktikabler
könnten die Bücher nicht sein.
Ihre homepage steht dem in
nichts nach.
Bartel, Rechtsanwalt