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Entscheidungen

OWi

Fahrverbot, langer Zeitraum, Absehen vom Fahrverbot

Gericht / Entscheidungsdatum: OLG Zweibrücken, Beschl. v. 22.10.2015 - 1 OWi Ss Bs 47/15

Leitsatz: Ein Zeitraum von nicht einmal 1 Jahr und 7 Monaten zwischen der Verkehrsordnungswidrigkeit und ihrer Ahndung führt noch nicht zum Absehen von einem Fahrverbot.


1 OWi Ss Bs 47/15
Beschluss
In dem Bußgeldverfahren
betreffend pp.
wegen Verkehrsordnungswidrigkeit, hier: Rechtsbeschwerde,
hat der Senat für Bußgeldsachen des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht als Einzelrichter

auf Antrag der Staatsanwaltschaft und nach Anhörung der Betroffenen am 22. Oktober 2015 beschlossen:

Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Rockenhausen vom 29. Juli 2015 wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen; die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Rechtsbeschwerderechtfertigung hat keinen den Betroffenen benachteiligenden Rechtsfehler ergeben (§§ 79 Abs. 3, 46 Abs. 1 OWiG, 349 Abs. 2, Abs. 3; 473 Abs. 1 StPO).

Ein Zeitraum von nicht einmal 1 Jahr und 7 Monaten zwischen der Verkehrsordnungswidrigkeit und ihrer Ahndung nötigt noch nicht zum Absehen von einem Fahrverbot.

Einsender: RA W: Sorge, Germersheim

Anmerkung:


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